Xenon Scheinwerfer falsch eingebaut?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo Zusammen,

ich bin noch neu hier und hoffe das Ihr mir helfen könnt.
Ich habe mir einen neue Golf VII 1,4 TSI 140 PS bestellt und im Januar 2015 auch erhalten.
Mir ist des Öfteren dieses komische Tagfahrlicht aufgefallen und nun meine Frage:

Bestellt wurde das Fahrzeug wie folgt:
Xenon-Scheinwerfer mit LED Tagfahrlicht, Kurvenlicht inkl. Scheinwerferreinigungsanalge und Nachfüllanzeige für Scheibenwischwasser.

Meines Erachtens nach kommt mir das aber nicht wie LED vor.
Für euch Profis habe ich mal zwei Bilder beigefügt. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen was denn da verbaut wurde und ob ich da etwas reklamieren muss als Mangel.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Hallo liebe Leute,

jetzt kann ich euch sagen das wir uns außergerichtlich auf einen Betrag X geeinigt haben. Volkswagen hat sich dazu nicht geäußert und so wie die geschrieben haben war es auch mein letztes Auto von VW??.

In diesem Sinne schönes Wochenende

Wenn du nicht zufrieden bist, wieso hast du eine außergerichtliche Einigung zugestimmt ?

Vielleicht hätte ein Gericht ein Rücktritt von Kaufvertrag beschlossen !

Den Betrag x hätten wiir aich gerne gewusst, was VW eine außergerichtliche Einigung wert ist.

Ich wette mal 400 € ?

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Zitat:

@bauks schrieb am 9. Mai 2015 um 10:45:06 Uhr:


Ich hätte jetzt erwartet, dass der Händler erstmal versucht, ein finanziell interessantes "Friedensangebot" zu machen.

Damit würde ich mich persönlich nicht zufrieden geben. Ich habe einen G7 mit AFL Xenon und LED TFL bestellt UND möchte DIESE Ausstattung auch haben. Was bringt mir da ein Preisnachlass von ein paar hundert Euro?!..

Was einen zufrieden stellt, ist eine andere Sache - ich schrieb nur, dass ich das als ersten Schritt "erwartet" hätte Seitens des Händlers.
Irgendwie wird der ja reagiert haben bevor der Schritt zum Anwalt erfolgte.

Bin auf jeden Fall gespannt wie die Sache ausgeht, weil einfach mal Scheinwerfer tauschen nicht möglich sein sollte.

Eigentlich wäre für den Kunden die einzig akzeptable Lösung, dass das Fahrzeug getauscht wird.
Aber kommt halt auch auf den individuellen Anspruch an.

Preisnachlass würde mich nicht zufriedenstellen - und ein herum schrauben in diesem Maße an einem nagelneuen Auto ebenfalls nicht.

Zitat:

@shooter2k4 schrieb am 9. Mai 2015 um 12:29:31 Uhr:


Bin auf jeden Fall gespannt wie die Sache ausgeht, weil einfach mal Scheinwerfer tauschen nicht möglich sein sollte.

Eigentlich wäre für den Kunden die einzig akzeptable Lösung, dass das Fahrzeug getauscht wird.
Aber kommt halt auch auf den individuellen Anspruch an.

Preisnachlass würde mich nicht zufriedenstellen - und ein herum schrauben in diesem Maße an einem nagelneuen Auto ebenfalls nicht.

Hallo liebe Leute,

jetzt kann ich euch sagen das wir uns außergerichtlich auf einen Betrag X geeinigt haben. Volkswagen hat sich dazu nicht geäußert und so wie die geschrieben haben war es auch mein letztes Auto von VW??.

In diesem Sinne schönes Wochenende

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VW hat sich dazu nicht geäußert? Mir fehlen die Worte..
Passt ja alles zum allgemeinen arroganten Bild von VW.

Zitat:

Hallo liebe Leute,

jetzt kann ich euch sagen das wir uns außergerichtlich auf einen Betrag X geeinigt haben. Volkswagen hat sich dazu nicht geäußert und so wie die geschrieben haben war es auch mein letztes Auto von VW??.

In diesem Sinne schönes Wochenende

Wenn du nicht zufrieden bist, wieso hast du eine außergerichtliche Einigung zugestimmt ?

Vielleicht hätte ein Gericht ein Rücktritt von Kaufvertrag beschlossen !

Den Betrag x hätten wiir aich gerne gewusst, was VW eine außergerichtliche Einigung wert ist.

Ich wette mal 400 € ?

Ich hätte es wohl ausgereizt, schließlich ist es ein Zugewinn an Sicherheit den man bestellt UND bezahlt hat.
Ich möchte mein Kurvenlicht nicht mehr missen.
Fahre täglich auch durch ein Waldgebiet zur Arbeit.Da würden mir die Euros für den Ausgleich der Fehllieferung auf Dauer nix bringen.

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