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Xenon Nachrüstung

Audi A6 C4/4A
Themenstarteram 28. Januar 2009 um 17:40

Hi!

Da ich von dem Licht echten Xenons sehr überzeugt bin, und mein A6 dies leider nicht hat, hab ich mich mal umgeschaut.

Die Originalen Scheiwerfer als Xenon zu bekommen erweist sich ja als nicht wirklich günstige Investition. Da ich diesen Bericht gelesen hatte Klick (Ebenso im Motor-Talk Forum, habe ich auch den Gedanken eines Xenon Kits verworfen...

Was mich allerdings stutzig machte war folgende Auktion auf die ich durch zufall gestoßen war:

Klick -> Ebay

Vor allem diese Behauptung:

Dieses Set kann voellig legal eintragungsfrei bei

Fahrzeugen die vor Juli 2000 erstzugelassen sind,

gefahren werden!!!

Gutachtenkopie dafuer gibt es auf Wunsch dazu.

Natürlich vertraue ich Motor-Talk mehr als dem Verkäufer. Aber wenn ich mich nicht bei euch Informiert hätte, ich hätte das Kit Sofort gekauft. Wäre Wahrscheinlich ziemlich auf die Nase gefallen, oder wie seht Ihr die Sache?

Greetz Jan

Beste Antwort im Thema

Also Scheinwerfer bekommst du für ca. 1200,- neu das Stck.

Gebrauchte gehen so um die 400- 800,- kpl. weg(2xBrenner2xScheinwerfer).

Neue Brenner von 500-680,- Stck. je nach Händler.

Oder besorgst dir ein paar gebrauchte / defekte Brenner die kann ich dir wieder fit machen.

Scheinwerferglas für Xenon Liste 120,- Euro das Stck.

 

 

m.f.g. Marco

 

 

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Von dem kit würde ich die Finger lassen. In eine H1 Fassung einen Xenonbrenner einbauen ist auch nur eine Bastelei und verboten. Da kann der Verkäufer schreiben was er will von wegen E1 Prüfnummer und so.

Denn, die Rückprojektionslinsen bei einer H1 Lampe haben eine ganz andere Blende für den Lichtkegel als die einer Lins von einem Xenonscheinwerfer. Das Lichtbild ist somit nicht das gleiche. Es blendet den Gegenverkehr.

Wenn legal dann nur Originale Xenonscheinwerfer vom C4. Das geht auch ohne SRA.

MFG

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 18:29

Jo habe ich mir gedacht. Bloß finde ich es dreist das als Legal zu bezeichnen, wenn da z.B. jemand erwischt wird der sich noch in der Probezeit befindet kann er den Führerschein verlieren usw...

Wenn das Fahrzeug die Betriebserlaubnis verloren hat, muss die Versichung im falle eines falles auch nicht unbedingt zahlen, oder wie sehe ich das?

Danke schon mal für deine Bestätigung, wie immer der erste =)

Greetz Jan

Ja wenn erwießen wird das der Unfall durch das nicht genemigte Licht veruchsacht wurde kann die Versicherrung nur einen Teil das Schadens zahlen.

MFG

Hier mal die beiden Linsen im Vergleich.

 

m.f.g. Marco

Zitat:

Original geschrieben von s6v8freund

Hier mal die beiden Linsen im Vergleich.

 

m.f.g. Marco

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 19:01

Oha, der Unterschied ist doch gewaltig!

Ja gut, dann bleibt mir wohl nichts andres übrig als mir bei Gelegenheit Originale Xenon Scheinwerfer zu holen!

 

Vielen Dank euch zwei!

Greetz Jan

Bleib bei der Orginalversion ist zwar etwas teuer

aber dafür hast du kein Stress mit dem Tüv ect.

Nachrüstung ist kein Problem geht ganz einfach.

 

m.f.g. Marco

 

Die beiden Linsen wie auf den Bilder zu sehen sind beide von C4 udn passen auch untereinander in die selben Scheinwerfergehäuse bzw in den selben Reflektor. Es muß also nicht unbedingt ein ganzer scheinwerfer sein sonder es würde acu die Linsen reichen.

Wichtig hierbei währe aber zu erwähnen das man für den Tüv die Streuscheiben der Xenonscheinwerfer anbaut die auch an an einen normalen Scheinwerfer passen.

MFG

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 19:13

Ok, das ist auch Interessant =)

Naja mal sehn was sich ergibt.

Ich denke es ist leichte ganze Scheinwerfer zu bekommen, oder?

Da es nicht eilt, kommt Zeit kommt Rat.

Greetz Jan

Zitat:

Original geschrieben von aMpir3

Hi!

Da ich von dem Licht echten Xenons sehr überzeugt bin, und mein A6 dies leider nicht hat, hab ich mich mal umgeschaut.

Die Originalen Scheiwerfer als Xenon zu bekommen erweist sich ja als nicht wirklich günstige Investition. Da ich diesen Bericht gelesen hatte Klick (Ebenso im Motor-Talk Forum, habe ich auch den Gedanken eines Xenon Kits verworfen...

Was mich allerdings stutzig machte war folgende Auktion auf die ich durch zufall gestoßen war:

Klick -> Ebay

Vor allem diese Behauptung:

Dieses Set kann voellig legal eintragungsfrei bei

Fahrzeugen die vor Juli 2000 erstzugelassen sind,

gefahren werden!!!

Gutachtenkopie dafuer gibt es auf Wunsch dazu.

Natürlich vertraue ich Motor-Talk mehr als dem Verkäufer. Aber wenn ich mich nicht bei euch Informiert hätte, ich hätte das Kit Sofort gekauft. Wäre Wahrscheinlich ziemlich auf die Nase gefallen, oder wie seht Ihr die Sache?

Greetz Jan

Ja es steht aber auch dabei unter welchen Voraussetzungen dieses Set legal und eintragungsfrei ist:

Automatische Leuchtweitenregulierung

- Scheinwerferwaschanlage

- Bauartgeprüfter Scheinwerfer

- ein System, dass das ständige Eingeschaltet sein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt

- Bei der nachträglichen Umrüstung von Kraftfahrzeugen dürfen nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in §50 Absatz 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§72 Absatz 2 zu §50 Absatz 10 StVZO)

 

das ist dann z.B. so gemeint wenn du das Xenon vom S6 hast, wo die ersatzteile schweineteuer sind kannst du dann eintragungsfrei und völlig legal umrüsten auf diese!!

mfg

Themenstarteram 28. Januar 2009 um 21:24

Ja sicher, das steht in dem MotorTalk Link den ich gepostet habe und somit außer Frage,

in der eBay Auktion jedoch steht davon nichts...

Außer:

Dieses Set kann voellig legal eintragungsfrei bei

Fahrzeugen die vor Juli 2000 erstzugelassen sind,

gefahren werden!!!

Gutachtenkopie dafuer gibt es auf Wunsch dazu.

und:

Bei Fahrzeugen die nach Juli 2000 erstzugelassen sind ist das Xenon Kit nur in Verbindung mit einer Automatischen Hoehenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage erlaubt. Ansonsten keine Zulassung innerhalb der STVO.

 

Greetz Jan

Ich denke der Verkäufer bezieht sich darauf das man dis juli 2000 Xenon noch einfach so nachrüsten konnte ohne ALWR und SWR, er wird wohl so argumentieren das die Polizei nicht nachweisen kann das es erst später dort angebracht wurde.

was noch offen bliebe wäre eine betriebserlaubnis mit herkömmlichen Scheinwerfern.

theroretisch könnte ich mir sogar vorstellen das man Xenon leuchtmittel irgendwie für Halogen fassungen beim TÜV genehmigt wird, wenn diese dann auch wirklich darauf abgestimmt wären und sich nur durch die lichtausbeute unterscheiden würden.

praktisch denke ich jedoch das dies nicht fruchten würde.

allein schon weil bei klassischen scheinwerfern wie den H4 die streuung zu gross ist

problem an solch einer solchen genehmigung wäre dann wieder das die polizei wüsste das die Lampen nach dem juli 2000 eingebaut wurden, weil erst danach das gutachten erstellt wurde.

daher bleibt es wohl bei der trüben sicht.

werde mir demnächst wohl das relaisumbaukit holen.

PS:

hab übrigens mal den verkäufer angeschrieben, wenn er antwortet werde ich es hier posten

Themenstarteram 29. Januar 2009 um 10:03

Moin!

Hatte den Verkäufer auch angeschrieben, zurück kam das:

Zitat:

Hallo ampir3,

Hallo,

es ist eine Regel der STVO das nur Fahrzeuge die nach 2000 zugelassen wurden die Umbauten benoetigen.

Hier die Bescheinigung:

http://www.speziweb.de/download/xenon-gutachten-k23-01.pdf

Wir koennen Ihnen aber keine Eintragung oder aehnliches garantieren.

Mit freundlichen Gruessen

Ihr Fantastic Lights Team

@Destructor, was ist das Relaisumbaukit?

 

Greetz Jan

*EDIT*

Relaisumbaukit Frage geklärt. Wer suchet der findet =)

Wen's Interessiert, der klickt.

Habe bei mir son ein China Nachrüst Xenon drinne,aber auch nur da der A6 Linsenscheinwerfer hat.Mit normalen Reflektor blendet es zu stark.

Ich bin jedenfalls überzeugst davon,das Licht ist um Welten besser,und gefährden tue ich damit auch keinen.

Wenn man dann noch 4300k nimmt,sieht man es auch nicht sofort,da das Licht nur weiß ist,und keinen Blaustich hat.

Und für den TÜV sind die Halogen auch wieder schnell eingebaut.

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