Xenon- Nachrüstsatz von E-Bay
Hallo zusammen,
ich habe bei E-Bay einen Nachrüstsatz für H7 Lampen gefunden. Hier kann man ein Steuergerät und eine Xenon- Leuchteinheit für 229 Euro erwerben. Der Brenner wird nur gegen die Originalbirne getasucht, Steuergerät rein und fertig. Hört sich sehr gut an.
Im Berich des Straßenverkehrs nicht erlaubt. Ich denke, man kann das trotzdem reskieren. Mich hatte noch niemand wegen Licht oder so angehalten.
Waschanlage und auto. Einstellung ist natürlich nicht da.
Hat jemand Erfahrnugen damit gemacht, wie gut ist diese Lösung ?
Oder gibt es bessere Lösungen ? Auch 100 WAtt Birnen werden bei E-Bay angeboten. Ich dnek, dass hier die Temperatur zu hoch wird und der Scheinwerfer kaputt gehen kann.
Liebe Grüsse
Frank
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
ja das kann auch gut gehen!
ich kenne jemanden, der hat xenon in seinen 5er eingebaut (das modell VOR dem e39 noch, weiß grad das kürzel nicht), auch ohne LWR und SRA. der tüv hat es wirklich nicht gemerkt!gruß, Jan
Dann ist der Prüfer am falschen Platz!
Ich finde Xenon ist eine tolle Sache, aber jeder kennt die extreme Helligkeit und daher ist es einfach wichtig, dass die Dinger auf den Boden leuchten.
Mich ärgern solche halben Sachen einfach...... 🙁
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Feldtins
ich kenne jemanden, der hat xenon in seinen 5er eingebaut (das modell VOR dem e39 noch, weiß grad das kürzel nicht)
meinst den e34.....
genau so ,einer baut sich in sein e36 touring,das bi-xenon vom e60 oder e39 keine ahnung.....
und der vollidiot ist auch noch stolz darüber...🙄
als ich ihm das erklären wollte,hat das den nicht mal interressiert.....😁
aja mir doch worscht.....
und der hammer ist,als mir weis machen wollte,das sein bi-xenon auf der AB nicht blenden soll...
Muhaaaaaaaa ,und wie es blendet....😁
Immer wieder der selbe illegale Mist!
Um Xenon LEGAL eingetragen zu bekommen ist nötig:
1)
Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.
2)
Man braucht eine automatische LWR (zu der auch die Achssensorik gehört)
3)
Man braucht eine SW-Reinigungsanlage
4)
Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.
Alle 4 Punkte müssen berücksichtigt werden, sonst ist der Umbau illegal. Dass einige TUV-Menschen das dann trotzdem eintragen ist jedenfalls nichts rechtens.
Vielleicht helfen Euch diese Links auch weiter:
KBA warnt, Erlöschen der Bauartgenehmigung.
Stellungnahme HELLA
Für mich ist dieses Xenongebastel (wenn es nicht 100% fachmännisch durchgeführt und legal eingetragen ist) einfach unglaublich. Den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber ist das rücksichtslos. Das sollte man nicht unterstützen.
viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Caravan16V
Das sollte man nicht unterstützen.
tut hier ja auch keiner 🙂
und auch in den sonstigen threads zu dem thema werden immer sofort die von dir aufgezählten punkte genannt und bei nichtbeachtung strikt von abgeraten!! 🙂
gruß, Jan
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Nicht das es von Interesse für mich ist, aber vor einem bestimmten Baujahr war es möglich Xenon ohne SWA und el. Leuchttweitenregulierung zu verbauen. Wenn man also noch ein entsprechend altes Auto hat und alles auf den Stand von damals bekommt ( Scheinwerfer auch vorher gebaut usw), dann dürfte alles legal sein.
PS: würde es aber auch nicht ohne el. Leuchtweitenreg. einbauen
Zitat:
Original geschrieben von ste1333
Nicht das es von Interesse für mich ist, aber vor einem bestimmten Baujahr war es möglich Xenon ohne SWA und el. Leuchttweitenregulierung zu verbauen. Wenn man also noch ein entsprechend altes Auto hat und alles auf den Stand von damals bekommt ( Scheinwerfer auch vorher gebaut usw), dann dürfte alles legal sein.
PS: würde es aber auch nicht ohne el. Leuchtweitenreg. einbauen
Es gibt genau zwei Autos bei denen das zutrifft (BMW E32 und der erste Audi A8).
ciao