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Xenon nachrüsten!

Themenstarteram 11. September 2004 um 18:04

Hallo!

Da mir die VW Lupo Jünger sehr sympathisch erscheinen, habe ich noch eine Frage:

Was ist wenn man beim Lupo 1,0 Oxford Xenonscheinwerfer des Lupo GTi nachrüsten will?

Passt der Kabelbaum? Wie ist das mit dem Fernlicht?

Wie ist das mit der Scheinwerferreinigungs- Anlage?

Grüße BMW Bub

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26 Antworten

so, noch mal!

Der GTi hat Bi-Xenon!!!! Die Antwort von VW ist falsch!! Bei Abblendlicht schirmt ein Spiegel den unteren Lichtkegel ab (auch shutter genannt! ;-) ), dieser wird bei betätigung des Fernlichts weggeklappt, so das Fernlicht und Abblendlicht aus dem Haupt-Xenon Scheinwerfer kommen! => BI-Xenon. (Wer es nicht glaubt kann vorbeikommen und sich selbst überzeugen) Die "Zusatzscheinwerfer" sind für die Lichthupe und natürlich für ein besseres Fernlicht. Auch wenn man sie abklemmt hat man Fern- und Abblendlicht! (spricht schon für Bi-Xenon, oder?) Desweiteren sind es H3 Birnen und nicht H4, sollte auch VW wissen!

MfG Dominik

am 28. September 2005 um 14:26

Zitat:

Original geschrieben von larslorenz

Für 325€ kriegste n komplettes Xenon Nachrüstset für H4 und H7.

ich gehe davon aus, das ist das hochgradig gefaehrliche und illegale set, vor dem hella gewarnt hat.

den tuev wird das 100% nicht ueberleben, wenn es das ist.

gruss,

tom

Das ist der "Rechtliche Hinweis" zum Xenon Nachrüstsystem.

Falls einer von euch Lust hat das in normales Deutsch zu übersetzten, bitte!

Gruß

LL

Rechtlicher Hinweis:

Das Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:

1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage

3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden

2. oder die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.

Ach ja, die dazugehörige Ultraschall-Leutweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage sind übrigens von Hella ;-)

am 28. September 2005 um 16:45

Beantwortet aber leider nicht meine Frage..

am 28. September 2005 um 17:58

Zitat:

Original geschrieben von larslorenz

Ach ja, die dazugehörige Ultraschall-Leutweitenregulierung und die Scheinwerferreinigungsanlage sind übrigens von Hella ;-)

und genau darum hat hella vor den sets gewarnt.

denn hella will nichts mit den dingern zu tun haben.

http://www.3sat.de/3sat.php?...

http://www.hella-press.de/search_detail.php?...

mal zwei links, was geht und was nicht.

gruss,

tom

Die nachrüstsets sind nicht Erlaubt, und außer einem Lachanfall wird der TÜV Prüfer nicht viel bekommen, wahrscheinlich bekommt er noch deine Plakette, weil er die abkratzt mit der Begründung das Fahrzeug ist in einem verkehrsgefärdendem Zustand! Einfacher und legal!! ist es die Xenon Scheinwerfer aus dem Lupo GTi einzubauen, inklusive der LWR und SRA, die kleinen Fernlichtscheinwerfer kann man weglassen oder menn man geschickt ist einpassen. Dann zum TÜV und eintragen, falls der Prüfer es für notwendig befindet, solange man alle Teile orig. verwendet hat, ist eine Eintragung nicht zwangsläufig notwendig, liegt aber im Ermessen des TÜV. Bei peniblen Kontrollen der Bolisei kann eine Eintragung ne menge Zeit sparen.

MfG Dominik

am 29. September 2005 um 11:21

Zitat:

Original geschrieben von Tollewurst

Xenon Scheinwerfer aus dem Lupo GTi einzubauen, inklusive der LWR und SRA,

solange man alle Teile orig. verwendet hat, ist eine Eintragung nicht zwangsläufig notwendig, liegt aber im Ermessen des TÜV.

beim ersten zitierten satz wichtig: die sra und lwr!

der zweite stimmt so nicht. es ist ein eingriff in die lichttechnische anlage, den es in der kombination original nicht gibt. daher ist eine eintragung zwingend erforderlich.

gruss,

tom

stimme t00i zu, wenn du Xenon in deinem Auto verbaust, asuch wenns tausendmal n original VW-Teil ist, muss es eingetragen werden!

Stimmt eigentlich, aber es gibt xenon im lupo serienmäßig, deshalb sind die Richtlinien ein wenig Auslegungssache. Wie gesagt, man kann ne Menge Zeit und evntl. Ärger sparen wenn man es eintragen lässt! Auslegungssache deshalb weil es im Lupo im nicht gleichen Typ serienmäßig ist, so das es eine Betriebstechnische Veränderung ist und keine Serienbedingte Nachrüstung, aber manche Prüfer legen es auch als erweiterung aus, naja- eintragen ist die saubere Lösung.

MfG Dominik

Die Sache ist die, Lupo ist nicht gleich Lupo...

Es gibt den 6X, den 6E und den 6ES (hoffe mal, dass die Bezeichnungen stimmen)... und für den 6X gibt es kein serienmäßiges Xenon... daher ist Eintragung Pflicht

am 29. September 2005 um 13:30

exakte begruendung!

fahrwerke fuer den 6x kann man auch nicht in den 3l-lupo einbauen. ;)

gruss,

tom

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