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Xenon mit Weitenregulierung Vorschift???

Audi A6 C9

Hallo,

gleich noch eine Frage.

Mein A6 hat ja jetzt Xenon-Scheinwerfer. Mir ist bekannt, daß dann eine Reinigungsanlage vorhanden sein muss.

Wie ist das nit der Leuchtweitenregulierung?

Muss dies vorhanden sein bei einer Xenonanlage??

Besten Dank

ciao Chris

70 Antworten

es gibt viele sinnlose vorschriften....!geht doch alles nur ums geld!

Zitat:

Original geschrieben von Timo83


Solche Autofahrer wie Indy sind eh die "besten". Wozu meinst du gibt es die Vorschriften mit der ALWR? Hoffentlich kommts bei dir irgendwann mal raus, damit du schön blechen darfst! 😠

kann mich da nur anschließen und hoffentlich kommt es dann richtig dicke. Finde solche Vergehen werden zu wenig geahndet!!!

Aladin

Die Vorschrift mit der automatischen LWR gilt nur für den Xenon-Einbau ab Werk. Wer sich Xenon nachrüsten will kann das auch ohne die LWR, nichtmal eine Waschanlage braucht man dann.

Klingt komisch - is aber so.

Zitat:

Original geschrieben von Gumballer


Die Vorschrift mit der automatischen LWR gilt nur für den Xenon-Einbau ab Werk. Wer sich Xenon nachrüsten will kann das auch ohne die LWR, nichtmal eine Waschanlage braucht man dann.

leider totaler Quatsch, um nicht zu schreiben SCHWACHSINN und GEFÄHRLICH für die , die es glauben.

Und im kleingedruckten steht dann: }>Im Straßenverkehr nicht zugelassen{<

In welchen Gesetzen steht das denn, mal so zum nachlesen für die UNGLÄUBIGEN ???

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Zitat:

Zitat TÜV Nord


Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.

Ich bin aus einem anderen Grund in diesem Forum gelandet, aber Fakt ist, dass ALLE XENONScheinwerfer mit einer ALW und Reinigungsanlage ausgerüstet sein müssen! Auch für Nachrüstungen gilt § 50 StVZO, hier nur Absatz 10

Zitat:

10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

Was hier zum Versicherungsschutz geschrieben wurde stimmt und außerdem ist die Betriebserlaubnis für das Fz erloschen. Es gibt Polizeibeamte die schauen danach und Xenon ohne Reinigungsanlage erkennt jeder Depp. Außerdem kann eine Belastung der Hinterachse ohne ALW extrem zur Blendung führen, ich finde soetwas grob fahrlässig und gefährdend für andere Verkehrsteilnehmer. Ich bekomme schon so genug Lichthupen, wenn es ganz Dunkel ist.

Greetz

Brati

Zitat:

Original geschrieben von Gumballer


Die Vorschrift mit der automatischen LWR gilt nur für den Xenon-Einbau ab Werk. Wer sich Xenon nachrüsten will kann das auch ohne die LWR, nichtmal eine Waschanlage braucht man dann.
Klingt komisch - is aber so.

Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich Leuchtmittelentwicklung liegt.

@Gumballer
Meine Vorredner haben Recht. Du bringst da etwas durcheinander.
Es sind Fälle bekannt, wo Autos mit Xenon ohne ALWR und SWRA ausgestattet sind. Dies war jedoch vor 2000! Und diese Autos haben eine Sondergenehmigung ab Werk.

Also nix mit Xenon Umrüsten ohne LWR und SWRA.
Nach 2000/2001 ist das nicht mehr möglich!

@Indy
War klar das sowas aus deinem Munde kommen musste. Sicherlich ist das Geldmacherei, aber Vorschrift ist eben nunmal Vorschrift. Ärgerlich, aber dagegen wirste wohl wenig machen können.

MfG

wenn sich nur alle so an die vorschriften halten würden wie ihr .....der staat wäre pleite:-)

naja,ich hab keine bedenken wegen einen automat. stellmotor der alle 2sec mal 2mm hoch und runter fährt*gg*
ich blende keinen da ich die SW gut eingestellt habe,was nützt das wenn einem ständig andere 2m dicht auffahren weil sie meinen unbedingt schneller sein zu müssen!!und ich fahre schon zügig genug.dagegen müsste man vorgehen...

@Indy
Einprügeln wollen wir dir ja nix.
Wir haben dich nur drauf aufmerksam gemacht, dass es nunmal verboten ist, da du ja dachtest, es sei erlaubt.
Alles andere ist deine Sorge.

MfG

ih dachte das nie...ich kenne die gesetze.es gibt nur dinge die sehe ich nicht ein und da mache ich nicht mit,ist ja alles überschaubar:-))besoffene und ähnliche fahrer sollten den führerschein für 5 jahre abgeben und beim 2. mal für immer!!!ich fahre übrigens seit 18 jahren unfallfrei.toi toi toi
ja schliessen wir das thema.xenon ist supi licht und alles andere muss jeder sebst entscheiden.

Andy

hallo,

scheinwerferreinigungsanlage und aLWR ist definitiv pflicht, wie der gezeigte §50 Stvzo zeigt! alle sondergenehmigungen sind mit einem allgemeinen Rundschreiben an technische abnahmeinstitute zum 01.01.2001 erloschen!
die gutachten die dazu beispielsweise bei ebay rumgeistern sind reine fakes!
problem am ende ist immer, daß der fahrzeugführer verantwortlich ist! dummheit schützt vor strafe nicht! heißt also, wenn jemand ein solchen gutachten erwirbt und anwendet ist selbst schuld! und kann keine 3ten haftbar machen!

bei uns hier, landkreis zwickauer land, kam es vor nicht all zu langer zeit zu einem prozess, der mit einer solchen leuchteinrichtung zu tun hat! das ergebnis war mehr als interessant. trotzdem, daß das fahrzeug xenon hatte(nachgerüstet und ohne aLwr) und nicht blendete, erlosch der versicherungsschutz. und das auch noch grob fahrlässig. somit gilt im schadensfall also auch keine 5000€-regelung, die der verursacher auf sich nehmen muß. sondern über den voll betrag!
sollte es in einem solchen fall zu einem personenschaden mit spätfolgen kommen wird es sehr interessant!

die nachrüstung der universellen anlagen von hella mit gutachten ist ja nun auch eigentlich kein problem!

http://www.dh-exclusiv.de/lwr.htm

viele grüße
daniel

Zitat:

Original geschrieben von danham


problem am ende ist immer, daß der fahrzeugführer verantwortlich ist! dummheit schützt vor strafe nicht! heißt also, wenn jemand ein solchen gutachten erwirbt und anwendet ist selbst schuld! und kann keine 3ten haftbar machen!

Ja.

Nur haben scheinbar einige Leute Schwierigkeiten, diesen Sachverhalt zu verinnerlichen...

Zitat:

Original geschrieben von indy2000


ih dachte das nie...ich kenne die gesetze.es gibt nur dinge die sehe ich nicht ein und da mache ich nicht mit,ist ja alles überschaubar:-))....

Ich will dich jetzt hier nicht an den Pranger stellen. So fängt es aber leider an. Du siehst die ALR nicht, der Drengler sieht das ständige halten des Sicherheitsabstandes nicht ein. Der Alki fährt mal schnell die 2km und das geht ja auch oft genug gut. Ich möchte mich auch nicht als Weisenknabe bezeichnen, vor allem gegen die StVO verstößt jeder mal (natürlich nur fahrlässig 🙂 ). Aber wenn es an die erloschene Betriebserlaubnis und Belästigung/ Gefährdung anderer geht, sehe ich das anders. Und da enden viele Verstöße gegen die StVZO.

Xenon ist schön, aber wenn dann richtig. Wie o.g. gibt es die zulässigen Umrüstsätze.

MfG

Brati

Zitat:

Original geschrieben von indy2000


...ich kenne die gesetze.es gibt nur dinge die sehe ich nicht ein und da mache ich nicht mit...

Gesetzestexte haben im Allgemeinen keinen Empfehlungs-Charakter...

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