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XC90 V8 abgasleuchte brennt

Volvo XC90 1 (C)
Themenstarteram 26. Juni 2018 um 18:23

Guten Abend,

Habe mir gestern einen Xc90 V8 4,4 gekauft. 200000 km aus erster Hand. BJ 2006.

 

Heute Abend gleich der erste Schreck , die kontrollleuchte für Abgas brennt.

Könnte es sein das es daran liegt das das Fahrzeug beim Händler nur für Probefahrten genutzt wurde, Kurzstrecke? Und würde es Evtl reichen das Auto mal über die Autobahn zu fahren damit das Fahrzeug mal ausgiebig warm wird und freibrennt. Könnte die Lampe dann ausgehen oder zum freundlichen ? Habe gerade meinen Ford Kuga Diesel abgegeben wegen ständiger Abgasprobleme ??

Hat jemand Rat?

Gruß Und Dankeschön schon einmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Saab Frank schrieb am 28. Juni 2018 um 16:33:31 Uhr:

Never touch a running System...

Ich hoffe,Du meinst das nicht ernst.

Manchmal zweifele ich an dem Geisteszustand gewisser Leute hier.

320.000 KM und noch die ersten Kerzen????

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am 1. Juli 2018 um 12:14

Zitat:

@S.Olivier schrieb am 27. Juni 2018 um 13:38:06 Uhr:

Händler ist in der Haftung.

Nur um ein bisschen Rechtspflege zu betreiben. :)

Der Begriff "Haftung" ist hier etwas irreführend, da es ja nicht um einen vom Händler verursachten Schaden geht. Du hast vermutlich einen Kaufvertrag nach § 433 BGB geschlossen. Treten Mängel auf, so sind deine Rechte nach § 437 BGB geregelt. Eines dieser Rechte ist die Nacherfüllung nach § 439 BGB, gerne auch als "Gewährleistung" bezeichnet (bitte nicht mit "Garantie" verwechseln). Hier wiederum kommt bei dir wohl (nur) die erste Möglichkeit aus § 439 Abs.1 BGB in Frage, Beseitigung des Mangels, denn einen identischen XC90 ohne diesen Fehler hat der Händler nicht rumstehen. Die Nacherfüllung kann zwar unter Umständen ausgeschlossen sein, § 439 Abs.4 BGB, aber das wird hier kaum der Fall sein.

Wichtig, wird gerne übersehen: Die Nacherfüllung gilt immer nur für Mängel, die bereits bei der Übergabe, der sog. "Gefahrübergang" oder "Risikoübergang", des Autos vorhanden waren. Es geht nicht um Mängel, die nachträglich enstanden sind! (Das könnte aber eine Garantie abdecken.)

Der Verbraucher, also "Privatmann", der von einem Unternehmer, also "Händler", kauft, genießt hier aber einen besonderen Schutz durch § 474 BGB. Zum einen kann der Unternehmer die Dauer des Rechts zur Nacherfüllung bei einer gebrauchten Sache nicht auf unter ein Jahr verkürzen, § 476 BGB. Zum anderen wird, und das ist der ganz wichtige Punkt (§ 477 BGB, Beweislastumkehr), zugunsten des Verbauchers angenommen, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe zeigt (sofern dies nicht mit "der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar" ist). Deshalb ist für einen Verbraucher als Käufer das Recht auf Nacherfüllung sehr leicht zu prüfen. Klar, wenn der Händler bockig sein sollte, hilft das nicht direkt, aber es ist ein sehr wichtiger Punkt in der Juristerei, wenn schon mal klar ist, dass ein Anspruch, hier die Nacherfüllung, überhaupt besteht.

So. Das war das Wort zum Sonntag. (Wie scheibt Wikipedia so zutreffend: "Die Regelungstechnik des Gesetzes mit mehrfachen Verweisungen ist kompliziert und für Nichtjuristen daher nicht immer verständlich." :D :D :p)

Gruß

xc90er

Themenstarteram 1. Juli 2018 um 19:08

Zitat:

@xc90er schrieb am 1. Juli 2018 um 14:14:22 Uhr:

Zitat:

@S.Olivier schrieb am 27. Juni 2018 um 13:38:06 Uhr:

Händler ist in der Haftung.

Nur um ein bisschen Rechtspflege zu betreiben. :)

Der Begriff "Haftung" ist hier etwas irreführend, da es ja nicht um einen vom Händler verursachten Schaden geht. Du hast vermutlich einen Kaufvertrag nach § 433 BGB geschlossen. Treten Mängel auf, so sind deine Rechte nach § 437 BGB geregelt. Eines dieser Rechte ist die Nacherfüllung nach § 439 BGB, gerne auch als "Gewährleistung" bezeichnet (bitte nicht mit "Garantie" verwechseln). Hier wiederum kommt bei dir wohl (nur) die erste Möglichkeit aus § 439 Abs.1 BGB in Frage, Beseitigung des Mangels, denn einen identischen XC90 ohne diesen Fehler hat der Händler nicht rumstehen. Die Nacherfüllung kann zwar unter Umständen ausgeschlossen sein, § 439 Abs.4 BGB, aber das wird hier kaum der Fall sein.

Wichtig, wird gerne übersehen: Die Nacherfüllung gilt immer nur für Mängel, die bereits bei der Übergabe, der sog. "Gefahrübergang" oder "Risikoübergang", des Autos vorhanden waren. Es geht nicht um Mängel, die nachträglich enstanden sind! (Das könnte aber eine Garantie abdecken.)

Der Verbraucher, also "Privatmann", der von einem Unternehmer, also "Händler", kauft, genießt hier aber einen besonderen Schutz durch § 474 BGB. Zum einen kann der Unternehmer die Dauer des Rechts zur Nacherfüllung bei einer gebrauchten Sache nicht auf unter ein Jahr verkürzen, § 476 BGB. Zum anderen wird, und das ist der ganz wichtige Punkt (§ 477 BGB, Beweislastumkehr), zugunsten des Verbauchers angenommen, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe zeigt (sofern dies nicht mit "der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar" ist). Deshalb ist für einen Verbraucher als Käufer das Recht auf Nacherfüllung sehr leicht zu prüfen. Klar, wenn der Händler bockig sein sollte, hilft das nicht direkt, aber es ist ein sehr wichtiger Punkt in der Juristerei, wenn schon mal klar ist, dass ein Anspruch, hier die Nacherfüllung, überhaupt besteht.

So. Das war das Wort zum Sonntag. (Wie scheibt Wikipedia so zutreffend: "Die Regelungstechnik des Gesetzes mit mehrfachen Verweisungen ist kompliziert und für Nichtjuristen daher nicht immer verständlich." :D :D :p)

Gruß

xc90er

Danke für das Wort.ä zum Sonntag.

 

Es gibt bisher kein Problem mit dem Händler .

Stand Samstag war Sascha einen Wackelkontakt an Zylinder eins gab, ein neuer Stecker (Zündspule) verbaut wurde und keine Fehler am Tag mehr auftauchten. Morgen hoffe ich hab ich dann Gewissheit.

Ätzend sich ein Auto zu kaufen und man es nicht fahren kann.

 

Gruß

am 3. Juli 2018 um 23:43

Hallo, hab das gleiche Problem mit meinem V8. War das der Fehler, also ein Wackelkontakt an einer Zündspule?

Gruß

Garry

Themenstarteram 4. Juli 2018 um 7:41

Zitat:

@garryburg schrieb am 4. Juli 2018 um 01:43:20 Uhr:

Hallo, hab das gleiche Problem mit meinem V8. War das der Fehler, also ein Wackelkontakt an einer Zündspule?

Gruß

Garry

Guten Morgen.

Also. Ich hab das Auto noch immer nicht zurück.

Fehler Nummer eins soll ein Wackelkontakt an der zündspule Zylinder eins sein.

Nun ist wohl auch ein Massekabel defekt (noch keine Ahnung welches) wurde bestellt und heute soll das Problem gelöst werden.

Sobald es Neuigkeiten gibt schreibe ich hier.

Wie ich schrieb,die typischen fehler......ich wette das Massekabel betrifft die hintere Zylinderbank.

Themenstarteram 4. Juli 2018 um 17:10

Zitat:

@thyphonmv6 schrieb am 4. Juli 2018 um 18:58:00 Uhr:

Wie ich schrieb,die typischen fehler......ich wette das Massekabel betrifft die hintere Zylinderbank.

Sollte gerade das Auto holen.

Nebenan zu tanke dann löst nach 50 m das selbe Problem. Das Massekabel wurde gewechselt aber war es dann wohl nicht.

Karre abgestellt und warte dann mal wieder was als nächstes kommt.

Wurde denn nun der Fehlerspeicher mit VIDA ausgelesen?

Nein, wäre ja zu einfach, zu unspannend und zu schnell. Lieber bissl rumraten und teile tauschen, die zwar fast nix kosten aber auch nix bringen ;)

Themenstarteram 4. Juli 2018 um 19:28

Zitat:

@eet2000 schrieb am 4. Juli 2018 um 21:20:16 Uhr:

Nein, wäre ja zu einfach, zu unspannend und zu schnell. Lieber bissl rumraten und teile tauschen, die zwar fast nix kosten aber auch nix bringen ;)

Ganz genau. Und ich bekomme langsam das große kotzen. Wäre heute fast ausgerastet.

Leider muss ich das wohl so akzeptieren.ä, er kümmert sie ja :mad:

 

Hast du keinen privaten mit VIDA/DiCE in deiner Nähe?

https://www.motor-talk.de/.../vida-dice-auf-google-maps-t5504524.html

Themenstarteram 4. Juli 2018 um 19:39

Leider hab ich nur Gutmann und Bosch Leute und in meiner Nähe hilft mir der link leider nicht. Aber danke für die Hilfe. War heute kurz davor das Auto mitzunehmen und zu Volvo zu fahren bzw. den ein oder anderen Hinweis selbst nachzugehen.

Dann dachte ich mir so der der freundliche selber suchen und am Ende fährt er doch noch zu Volvo .

Steht beim kfz Elektriker der nach Schaltplan vorgeht und nicht nach Tester wie es mir erschien..

 

Immerhin. Hast du denn einen Fehlerspeicherausdruck? Isocodes lassen sich (zumindest viele) auch in Volvocodes übersetzen. Wenn du das ganze dann noch mit deiner vin (per PN) garnieren könntest, könnte echte Hilfe machbar sein.

 

Ich meine natürlich einen aktuellen Ausdruck, aus dem hervorgeht, was wieder gekommen ist, nachdem die gefühlt 50 Fehler vom Anfang gelöscht wurden.

Themenstarteram 4. Juli 2018 um 19:55

Zitat:

@eet2000 schrieb am 4. Juli 2018 um 21:44:44 Uhr:

Immerhin. Hast du denn einen Fehlerspeicherausdruck? Isocodes lassen sich (zumindest viele) auch in Volvocodes übersetzen. Wenn du das ganze dann noch mit deiner vin (per PN) garnieren könntest, könnte echte Hilfe machbar sein.

 

Ich meine natürlich einen aktuellen Ausdruck, aus dem hervorgeht, was wieder gekommen ist, nachdem die gefühlt 50 Fehler vom Anfang gelöscht wurden.

 

Danke fürs Angebot. Ich würde jetzt noch Zeit bis Freitag lassen, die Kiste abholen und nochmal auslesen lassen.

Dann auch auf dein Angebot zurück kommen.

Themenstarteram 4. Juli 2018 um 19:57

Zitat:

@S.Olivier schrieb am 4. Juli 2018 um 21:55:18 Uhr:

Zitat:

@eet2000 schrieb am 4. Juli 2018 um 21:44:44 Uhr:

Immerhin. Hast du denn einen Fehlerspeicherausdruck? Isocodes lassen sich (zumindest viele) auch in Volvocodes übersetzen. Wenn du das ganze dann noch mit deiner vin (per PN) garnieren könntest, könnte echte Hilfe machbar sein.

 

Ich meine natürlich einen aktuellen Ausdruck, aus dem hervorgeht, was wieder gekommen ist, nachdem die gefühlt 50 Fehler vom Anfang gelöscht wurden.

Danke fürs Angebot. Ich würde jetzt noch Zeit bis Freitag lassen, die Kiste abholen und nochmal auslesen lassen.

Dann auch auf dein Angebot zurück kommen.

am 5. Juli 2018 um 4:34

Gilt allgemein, aber auch in deinem Fall: Pass auf, dass du nachweisen kannst, dass du den Mangel gegenüber dem Händler innerhalb der sechs Monate (siehe oben) geltend gemacht hast und dass du den Händler informiert hast (wann genau, wie oft, auf welchem Weg), dass der Mangel immer noch nicht behoben ist. Wenn alles gut ausgeht, prima. Sollte sich hier später doch noch ein größeres Problem herausstellen oder sollte der Händler versuchen, immer und immer wieder nachzubessern, sind solche Nachweise (E-Mail, wenn der Erhalt bestätigt wird; Fax; Brief per Einwurfeinschreiben; Brief mit einem Zeugen einwerfen; Zeugen mit zum Händler nehmen) entscheidend.

Händler sind oftmals kooperativ, sofern sich der Mangel mit geringem Aufwand beheben lässt. Steigen die Reparaturkosten oder kommt sogar ein Rücktritt vom Kaufvertrag ins Gespräch, kann es sehr plötzlich unlustig werden. Ich drück dir die Daumen, dass das Problem schnell behoben wird.

Gruß

xc90er

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