XC90 Leasing-Raten

Volvo S60 1 (R)

Habe gerade festgestellt, daß die Leasing-Angebote von ALD erheblich günstiger sind, als die Volvo-Angebote. Bei meinem Wunsch-XC90 liegt der Unterschied bei knapp 130 Euro pro Monat mit gleichen Daten. Habt Ihr schon Erfahrungen mit ALD-Autoleasing gemacht. Nach Auskunft des Unternehmens handelt es sich um Neufahrzeuge die für den deutschen Markt vorgesehen sind, also nicht um EU-Importe. Auch Lieferzeiten bewegen sich im XC90-Rahmen von ca. 9 Monaten.

53 Antworten

Re: Re: Gewährleistung

Zitat:

Original geschrieben von skoell


Und Antworten a la "bei unseren Fahrzeugen braucht man sowieso keine Garantie, weil sie so gut sind (Volvohändler)" erreichen bei mir nur gegenteiliges denken: wenn sie so gut sind, kann der Hersteller doch ruhig lange Garantien geben, wenn sie denn keiner braucht....

EBEN!!!

Das ist die kümmerliche Aussage auf der Volvo-HP:

http://www.volvocars.de/VolvoOwnership/Warranty/

Gruß

Martin

Re: Re: cayos informieren

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Leider äussert sich unser Leasingspezialist immer nur sehr sparsam zu diesen Themen, ich denke aus Angst man wolle ihm Werbeabsichten unterstellen!?

Komm raus Du Feigling 😉

Gruß

Martin

Halloooo meine Tochter hatte gestern Geburtstag und da war ich halt ausnamsweise nicht mehr online,

Und D5Män hat es ja schon profihaft und kostenfrei😉 erklärt!

In Deutsch soll es halt heißen:

Bei gebrauchter Ware, wie z.B. Autos, muss der Händler nun auch zwei Jahre für Mängel aufkommen. Diese Frist kann durch individuelle Vereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen auf 1 Jahr reduziert werden. Auch für den Handel zwischen Privatpersonen gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren, diese kann aber vertraglich ganz ausgeschlossen werden.

Also wer schließt den solche Verträge?
Volvo oder VO Leasing sind ja zwei paar Schuhe!
Ist ja wirklich traurig wenn die nur 1 Jahr geben!....

Und da war noch der Eu Wagen der schon 10 monate auf Halde stand 😉...aber anderes Thema.

So kommt Leasing mal wieder in Verruf!

Normalerweise tritt eine Leasinggesellschaft alle Rechten und Pflichten an den LN ab(abbedungen).

Also erst in Ruhe die AGB`S durchlesen.
Und beim Zweifel einen Anwalt aufsuchen.
Denn ein echter Leasingprofi darf ja keine Rechts, und Steuerberatenden Tipps geben gibt sonst Ärger🙁

Aber es gibt Sie noch die guten😉

Gruß Martin

Hallo zusammen,

die neue Gesetzgebung bzgl. Gewährleistung/Garantie ist schon ein wenig kompliziert.
Fakt ist das Gewährleistungen von Herstellern gegenüber Endverbrauchern zwei Jahre gelten. Bei Selbstständigen und Unternehmern, die diese Produkte kaufen um selbst einen Mehrwert zu erzeugen, kann diese auf ein Jahr begrenzt werden.
Also Hersteller Volvo verkauft an die Leasinggesellschaft einen Wagen, die damit ebenfalls ein Geschäft machen. Folglich kann hier die Gewähleistungsfrist auf ein Jahr gekürzt werden. Die Leasingesellschaft gibt nun dieses Fahrzeug an einen privaten Endverbraucher ab - sie muß diesem eine zweijährige Gewährleistung geben. Je nach Verhandlungsgeschick mit dem Hersteller gibt sie die 2-jährige Herstellergarantie an den Endverbraucher weiter, oder muss ein Jahr selbst auf die eigene Kappe nehmen. An einen Unternehmer könnte sie jedoch ebenfalls auf ein Jahr verkürzen. Das gleiche gilt auch für Volvo und Volvoleasing.
Doch: Schon aus markt- und verkaufspolitischen Gründen wird jeder Hersteller und/oder jede Leasinggesellschaft den Teufel tun, die Fahrzeuge mit einer verkürzten Gewährleistung abzugeben.
Ich selbst bin auch selbstständig und lease meine Volvos. Ich habe immer 2 Jahre Garantie. Mein Händler oder Volvoleasing haben bislang nicht einmal den Versuch unternommen, mir dies strittig zu machen.
Also nicht verwirren lassen - die zweijährige Garantie gibts immer!

Grüße

bkpaul

Zitat:

Original geschrieben von bkpaul


Hallo zusammen,

1.Das gleiche gilt auch für Volvo und Volvoleasing.
Doch: Schon aus markt- und verkaufspolitischen Gründen wird jeder Hersteller und/oder jede Leasinggesellschaft den Teufel tun, die Fahrzeuge mit einer verkürzten Gewährleistung abzugeben.
Ich selbst bin auch selbstständig und lease meine

2.Also nicht verwirren lassen - die zweijährige Garantie gibts immer!

Grüße

bkpaul

Und das hörte sich hier ja nicht so an:

Original geschrieben von skoell

Hallo Leute,

eine Frage stellt sich mir beim Leasing:

Lt. Leasing-Vertrag Volvo (wen's interessiert § 11.5), geben die bei gewerblichen Leasingnehmern statt der 2 Jahren Garantie nur 1 Jahr Gewährleistung bei Neufahrzeugen.

I

2. verwirren wollte ich in keinem Fall!🙁

Martin

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Hi Martin,

der Versuch ist ja nicht strafbar!

Duhast niemand verwirrt - ich habe mich falsch ausgedrückt. Wollte sagen, dass man sich bei den Verhandlungen nicht beirren lassen sollte.

Grüße

bkpaul

Da gebe ich Dir Recht und wer unbedingt will kann ja mittlerweile Zusatzversicherungen für das 3 und 4 Jahr abschließen.

Gruß Martin

Zitat:

Original geschrieben von d5er


Und das hörte sich hier ja nicht so an:
Original geschrieben von skoell
Hallo Leute,
eine Frage stellt sich mir beim Leasing:
Lt. Leasing-Vertrag Volvo (wen's interessiert § 11.5), geben die bei gewerblichen Leasingnehmern statt der 2 Jahren Garantie nur 1 Jahr Gewährleistung bei Neufahrzeugen.
I

Da gebe ich Dir Recht und wer unbedingt will kann ja mittlerweile Zusatzversicherungen für das 3 und 4 Jahr abschließen.

Und das mit dem Zitieren üben wir jetzt weiter, oder 😉

...oder bei einer vernünftigen Leasinggesellschaft abschliessen (wolltest Du doch sagen, oder 😉 ).

Gruß

Martin

Re: Re: Oberlehrer

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Ich trete meine Ansprüche hiermit offiziell an Dich ab (ob ich cayos vorher darüber informieren muss? ...ab heute (selbst-)degradiert.

Jetzt enttäuschst Du mich aber 🙁 !!! Einen so hart erkämpften Titel einfach so wegzuwerfen, nur weil so ein dahergelaufener Rechtsverdreher (... is nur Spass!!! D5MÄN) ihn Dir evtl. streitig machen könnte ... ! Da hätte ich mehr Standfestigkeit von Dir erwartet. Du bist doch kein Weichei, wie Du schon öfters geäussert hast ! 😉

@ D5MÄN
Gelten Deine Ausführungen bzgl. der Gewährleistung für alle Gebrauchsgegenstände oder ist das nur eine spezielle "Kann-Auslegung" für's Kfz.-Leasing-Geschäft. Ich tippe mal, Deine Infos gelten generell, oder?

Sch...Tieferlegen, war meine Antwort plötzlich weg 🙁

@cayos:
War nur ein Scherz, natürlich mach ich weiter 😉

Gucksu hier:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Gruß

Martin

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