XC90 Leasing-Raten

Volvo S60 1 (R)

Habe gerade festgestellt, daß die Leasing-Angebote von ALD erheblich günstiger sind, als die Volvo-Angebote. Bei meinem Wunsch-XC90 liegt der Unterschied bei knapp 130 Euro pro Monat mit gleichen Daten. Habt Ihr schon Erfahrungen mit ALD-Autoleasing gemacht. Nach Auskunft des Unternehmens handelt es sich um Neufahrzeuge die für den deutschen Markt vorgesehen sind, also nicht um EU-Importe. Auch Lieferzeiten bewegen sich im XC90-Rahmen von ca. 9 Monaten.

53 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Auf 400,-€-Basis?

Da müsstet Ihr ja nur knappe 19 Jahre sparen, damit Ihr Euch den leisten könnt 😉 (ohne Preissteigerung!)

Gruß

Martin

Das ist es ja was ich meine ..die. Monogamie 🙂

kostet der Wirtschaft halt Arbeitsplätze.....Obwohl eine reichtr mir auch 😉

Zitat:

Original geschrieben von d5er


Das ist es ja was ich meine ..die. Monogamie 🙂
kostet der Wirtschaft halt Arbeitsplätze.....Obwohl eine reichtr mir auch 😉

😁 Martin, und SCHON WIEDER 5 EUROS IN DIE MACHO-SPRÜCHE-KASSE!!! 😁

Halloooooo, Haaaaaloooooooooooo,

wo seid ihr denn hingedrifftet.
Ist ja Wahnsinn, vom Leasing eines XC90 zu Schwärmereien von anderen Herstellern bis hin zu den kleinen flachen Flundern und schließlich zu den Frauen. Ich bin glücklich verheiratet oder wollt ihr noch welche leasen.
Aber echt lustig.
Meinen Senf möchte ich auch noch miteinbringen
und vielleicht ein bischen Esprit dazu.
Ein Cabrio sollte mindestens 4,95 lang sein und mindestens 4 Erwachsene Personen befördern können und einen Kofferraum mit 450 Liter haben.
Seit drei Jahren fahre ich nämlich mit dem Chrysler Sebring Cabrio . In dem Traumauto merkt man erst was crusen heißt.
Offenes Dach Infinity-Sound und cruuuuuusen (und wie heißt´s noch im Song) und represent, represent.

So ein Schwachsinn. Jetzt bin ich auch schon wieder beim ganz anderen Thema.

Gruß an alle Volvofans von Rene der erst im Dez.
XC90 fahren kann.

Zitat:

Original geschrieben von Rene der Ölch


Seit drei Jahren fahre ich nämlich mit dem Chrysler Sebring Cabrio . In dem Traumauto merkt man erst was crusen heißt.
.

Hallo René (oder è??)

Find' den Sebring (als US-Fan und JEEP-Besitzer) auch schön, aber als ich den mal als Ersatzwagen hatte, als mein Grand Cherokee in Inspektion war, war ich ganz schön entsetzt, wie instabil der in sich ist...ein echter "Zitteraal"....viel mehr noch als das SAAB-9,3-Cabrio meiner Frau und der wird schon ganz schön "durchgewalkt" auf schlechter Strasse!! Ohne jetzt zu sehr für BMW zu schwärmen, aber mein M-330Ci Cabrio liegt wie ein Brett, da zittert und arbeiet nix, da klemmen keine Türen und so!! Wollte Dir aber nicht Deinen Sebring schlecht machen!! Alles Gewöhnungssache!! Das VOLVO-Cabrio soll ja wohl auch etwas verwindungen haben auf schlechter Strasse...den will ich auch mal Probe fahren...vielleicht Ersatz für den SAAB??

Ansonsten haste Recht: wir sind ganz schön vom Grundthema abgeschweift....

Viel Spass beim Cruisen Michael

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Verwindungssteif...deshalb Cruist mann ja auch mit nen Chrysler.....sonst geht in ner flotten Kurve noch die Innenbeleuchtung an 😉

Zurück zum Leasing ich bin der günstigste mit dem besten Service😉.....Wenn dat jetzt nicht mal wieder ärger gibt 😉....

Leasing

Hallo Leute,
eine Frage stellt sich mir beim Leasing:
Lt. Leasing-Vertrag Volvo (wen's interessiert § 11.5), geben die bei gewerblichen Leasingnehmern statt der 2 Jahren Garantie nur 1 Jahr Gewährleistung bei Neufahrzeugen.
Ist das so korrekt? Hatte bisher meine Fahrzeuge immer bar gekauft und in allen Gesprächen mit den Händlern war auch immer von 2 Jahren Garantie die Rede.
Wäre ja schon ein großer Unterschied!
Mein Händler faselte was von "im Kaufvertrag steht ja schließlich 2 J. Garantie... und der Leasingvertrag käme zusätzlich". Was für ein Kaufvertrag? Eigentümer ist doch Volvo-Leasing, ich "miete" doch nur.
Danke für die Aufklärung.
Skoell

Re: Leasing

Zitat:

Original geschrieben von skoell


Hallo Leute,
eine Frage stellt sich mir beim Leasing:
Lt. Leasing-Vertrag Volvo (wen's interessiert § 11.5), geben die bei gewerblichen Leasingnehmern statt der 2 Jahren Garantie nur 1 Jahr Gewährleistung bei Neufahrzeugen.
I

Hallo Skoell,

oops!!! ich kann mir nur vorstellen, dass damit Leasingnehmer gemeint sind, die ihr Fahrzeug gewerblich NUTZEN, also als Taxi, Krankenwagen oder Leihwagen......aber das vermute ich nur!!! Bin gespannt, ob uns jemand "beruhigen" kann!!

Michael

Re: Re: Leasing

Zitat:

Original geschrieben von BILDCHEF


oops!!! ich kann mir nur vorstellen, dass damit Leasingnehmer gemeint sind, die ihr Fahrzeug gewerblich NUTZEN, also als Taxi, Krankenwagen oder Leihwagen......aber das vermute ich nur!!! Bin gespannt, ob uns jemand "beruhigen" kann!!

Ich denke nicht.

Ich habe mir darüber zwar auch noch keine Gedanken bei meinem gekauften XC gemacht, aber das Gesetz schreibt die 2-jährige Garantie oder Gewährleistung nur mit Endverbrauchern vor. Unter Kaufleuten gilt weiterhin nur 1 Jahr 🙁

Gruß

Martin

@d5er:

Warum so zaghaft, es reagiert ja keiner auf so kleinlautes Gehabe 😉

Gewährleistung

@ XC70D5:

Jaaaa, ich weiß, klinge jetzt wie ein Oberlehrer, aber es ist so:

Die Gewährleistungsfrist (also der gesetzliche Anspruch auf Nacherfüllung oder Wandlung oder Minderung) beträgt nach § 438 Abs. 2 Ziff. 3 BGB immer 2 Jahre.

Allerdings darf diese gesetzliche Frist durch Allgemeine Geschäftsbedingungen abgekürzt werden, und zwar gemäß § 309 Nr. 8 b) ff) BGB bis auf ein Jahr.

Das gilt wiederum dann nicht, wenn der Käufer ein "Verbraucher", also Privatmann/-frau oderwasauchimmer ist, § 475 Abs. 2 BGB.

Fazit: Es kommt nicht darauf an, wie das AUto genutzt wird, sondern lediglich darauf, ob der Käufer "Verbraucher" i.S.d. Gesetz ist. Ist er dann nicht, wenn er selbständig oder freiberuflich tätig ist.

Damit kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden. Ob das allerdings auch für die "Garantie", also das selbständige und schuldbegründende Versprechen des Herstellers zum Eintreten im Schadensfall gilt, ist fraglich. Du solltest klären, ob VOLVO neben der Gewährleistung auch eine Garantie über zwei Jahre gibt und ob der Leasingvertrag ggfls. beides einschränkt oder nur eines von beiden.

Alles klar soweit (ich weiß, der Gesetzgeber hat manchmal nicht alle Latten auf dem Zaun, aber schließlich muß ich mich ja damit den lieben langen Tag ´rumärgern... 😉 )?

Gruß, Hagen

Re: Gewährleistung

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN


Jaaaa, ich weiß, klinge jetzt wie ein Oberlehrer, aber es ist so:

In der Tat 😉

Was unterscheidet Deine Ausage von meiner, ausser, dass ich fälschlicherweise die Garantie erwähnt habe, statt nur der Gewährleistung?

Gruß

Martin

Der hier eigentlich die Lehrerrolle inne hatte 😉

Oberlehrer

@ XC70D5

Oh Pardon, wollte keine Ansprüche auf schon vergebene Posten erheben *kniefalllundum verzeihungbitt*

Unterschied 1.) : Es gilt nicht grundsätzlich für Kaufleute ein Jahr, sondern es kann abweichend von der Gesetzeslage vereinbart werden.

Unterschied 2.) : Gewährleistung und Garantie sind nicht synonym zu verwenden. Gewährleistung schreibt der Gesetzgeber vor, Garantie ist freiwillig (bestes Beispiel: 3-Jahresgarantien oder 12-Jahresgarantien für Rostschutz, die dann noch an weitere Voraussetzungen geknüft sind wie kostenpflichtige Nachuntersuchungen oder alle Inspektionen; das nämlich wäre für die Gewährleistung egal)

Gruß, Hagen

Re: Oberlehrer

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN


Oh Pardon, wollte keine Ansprüche auf schon vergebene Posten erheben *kniefalllundum verzeihungbitt*

Wie ich Deinen Formulierungen entnehmen kann, bist Du der geeignete Nachfolger.

Ich trete meine Ansprüche hiermit offiziell an Dich ab (ob ich cayos vorher darüber informieren muss? 😉 )

Gruß

Martin

...ab heute (selbst-)degradiert.

cayos informieren

wieso, habt Ihr Gütergemeinschaft?

Ich fürchte aber, wir kommen leicht vom Thema Leasingraten ab....

Gruß, Hagen

Re: cayos informieren

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN


wieso, habt Ihr Gütergemeinschaft?

Ich fürchte aber, wir kommen leicht vom Thema Leasingraten ab

Nein, er hat mich sozusagen entdeckt 🙂

Nenn´ mir hier ein Thema, bei dem nicht in irgendeiner Weise vom Thema abgekommen wird 😉

Leider äussert sich unser Leasingspezialist immer nur sehr sparsam zu diesen Themen, ich denke aus Angst man wolle ihm Werbeabsichten unterstellen!?

Komm raus Du Feigling 😉

Gruß

Martin

Re: Gewährleistung

Zitat:

Original geschrieben von D5MÄN


@ XC70D5:

... wenn er selbständig oder freiberuflich tätig ist.

Damit kann die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt werden. Ob das allerdings auch für die "Garantie", also das selbständige und schuldbegründende Versprechen des Herstellers zum Eintreten im Schadensfall gilt, ist fraglich. Du solltest klären, ob VOLVO neben der Gewährleistung auch eine Garantie über zwei Jahre gibt und ob der Leasingvertrag ggfls. beides einschränkt oder nur eines von beiden.
...

Tja, das ist es wohl. Leasingnehmer ist eine Firma und im ganzen Leasingvertrag steht nichts von Garantie.

Hab mal bei anderen Herstellern nachgefragt. Die Verträge sind wirklich sehr unterschiedlich. Alle Versionen kommen vor, wobei Volvo da wirklich schlecht abschneidet. Und Antworten a la "bei unseren Fahrzeugen braucht man sowieso keine Garantie, weil sie so gut sind (Volvohändler)" erreichen bei mir nur gegenteiliges denken: wenn sie so gut sind, kann der Hersteller doch ruhig lange Garantien geben, wenn sie denn keiner braucht.... ;-)

Skoell

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