XC60 B4 - Ausstattung fehlt
Hallo,
was zum Teufel ist mit Volvo los?
Ich habe Anfang März für Lieferung Anfang August einen XC60 MJ22 B4 R-Design mit ziemlich viel Ausstattung bestellt, LP rund 63.500€ (Leasing für 3 Jahre).
Gestern rief dann endlich der "Freundliche" an, um einen Abholtermin zu vereinbaren. OK, ist ein paar
Monate später als vereinbart, aber da ich solange einen Leihwagen hatte zu guten Konditionen, war mir die Lieferverzögerung erst einmal egal.
Nun denn, heute klingelt das Telefon und es ist wieder der "Freundliche": Er hätte ein paar schlechte Nachrichten, das Auto ist zwar da, aber es fehlt das komplette BLIS System mit Totwinkelwarner. Er hätte davon nichts gewusst und erst heute von den Aufbereitern erfahren, das dem so ist. Kompensieren möchte das Volvo mit einer Einmalzahlung von 260€ netto. Kurz darauf kam dann die Mail von der Leasing Bank, die ich euch nicht vorenthalten möchte.
Was soll man nun machen, was kann man machen? In den AGB steht zwar, dass sich die Serienausstattung ändern kann, aber es handelt sich nicht um Serienausstattung und meiner Meinung nach ist das Fehlen einer so relevanten Sicherheitsausstattung auch nichts, was man "dem Kunden zumuten" kann.
Ich war so stinkewütend, dass ich direkt bei der Rechtsschutzversicherung um eine Deckungszusage gebeten habe, die auch schon da ist. Mein Anwalt ist sich sicher, das die AGB nicht ausreichend sind, um das Fehlen der Ausstattung zu rechtfertigen und hat nun einige Szenarien dargestellt:
1. Rücktritt vom Kaufvertrag
Sicherlich die einfachste Lösung, aber bei einem Leasingfaktor von 0,47(!) fällt es mir sehr schwer, einfach so auf das Auto zu verzichten.
2. Minderung des Kaufpreises/Leasingpreises
3. Wiedergutmachung durch a) Satz Winterkompletträder oder b) Übernahme des Mietwagens durch Volvo oder den Händler (immerhin fast 1600€ für 4 Monate).
4. Auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen und ggfs. den Klageweg beschreiten.
Hat jemand von euch schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und hat vielleicht den ein oder anderen Tipp für mich? Habe ich überhaupt eine Chance oder bleibe ich am Ende auf der Karre für 3 Jahre sitzen?
Vielen Dank und euch einen schönen Abend
78 Antworten
Zitat:
@MikeGGG schrieb am 19. November 2021 um 18:50:42 Uhr:
Ich kann dir nur raten, einen Blick auf den Jahreswagenmarkt zu werfen.
Ich habe meinen B5 Inscription vor circa einem Jahr als Jahreswagen mit vierstelliger Zahl auf dem Tacho, fast voll ausgestattet (HK Audio statt BW, keine AHK und kein Luftfahrwerk, was ich sowieso nicht haben wollte, sonst hat er alles), 33% billiger im vergleich zu LP erworben.
Schau doch mal jetzt auf den Markt…
Weiterhin schreibt der TE was von „für die nächsten drei Jahre“ - das klingt nach Leasing, da nützt dir bei Volvo der beste Gebrauchtwagen rein gar nichts.
Zitat:
@topi47 schrieb am 19. November 2021 um 13:42:45 Uhr:
- Mehrfabige Ambientebeleuchtung vorn und hinten
Die fehlt schon immer…
Direkt einen Anwalt einzuschalten halte ich mit Blick auf die aktuelle Chipsituation und bedeutend größere globale Probleme für deutlich übertrieben.
Es ist eine Leasingkutsche. 3 Jahre Laufzeit. Ein etwaiger Wertverlust auf Grund minderer Ausstattung tangiert den TE daher nicht.
Zitat:
Wenn das mal rechtlich so einfach wäre.
1. Es ist zweifelhaft ob die Voraussetzungen für einen Rücktritt vorliegen. Ein Mangel liegt sicherlich vor, aber es dürfte die Erheblichkeit fehlen. Stichpunkt 5% von Kaufpreis (z.B. 3.250,- € bei 65.000,- € KP). Reparaturkosten gibt es hier nicht, also nimmt man den Aufpreis der fehlenden Ausstattungsmerkmale. Kommt man da auf 5% vom KP? Eine Ausnahme wäre eine Zusicherung/Garantie. Die ergibt sich aber nicht aus der üblichen unverbindlichen Bestellung. Im Übrigen sprechen die AGBs dagegen.
Aus der Sicht hast Du recht, allerdings ist das Auto mit einem verbindlichen Liefertermin bestellt worden, der vor 15 Wochen lag (alles schriftlich vorhanden), wir haben sicherheitshalber die Lieferung zwei mal angemahnt mit Fristsetzung und könnten daher sofort zurücktreten. Die AGB geben eine Lieferverzögerung von 6 Wochen her und dann noch mal eine von 2 Wochen. Und da sind wir nun schon 7 Wochen drüber.
Zitat:
2. Minderungsbeträge stehen dem Eigentümer des Fahrzeugs zu, hier also der Leasingbank (Santander?). Erhält die Bank einen Minderungsbetrag (das passiert praktisch immer bei größeren Unfallschäden) müsste die Bank die Raten neu berechnen. Macht sie aber nicht oder nur sehr ungern und seeehr langsam und viel kommt dabei nicht raus, weil der Minderungswert marginal ist im Verhältnis zum Kaufpreis.
Ist nicht und war auch nie mein Favorit.
Zitat:
3. Beste Idee. Beim Händler Dampf machen und freundlich aber bestimmt irgendwas aushandeln. Rabatt bei Winterreifensatz oder Inspektion etc.
Siehe mein Update nach dem Telefonat am Freitag - das ist der Weg, den ich vorgeschlagen habe, das konkrete Angebot bekomme ich aber erst am Montag.
Zitat:
4. Schwierig, weil Ausstattungsmerkmal nicht vergessen wurde sondern derzeit nicht lieferbar ist. Stichpunkt Unmöglichkeit. Im Übrigen dauert der Rechtsweg lange.
Das das dauern wird, ist klar und es ist auch nicht die Lösung, die wir anstreben. Allerdings gilt Vertragsrecht für beide Parteien und auf Erfüllung des Kaufvertrags zu bestehen, ist nun wirklich nichts außergewöhnliches.
Zitat:
Am besten mit dem Händler eine Lösung finden.
Wie gesagt, ich bin im Moment optimistisch, dass ich am Montag ein akzeptables Angebot bekomme und am Mittwoch meinen neuen XC60 in Empfang nehmen kann.
Ähnliche Themen
Zitat:
@xyccoc schrieb am 19. November 2021 um 23:09:44 Uhr:
Zitat:
@topi47 schrieb am 19. November 2021 um 13:42:45 Uhr:
- Mehrfabige Ambientebeleuchtung vorn und hintenDie fehlt schon immer…
Die steht bei mir auch in der "Verbindlichen Bestellung" vom 25.03.2021.
Ich zitiere aus dem Leasingvertrag:
"Ambientebeleuchtung - Erweiterte Innenbeleuchtung mit
-Ambientebeleuchtung (mehrfarbig) vom und hinten
- Arbeitsleuchte an der Gepäckraumklappe
- Ausstiegsleuchten vom und hinten
- beleuchtete Türablagen und Türöffner vorn und hinten
- beleuchtete Getränkehalter vorn
- Fußraumbeleuchtung hinten
- Leseleuchten hinten; lnnenraumbeleuchtung Dachhimmel, Leseleuchten vom, Ambientebeleuchtung vorn, Fußraum vom, Ablagefach hinter Mittelkonsole, Handschuhfach und Gepäckraum"
Diese Art von Änderungen in der Serienausstattung ist wohl aber leider aufgrund der AGBs nicht anfechtbar.
Zitat:
Aus der Sicht hast Du recht, allerdings ist das Auto mit einem verbindlichen Liefertermin bestellt worden, der vor 15 Wochen lag (alles schriftlich vorhanden), wir haben sicherheitshalber die Lieferung zwei mal angemahnt mit Fristsetzung und könnten daher sofort zurücktreten. Die AGB geben eine Lieferverzögerung von 6 Wochen her und dann noch mal eine von 2 Wochen. Und da sind wir nun schon 7 Wochen drüber.
Rücktritt wegen Lieferverzug geht nicht mehr weil das Fahrzeug ja da ist. Der Händler hat es Dir ja auch schon angeboten, Dich zumindest informiert. Bei Nichtabnahme musst Du 15% vom KP als SchE zahlen. Im Übrigen wäre ein verbindlicher Liefertermin, also ein Fixtermin, sehr unüblich. Ist aber auch egal. Es muss zusätzlich Verschulden des Vertragspartners, also des Händlers vorliegen. Die Lieferverzögerung ist durch den Halbleitermangel bedingt. Da kann der Händler nichts für und Volvo vermutlich auch nicht. Weitere Totschlagargumente (auch ohne explizite Relevanz) wären die Coronapandemie und die weltweiten Lieferverzögerungen durch die Frachtschiffe. Also liegt höhere Gewalt vor und damit gibt es kein Verschulden des Händlers.
Viel Erfolg bei den Verhandlungen mit dem Händler.
Vielleicht die Sache einfach ganz pragmatisch angehen. Braucht man das Auto? Wenn nicht unbedingt: das Auto einfach nicht abnehmen wegen Sachmangel und auf Nachrüstung bestehen. Wenn ja: woher bekommt man ein anderes Auto, und hat das dann die gewünschten Extras. Bei anderen Herstellern ist die Sache ja ähnlich. Wenn man auf die Bestellung besteht: wann kommt das neue Auto dann, wie überbrückt man? Sind einem Mehrkosten durch schlechteren Leasingfaktor egal? In nächster Zeit gibt's garantiert keine so attraktiven Leasingraten. Und Gebrauchtwagen sind im Moment stark überteuert und haben das Extra evtl. auch nicht an Board. Und zum Schluss. Wie lange möchte man sich ärgern und wie viel Lebenszeit geht dafür verloren. Ich habe nach kurzer Überlegung die Kiste so abgenommen. Es ist ein Leasingwagen und die drei Jahre sind ziemlich schnell um. Bisher kann ich ganz gut mit der Entscheidung leben, da die Leasingrate gut ist.
Zitat:
@Pete77 schrieb am 21. November 2021 um 10:51:55 Uhr:
Vielleicht die Sache einfach ganz pragmatisch angehen. Braucht man das Auto? Wenn nicht unbedingt: das Auto einfach nicht abnehmen wegen Sachmangel und auf Nachrüstung bestehen. Wenn ja: woher bekommt man ein anderes Auto, und hat das dann die gewünschten Extras. Bei anderen Herstellern ist die Sache ja ähnlich. Wenn man auf die Bestellung besteht: wann kommt das neue Auto dann, wie überbrückt man? Sind einem Mehrkosten durch schlechteren Leasingfaktor egal? In nächster Zeit gibt's garantiert keine so attraktiven Leasingraten. Und Gebrauchtwagen sind im Moment stark überteuert und haben das Extra evtl. auch nicht an Board. Und zum Schluss. Wie lange möchte man sich ärgern und wie viel Lebenszeit geht dafür verloren. Ich habe nach kurzer Überlegung die Kiste so abgenommen. Es ist ein Leasingwagen und die drei Jahre sind ziemlich schnell um. Bisher kann ich ganz gut mit der Entscheidung leben, da die Leasingrate gut ist.
Diesen Ansatz finde ich richtig und gut. Rechtliche Tips zu Fristen und Konsequenzen sind Kaffeesatzleserei, für diese Themen gibt es Fachleute die sich hier sicher nicht äußern werden.
Habe Anfang November bestellt, hoffe natürlich auf alle bestellten Extras. BLIS war gar nicht mehr zu bestellen. Würde mich sicher sehr ärgern, wenn etwas für mich wichtiges fehlt. Wenn es zu dem Zeitpunkt ( 3. Quartal 2022) keine Alternative geben würde, wie es im Moment ja ist, schauen was der Händler machen kann und in den sauren Apfel beißen.
Wir müssen uns tatsächlich für einige Zeit auf diese Situation einlassen oder auf Marken wechseln die keine Einschränkungen in Bezug auf elektronische Bauteile haben, wenn es die denn zur Zeit gibt.
Mein 1. damaliger Leasing-V60 hatte ich von Anfang an mit AUTOMATIK-Getriebe bestellt, auch in den darauffolgenden Papieren (Auftragsbestätigung) war immer die 6-Gang-GT enthalten.
Als der Elch dann nach knapp 3 Monaten beim 🙂 eintraf und ich meinen damaligen VK wg. 1. Fotos kontaktierte, staunte ich nicht schlecht, als ich auf einem der Pic´s dann im Fahrer-Fußraum ein 3. Pedal erblickte...der Elch wurde "versehentlich" als Handschalter geliefert.
Mir wurde von Beginn an angeboten, den V60 dennoch abzunehmen mit der kompletten Rückerstattung der Sonderanzahlung von EUR 3.000,-- und eine monatlich geringere Leasingrate.
Ich überlegte mir also die Sache, aber bereits am Folgetag stand für mich fest, dass ich den V60 NICHT abnehmen wollte - war überhaupt kein Problem, ich musste mich dann nochmals knapp 2 Monate gedulden, bis dann der "Richtige" auf dem Hof eintraf. 🙂
Wobei die fehlende Ausstattung schon erheblich weniger elementar als ein fehlendes Automatikgetriebe ist. In den akuten Fällen haben die Verkäufer ja auch nicht vergessen, etwas anzukreuzen, sondern Volvo verbaut es einfach nicht und liefert trotzdem die Autos- was eigentlich für einen Fahrzeughersteller, der sich so groß Sicherheit auf die Fahnen schreibt, ein Armutszeugnis ist. Ich hab das so verstanden: Bestellbar sind die Sachen momentan teilweise nicht und bei einer Neulieferung wirds wohl schon ein MY 23, bei dem unsicher ist, ob alles dann verfügbar ist. Und das Auto kommt dann ab Juni. Vielleicht ändern sich auch wieder Ausstattungsumfänge durch MY 23. Muss man schon sehr optimistisch sein, um das zu machen.
Die Auslieferungen sind halt „Überraschungseier“ - man weiß das es eins ist aber nicht was drinnen steckt…
Und das man vorher nicht informiert wird (was man hier so liest), finde ich nicht gerade prickelnd, denn das Werk weiß ja schon was es verbaut.
Gruß Didi
Um das Thema zum Abschluss zu bringen:
Ich habe das Auto heute abgeholt. Mit dem Händler konnte ich mich einigen, das Thema ist für mich durch
(hochwertige Winterreifen und vollgetankt war die Kiste auch).
Mit VOLVO habe ich allerdings noch einigen Klärungsbedarf und das betrifft nicht nur die nicht verbaute BLIS. In meiner verbindlichen Bestellung ist, wie hier in einem anderen Thread sehr ausführlich geschildert wird, noch die Rede von einigen anderen Ausstattungen, die ohne Rücksprache aus der Preisliste entfernt wurden und einfach nicht da sind (farbige Ambiente Beleuchtung, Drivemodes etc., da gibt es hier auch einen eigenen Thread zu).
Hat jemand, der schon mal mit Volvo in Kontakt war, evtl. Kontaktdaten für mich? Ich befürchte, dass ohne persönlichen Ansprechpartner mein Brief nicht mal gelesen wird.
Danke!
Ich denke den Aufwand kannst du dir sparen. Volvo kann diesbezüglich großzügig Streichungen vornehmen, das hast du so im Kaufvertrag unterschrieben.
Man muss immer zwischen gravierenden und weniger gravierenden Abweichungen unterscheiden. Beispiel: Wenn im Vertrag "Ambientelicht mit 64 verschiedenen Farben" steht, der Wagen am Ende aber nur 32 bietet, ist das höchstwahrscheinlich nicht gravierend. Wenn der Hersteller aber eine höherwertige Ausstattungslinie mit farbiger statt nur weißer Beleuchtung bewirbt (Momentum vs. Inscription), kann das schon ein gravierender Unterschied sein. Denn es wird ein Differenzierungsmerkmal beworben und in Rechnung gestellt. Und je mehr dieser Differenzierungsmerkmale fehlen, desto eindeutiger wird es. Bei BLIS dürfte es eine ganz andere Hausnummer sein. Dabei handelt es sich um ein sicherheitsrelevantes Merkmal, also eine gravierende Eigenschaft des Fahrzeugs.
Eine interessante Wendung gibt es übrigens, wenn der Händler/Hersteller im Wissen, dass ein Ausstattungsmerkmal gar nicht verbaut werden kann, verkauft. Man müsste also einfach mal schauen, ob zum Zeitpunkt der Unterschrift bestimmte Punkte in der Preisliste (Wichtig: Die Preisliste ist entscheidend, nicht der Konfigurator!) genannt worden sind. In meinem Fall betrifft das unter anderem die Drivemodes und das mehrfarbige Ambientelicht, möglicherweise - was man so hört - auch den Heckklappensensor. Alle drei Dinge wurden in der Preisliste genannt, obwohl Volvo zum Zeitpunkt der Bestellung vom Mangel bei diesen konkreten Punkten wusste.