Zitat:@B0ttledNight schrieb am 3. Juli 2025 um 22:42:26 Uhr:
Und das steht in der Form so in meinem Kaufvertrag nicht drin. Lediglich, dass als besondere Vereinbarung der Leasingvertrag Vorrang hat.Es steht auch nirgends, dass beim Anschluss beider Verträge der Leasingnehmer nicht der Käufer ist, bzw. eine andere Partei in den Kaufvertrag eintritt. Hierzu steht in beiden Verträgen nichts. Müsste sowas nicht auch drinstehen oder reicht der Verweis auf den Leasingvertrag aus?
Ja und ja.
Es muss in den Zahlungsbedingungen nun nicht wortwörtlich genau das von mir niedergeschriebene mit genau diesem Wortlaut stehen.
Der Verweis auf den Leasingvertrag reicht.
Kommt der Leasingvertrag aus welchen Gründen auch immer nicht zustande, so ist auch die Bestellung hinfällig.
Ist ja auch mehr als logisch, denn eine andere Zahlungsweise ist nicht aufgeführt.
Das Thema gibt es übrigens schon so lange, wie es MotorTalk gibt und wird hier nicht zum ersten mal diskutiert.