X5 Kulanzangebote bei Lieferverzug

BMW X5 G05

Hallo zusammen,

Ich habe im Herbst 2019 einen X5 45e bestellt, der im Frühling geliefert werden sollte. Schon nach wenigen Wochen, also vor Corona, wurde die Produktion um fast 4 Monate nach hinten verschoben. Durch den Produktionsstopp in Spartanburg ist jedoch nur rund eine Woche Verspätung dazugekommen, anscheinend auch durch Druck des Verkäufers.
Meine Frage ist jetzt, ob es hier Erfahrungen gibt, welche Kulanzangebote bei ähnlichem Lieferverzug vom Freundlichen kamen.
Womit kann man rechnen und welche Forderungen wären berechtigt oder übertrieben?
Rücktritt ist keine Option.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
LuckyLuke150

Beste Antwort im Thema

Über deine Führungfähigkeiten kann ich nicht urteilen.

Allerdings ist es so, dass erfolgreiche Unternehmensführer nicht auch automatisch in den Themenbereichen Recht und Grammatik bewandert sind. Deshalb ist mir nicht klar, was deine Führungsfähigkeiten nun mit Schadenersatzansprüchen wegen Lieferverzögerungen zu tun haben.

9 weitere Antworten
9 Antworten

Kulanz seitens BMW wird es hier keine geben - dazu ist das Problem zu groß, außerdem kann man in der PR-Arbeit alles auf Corona und höhere Gewalt schieben.

Kulanz seitens des Händlers kannst du im besten Fall erwarten, wenn der Händler damit rechnet, dass du als zufriedener Kunde in weniger als zwei Jahren das nächste Auto kaufen wirst - und dies als unzufriedener Kunde nicht tun wirst.

Falls du nicht auf Kulanz zählen kannst, kannst du aber trotzdem noch auf Recht und Gesetz zählen: Sollte dir durch den Lieferverzug ein Schaden entstanden sein, so bemisst sich dein Anspruch nach IV.2 und IV.3 der "Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge". Dies gilt explizit auch für eine (angemahnte) Verspätung gegenüber bei Vertragsabschluss genannten unverbindlichen (!) Lieferterminen.

Nota bene: Abweichend von BMWs PR-Story dürften die Corona-bedingten Verzögerungen nicht als höhere Gewalt gewertet werden, da die Werksschließung in Greer nicht behördlich angeordnet war und sich BMW durch seine Lagerhaltungs-Politik bewusst und willentlich dem Risiko von Produktionsunterbrechungen durch Probleme bei Zulieferern ausgesetzt hat.

Wir haben damals bei unserem X3 M40i der 6 Monate später kam ein upgrade auf die Vip Abholung in der Bmw Welt und nen Satz Winterreifen bekommen. Einfach pokern. Sonst kaufste das letzte mal bei dem Händler. Der kann ggf. Auch nix dafür. Aber einer muss halt bluten. Von Bmw ist da eher weniger zu erwarten.

Als erste steht zu Lieferterminen immer das Wort „unverbindlich“ dabei. Erst wenn BMW absichtlich bzw. grob fahrlässig die Lieferverzögerung verursacht, könnte hier auf Schadensersatz oder Stornierung des Vertrages bestanden werden.

Die Aussage. „einer muss halt bluten“ für eine außerordentliche Situation, für die im Grundsatz niemand was dafür kann, finde ich persönlich schon bezeichnend für die heutige teilweisen Einstellungen von manchen Menschen.
Ich hoffe, der Arbeitgeber bzw. Kunden denken nicht auch so über einen selbst bzw. haben eine solche Einstellung.

Ich sehe hier Gesprächsbedarf, wenn tatsächlich ein monetärer Schaden wegen des Verzugs eingetreten ist, sonst allenfalls ärgerlich, aber niemand kann was dafür.

Und das es auch anders geht, 45e am 30.12. bestellt, Mitte Januar für Abholung BMW Welt am 11.09. bestätigt, habe jetzt bereits die FIN und Abholung, wenn jetzt nicht das Schiff absäuft am 11.09. mit nahezu Vollausstattung, also an bestimmten Ausstattungen kann es bei ihm auch nicht gelegen haben. Es gab also nie irgendeinen Zweifel zu dem vereinbarten !Unverbindlichen! Liefertermin. Ich bin aber ehrlich, ich rechnete im April mit mindesten 6-8 Wochen Lieferverzug.

Ich hätte auch schreiben können das einer im System immer der Depp ist. Auch so ein Problem unserer Gesellschaft. Das keiner mehr zwischen den Zeilen liest und jedes Wort auf die Goldwaage gelegt wird.

Die Message die ich damit rüber bringen wollte sollte aber denke ich angekommen sein

Ähnliche Themen

Zitat:

@harald335i schrieb am 24. Juli 2020 um 23:24:57 Uhr:


Als erste steht zu Lieferterminen immer das Wort „unverbindlich“ dabei. Erst wenn BMW absichtlich bzw. grob fahrlässig die Lieferverzögerung verursacht, könnte hier auf Schadensersatz oder Stornierung des Vertrages bestanden werden.

Sorry, aber das ist grundfalsch. Wer nicht in der Lage ist, sich selbst die BMW-AGB durchzulesen, sollte sich an den Anwalt seines Vertrauens wenden, wenn er/sie wegen einer Lieferverzögerung Schadenersatz begehrt oder vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Teaser: dafür braucht es weder einen verbindlichen Liefertermin noch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Zitat:

@Seitenairbag schrieb am 25. Juli 2020 um 10:30:15 Uhr:



Zitat:

@harald335i schrieb am 24. Juli 2020 um 23:24:57 Uhr:


Als erste steht zu Lieferterminen immer das Wort „unverbindlich“ dabei. Erst wenn BMW absichtlich bzw. grob fahrlässig die Lieferverzögerung verursacht, könnte hier auf Schadensersatz oder Stornierung des Vertrages bestanden werden.

Sorry, aber das ist grundfalsch. Wer nicht in der Lage ist, sich selbst die BMW-AGB durchzulesen, sollte sich an den Anwalt seines Vertrauens wenden, wenn er/sie wegen einer Lieferverzögerung Schadenersatz begehrt oder vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. Teaser: dafür braucht es weder einen verbindlichen Liefertermin noch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Dann lese sie mal genau durch, lesen und verstehen sind zweierlei, die Erfahrung mache ich öfters.
Ich wundere ich mich immer wieder, wie ich mein Unternehmen 40 Jahre erfolgreich geführt habe, wenn man doch alles so ziemlich falsch macht, nach Meinung anderer.

Über deine Führungfähigkeiten kann ich nicht urteilen.

Allerdings ist es so, dass erfolgreiche Unternehmensführer nicht auch automatisch in den Themenbereichen Recht und Grammatik bewandert sind. Deshalb ist mir nicht klar, was deine Führungsfähigkeiten nun mit Schadenersatzansprüchen wegen Lieferverzögerungen zu tun haben.

Wir sollte. es dabei lassen, dies gehört überhaupt nicht hier her, zudem hier von Dir keinerlei Hinweise gegeben wurden,
warum es so nicht sein soll. Ich habe die ABs von BMW mindestens 3x im Jahr für neue Fahrzeuge in meiner Firma in der Hand und kenne sehr wohl die darin enthaltenen AGBs.

Zitat:

@harald335i schrieb am 25. Juli 2020 um 13:11:41 Uhr:


Wir sollte. es dabei lassen, dies gehört überhaupt nicht hier her, zudem hier von Dir keinerlei Hinweise gegeben wurden,
warum es so nicht sein soll.

Gerne werde ich dir die von dir gewünschten Hinweise geben, wenn du präzisierst, was genau du mit dem von mir hervorgehobenen Wort "es" in deinem Beitrag meinst.

Zitat:

@harald335i schrieb am 25. Juli 2020 um 13:11:41 Uhr:


Ich habe die ABs von BMW mindestens 3x im Jahr für neue Fahrzeuge in meiner Firma in der Hand und kenne sehr wohl die darin enthaltenen AGBs.

Ein erfolgreicher Unternehmensführer sagte einmal: "Etwas in der Hand zu halten und etwas zu verstehen sind zweierlei."

Deine Antwort
Ähnliche Themen