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X5 E70 gebraucht - Riss im Unterboden

BMW X5 E70
Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 20:55

Hallo X5 Gemeinde,

habe heute finale Besichtigung und Probefahrt meines Wunsch X5 3.0sd gehabt. Alles soweit echt Hammer, aber ich habe ein paar Fotos von der Unterseite gemacht, da ich während der Probefahrt ja keine Hebebühne hatte. Nun habe ich dann daheim einen Riss im Unterboden bemerkt. Habe den Kaufvertrag heute Nachmittag unterschrieben, da der Riss auf dem kleinen Display der Kamera nicht sichtbar war.

Ist dieser Riss gefährlich oder geht der als Mangel durch und ist zu beheben oder muss das eh im Rahmen der §57a Überprüfung (HU in Deutschland) gemacht werden, denn die wird mir noch gemacht.

Anbei das Bild.

Unterodenriss
Beste Antwort im Thema
am 20. Oktober 2011 um 21:18

Moin, Riss ist nicht gleich Riss in dem Sinne.

Wo ist der Riss denn? Kann es auch sein, dass nur der Unterbodenschutz gerissen ist? Das kann schon einmal sein. Hitze oder wie auch immer? Lass das ganze von der Dekra oder Prüfer vor Ort ansehen und Du gehst da auf Nummer sicher. Wenn ja, sch...., trete vom Kaufvertrag zurück und gut is alles.

 

LG maik

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am 20. Oktober 2011 um 21:18

Moin, Riss ist nicht gleich Riss in dem Sinne.

Wo ist der Riss denn? Kann es auch sein, dass nur der Unterbodenschutz gerissen ist? Das kann schon einmal sein. Hitze oder wie auch immer? Lass das ganze von der Dekra oder Prüfer vor Ort ansehen und Du gehst da auf Nummer sicher. Wenn ja, sch...., trete vom Kaufvertrag zurück und gut is alles.

 

LG maik

Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 21:23

so viel man am Foto sehen kann ist es nur der unterbodenschutz - mehr konnte ich mit der Kamera nicht erfassen und die Schnappschüsse vom Unterboden waren eben dazu da um sich die Hebebühne zu ersparen.

Ist ein Riss des Unterbodenschutzes schlimm? Kann Wassereintritt etc. dann Probleme verursachen?

Themenstarteram 20. Oktober 2011 um 21:24

aja, der Riss muss sich in etwa unter dem Beifahrerbereich befinden.

Wie Maik schon geschrieben hat kannst Du aufgrund eines versteckten Mangels vom Kauf zurücktreten.

Ich glaube aber kaum, dass Deine NL oder Händler Dir das Auto so ausliefern will.

Mach die darauf aufmerksam und dann werden die bestimmt die Sache vor Übergabe in Ordnung bringen.

Anderes könnte ich mir nicht vorstellen.

Gruß

Klaus

Fahr in doch mal Probe, dann fahr mit einem Rad auf ein Bordstein (wenns geht etwas höherliegend) und schau nochmal nach;)

yasar009

Puh...dickes Ding.

Sei mir nicht böse, ich will dir nicht die Freude verderben, aber ich wär da vorsichtig. Da muß doch irgendwas passiert sein, und selbst wenn es "nur" der Unterbodenschutz ist, stellen sich immer noch 2 Fragen: Wie entsteht sowas und wie lang ist der Mangel schon vorhanden, sprich, wie lang kann da Wasser/Streusalz schon eindringen, ohne das es bemerkt wurde? Hast Du auch die "andere Seite", falls es das gibt, kontrolliert?

Auf dem Bild kann ich nicht genau erkennen. was das schwarze Material für ein Zeug ist. Könnte eine lose Kunststoffschale sein, oder fest aufgebrachter Unterbodenschutz. Im ersten Fall muß das Teil natürlich sofort getauscht werden, da würde ich aber dabeistehen und schauen, wie das Blech drunter aussieht. Eventuell ist der Bock mal vom Wagenheber gekippt. Im zweiten Fall muß das Zeug großflächig abgetragen werden und neu aufgebracht, keine unkritische Arbeit...in dem Fall würd ich ihn stehenlassen.

Kannst Du die Stelle mal ganz genau beschreiben, dann kriech ich am Montag mal unter meinen und schau mir die Stelle genau an und mach auch ein Bildchen, wie das aussehen sollte.....

LG Nik

Themenstarteram 21. Oktober 2011 um 22:04

Vielen Dank soweit. Also es ist der Unterbodenschutz unter dem Beifahrerfussbereich. Ich habe das Foto mitsamt der Bitte um Beseitigung des Mangels und etwaiger weiterer Mängel darunter an meinen Händler geschickt. Jetzt kommt er nicht mehr aus, denn ich habe 6 Monate Gewährleistung mit Beweislast für den Händler (danach dreht sich die Beweislast) - österr. Rechtssystem.

Da ich es als Mangel angeführt habe, kann er nun auch nicht nur ein wenig rumbasteln - denn dann würde ich falls es schlimmer wird oder so mein Recht auf Wandlung etc. auch noch später einklagen können, da ich den Mangel ja beanstandet habe.

Ich habe die komplette Werkstatthistorie des Fahrzeugs gesehen und es gab ein paar kleinere Blechreparaturen, so die üblichen nach einer Delle, aber nix am Rahmen oder so. Einmal habe ich eine Position Achsvermessung gesehen - hatte ich bei meinem 5er auch mal, nach einem massiveren Touchieren mit einer Bordsteinkante - Felge war natürlich dahin - aber davon kann so ein Riss nicht sein.

Lt. Teilekatalog kostet der Unterbodenschutz der ersetzt werden müßte - sofern darunter nix Gröberes ist knapp über € 50,-. Denke den werden sie austauschen.

Wenn es was Schlimmeres gewesen wäre, dann hätte man auch massivere Defekte an dem Unterbodenschutz gesehen - so ein Längsriss kann sicher die verschiedensten Ursachen haben.

Jedenfalls werde ich am Montag sicherheitshalber noch den Automobilclub Rechtsberater fragen, wie es sich mit rechtzeitig angezeigten, aber nicht korrekt behobenen Mängeln verhält - also wenn sich zum Beispiel drunter Stauwasser gebildet hat und mir der Unterboden in 2 Jahren wegrostet und der Händler nur schnell eine kosmetische Reparatur macht.

Andererseits ist der Händler nach BMW selbst der größte Händler in Wien-Umgebung und ich hatte bei meinem 5er auch schon ein paar Reparaturen und ich war stets sehr zufrieden.

Na mal sehen - nächste Woche weiss ich mehr.

Zitat:

Original geschrieben von from_vienna

...

Andererseits ist der Händler nach BMW selbst der größte Händler in Wien-Umgebung und ich hatte bei meinem 5er auch schon ein paar Reparaturen und ich war stets sehr zufrieden.

...

Mit der BMW Werkstätte sehr zufrieden?

Wen meinst du? Mann, Zitta, Plattner, Göndle?

Aus meiner 3er-Erfahrung kenne ich nur Heiligenstadt und da war die Werkstättenbetreuung eher überschaubar.

Themenstarteram 22. Oktober 2011 um 7:54

handelt sich um den zitta

Zitta in Pdorf, alles klar, Danke!

am 22. Oktober 2011 um 16:28

Also da ist bestimmt schon RADIOAKTIVITÄT reingelangt^^!!

Warum unterschreibst Du erst wissentlich und meckerst dann rum ?

Lass auf Gewährleistung reparieren und/oder geh mit Preis runter und gut ist !

X5 E70 ist heilig.......

Alles Gute mit Deinem BIG-X.

Chris

am 22. Oktober 2011 um 17:39

nee schieb es auf RADIOAKTIVITÄT...wenn du den Mangel tatsächlich vor Unterzeichnung gekannt hättest - was ich nicht glaube - dann wäre es echt schwer mit der Gewährleistung / Beweislast hin oder her... aber es wird bestimmt die Radioaktivität sein

LG

Themenstarteram 22. Oktober 2011 um 18:11

Habe die letzte Probefahrt gemacht und dabei nochmals alles gecheckt innen, Motorraum, Kofferraum, unterer Laderaum (Reserverad) seitlich im Kofferraum unter den abnehmbaren Abdeckungen, Radkästen,... nur unter das Auto konnte ich schwer schaun - hatte ja keine Hebebühne zur Hand, also hab ich mit meiner Digicam ein paar Aufnahmen von unten gemacht.

Den Riss im Unterbodenschutz hat man auf dem kleinen Display der Digicam nicht gesehen.

Vor der Unterschrift am Vertrag haben wir noch alle Mängel besprochen, die mir aufgefallen sind und die auch im Vertrag als noch zu beheben aufgenommen wurden.

Ich habe am Tag nach Unterschrift das Beweisfoto an den Händler geschickt mit dem Hinweis den Mangel und etwaige Mängel darunter zu beheben. In Österreich hat man als Privater Konsument beim Händler 12 Monate Gewährleistung, wobei in den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht bestanden hat. Nachdem ich das Auto seit Unterschrift noch nicht gefahren habe, da es ja noch in die Werkstatt kommt ist wohl klar, dass der Mangel schon bestanden hat. Selbst für Spätfolgen durch unsachgemäße Reparatur des angezeigten Mangels ist der Händler haftbar.

Genaues werde ich am Montag nach einem Telefonat mit der ÖAMTC Rechtsberatung wissen und auch bekannt geben, falls es jemand interessiert - ist dann natürlich österr. Rechtslage.

am 22. Oktober 2011 um 19:01

Ok das ist wohl eindeutig. Kenntnis nach Unterzeichnung, dann ist das Recht auf deiner Seite und du kannst Beseitigung des Mangels verlangen. Das mit der Beweislast ist dann natürlich auch zutreffend, wobei ich davon ausgehe, dass man dir unproblematisch helfen wird. Alles andere wäre unrealistisch und du solltest dir dann tatsächlich professionelle Hilfe nehmen. Lg

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