Wurde geblitzt kann ich das Anzweifeln?
Hallo,
passt hier vieleicht nicht ganz rein aber ich denke ich finde hier User die sich damit auskennen.
Ich wurde heute in einer 30 Zone mit 56 gelasert und man kam dann auf das Ergebins von 23 drüber. Bedeutet also 50 € Strafe.
Kann ich da irgendwas drehen sodas ich um die Strafe rum komme?
MfG
Redier
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40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von e36powerde
Hallo,
Laser kannst Du anzweifeln, Lichtschranke nicht.
Gruß
Stefan
PS: Ich meinte die gemessene Geschwindigkeit.
Anfechten kannst Du natürlich alles, aber bei der Geschwindigkeit wirst Du bei der Lichtschranke keine Chance haben!
hmm. ... also ich glaube , dass ist immer unterschiedlich, ich hab bis jetzt immer mein Foto dabeigehabt, daher konnte ich die Quali halt auch sehen und mich dann entschliessen ob ich dass anzweifeln will....
Ich denke es kommt auf die Höhe der Strafe an, ob die direkt alle ausfragen,usw.
du musst dass auch nicht immer angeben, ich hab schon zwei mal angegeben , dass ich nicht gefahren bin, hab die busse trotzdem bezahlt, aber keine punkte dafür bekommen und fertig ist!
Aber wenn man das zu oft, bzwl bei herben bussgeldern macht, dann kommt die Polizei wirklich, oder bestellt dich zu einem Fotovergleich, kann dir evtl,. auch ein Fahrtenbuch aufdrücken usw.
Ich denke daher , dass man die Sache nicht verallgemeinern kann, kommt wahrscheinlich auf den Sachbearbeiter, die höhe dees Bussgeldes usw. an...
Wenn du ne verkehrsrechtsschutz hast auf jeden Fall zum Anwalt (bin selber einer).
Dann hast du nichts zu verlieren, kannst nur gewinnen. Bei den Messungen handelt es sich heutzutage um durchweg von der Rechtsprechung anerkannte standardisierte meßverfahren. Messfehler kommen trotzdem immer wieder vor. Akteneinsicht beantragen lassen (geht nur über Rechtsanwalt), Fahrereigenschaft bestreiten, sofern das Bild nicht eindeutig ist, Z.B. schlechte Qualität, Achtung: Im Original sind die Bilder meist von TOP Qualität, sieht man meist erst vor Gericht :-))
Eichunterlagen kommen lassen und gegebenenfalls auch die Lebensakte (Reparaturbuch) des Gerätes.
Meist lassen sich da aber keine Fehler feststellen.
Am erfolgvertsprechendsten ist immer noch das Bestreiten der Fahrereigenschaft. Überhaupt Sinn macht das meist aber nur, wenn Halter und Fahrer personenverschieden sind. Nur wenn der Anhörungsbogen an den tatsächlichen Fahrer gerichet ist unterbricht das die 3 Monatige Verfolgungsverjährungsfrist, danach ist man aus dem Schneider.
Aber Achtung, bei großen Verkehrsverstößen, i.d. R ab 21 km/h zu schnell kanns evtl auch für den Halter in dem Fall ne Fahrtenbuchauflage geben.
Also Halter und fahrer verschiedene Personen ?!
Hast du das Beweisfoto vom Fahrer schon gesehen ? Kann man darauf gut was erkennen ?
Der Halter soll einfach sagen der Wagen wird regelmäßig von verschiedenen Personen genutzt, aufgrund der schlechten Bildqualität müsse er erstmal nachforschen, wer an dem Tag gefahren sein könnte. Wenn du nicht grad in unmittelbarer Nachbarschaft wohnst wäre das super.
Die Polizei fährt nämlich oft beim Halter vorbei und guckt oder befragt Nachbarn, ob sie die Person auf dem Bild kennen (kein Scherz!)
Das bringt doch alles nix...
Am meisten würde mich die Nachschulung ärgern... mit 200€ bist du dabei :>
Ich hatte vor Kurzem auch das Vergnügen... ^^
Zitat:
Original geschrieben von Redier
das Auto gehört nicht mir.
Bringt dir nichts. Deine Identität wurde vor Ort von den Beamten festgestellt und das Verfahren wird gegen dich eingeleitet.
Lediglich das Meßprotokoll kann nun noch was bringen, obwohl hier die Chance sehr gering ist.
Gruß
Chris
Zitat:
Original geschrieben von AndyE36
Also Halter und fahrer verschiedene Personen ?!
Hast du das Beweisfoto vom Fahrer schon gesehen ? Kann man darauf gut was erkennen ?
Der Halter soll einfach sagen der Wagen wird regelmäßig von verschiedenen Personen genutzt, aufgrund der schlechten Bildqualität müsse er erstmal nachforschen, wer an dem Tag gefahren sein könnte. Wenn du nicht grad in unmittelbarer Nachbarschaft wohnst wäre das super.
Die Polizei fährt nämlich oft beim Halter vorbei und guckt oder befragt Nachbarn, ob sie die Person auf dem Bild kennen (kein Scherz!)
Er wurde gelasert Herr Kollege 😉! Also kein Foto...
Zitat:
Original geschrieben von Christian R.
Bringt dir nichts. Deine Identität wurde vor Ort von den Beamten festgestellt und das Verfahren wird gegen dich eingeleitet.
Lediglich das Meßprotokoll kann nun noch was bringen, obwohl hier die Chance sehr gering ist.
Gruß
Chris
Sorry, hatte den Thread nicht von Anfang an gelesen, wußte nicht , daß die Grünen ihn vor Ort gestoppt hatten. Aber meinst du die erinnern sich noch im Gerichtstermin ob er das war, der fuhr ? Ok, die haben seine Papiere kontrolliert, aber aufgeschrieben haben sies nicht, oder ? Sonst wäre der Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid doch gleich an ihn gerichte gewesen, oder ist er das (Mist, habe nicht alle seine Postings gelesen, mache jetzt auch Feierabend, bis morgen!
Zitat:
Original geschrieben von enfi
Das bringt doch alles nix...
Am meisten würde mich die Nachschulung ärgern... mit 200€ bist du dabei :>Ich hatte vor Kurzem auch das Vergnügen... ^^
Sag das mal nicht, was meinst du wieviele Verfahren vom Richter plat gemacht werden, einfach eingestellt nach 47 II OWiG, obwohls an sich keinen grund dafür gibt, die haben auf son Ordnungswidrigkeitenkleckerkram oft einfach keine Lust, machen als Strafrichter lieber richtige Hauptverhandlungen, is so, genug Sand ins Getrieb streuen, Gericht auffordern Lebensakte anzufordern (in NRW bei polizeitechnische Dienste NRW), das wird denen oft viel zu mühselig, da stellen dies schlicht ein, mindestens 15 bis 20 mal schon erlebt
Zitat:
Original geschrieben von Christian R.
Er wurde gelasert Herr Kollege 😉! Also kein Foto...
Hat er bislang erst den Anhörungsbogen bekommen oder ist der Bußgeldbescheid schon in der Welt ? An wen war dasjeweils gerichte ? An ihn direkt oder an den halter ?
Zitat:
Original geschrieben von AndyE36
Sorry, hatte den Thread nicht von Anfang an gelesen, wußte nicht , daß die Grünen ihn vor Ort gestoppt hatten. Aber meinst du die erinnern sich noch im Gerichtstermin ob er das war, der fuhr ? Ok, die haben seine Papiere kontrolliert, aber aufgeschrieben haben sies nicht, oder ? Sonst wäre der Anhörungsbogen bzw. Bußgeldbescheid doch gleich an ihn gerichte gewesen, oder ist er das (Mist, habe nicht alle seine Postings gelesen, mache jetzt auch Feierabend, bis morgen!
Vollständig lesen sollte man schon... 😉
@ Redier: Wie gesagt, einzige Möglichkeit ist noch ein Fehler der Beamten bzw. des Geräts - dies kann(!) auch mal vorkommen. Wenn du keine Rechtsschutzvers. hast vergiss es.
Also entweder Anwalt oder das Bußgeld, den Punkt, die Nachschulung und die 4 Jahre lange PRobezeit akzeptieren....
@ Christian
Hey, aus Münster ? Da habe ich studiert, bin aus Lünen bei Dortmund, sehe ich gerade, Hallo "Nachbar"
Zitat:
Original geschrieben von AndyE36
Hat er bislang erst den Anhörungsbogen bekommen oder ist der Bußgeldbescheid schon in der Welt ? An wen war dasjeweils gerichte ? An ihn direkt oder an den halter ?
? Les doch einfach...
Heute gelasert, direkt angehalten worden, Personalienfeststellung, BGB etc. komm erst noch...