Wurde geblitzt! Fahrverbot! Eure Meinung?
Moin liebe Forengemeinde,
bei mir ging am 29.01.15 ein Bußgeldbescheid (datiert auf den 26.01.15) mit Fahrverbot über einen Monat ein. Leider bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen und sehe mich auch wirklich nicht als Raser. Wurde mit 110 in einer 80er Zone auf der A1 geblitzt. Das Fahrverbot wurde auf Grund mehrmaliger Einträge in das Verkehrsregister verhängt.
Normalerweise gibt es ja erst ab 41 außerorts ein Fahrverbot.
Nun war der Verstoß laut Bußgeldbescheid am 23.10.2014. Damit wäre die 3 Monatsfrist doch verstrichen? Gelten bei "Wiederholungstätern" eventuell andere Fristen?
Zusätzlich ist kein Beweisfoto angehangen. Habe dieses noch nicht eingefordert, da ich davon ausgehe, dass sich dann die Frist verlängert. Ich traue dem Verkehrsamt sogar zu, dass es darauf spekuliert, dass ich dieses einfordere um die Frist noch wahren zu können.
Über euren Rat wie ich vorgehen solle, wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Juri
Beste Antwort im Thema
Wer innerhalb eines Jahres zweimal oder öfters mehr als 25 km/h zu schnell ist, erhält ein Fahrverbot.
Ausschlaggebend für die Jahresfrist ist dabei der Tag der Ordnungswidrigkeit, nicht etwa das Zustelldatum.
Mein Rat: Halten Sie sich in Zukunft an die Vorschriften, erst recht, wenn Sie beruflich auf den
Führerschein angewiesen sind. Auch wenn einige Fahrer glauben, das Tempolimit sei nicht gerechtfertigt:
Wo kommen wir hin, wenn jeder die Vorschriften so auslegt, wie es ihm gerade passt, dann ist das Chaos
auf unseren Straßen perfekt.
Sie schreiben, dass Sie kein Raser sind, dann verstehe ich nur nicht, wieso sie schon öfters innerhalb
eines Jahres geblitzt wurden.
Ich bin knapp 60 Jahre alt, fahre seit rund 30 Jahren pro Jahr über 50.000 KM und habe bisher
noch nie angst um meine Fahrerlaubnis haben müssen, natürlich ärgere ich mich auch häufig über
m.E. unsinnige Tempolimits, aber das gibt mir nicht das Recht, es einfach zu ignorieren.
88 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 3. Februar 2015 um 10:59:49 Uhr:
Ein langjähriger Bekannter (Rentner und wiederholter Opel-Zu-Schnell-Fahrer) sagte mir, daß sein PKW-Führerschein auf max.100PS beschränkt wurde. Kann die FS-Behörde sowas anordnen oder hat er gesponnen?Zitat:
@Lewellyn schrieb am 3. Februar 2015 um 07:36:40 Uhr:
Die Argumentation "mein Auto ist zu schnell" würde ich gegenüber der Behörde weglassen.
Gegenfrage:
Welches Tempolimit kann man denn mit einem 100 PS-Auto
nichtüberschreiten?
Ich würde die Geschichte eher als Legende einstufen.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 3. Februar 2015 um 10:59:49 Uhr:
Ein langjähriger Bekannter (Rentner und wiederholter Opel-Zu-Schnell-Fahrer) sagte mir, daß sein PKW-Führerschein auf max.100PS beschränkt wurde. Kann die FS-Behörde sowas anordnen oder hat er gesponnen?
Wie schnell ist ein Führerschein mit 100PS!
Viele Grüße
Thomas
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. Februar 2015 um 11:05:12 Uhr:
[...] Welches Tempolimit kann man denn mit einem 100 PS-Auto nicht überschreiten? [...]
Z.B.
das hier. 😁
was sind den die mehrmaligen einträge,
gruß
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Zitat:
@Mischkolino schrieb am 3. Februar 2015 um 11:28:29 Uhr:
Z.B. das hier. 😁Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. Februar 2015 um 11:05:12 Uhr:
[...] Welches Tempolimit kann man denn mit einem 100 PS-Auto nicht überschreiten? [...]
Falsch 🙂
http://www.bozhdynsky.com/.../...print_Zagato_Coda_Tronca_003_7071.jpgAlfa Romeo Giulietta SZ Sprint Zagato, 100 PS, 215 km/h
Mit langem Anlauf, aber egal 🙂
Und das 1960!
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 3. Februar 2015 um 10:59:49 Uhr:
Ein langjähriger Bekannter (Rentner und wiederholter Opel-Zu-Schnell-Fahrer) sagte mir, daß sein PKW-Führerschein auf max.100PS beschränkt wurde. Kann die FS-Behörde sowas anordnen oder hat er gesponnen?Zitat:
@Lewellyn schrieb am 3. Februar 2015 um 07:36:40 Uhr:
Die Argumentation "mein Auto ist zu schnell" würde ich gegenüber der Behörde weglassen.
Also ich kenne das nur als Schlüsselzahl bei
Erteilungder FE, also als Einschränkung der FE. Wenn ich mich richtig erinnere kann aber die PS - Zahl nicht beschränkt werden sondern lediglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Rechtsgrundlage ist hier §23 Abs 2 FeV, Schlüsselzahl ergibt sich dann aus §25 Abs 3 FeV bzw Anlage 9 zur FeV. Das gilt aber meine ich nur aus medizinischen Gründen.
Ob das im nachhinein durch die FST angeordnet werden kann, weiss ich nicht, ist keine Polizeiarbeit 😉
Möchte ich aber stark bezweifeln.
doppelpost 😕
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 3. Februar 2015 um 09:25:59 Uhr:
Also auch wenn ich Dir alles Gute wünsche, im Endeffekt wird es heißen: Strafe löhnen, und einen Monat ohne lappen fahren. Ich kann dir nur sagen, dass dann jede Fahrt zum Schwitzkasten wird. Aber hey, gut um Gewicht zu verlieren. 😁
Der beste Rat, den man ihm geben kann, wirklich! Mist bauen, eine Strafe kassieren, und diese dann mit einem noch größeren Mist zu umgehen versuchen. Ganz tolle Strategie. Sollte er dabei erwischt werden*, dann fährt er verdammt lange nicht mehr. Als Zugabe ist es dann übrigens auch gleich eine Straftat, damit es sich richtig lohnt. Na wenn einen das beruflich nicht weiterbringt...
*Nein, es nützt nichts, sich dann an die StVO zu halten und zu hoffen, dass man nicht in eine allgemeine Kontrolle gerät. Es reicht dafür völlig, dass einem ein anderer an der Ampel hinten reinfährt - wobei, so gesehen wäre Unfallflucht ja dann auch wieder eine konsequente Lösung.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 3. Februar 2015 um 14:03:02 Uhr:
[...] Es reicht dafür völlig, dass einem ein anderer an der Ampel hinten reinfährt - [...]
... dann könnte es als Bonus auch noch den finanziellen Ruin bedeuten.
Ich würde 4 Wochen Wanderurlaub machen 🙂
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. Februar 2015 um 11:05:12 Uhr:
[...]
Gegenfrage:
Welches Tempolimit kann man denn mit einem 100 PS-Auto nicht überschreiten? [...]
Deine Frage müßte dann aber auch über die Sinnhaftigkeit des Motorrad-Stufenführerscheins gestellt werden. Denn auch mit einer nur schlapp 50PS starken Maschine kann ein 18Jähriger durchaus wilde Sau spielen. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings geringer.
Zitat:
@letzterlude schrieb am 3. Februar 2015 um 09:41:10 Uhr:
Zur Sache:Scheint ein Paradebeispiel für einen versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu sein, da es hier mehrere Ansatzpunkte gibt, die Sanktion zu umgehen oder zumindest ein Fahrverbot zu verhindern.
Zunächst kann nach Akteneinsicht geprüft werden ob die Fristen eingehalten wurden (wobei ich da nicht allzu große Hoffnungen darauf setzen würde, Fehler sind heutzutage mit fortschreitender Automatisierung der Abläufe eher selten geworden). Dann kann man sich das Messverfahren und/oder die diesbezügliche Qualität der Schulung der Messbeasmten anschauen.
Wenn aber Fristen eingehalten und auch die Messung, bzw. die Durchführung korrekt waren, dann bleibt immer noch die Möglichkeit das Fahrverbot in eine erhöhte (meist verdoppelte) Geldbuße umzuwandeln (da brauchst Du aber wirklich gute Argumente und es hängt zudem von Deiner aktenkundigen Vorgeschichte ab) oder aber zumindest das Fahrvebot innerhalb von 4 Monaten in einen Zeitraum (Urlaub?) zu legen, der Deine Erwebstätigkeit möglichst gering beeinflußt.
Aber wie gesagt, die in Deinem individuellen Fall wirklich passende Strategie, kannst Du erst nach Akteneinsicht zusammen mit Deinem Anwalt festlegen, alles andere ist hier lediglich Glaskugelbeschau...😉
Eine RSV (möglichst ohne SB) ist bezüglich der Verfahrenskosten von Vorteil.
Für die Fristen und die Feststellung des Tatbestandes kann man sich den Anwalt eigentlich sparen, bringt zu 99% nichts. Messungen anzweifeln etc. hilft nur ganz selten, weil man nämlich beweisen muss, dass da etwas nicht stimmte. Das kann der Anwalt selber nicht, dafür braucht er Gutachter, die wieder viel Geld kosten (und wo im Normalfall dann rauskommt, dass alles ok war, weshalb der TE das oder die Gutachten natürlich auch selber zahlt).
Was man versuchen kann, ist die Strafe vielleicht in ein doppeltes Bußgeld umzuwandeln oder in einen Zeitraum zu legen, in dem sie nicht so große Auswirkungen hat. Ist es das erste Fahrverbot, dann dürfte der TE zumindest letzteres auch ohne Anwalt erreichen. Ist es anders, dann könnte sich ein Anwalt vielleicht lohnen (nur in Bezug auf die Strafe, zahlen muss er ihn trotzdem selber). Vielleicht dehalb, weil auch der Anwalt bei dieser Minimalstrafe nicht viel erreichen wird, wenn der TE schon mal ein Fahrverbot hatte - eventuell ist dann noch ein wenig Aufschub drin oder etwas in der Richtung.
Zusammengefasst: Die Strafe ist sachlich berechtigt - man kann das also ganz emotionslos sehen. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, was am günstigsten kommt. Nach menschlichem Ermessen dürfte das ein Anruf bei der Behörde, Bußgeld zahlen und (zu einem hoffentlich passenden Zeitpunkt) einen Monat zu Fuß gehen sein. Man kann das Gleiche natürlich auch mit Brimborium und Zuckerguss haben, aber dann kostet es schnell mal ein x-Faches.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 3. Februar 2015 um 14:28:24 Uhr:
Deine Frage müßte dann aber auch über die Sinnhaftigkeit des Motorrad-Stufenführerscheins gestellt werden. Denn auch mit einer nur schlapp 50PS starken Maschine kann ein 18Jähriger durchaus wilde Sau spielen. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings geringer.Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 3. Februar 2015 um 11:05:12 Uhr:
[...]
Gegenfrage:
Welches Tempolimit kann man denn mit einem 100 PS-Auto nicht überschreiten? [...]
50 PS? Zu meiner Zeit waren es 27 PS in den ersten 2 Jahren. Beim Motorrad es eher die Beschleunigung als die Endgeschwindigkeit, die das ganze schwer beherrschbar werden lässt. Die Höchstgeschwindigkeit ist sowieso eher ein akademischer Wert. Auf meinen bisher gefahrenen Motorrädern wurde es ab 160 unbequem, 90 % der Kilometer habe ich auf (möglichst kurvenreichen) Landstraßen bei Geschwindigkeiten unterhalb 120 abgerissen. Da ist es egal, ob die Maschine mit 27 PS eine Höchstgeschwindigkeit von 140 erreichen kann oder mit 150 PS 250...
Mir fällt auf die Schnelle kein (von der Mehrzahl der Fahranfänger finanzierbares) Auto ein, mit dem ich bereits im 2. Gang nach 3 Sekunden die 100 km/h-Marke knacken kann. Bei Motorrädern ist das auch für einen begrenzten Geldbeutel kein Problem.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 3. Februar 2015 um 14:17:06 Uhr:
... dann könnte es als Bonus auch noch den finanziellen Ruin bedeuten.
Keine Ahnung, was dann versicherungstechnisch abgeht, ich werde nie Gründe haben, mich mit so etwas zu beschäftigen - aber wenn die Versicherung eines Unfallverursachers die Möglichkeit sieht, da mit weniger oder keinem Schaden rauszukommen, dann wird sie das tun. Aber eben, dürfte dann noch das kleinste Problem sein.