ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wurde geblitzt! Fahrverbot! Eure Meinung?

Wurde geblitzt! Fahrverbot! Eure Meinung?

MINI Mini R56
Themenstarteram 2. Februar 2015 um 9:46

Moin liebe Forengemeinde,

bei mir ging am 29.01.15 ein Bußgeldbescheid (datiert auf den 26.01.15) mit Fahrverbot über einen Monat ein. Leider bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen und sehe mich auch wirklich nicht als Raser. Wurde mit 110 in einer 80er Zone auf der A1 geblitzt. Das Fahrverbot wurde auf Grund mehrmaliger Einträge in das Verkehrsregister verhängt.

Normalerweise gibt es ja erst ab 41 außerorts ein Fahrverbot.

Nun war der Verstoß laut Bußgeldbescheid am 23.10.2014. Damit wäre die 3 Monatsfrist doch verstrichen? Gelten bei "Wiederholungstätern" eventuell andere Fristen?

Zusätzlich ist kein Beweisfoto angehangen. Habe dieses noch nicht eingefordert, da ich davon ausgehe, dass sich dann die Frist verlängert. Ich traue dem Verkehrsamt sogar zu, dass es darauf spekuliert, dass ich dieses einfordere um die Frist noch wahren zu können.

Über euren Rat wie ich vorgehen solle, wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Juri

Beste Antwort im Thema

Wer innerhalb eines Jahres zweimal oder öfters mehr als 25 km/h zu schnell ist, erhält ein Fahrverbot.

Ausschlaggebend für die Jahresfrist ist dabei der Tag der Ordnungswidrigkeit, nicht etwa das Zustelldatum.

Mein Rat: Halten Sie sich in Zukunft an die Vorschriften, erst recht, wenn Sie beruflich auf den

Führerschein angewiesen sind. Auch wenn einige Fahrer glauben, das Tempolimit sei nicht gerechtfertigt:

Wo kommen wir hin, wenn jeder die Vorschriften so auslegt, wie es ihm gerade passt, dann ist das Chaos

auf unseren Straßen perfekt.

Sie schreiben, dass Sie kein Raser sind, dann verstehe ich nur nicht, wieso sie schon öfters innerhalb

eines Jahres geblitzt wurden.

Ich bin knapp 60 Jahre alt, fahre seit rund 30 Jahren pro Jahr über 50.000 KM und habe bisher

noch nie angst um meine Fahrerlaubnis haben müssen, natürlich ärgere ich mich auch häufig über

m.E. unsinnige Tempolimits, aber das gibt mir nicht das Recht, es einfach zu ignorieren.

88 weitere Antworten
Ähnliche Themen
88 Antworten

 

Aber? :)

Hörte sich in deinem (vorher von mir zitierten Post) ein wenig anders an ... freut mich aber, dass du da grundsätzlich nichts verwerfliches drin siehst :)

Kein aber. Ich halte mich grundsätzlich an die Regeln, besonders in den (bereits zitierten) 30iger-Zonen oder in den Lärmschutzzonen, da ich ja auch irgendwo Anwohner bin. Als ich sagte, dass ich "max. 20 km/h" schneller fahre, meinte ich die Bereiche in denen es unkritisch ist. Es gibt bei uns in der Stadt eine "grüne Welle im 50iger Bereich" die man nur mit knapp 60 km/h fahren, und das mache ich. "Asche auf mein Haupt", aber weniger Schadstoff-Ausstoß an der "nächsten" Ampel. Hinweis für Skeptiker: Es ist früher Morgen, keine gefährlichen Einmündungen und eine schnurgerade Strasse. Hinter den "knapp 60" steht folgendes Rechenbeispiel: Angezeigte 59 km/h = 56 km/h reale Geschwindigkeit (GPS gemessen),

abzüglich 3 km/h Toleranz entspricht einer "Netto-Geschwindigkeit" von 53 km/h. Ich denke, damit gehöre ich nicht zu den Rasern in NRW.

:-)

Und du fährst ja maximal 20 zu schnell, nicht prinzipiell.

So is bei mir auch. In der Stadt fahr ich keine 20 zu schnell.

Auf der Landstraße eigentlich auch nicht.

Aber wenn dann maximal 20. Gibt nie Punkte oder Fahrverbot oder sonst was.

Ich werd aber nur geblitzt wenn ich in der Gegend rumträume und nicht merke ob ich schneller fahre.

am 4. Februar 2015 um 18:34

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 4. Februar 2015 um 19:20:14 Uhr:

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 4. Februar 2015 um 18:52:19 Uhr:

Ein Beschuldigter hat zwar ein Akteneinsichtsrecht, soweit ich weiß allerdings nur über einen Anwalt.

Nein, das ist eben schon länger nicht mehr so. Dieses Recht auch wahrzunehmen, das kann u.U. in der Praxis (z.B. je nach Wohnort) nicht ganz einfach sein. Manche Behörden schicken Dir (gegen Entgelt) aber auch eine Kopie der Akte zu.

Was du meinst ist das Recht nach 147 Abs 7 StPO. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, in dem bei uns einem Beschuldigten ohne bestellten Verteidiger dieses Recht gewährt wurde.

Der TE hat sich schon lange nicht mehr gemeldet. Mein Rat: nur ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht kann hier weiterhelfen, dieses Forum ist dafür ungeeignet.

Die Erfolgsquote guter Anwälte vor Gericht ist sehr hoch. Beruflich und privat beauftrage ich nur die besten Sozietäten, das lohnte sich trotz der immensen Kosten bisher immer.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 4. Februar 2015 um 19:34:56 Uhr:

Was du meinst ist das Recht nach 147 Abs 7 StPO. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, in dem bei uns einem Beschuldigten ohne bestellten Verteidiger dieses Recht gewährt wurde.

Dieses Recht ist so eben auch auf Bußgeldverfahren anwendbar, unstrittig. Falls ein Amt anders handelt, dann ist das rechtswidrig. Rechte hat man, die müssen einem nicht noch vom Amtsschimmel gewährt werden.

am 5. Februar 2015 um 4:56

Zitat:

@Machdichlocker schrieb am 4. Februar 2015 um 23:47:55 Uhr:

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 4. Februar 2015 um 19:34:56 Uhr:

Was du meinst ist das Recht nach 147 Abs 7 StPO. Mir ist allerdings kein Fall bekannt, in dem bei uns einem Beschuldigten ohne bestellten Verteidiger dieses Recht gewährt wurde.

Dieses Recht ist so eben auch auf Bußgeldverfahren anwendbar, unstrittig. Falls ein Amt anders handelt, dann ist das rechtswidrig. Rechte hat man, die müssen einem nicht noch vom Amtsschimmel gewährt werden.

Drück dich doch mal präzise aus, dein Diskusionsstil ist echt anstrengend. Meinst du den 49 OwiG oder worauf beziehst du dich? Die Rechtsnorm nennen erleichtert so einiges ;)

Wenn du den nämlich gelesen hättest, dann wüsstest du, dass da kann und schutzwürdige Interessen Dritter steht. Unstrittig ist lediglich, dass du Gesetzestexte zwar lesen, aber nicht interpretieren kannst, nichts für ungut.

Zur vermeintlichen Rechtswidrigkeit sage ich an der Stelle mal nichts...

Es ist mindestens ebenso anstrengend, wenn dann mehr oder weniger gelehrte Rechtsexperten anfangen, wegen irgendeiner Nebendiskussion Korinthen zu kacken, um unbedingt den Schlaubären heraushängen zu lassen und recht zu haben. Es geht hier nicht um das Recht zur Akteneinsicht mit oder ohne Anwalt nach was der Geier für einem Paragraphen der weiß der Fuchs für einer Durchführungsanordnung.

Es wäre nett, wenn Ihr Eure diesbezügliche Paragraphenfechterei per PN austragt

am 5. Februar 2015 um 5:25

Das sind die moechtegern Juristen deren Wissen aus google stammt. Sie moechten schlau wirken im Netz da es im Realleben nicht klappt.

Dem TE kann man eh nur anraten sich einen Anwalt zu nehmen. Aber keinen moechtegern von hier :D

@twindance

Du weisst doch das hier nix mehr kommt und eigendlich nur ein Rat dem TE hilft. ;) Also tu das einzig richtige

am 5. Februar 2015 um 5:59

Und im Schlepptau vom Mod der Möchtegern-mod :D Sagt dir der Name Ikarus etwas?

am 5. Februar 2015 um 10:00

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 5. Februar 2015 um 06:59:04 Uhr:

Und im Schlepptau vom Mod der Möchtegern-mod :D Sagt dir der Name Ikarus etwas?

Wer mich kennt weiss das ich der letzte bin der hier Mod sein will. Aber ich lass dir die freude. Der Thread ist eh am Arsch

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 13:14

moin,

hab grad erst gesehen, dass 5 Seiten hinzugekommen sind. Um euch kurz auf den neuesten Stand zu bringen, mein Einspruch wurde zurückgewiesen mit der Aussage es hätte am 11.11.2014 eine "Anordnung zur Anhörung" gegeben.

Bei mir kam nie was mit der Post an. Strafe ist gezahlt und Lappen schon abgegeben.

Danke für die Rückmeldung.

Zitat:

@juri87 schrieb am 9. Februar 2015 um 14:14:40 Uhr:

[...] Strafe ist gezahlt und Lappen schon abgegeben.

Mensch, das sitzt Du doch mit einer Arschbacke ab!;) Wichtig ist, daß man sich mit dem Arbeitgeber vorher verständigt.

Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst, aber in Berlin sind Fahrten mit den Öffentlichen 100mal interessanter, als mit dem Auto:D. Und oft auch schneller...

Zitat:

@juri87 schrieb am 9. Februar 2015 um 14:14:40 Uhr:

moin,

hab grad erst gesehen, dass 5 Seiten hinzugekommen sind. Um euch kurz auf den neuesten Stand zu bringen, mein Einspruch wurde zurückgewiesen mit der Aussage es hätte am 11.11.2014 eine "Anordnung zur Anhörung" gegeben.

Bei mir kam nie was mit der Post an. Strafe ist gezahlt und Lappen schon abgegeben.

Danke, dass Du das hier postest - manch einer hätte gar nichts mehr geschrieben.

Mag sein, dass Dein Anhörungsbogen irgendwo verloren ging - ist aber auch logisch, dass das die Behörde nicht interessiert, weil das jeder behaupten kann (ich unterstelle Dir hier ausdrücklich nichts derartiges).

Sehr wahrscheinlich hast Du mit Deiner Reaktion jetzt den günstigsten Weg gewählt - alles andere wäre zumindest ein hohes finanzielles Risiko gewesen. Das lohnt nicht, wenn man eh weiß, dass der Vorwurf in der Sache berechtigt ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wurde geblitzt! Fahrverbot! Eure Meinung?