Wurde geblitzt! Fahrverbot! Eure Meinung?
Moin liebe Forengemeinde,
bei mir ging am 29.01.15 ein Bußgeldbescheid (datiert auf den 26.01.15) mit Fahrverbot über einen Monat ein. Leider bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen und sehe mich auch wirklich nicht als Raser. Wurde mit 110 in einer 80er Zone auf der A1 geblitzt. Das Fahrverbot wurde auf Grund mehrmaliger Einträge in das Verkehrsregister verhängt.
Normalerweise gibt es ja erst ab 41 außerorts ein Fahrverbot.
Nun war der Verstoß laut Bußgeldbescheid am 23.10.2014. Damit wäre die 3 Monatsfrist doch verstrichen? Gelten bei "Wiederholungstätern" eventuell andere Fristen?
Zusätzlich ist kein Beweisfoto angehangen. Habe dieses noch nicht eingefordert, da ich davon ausgehe, dass sich dann die Frist verlängert. Ich traue dem Verkehrsamt sogar zu, dass es darauf spekuliert, dass ich dieses einfordere um die Frist noch wahren zu können.
Über euren Rat wie ich vorgehen solle, wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Juri
Beste Antwort im Thema
Wer innerhalb eines Jahres zweimal oder öfters mehr als 25 km/h zu schnell ist, erhält ein Fahrverbot.
Ausschlaggebend für die Jahresfrist ist dabei der Tag der Ordnungswidrigkeit, nicht etwa das Zustelldatum.
Mein Rat: Halten Sie sich in Zukunft an die Vorschriften, erst recht, wenn Sie beruflich auf den
Führerschein angewiesen sind. Auch wenn einige Fahrer glauben, das Tempolimit sei nicht gerechtfertigt:
Wo kommen wir hin, wenn jeder die Vorschriften so auslegt, wie es ihm gerade passt, dann ist das Chaos
auf unseren Straßen perfekt.
Sie schreiben, dass Sie kein Raser sind, dann verstehe ich nur nicht, wieso sie schon öfters innerhalb
eines Jahres geblitzt wurden.
Ich bin knapp 60 Jahre alt, fahre seit rund 30 Jahren pro Jahr über 50.000 KM und habe bisher
noch nie angst um meine Fahrerlaubnis haben müssen, natürlich ärgere ich mich auch häufig über
m.E. unsinnige Tempolimits, aber das gibt mir nicht das Recht, es einfach zu ignorieren.
88 Antworten
Gibt es zwischen den sogenannten "Moralaposteln", "alle Rechtsmittel nutzenden Bürgern" und Leuten mit sinnvollen Antworten vielleicht auch noch einen Mittelweg? Wen der TE bereits mehrfach aufgefallen ist, daraus keine Konsequenzen gezogen hat, bringt das alles auf Dauer doch nichts. Da kann der aktuelle Vorfall noch so berechtigt oder amtlich falsch sein. Denn ohne irgendeine Erkenntnis (die Annahme, das im das Verkehrsamt eins "auswischen" will, bestätigt mich darin) ist er früher oder später sowieso endgültig fällig.
Zitat:
@juri87 schrieb am 2. Februar 2015 um 10:46:56 Uhr:
Moin liebe Forengemeinde,bei mir ging am 29.01.15 ein Bußgeldbescheid (datiert auf den 26.01.15) mit Fahrverbot über einen Monat ein. Leider bin sehr auf meinen Führerschein angewiesen und sehe mich auch wirklich nicht als Raser. Wurde mit 110 in einer 80er Zone auf der A1 geblitzt. Das Fahrverbot wurde auf Grund mehrmaliger Einträge in das Verkehrsregister verhängt.
Normalerweise gibt es ja erst ab 41 außerorts ein Fahrverbot.
Nun war der Verstoß laut Bußgeldbescheid am 23.10.2014. Damit wäre die 3 Monatsfrist doch verstrichen? Gelten bei "Wiederholungstätern" eventuell andere Fristen?
Zusätzlich ist kein Beweisfoto angehangen. Habe dieses noch nicht eingefordert, da ich davon ausgehe, dass sich dann die Frist verlängert. Ich traue dem Verkehrsamt sogar zu, dass es darauf spekuliert, dass ich dieses einfordere um die Frist noch wahren zu können.
Über euren Rat wie ich vorgehen solle, wäre ich sehr dankbar.Liebe Grüße
Juri
um nachsicht und kulanz bitten kann nicht schaden ansonsten ist da wohl nicht viel machbar.
Zitat:
@mercedesfan56 schrieb am 3. Februar 2015 um 17:27:55 Uhr:
um nachsicht und kulanz bitten kann nicht schaden ansonsten ist da wohl nicht viel machbar.
Nachsicht und Kulanz..?
Wenn die Behörde schon wachgerüttelt ist bzg. Mehrfachtäter?
Klar sind nicht alle verhängten Bescheide rechtmäßig!
Manche aber gerechtfertigt!
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Hallo Juri87. Diese Ordnungswidrigkeit ist definitiv nach 3 Monaten verjährt, wenn nicht vorher, wie bereits hier erwähnt, ein Anhörungsbogen o.ä. bei Dir eingegangen ist. Wenn ja, dann ist die Verjährungsfrist 6 Monate und Du bist dann "in der Zeit" und müsstest den Lappen abgeben. In jedem Fall würde ich eine Rechtsberatung oder einen Fachanwalt kontaktieren.
Ich bin selbst kein "Engel" gewesen, mittlerweile habe ich mir angewöhnt angemessen zu fahren, d.h. max. 20km/h über "Soll", das kostet zwar soviel wie 2 Kästen Bier ist aber zu verschmerzen, und Dank Tempomat geht es ganz entspannt.
@trollfahrer: Was ist hier los ? Verkehrsunterricht ? Zählen Sie etwa zu dem Personenkreis über den sich Tausende bei MT im Forum " Was mich im Verkehr aufregt" ärgern. Immer schön nach Vorschrift und am Besten 20 km/h unter "Soll", u.s.w., u.s.w.. Das wäre suboptimal !
Grüße.
Zitat:
@canon550 schrieb am 3. Februar 2015 um 19:19:33 Uhr:
[...] mittlerweile habe ich mir angewöhnt angemessen zu fahren, d.h. max. 20km/h über "Soll", das kostet zwar soviel wie 2 Kästen Bier ist aber zu verschmerzen, [...]
Wenn vor der Schule "angemessen" 50 statt ausgeschilderter 30 gefahren wird, könnte es erheblich mehr als den Gegenwert von 2 Kästen Bier kosten und schlimmstenfalls niemals zu verschmerzen sein...
Natürlich nicht innerhalb geschlossener Ortschaften! Ich wohne selbst in einer 30iger Zone. ?
Der Anhörungsbogen muss nicht eingegangen sein. Es reicht, wenn die Anhörung angeordnet wurde. Das widerum ist Pflicht vor einem Bußgeldbescheid.
Zitat:
@letzterlude schrieb am 3. Februar 2015 um 09:58:39 Uhr:
Der Vorwurf als solcher ist hingegen ernst (gerade durch den Bezug zum Job) und ICH habe sein Anliegen zumindest auch ernst genommen und ihm nach bestem Wissen versucht eine Hilfestellung zu geben...
Mir fällt immer wieder auf, obwohl man weis, dass der FS für den Job von SEHR großer Wichtigkeit ist, man es mit den Verkehrsvorschriften bei weitem weniger genau nimmt.
Wenigstens sollte man wissen, wann der FS in Gefahr ist.
Zitat:
@canon550 schrieb am 3. Februar 2015 um 20:19:24 Uhr:
Natürlich nicht innerhalb geschlossener Ortschaften! Ich wohne selbst in einer 30iger Zone. ?
Manchmal werden außerhalb geschlossener Ortschaften 70 oder 80km/h aus Lärmschutzgründen angeordnet, wo Du dann 90 oder 100 fährst. Oft wohnen dort in unmittelbarer Nähe auch Leute. Denke doch bitte auch mal an die...
Zitat:
@wkienzl schrieb am 3. Februar 2015 um 21:18:24 Uhr:
Mir fällt immer wieder auf, obwohl man weis, dass der FS für den Job von SEHR großer Wichtigkeit ist, man es mit den Verkehrsvorschriften bei weitem weniger genau nimmt.
Wenigstens sollte man wissen, wann der FS in Gefahr ist.
Auf dieses Phänomen stösst man eigentlich erstaunlich oft.
Während bei drohendem Fahrverbot natürlich umgehend der Job in Gefahr sein soll, war den entsprechenden Leuten diese vermeintliche Tatsache kurz vorher noch
vollkommenegal (Stichwort: Mehrfachtäter).
Zitat:
@Matsches schrieb am 4. Februar 2015 um 08:24:04 Uhr:
Während bei drohendem Fahrverbot natürlich umgehend der Job in Gefahr sein soll, war den entsprechenden Leuten diese vermeintliche Tatsache kurz vorher noch vollkommen egal (Stichwort: Mehrfachtäter).
Das kommt von der tiefen Entspannung. Stichwort: "entspannt schnell fahren".😁
Zitat:
@Matsches schrieb am 4. Februar 2015 um 08:24:04 Uhr:
Auf dieses Phänomen stösst man eigentlich erstaunlich oft.
Während bei drohendem Fahrverbot natürlich umgehend der Job in Gefahr sein soll, war den entsprechenden Leuten diese vermeintliche Tatsache kurz vorher noch vollkommen egal (Stichwort: Mehrfachtäter).
Manchmal ist es gut den Lappen für einen Monat abzugeben. Dann fangen die Leute an zu überlegen. Eine Geldstrafe wird gezahlt und nach einigen Tagen vergessen. Da machts keinen Unterschied, ob man nun 20 Euro zahlt oder 200.
So gesehen hat der TE Glück, dass er jetzt noch einen Warnschuss mit einem ziemlich kurzen Fahrverbot bekommen hat.
Es ist tatsächlich so, dass sich vielerorts die Mehrheit der Autofahrer nicht auf das km/h genau an das Limit hält und dass es in gewissen Umfang immer ein "Mitschwimmen" oberhalb des Limits gibt. Allerdings sollte man sich eben immer vor Augen führen, dass
a) man letztlich selber verantwortlich ist und selber die Konsequenzen trägt, ganz egal was andere machen oder nciht machen
b) sehr viele Leute unterwegs sind die weniger Erfahrung haben oder eben nicht auf den FS angewiesen sind
c) es einen zu denken geben sollte, wenn der überwiegende Teil der Führerscheinbesitzer (egal mit höherer oder niedrigerer Fahrleistung) ohne Fahrverbote über Jahrzehnte durchs Leben wandelt
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. Februar 2015 um 21:08:11 Uhr:
Der Anhörungsbogen muss nicht eingegangen sein. Es reicht, wenn die Anhörung angeordnet wurde. Das widerum ist Pflicht vor einem Bußgeldbescheid.
Es reicht also, wenn die Anhörung angeordnet wird - aber gar nicht durchgeführt werden konnte, weil kein Anhörungsbogen beim "Täter" eingegangen ist?
Selbst wenn das richtig sein sollte - klingt irgendwie paradox.