wurde eben wegen meiner rückleuchten angehalten..
hallo zusammen, ich wurde eben von der polizei wegen meiner klarglas rückleuchten von dectane angehalten.. laut polizei ist es eine ordnungswidrigkeit weil ich keine reflektoren angebracht habe.ich wusste nicht bescheid und als ich die leuchten im internet gekauft habe wurde auch deutlich beschrieben das sie eintragungsfrei sind und ich die so einbauen kann.da wurde nix von reflektoren angegeben.was sollte ich eurer meiner jetzt machen ? muss auch erstmal auf das schreiben der polizei warten weil ich nicht weiß was für kosten auf mich zu kommen.soll ich den händler kontaktieren wo ich damals die rückleuchten kaufte? auf jeden fall brauch ich jetzt solche zubehör reflektoren.. hab ich jetzt einfach pech und muss das alles so in kauf nehmen? bin dankbar für jeden kommentar.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dr.one
Also ich habe mpacket und die stange hat ab werk die reflektoren.
DAS würde ich gerne sehen!
Kein M-Paket (ohne "c" übrigens) hat irgendwelche Reflektoren ab Werk verbaut.
34 Antworten
Ahhhja.....warum fahr ich dann schon mehrere Jahre mit Depo-RL in Klarglas mit e-Zeichen und somit Zulassung aber ohne integrierte Rückstrahler rum ohne das mir einer deshalb die BE entzieht und den Karren stillegt?
Wahrscheinlich haben die alle keine Ahnung,was?
So wie man jeweils einen Scheinwerfer von Bosch und einen von ZKW an der Front verbauen darf,auch wenn sie beide H1 oder H7 wären (was auch ned der Fall is....)? 😕
@Martin
Sag ich doch. 😉
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von dr.one
natürlich ist es relevant. wenn die keine reflektoren haben, bekommen die auch keine prüfzeichen bzw. wird dann in der ABE darauf hingewiesen. es geht ja auch nicht dass welche E zeichen bekommen aber keinen platz für birnen haben?! also muss da was daran sein. wenn was fehlen sollte, würden die kein zeichen bekommen (so sehe ich die sache). also wenn die reflektoren wirklich n muss sind, dann bekommen die halt kein zeichen. egal ob im DE oder sonst wo im EU. es geht auch bei der prüfung nicht nur um reflektoren sondern auch um lichtdurchlässigkeit, funktion, stabilität, passgenauigkeit usw usw usw...Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
Ob die Rückleuchten eine E-Nummer haben ist in diesem Fall sehr wohl relevant! - Es geht da nicht nur um die "nackten" Rueckstrahler (die ebenfalls ein Pruefzeichen haben sollten), sondern auch um die Typ-Pruefung der eigentlichen Rueckleuchten!wenn eine firma die hergestellten RL begutachtet lässt, werden all diese sachen geprüft und dann bekommen die teile eine ABE.
Ich verstehe gerade nicht, warum Du mich zitiert hast? - Um mir das Wort im Mund rum zu drehen, oder was?
Fakt ist, das voellig unabhaengig davon, ob ein Rueckstrahler in den entsprechenden Rueckleuchten integriert ist oder nicht, die Rueckleuchten ein Pruefzeichen haben muessen, genauso, wie evtl. erforderliche zusaetzliche Rueckstrahler eins haben muessen!
Nein ich habe kein Problem damit, das Du mich zitiert hast!
Aber ich habe ein "Problem" damit, das Du meine Aussage im - jetzt fett markierten Teil meines Zitats oben in Deiner Aussage oben dazu - im Prinzip kontakariert hattest!
Im Wortlaut (aus Deinem Beitrag als Zitat ausgeschnitten):
"also wenn die reflektoren wirklich n muss sind, dann bekommen die halt kein zeichen. egal ob im DE oder sonst wo im EU."
Und genau das stimmt so nicht! - Denn eine typgepruefte und zugelassene Rueckleuchte muss mit Nichten einen Rueckstrahler beinhalten, um zulassungsfaehig zu sein!
Vorgeschrieben sind diese Rueckstrahler dennoch und muessen deshalb auch am Fzg.-Heck angebracht werden bzw. angebracht sein, da brauchen wir uns auch nicht weiter drueber zu "streiten", weil es "eben so ist" 😉