Wurde angerempelt was tun ? ?
Hallo
Mir ist gestern eine Frau bei uns auf dem eigenen Hof beim Wenden gegen mein Auto gefahren. Sie stoß mir genau zwischen der linken Hintertür und der Rückleuchte in die Seite.
Ich muss dazu sagen dass es allgeimein meine erster Zusammenstoß mit einem anderen Auto war.
Ich war zum Glück in diesem Zeitpunkt in der Nähe und hörte den Aufprall. Sofortige Digitalaufnahmen und eine Schuldzustimmung des Unfallverusachers habe ich gleich schriftlich eingeholt. Es gab auch 2 Nachbarn die den Aufprass mithörten und es somit auch bezeugen können.
Einen 4 Seitigen Kostenvoranschlag mit Bildern habe ich sofort in einer großen, bekannten und somit seriösen Lackiererei ausstellen lassen. Gesamtsumme 2.518 € inkl Mwst.
Jetzt zur Frage : Gibt es die Möglichkeit dass ich das Geld von der Versicherung ausbezahlt bekomme ?
Wenn ja wie lange dauert es im Schnitt ?
Hat schonmal jemand von euch die Erfahrung gemacht dass sich die Versicherungen quer stellen und einfach weniger oder nur ein Bruchteil des Betrages auszahlen wollten ?
Was tun im Solch einem Fall ? Habt ihr da Erfahrungen sammel können ?
Eine Rechtschutzversichersicherung im Strenverkehr besitze ich auch.
Danke im Vorraus für hilfreiche Tips oder auch Kommentare aus eurer Erfahrung
mfg
OG-LG-227
44 Antworten
Früher war so was gang und gebe...heutzutage akzeptieren die versicherungen meistens nur die original reparaturrechnung. es haben sich in der vergangenheit zuviele menschen mit kfa`s bereichert....
gruss
geht.
kriegst aber keinen nutzungsausfall und nur den netto-betrag (ohne umsatzsteuer) ausgezahlt.
bei der summe kommt evtl. auch ein gutachter
gruß sorgelchen
Zitat:
Original geschrieben von rudiyoda1
...es haben sich in der vergangenheit zuviele menschen mit kfa`s bereichert....
Was sind kfa´s? Kostenforanschläge?
Danke.
Dass ich kein Nutzungsasfall bekomme ist logisch, weil ich das Auto ja weiterhin die ganze Zeit fahre und es nicht in der Werkstatt einer Woche lang repariert wird.
Was ist mit einer Wertminderung ?
das Auto wird ja trotz der Reparatur oder Nichtraparatur in der KFZ-Branche an Wert verlieren da es sich ja jetzt um einen Unfallwagen handelt .
mfg
og-lg-227
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was Du auch nicht vergessen solltest: wenn Du anschliessend den Schaden "unter der Hand" reparieren läßt und Du irgendwann nochmal einen Unfall haben solltest, wirst Du mit Sicherheit eine Anfrage der Versicherung nach der Reparaturrechnung bekommen. Solltest Du dann keine ordentliche Rechung vorweisen können, wird der Schaden nicht bezahlt werden (sofern es die selbe Stelle betrifft) oder die Schadensumme wird um den Betrag des Kostenvoranschlages des ersten Schadens gemindert (bei einem Totalschaden etwa).
Das Problem hatte vor einiger Zeit hier jemand, mit einer Stoßstange, welche ohne Rechnung (allerdings wohl fachmännisch) repariert worden war.
Gruß,
Thilo
warum hast du kein amtliches gutachten machen lassen ?
das bekommtst du dann ohne mwst ausgezahlt wenn du willst.
ich glaub kostenvoranschläge akzeptieren die versichrungen nicht immer.
ansonsten in der werkstatt machen lassen. die regeln dann alles weitere.
gruss
warum hast du kein amtliches gutachten machen lassen ?
das bekommtst du dann ohne mwst ausgezahlt wenn du willst.
ich glaub kostenvoranschläge akzeptieren die versichrungen nicht immer.
Was ist ein amtliches Gutachten ?
Ich habe bereits 20 € für den Kostenvoranschlag bezahlt. Ein amtliches Gutachten wird wahrscheinlich nicht weniger kosten.
Wo kann man einen amtlichen Gutachten erstellen lassen ?
Wird das amtliche Gutachten besser bewertet als ein schriftliches Kostenvoranschlag von einer bekannten Lachiererei ?
Schließlich weiß der Lackierer genauer wieviel Lack und wiviel Arbeitsstunden er für diesen Schaden braucht. Und Vertragswerkstätte arbeiten ja selbst mit Lackierereien zusammen nur, dass sie selbst noch etwas am Fahrzeug verdienen wollen ohne etwas dafür zu tun.
oder liege ich da falsch?
mfg
og-lg-227
Wow, isja dringend, wenn man das gleich mehrfach spamen mus 🙁
Lass ein Gutachten (frag deine Werkstatt, die kennen den lokalen Gutachter) erstellen, zahlt die gegnerische Versicherung!
Der Kostenvoranschlag ist nicht viel Wert, der Lacker könnt ja dein Kumpel sein.
Nach Gutachten kannst du entweder Geld kassieren und selber vom Fachmann (gegen Rechnung) machen lassen, oder per Kostenabtrittserklärung die Werkstatt damit beauftragen, die rechnen dann mit der Versicherung ab.
Bei der Schadenshöhe, so sie denn nicht arg geschönt ist, gilt dein Fzg. als Unfaller, also Wertminderung und solange er in der Werkstatt steht Nutzungsausfall.
Also, sofort Gutachten machen, sonst bekommst du beim Wiederverkauf Probleme. Dasselbe gilt -ich widerhole es nochmal- für die fachmännische, belegbare Reperatur des Schadens, sonst nimmt dir die Karre keiner mehr ab.
Wenn es btw. "nur" um einen Lackschaden geht, kann ich mir die horrende Schadenssumme nicht erklären.
Mir ist neulich für knapp 2500 eur jmd. hinten drauf gerasselt, da waren aber Querträger gebrochen, beide Stoßstangen ersetzen+lacken, AHK ersetzen, Heckklappe lacken und Kleinkram.
Wenn die Karosserie beschädigt ist, ist es eh ne Sache für die Werkstatt.
Wenn du die Empfehlung mit dem Gutachter nicht beherzigen möchtest, empfehle ich unbedingt trotzdem ne Fachwerkstatt drüberschauen zu lassen, bei mir waren oberflächlich betrachtet auc nur ein paar Lackkratzer auf der Stoßstange!
Gruß
Raimund
Zitat:
Original geschrieben von darkchylde
Wow, isja dringend, wenn man das gleich mehrfach spamen mus 🙁
Lass ein Gutachten (frag deine Werkstatt, die kennen den lokalen Gutachter) erstellen, zahlt die gegnerische Versicherung!
Der Kostenvoranschlag ist nicht viel Wert, der Lacker könnt ja dein Kumpel sein.Nach Gutachten kannst du entweder Geld kassieren und selber vom Fachmann (gegen Rechnung) machen lassen, oder per Kostenabtrittserklärung die Werkstatt damit beauftragen, die rechnen dann mit der Versicherung ab.
Bei der Schadenshöhe, so sie denn nicht arg geschönt ist, gilt dein Fzg. als Unfaller, also Wertminderung und solange er in der Werkstatt steht Nutzungsausfall.
Also, sofort Gutachten machen, sonst bekommst du beim Wiederverkauf Probleme. Dasselbe gilt -ich widerhole es nochmal- für die fachmännische, belegbare Reperatur des Schadens, sonst nimmt dir die Karre keiner mehr ab.
Wenn es btw. "nur" um einen Lackschaden geht, kann ich mir die horrende Schadenssumme nicht erklären.
Mir ist neulich für knapp 2500 eur jmd. hinten drauf gerasselt, da waren aber Querträger gebrochen, beide Stoßstangen ersetzen+lacken, AHK ersetzen, Heckklappe lacken und Kleinkram.
Wenn die Karosserie beschädigt ist, ist es eh ne Sache für die Werkstatt.Wenn du die Empfehlung mit dem Gutachter nicht beherzigen möchtest, empfehle ich unbedingt trotzdem ne Fachwerkstatt drüberschauen zu lassen, bei mir waren oberflächlich betrachtet auc nur ein paar Lackkratzer auf der Stoßstange!
Gruß
Raimund
Kann ich so einfach ein Gutachten beim lokalen Gutachter erstellen lassen und es dann einfach dem Unfallverursacher auf die Rechnung stellen ?
Oder muss ich abwarten ob sie nicht von sich aus auf mich zukommen ?
mfg
pg-lg-227
Also, wenn dir die Tante reingefahren ist, dann ist die Sachlage ja relativ klar.
Du kannst den Gutachter bestellen, nennst ihm Kennzeichen, Namen, etc. oder auch am besten Bearbeitungsnummer bei der gegnerischen Versicherung (die andere Versicherung kannst du über das Zentralregister rausbekommen).
Der Gutachter rechnet dann direkt mit der Versicherung ab.
Wie das genau ist, wenn die Beweislage nicht eindeutig ist, kann ich dir auch nicht sagen, aber laut deiner Schilderung ist sie ja recht eindeutig.
Hab leider von der gegnerischen Versicherung bei mir auch noch nichts gehört, bisher habe ich aber "keinen Pfennig dazubezahlt".
Im Streitfall würde die gegnerische Versicherung zahlen, aber sich dann bei dir melden und ggf. Forderungen stellen (imho).
Bei Vollkasko könntest du das dann an deine Versicherung weiterreichen.
Warten bringt nix, abgesehen von einem Fragebogen habe ich von der gegnerischen Versicherung noch nichts gehört und der Schaden ereignete sich Anfang November!
Hast du vielleicht schonmal deinen Versicherungsmenschen kontaktiert und dich bei dem schlau gemacht? Der hat sicher auch ein paar Tipps und Verhaltensweisen für dich parat.
Mit dem Gutachten hast du auf jeden Fall eine gerichtlich verwertbare Niederschrift des Unfallschadens und die entsprechende Summe. Dazu auch Wertminderungssumme (ist leider nur Pfennigsbetrag idR). Da kann sich dann später die Versicherung auch nicht groß zieren, wenn es um die Schadensreglierung geht.
Ausserdem -wie gesagt- sehr wichtige Unterlagen für den Wiederverkauf, damit du dem Käufer genau belegen kannst, was kaputt war und (mit Werkstattrechnung) das es fachgerecht repariert wurde.
Stell doch vielleicht mal ein Bild vom Schaden hier rein, würde mich mal interessieren.
Gruß
Raimund
beachte aber auch das der Wagen, nur weil du einen rempler hattest noch lange nicht als Unfallwagen gilt, da es sich bei dir ja nur um LÖack bzw. um geringen Blechschaden handelt.--also beim Wiederverkauf dadurch keine Wertminderung
Bei 2500 eur Schadenssumme? 😮
Den Begriff Unfaller gibts ja nicht mehr, der Schaden ist aber ab ca. 600 eur Anzeigepflichtig, muss also dem Käufer mitgeteilt werden.
Wird natürlich vom Käufer dann als "Unfallwagen" gesehen, deshalb schrieb ich ja auch, das es wichtig ist, die Schäden per Gutachten genau zu protokolieren, damit der Nachkäufer sehen kann, das nichts wesentliches kaputt war.
Ne meine Tante war das sicher nicht.
Nur jemand der schnell mal wenden wollte.
Hier ein Bild vom Schaden, nach viel sieht es nicht aus, jedoch sehr ungünstig ( d.h. teuer zu reparieren )
mfg
og-lg-227