Wütend / Händler und Gewährleistung fürn Ars...
Hallo ihr Lieben,
muss meinem Ärger hier einfach mal Luft machen.
Hab mir vor 6 Monaten einen Mercedes S 205 gekauft. Modell C 180 T Avantgarde. Eigentlich kam für mich vom Gedanken her nie ein Mercedes in Frage, da ich eigentlich Audi und BMW Fan bin. Letzterer hat sich aber für mich in den letzten Jahren optisch zum Negativen entwickelt.
Und wie es bei der Autosuche dann halt so ist, ich sah durch Zufall den MB und war verliebt 🙂😁
Jetzt zu meinem Ärger. Händler mega freundlich, kein MB Händler aber ein gepflegter seriöser aus Bochum mit super Bewertungen. Ok, kann man fälschen, ich weiss...
Hatte nen A4 (Dorsten) und den MB (Bochum) in der engeren Auswahl. A4 hatte ich abgesagt, da der Händler aus Dorsten mir sagte, dieser sei nachlackiert und zwar fast die ganze rechte Seite.
Also sagte ich dem Händler in Bochum bescheid, dass ich dem in Dorsten abgesagt habe, weil ich kein nachlackiertes Auto wollte. Nicht für den Preis.
Alles lief top, MB unter 46.000 km, 5 1/2 Jahre alt für knapp 20.000 €.
War also in meinem Rahmen und ich war glücklich.
Händler schwärmte mir einen vor, da auch der Lack mega top ist/war. Kein Kratzer und lediglich zwei kleine Steinschläge vorne. Klar, ist ja kein Neuwagen... aber ansonsten echt wie ein Neuwagen von Innen und Aussen, da Garagenwagen von nem älteren Herren.
Jetzt ist mir nach 6 Monaten (siehe Bilder) beim Waschen aufgefallen, dass der Klarlack am Seitenfenster hinten abblättert. Noch nicht viel, aber es fängt an...
Also ab zum Lackierer und gefragt was die Beseitigung kostet. Dies beläuft sich auf ca. 800 € - 1000 € da alles ausgebaut werden muss. AAAAAAAAAber er sagte mir sofort, dies sei in der Gewährleistung des Händlers, da hinten nachlackiert wurde (Messung Lackschicht) und dies aber nicht fachmännisch. Es wurde an den Dichtungen und der Leiste einfach nur abgeklebt. 2. Lackierer + GTÜ angefahren, dort wurde es nochmal bestätigt, auch das mit der Gewährleistung.
Händler am nächsten Tag (mit nem Zeugen) angefahren und dieser war sofort auf Stress aus. Senior, Junior + Schwiegersohn redeten mit mir als wäre ich 12 und behandelten mich mega abwertend, also ganz anders als beim Kauf. 2 Unterschiedliche Persönlichkeiten, besonders der Senior. Es sei nichts nachlackiert, sie wüssten nix davon, dass ist der schlechte Mercedes Lack und nicht ihr Problem. Ich hätte eh keine Ahnung von Autos...
Sie haben die Lackdicke gemessen, am ganzen Auto ca 110 und am Heck 190 - 195. Aber nur dort. Abklebekanten würden se keine sehen... Hab ihnen diese mit meinem Kollegen gezeigt und es wurde weiter abgestritten. Und in die Gewährleistung würde so etwas nicht fallen, da die davon auch nichts wussten, das wäre jetzt mein Problem und schliesslich sei der Wagen gebraucht und da müsste man mit rechnen und leben, dass der Lack auch mal abblättert. Laut Kaufvertrag unfallfrei.
Wenn er also sagt der Wagen ist unfallfrei, wusste aber nix von der Nachlackierung???? Wie kann der dann behaupten der sei unfallfrei? Und wofür hat er nen Gerät zum messen der Lackschicht? Kauft der blind an?
Also ab nach Hause (Hab dem natürlich ne Ansage gemacht und war froh, dass mein Kollege dabei war, der hatte mich zum Glück gebremst) und alles dem Anwalt übergeben.
Was meint ihr wie stehen die Chancen? Hattet ihr ähnliche Erfahrungen? Bin echt stink sauer. Mir gehts hauptsächlich nicht ums Geld, 800 € ist natürlich ne Menge, möchte das nicht runter spielen, also bitte nicht falsch verstehen. Aber mich würden die Kosten jetzt nicht in den Ruin treiben, wenn ihr versteht was ich meine. Aber 1. könnte ich meiner kleinen Maus (Tochter) lieber was dafür kaufen 🙂 und 2. oder es einfach sparen, man weiss ja nie was kommt. Hauptsächlich gehts mir aber ums Prinzip und um das Verhalten des Händlers. Hätte mich ja sogar auf ne Kostenteilung oder so eingelassen. Aber so????
Danke fürs lesen.
243 Antworten
Zitat:
@amdwolle schrieb am 27. Mai 2021 um 22:15:54 Uhr:
Viel Erfolg.
Danke. Und wenn nicht. Leben geht weiter 🙂
Zitat:
@Bisey schrieb am 27. Mai 2021 um 19:32:18 Uhr:
Zitat:
@C_Classdriver schrieb am 27. Mai 2021 um 19:15:35 Uhr:
Wenn du mal alles lesen würdest, dann hättest du dir den Tip mit dem Einigen sparen können.
Das hat er ja am Anfang versucht.Ich hab‘s gelesen. Das war die Schilderung aus seiner Sicht. Würdest du den Händler fragen, würde er dir wahrscheinlich das Gleiche nur umgekehrt erzählen. Es war keiner dabei, somit fällt das für mich erstmal unter hören sagen und die Sicht des Verkäufers wird hier nie einer erfahren. Vielleicht hättest du meinen Kommentar auch ganz lesen sollen, dann wäre dir der Zusatz: „Aber auch das ist einfacher gesagt.“ aufgefallen. 😉
Ich hatte zum Glück nen Zeugen dabei. 🙂
Klar bringt hier nix, weil nur ich berichte.
Aber ich hätte bei ner Einigung wie 50/50 sofort zugesagt und fertig. Man kann alles friedlich regeln. Aber da waren die weit weg von. Bin auch kein Anwalts Fan. Aber nach den ihrem Auftreten.
Moin,
Wenn der Händler 50:50 vorschlägt ist das ja quasi ein Schuld Eingeständnis und du hast einen Zeugen dabei... ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Gruß
Dirk
Zitat:
@Dirk-1978 schrieb am 27. Mai 2021 um 23:42:12 Uhr:
Moin,Wenn der Händler 50:50 vorschlägt ist das ja quasi ein Schuld Eingeständnis und du hast einen Zeugen dabei... ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Gruß
Dirk
Stimmt irgendwo oder es zeigt, dass es ein seriöser Händler ist, der nach Kaufabschluss noch was für seine Kunden übrig hat. Hab hier auf Motortalk gelesen, dass bei einigen MB solche Angebote gerne macht. 2/3 MB Rest Kunde. Oder halt ganz. Denke kommt auf die Zeit an die nach Kauf vergangen ist und 6 Monate sind, finde ich, da noch nix.
Hatte schon einige Autos in meinem Leben, aber noch nie so was am Auto.
Ähnliche Themen
Zitat:
@jockel76 schrieb am 27. Mai 2021 um 21:56:53 Uhr:
Zu 2. Hatte ich schon mal was zu gesagt. Warum sollte ich zum Händler rennen, wenn ich es habe nachlackieren lassen und jetzt was abblättert? Da wäre es sinniger zum Lackierer zu rennen der es verbockt hat und es da zu reklamieren. Was sollte mich da dann auf die Idee bringen das beim Händler zu monieren? Kaufe doch keinen Burger bei mc Donalds und mach bei Burger King theater weil der kalt war. Also ist der Einwand irgendwo quatsch.
Dass Du zu ihm gehst und nicht zum Lackierer ist kein Beleg dafür, dass die Lackierung nicht nach dem Kauf erfolgt ist! Ich glaube hier malst Du Dir die Welt so wie sie Dir gefällt ... der Richter will unwiderlegbare Beweise. Sonst heißt es: im Zweifel für den Angeklagten!
Ich wiederhole mich: ich wünsche Dir Erfolg vor Gericht, weil ich Dir glaube, aber ich sehe mit meiner bescheidenen Laien-Meinung nicht das Geringste, was einen Richter überzeugen könnte.
Deine einzige Chance wäre der Vorbesitzer, der dem Händler das Auto verkauft hat, kann Dir den Vertrag vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Schaden dem Händler bei Verkauf kommuniziert wurde. Da würde ich ansetzen! Und selbst dann muss die Reparatur als ‚Mangel‘ gewertet werden, der Dir offen gelegt werden muss. Einen gewissen Verschleiß und Gebrauchsspuren setzt man bei einem gebrauchten Fahrzeug voraus!
Zitat:
@emmac schrieb am 28. Mai 2021 um 00:50:29 Uhr:
Zitat:
@jockel76 schrieb am 27. Mai 2021 um 21:56:53 Uhr:
Zu 2. Hatte ich schon mal was zu gesagt. Warum sollte ich zum Händler rennen, wenn ich es habe nachlackieren lassen und jetzt was abblättert? Da wäre es sinniger zum Lackierer zu rennen der es verbockt hat und es da zu reklamieren. Was sollte mich da dann auf die Idee bringen das beim Händler zu monieren? Kaufe doch keinen Burger bei mc Donalds und mach bei Burger King theater weil der kalt war. Also ist der Einwand irgendwo quatsch.
Dass Du zu ihm gehst und nicht zum Lackierer ist kein Beleg dafür, dass die Lackierung nicht nach dem Kauf erfolgt ist! Ich glaube hier malst Du Dir die Welt so wie sie Dir gefällt ... der Richter will unwiderlegbare Beweise. Sonst heißt es: im Zweifel für den Angeklagten!Ich wiederhole mich: ich wünsche Dir Erfolg vor Gericht, weil ich Dir glaube, aber ich sehe mit meiner bescheidenen Laien-Meinung nicht das Geringste, was einen Richter überzeugen könnte.
Deine einzige Chance wäre der Vorbesitzer, der dem Händler das Auto verkauft hat, kann Dir den Vertrag vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Schaden dem Händler bei Verkauf kommuniziert wurde. Da würde ich ansetzen! Und selbst dann muss die Reparatur als ‚Mangel‘ gewertet werden, der Dir offen gelegt werden muss. Einen gewissen Verschleiß und Gebrauchsspuren setzt man bei einem gebrauchten Fahrzeug voraus!
Ich male mir hier nicht die Welt wie sie mir gefällt. Schließlich hab ich erst beim Händler vorgesprochen weil mir 3 Leute dazu geraten haben, 2 Lackierer + GTÜ und alle sagten es ist in der Gewährleistung von 12 Monaten. Genauso wie beide Anwälte (meiner + aus Beratung).
Genauso könnte ich jetzt sagen, du malst dem Händler gerade die Welt wie sie ihm gefällt.
Man wird sehen... Heute kommt der Sachverständige von MB. Mal schauen was er sagt.
Guadmorgn Jockel76,
Sie machen hier sechs Seiten Wind und wenn jemand nicht mit Ihnen spricht, gehen Sie von Parteilichkeit aus.
Zitat:
“Genauso könnte ich jetzt sagen, du malst dem Händler gerade die Welt wie sie ihm gefällt“
Dann reichen Sie eine Klage ein, wenn Ihre Chancen so groß sind. Beweislastumkehr und Aussage gegen Aussage liegen nicht auf Ihrer Seite. Zwei Lackierer und ein TÜV Heinz werden darüber hinaus auch keine Referenz bilden.
Griaß Eich
Zitat:
@jockel76 schrieb am 28. Mai 2021 um 07:34:11 Uhr:
Ich male mir hier nicht die Welt wie sie mir gefällt. Schließlich hab ich erst beim Händler vorgesprochen weil mir 3 Leute dazu geraten haben, 2 Lackierer + GTÜ und alle sagten es ist in der Gewährleistung von 12 Monaten. Genauso wie beide Anwälte (meiner + aus Beratung).
Genauso könnte ich jetzt sagen, du malst dem Händler gerade die Welt wie sie ihm gefällt.Man wird sehen... Heute kommt der Sachverständige von MB. Mal schauen was er sagt.
Ich bin jetzt kein Jurist, wahrscheinlich wie die meisten hier, aber in deinem Fall geht es um Sachmängelhaftung, mit der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Die sind verstrichen, also wird es für dich schwerer. D.h. wenn du jetzt aufklären kannst, durch Rechnung oder Nachweis, von wem auch immer, dass der Wagen lackiert wurde, bevor er an dich übergeben wurde, sind die Chancen nicht schlecht. Jeder hier gönnt dir das, wenn es gut geht und der Mangel nachgebessert wird.
Ich glaube, was die meisten dir mitgeben wollen, dass du dir evtl. nicht so viel Hoffnung machen solltest. Ich hab jetzt auch noch nicht ganz verstanden, warum auf einmal ein GA von MB im Spiel ist, aber das ist das Ding an den mal schnell eingestellten Threads. Sehr subjektiv, was ich in der ersten Emotion verstehen kann. Ein Richter etc. betrachtet das ohne Emotion und nüchtern. Dem geht es nur um die Schuldfrage und die ist zu beweisen. Wer auch immer das dann besser kann, entweder dein Anwalt oder der des Händlers und da ist Recht haben nunmal nicht Recht bekommen. Mussten schon viele schmerzlich erfahren.
Nicht desto trotz, kenne ich es so das MB sehr wohlwollend in solchen Fällen agiert, da geht es ja auch um Kundenbindung und Folgeaufträge. Aber die Wohlfahrt ist MB eben auch nicht. Aber so wie ich es verstanden habe ist der Verkäufer kein MB Autohaus.
Hallo,
Ich würde mir einen sachverständigen suchen, der sich mit der Bestimmung von Lackschäden auskennt.
Z.B. der hier, den ich grade bei Google gesucht habe:
https://www.svs-gutachten.de/.../lack-schadengutachten
Anrufen und nachfragen, ob es überhaupt möglich ist, das Alter des Lacks relativ genau zu bestimmen. Der Händler hatte den Wagen bestimmt keine lange Zeit auf dem Hof stehen, wenn der nun vor 7 Monaten lackiert wurde, wird das nicht feststellbar sein. Kann mir nur vorstellen, das in so einem Gutachten drin steht <12 Monate, wenn es der Händler lackiert hat, wenn es der Vorbesitzer war > 12 Monate...
Viel Glück und reib dich an so einem sch€!ss nicht auf.
In letzter Instanz würde ich die Schäden beheben lassen und dem ne schlechte Google Bewertung geben, um ggf. andere vor dem Händler zu warnen und den Mist „vergessen“.
Gruß
Dirk
Zitat:
@SaHuC63s schrieb am 28. Mai 2021 um 08:04:58 Uhr:
Guadmorgn Jockel76,
Sie machen hier sechs Seiten Wind und wenn jemand nicht mit Ihnen spricht, gehen Sie von Parteilichkeit aus.
Zitat:
@SaHuC63s schrieb am 28. Mai 2021 um 08:04:58 Uhr:
Zitat:
“Genauso könnte ich jetzt sagen, du malst dem Händler gerade die Welt wie sie ihm gefällt“
Dann reichen Sie eine Klage ein, wenn Ihre Chancen so groß sind. Beweislastumkehr und Aussage gegen Aussage liegen nicht auf Ihrer Seite. Zwei Lackierer und ein TÜV Heinz werden darüber hinaus auch keine Referenz bilden.
Griaß Eich
Wo mach ich hier Wind, weil ich meine Meinung äußere? Aha... Und wo hab ich hier parteilichkeit unterstellt?
Also muss ich hier jetzt jedem der mir seine Meinung sagt beipflichten, da ich ansonsten "Wind" mache? Aha, gut zu wisse...
2 Anwälte bilden dagegen schon eine Referenz.
Zitat:
@Dirk-1978 schrieb am 28. Mai 2021 um 08:59:37 Uhr:
Hallo,Ich würde mir einen sachverständigen suchen, der sich mit der Bestimmung von Lackschäden auskennt.
Z.B. der hier, den ich grade bei Google gesucht habe:
https://www.svs-gutachten.de/.../lack-schadengutachten
Anrufen und nachfragen, ob es überhaupt möglich ist, das Alter des Lacks relativ genau zu bestimmen. Der Händler hatte den Wagen bestimmt keine lange Zeit auf dem Hof stehen, wenn der nun vor 7 Monaten lackiert wurde, wird das nicht feststellbar sein. Kann mir nur vorstellen, das in so einem Gutachten drin steht <12 Monate, wenn es der Händler lackiert hat, wenn es der Vorbesitzer war > 12 Monate...Viel Glück und reib dich an so einem sch€!ss nicht auf.
In letzter Instanz würde ich die Schäden beheben lassen und dem ne schlechte Google Bewertung geben, um ggf. andere vor dem Händler zu warnen und den Mist „vergessen“.Gruß
Dirk
Danke für den Tipp.
Wie du schon sagst.
Letztendlich werde ich das auch so machen. Abwarten was raus kommt...
Wenn er mit dem Scheiss durch kommt, ist das so und machen lass ich das am Auto so oder so.
Danke 🙂
Zitat:
@Bisey schrieb am 28. Mai 2021 um 08:35:05 Uhr:
Zitat:
@jockel76 schrieb am 28. Mai 2021 um 07:34:11 Uhr:
Ich male mir hier nicht die Welt wie sie mir gefällt. Schließlich hab ich erst beim Händler vorgesprochen weil mir 3 Leute dazu geraten haben, 2 Lackierer + GTÜ und alle sagten es ist in der Gewährleistung von 12 Monaten. Genauso wie beide Anwälte (meiner + aus Beratung).
Genauso könnte ich jetzt sagen, du malst dem Händler gerade die Welt wie sie ihm gefällt.Man wird sehen... Heute kommt der Sachverständige von MB. Mal schauen was er sagt.
Ich bin jetzt kein Jurist, wahrscheinlich wie die meisten hier, aber in deinem Fall geht es um Sachmängelhaftung, mit der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten. Die sind verstrichen, also wird es für dich schwerer. D.h. wenn du jetzt aufklären kannst, durch Rechnung oder Nachweis, von wem auch immer, dass der Wagen lackiert wurde, bevor er an dich übergeben wurde, sind die Chancen nicht schlecht. Jeder hier gönnt dir das, wenn es gut geht und der Mangel nachgebessert wird.
Ich glaube, was die meisten dir mitgeben wollen, dass du dir evtl. nicht so viel Hoffnung machen solltest. Ich hab jetzt auch noch nicht ganz verstanden, warum auf einmal ein GA von MB im Spiel ist, aber das ist das Ding an den mal schnell eingestellten Threads. Sehr subjektiv, was ich in der ersten Emotion verstehen kann. Ein Richter etc. betrachtet das ohne Emotion und nüchtern. Dem geht es nur um die Schuldfrage und die ist zu beweisen. Wer auch immer das dann besser kann, entweder dein Anwalt oder der des Händlers und da ist Recht haben nunmal nicht Recht bekommen. Mussten schon viele schmerzlich erfahren.
Nicht desto trotz, kenne ich es so das MB sehr wohlwollend in solchen Fällen agiert, da geht es ja auch um Kundenbindung und Folgeaufträge. Aber die Wohlfahrt ist MB eben auch nicht. Aber so wie ich es verstanden habe ist der Verkäufer kein MB Autohaus.
Der von MB ist im Spiel, weil ich da angerufen hatte... Soll das von meinem Anwalt aus begutachten und bewerten lassen. Dachte mir dann, dass MB das dann ja am besten kann, ist ja ihr Fahrzeug. Und da mit man mir nicht unterstellen kann ich war bei nem Kumpel in der Werkstatt.
Ne der Händler war kein MB Händler. Beim nächsten mal bin ich auch da schlauer.
Zitat:
@jockel76 schrieb am 28. Mai 2021 um 09:55:56 Uhr:
Soll das von meinem Anwalt aus begutachten und bewerten lassen. Dachte mir dann, dass MB das dann ja am besten kann, ist ja ihr Fahrzeug.
Jetzt muss ich mich doch noch mal melden.
Was ist das denn für ein Anwalt? Weiß er nicht dass nur ein vereidigter Sachverständiger maßgebend ist und nicht irgend ein Mitarbeiter bei Mercedes?
Glaubst du dass alle Mercedes-Autohäuser selbst lackieren? Das wird meistens ausgesourct, wie das so schön heißt.
Nimm doch mal deine rosarote Brille ab und höre auf die Stimmen der "Schwarmintelligenz" hier im Forum.
Zitat:
@amdwolle schrieb am 28. Mai 2021 um 10:01:22 Uhr:
Zitat:
@jockel76 schrieb am 28. Mai 2021 um 09:55:56 Uhr:
Soll das von meinem Anwalt aus begutachten und bewerten lassen. Dachte mir dann, dass MB das dann ja am besten kann, ist ja ihr Fahrzeug.
Jetzt muss ich mich doch noch mal melden.
Was ist das denn für ein Anwalt? Weiß er nicht dass nur ein vereidigter Sachverständiger maßgebend ist und nicht irgend ein Mitarbeiter bei Mercedes?
Glaubst du dass alle Mercedes-Autohäuser selbst lackieren? Das wird meistens ausgesourct, wie das so schön heißt.
Nimm doch mal deine rosarote Brille ab und höre auf die Stimmen der "Schwarmintelligenz" hier im Forum.
Nicht der Anwalt hat mir dazu geraten, ich habe mir gedacht dann lass ich das bei MB untersuchen. Wenns fürs Gericht nicht unabhängig genug ist, dann kann da ja einer bestellt werden. Da hab ich ja kein Problem mit. Aber irgendwen muss ich das ja untersuchen lassen. Und wenn dann muss das Gericht ja nen unabhängigen Sachverständigen bestellen. Also macht der Anwalt aktuell doch nix falsch. Man brauch doch nen Ansatz zur Klage oder nicht?
Hatte mal im inet nachgelesen. Der Händler hat bei Sichtprüfung vor Ankauf auch die lackschicht dicke zu prüfen und den Käufer dann darauf hinzuweisen. Urteil Gericht München. Macht er es nicht handelt er grob fahrlässig. Und selbst als ich es ihm gezeigt hatte, hat er ne nachlackierung weiter wehemend abgestritten. Weiss nicht wie man das wertet? Weiterhin grob fahrlässig? Arglist? Da es klar zu messen und erkennen ist, sagt er ja immer noch ist ne werkslackierung. Also täuscht er ja weiter oder nicht? Kann man ihm ja unterstellen, das er es schon die ganze Zeit getan hat und weiter macht.