Wütend / Händler und Gewährleistung fürn Ars...
Hallo ihr Lieben,
muss meinem Ärger hier einfach mal Luft machen.
Hab mir vor 6 Monaten einen Mercedes S 205 gekauft. Modell C 180 T Avantgarde. Eigentlich kam für mich vom Gedanken her nie ein Mercedes in Frage, da ich eigentlich Audi und BMW Fan bin. Letzterer hat sich aber für mich in den letzten Jahren optisch zum Negativen entwickelt.
Und wie es bei der Autosuche dann halt so ist, ich sah durch Zufall den MB und war verliebt 🙂😁
Jetzt zu meinem Ärger. Händler mega freundlich, kein MB Händler aber ein gepflegter seriöser aus Bochum mit super Bewertungen. Ok, kann man fälschen, ich weiss...
Hatte nen A4 (Dorsten) und den MB (Bochum) in der engeren Auswahl. A4 hatte ich abgesagt, da der Händler aus Dorsten mir sagte, dieser sei nachlackiert und zwar fast die ganze rechte Seite.
Also sagte ich dem Händler in Bochum bescheid, dass ich dem in Dorsten abgesagt habe, weil ich kein nachlackiertes Auto wollte. Nicht für den Preis.
Alles lief top, MB unter 46.000 km, 5 1/2 Jahre alt für knapp 20.000 €.
War also in meinem Rahmen und ich war glücklich.
Händler schwärmte mir einen vor, da auch der Lack mega top ist/war. Kein Kratzer und lediglich zwei kleine Steinschläge vorne. Klar, ist ja kein Neuwagen... aber ansonsten echt wie ein Neuwagen von Innen und Aussen, da Garagenwagen von nem älteren Herren.
Jetzt ist mir nach 6 Monaten (siehe Bilder) beim Waschen aufgefallen, dass der Klarlack am Seitenfenster hinten abblättert. Noch nicht viel, aber es fängt an...
Also ab zum Lackierer und gefragt was die Beseitigung kostet. Dies beläuft sich auf ca. 800 € - 1000 € da alles ausgebaut werden muss. AAAAAAAAAber er sagte mir sofort, dies sei in der Gewährleistung des Händlers, da hinten nachlackiert wurde (Messung Lackschicht) und dies aber nicht fachmännisch. Es wurde an den Dichtungen und der Leiste einfach nur abgeklebt. 2. Lackierer + GTÜ angefahren, dort wurde es nochmal bestätigt, auch das mit der Gewährleistung.
Händler am nächsten Tag (mit nem Zeugen) angefahren und dieser war sofort auf Stress aus. Senior, Junior + Schwiegersohn redeten mit mir als wäre ich 12 und behandelten mich mega abwertend, also ganz anders als beim Kauf. 2 Unterschiedliche Persönlichkeiten, besonders der Senior. Es sei nichts nachlackiert, sie wüssten nix davon, dass ist der schlechte Mercedes Lack und nicht ihr Problem. Ich hätte eh keine Ahnung von Autos...
Sie haben die Lackdicke gemessen, am ganzen Auto ca 110 und am Heck 190 - 195. Aber nur dort. Abklebekanten würden se keine sehen... Hab ihnen diese mit meinem Kollegen gezeigt und es wurde weiter abgestritten. Und in die Gewährleistung würde so etwas nicht fallen, da die davon auch nichts wussten, das wäre jetzt mein Problem und schliesslich sei der Wagen gebraucht und da müsste man mit rechnen und leben, dass der Lack auch mal abblättert. Laut Kaufvertrag unfallfrei.
Wenn er also sagt der Wagen ist unfallfrei, wusste aber nix von der Nachlackierung???? Wie kann der dann behaupten der sei unfallfrei? Und wofür hat er nen Gerät zum messen der Lackschicht? Kauft der blind an?
Also ab nach Hause (Hab dem natürlich ne Ansage gemacht und war froh, dass mein Kollege dabei war, der hatte mich zum Glück gebremst) und alles dem Anwalt übergeben.
Was meint ihr wie stehen die Chancen? Hattet ihr ähnliche Erfahrungen? Bin echt stink sauer. Mir gehts hauptsächlich nicht ums Geld, 800 € ist natürlich ne Menge, möchte das nicht runter spielen, also bitte nicht falsch verstehen. Aber mich würden die Kosten jetzt nicht in den Ruin treiben, wenn ihr versteht was ich meine. Aber 1. könnte ich meiner kleinen Maus (Tochter) lieber was dafür kaufen 🙂 und 2. oder es einfach sparen, man weiss ja nie was kommt. Hauptsächlich gehts mir aber ums Prinzip und um das Verhalten des Händlers. Hätte mich ja sogar auf ne Kostenteilung oder so eingelassen. Aber so????
Danke fürs lesen.
243 Antworten
Zitat:
@amdwolle schrieb am 27. Mai 2021 um 16:38:22 Uhr:
Und wie willst du beweisen dass es beim Kauf schon so war und du nicht hast nachlackieren lassen?
Oder habe ich da was überlesen. Nach 6 Monaten bist du in der Beweipflicht.
Ja wenn ich den doch hätte nachlackieren lassen und da jetzt was abblättert, bei wem wäre ich dann jetzt? Beim Lackierer oder beim Händler? Was soll ich da beim Händler? Da würde ich beim Lackierer Stress machen.
Spinnen wir mal das Grundsätzliche. Jeder Händler würde hingehen und ein Auto nur günstig auf die Schnelle schön lacken lassen. Nicht fachgerecht, aber günstig, so kann er den Wert steigern, da optisch mängel frei. Bei jedem Käufer würde nach 6, 7 oder 8 Monaten der Lack an den Stellen runter kommen, da nicht fachgerecht, aber günstig lackiert wurde. Jeder Händler macht auf doof und sagt, wusste ich nix von. Ergo müsste dann ja jeder Käufer in die Röhre gucken und ne Gewährleistung von gesetzlichen 12 Monaten wäre fürn Arsch. Oder?
Und in meinem Fall kann man leider bei ganz genauem betrachten sehen, wo nachlackiert wurde. Hat aber weder meine Freundin noch hab ich darauf geachtet. Wagen perfekt strahlend in der Halle, als absolut Mangel frei angepriesen und vom guten lack beweiräuchert worden. Wer guckt da bei so nem Auto in den Türrahmen ob da Abklebekanten sind? OK beim nächsten mal ich 😁 und im Tankedeckel hab ich auch nicht geguckt. Beim nächsten mal schon 😁
Aber nen Händler sollte manche Stellen kennen auf die man zu achten hat, zumal es den seit über 30 Jahren gibt. Würde da dann ne gewisse Erfahrung usw voraussetzen.
Zitat:
Jeder Händler macht auf doof und sagt, wusste ich nix von. Ergo müsste dann ja jeder Käufer in die Röhre gucken und ne Gewährleistung von gesetzlichen 12 Monaten wäre fürn Arsch. Oder?
Servus,
genau das hat die Politik Anfang des Jahrhunderts wissentlich in Kauf genommen.
Die EU ist mit Ihrer Warenkaufrichtlinie an dem Thema zum 1.1.22 dran.
Grias SaHu
Alte Weisheit, Recht haben, heißt nicht Recht bekommen. Bin mal gespannt, wie‘s ausgeht. Fristen sind ja auch dafür da, das sie eingehalten werden und da sind die 6 Monate nunmal um. Dem Händler dann nachzuweisen, dass der Schaden schon Bestand, wird rechtlich auch so einfach nicht. Ich kenne mich zuwenig im Recht aus. Die Frage wäre dann nämlich, wenn er es nicht arglistig verschwiegen hat, weil er es selbst nicht wusste, ob dann ein Anspruch auf Nachbesserung gegen den Verkäufer besteht. Wobei Fahrlässigkeit glaube auch zu Lasten des Verkäufers geht. Aber wir sind hier in einem Schrauberforum nicht bei der Rechtsberatung.
Ich halte nichts von der Anwaltskeule, vielleicht hätte man sich da mit dem Verkäufer versuchen sollen zu einigen. Aber auch das ist einfacher gesagt.
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Zitat:
@Bisey schrieb am 27. Mai 2021 um 18:48:51 Uhr:
Alte Weisheit, Recht haben, heißt nicht Recht bekommen. Bin mal gespannt, wie‘s ausgeht. Fristen sind ja auch dafür da, das sie eingehalten werden und da sind die 6 Monate nunmal um. Dem Händler dann nachzuweisen, dass der Schaden schon Bestand, wird rechtlich auch so einfach nicht. Ich kenne mich zuwenig im Recht aus. Die Frage wäre dann nämlich, wenn er es nicht arglistig verschwiegen hat, weil er es selbst nicht wusste, ob dann ein Anspruch auf Nachbesserung gegen den Verkäufer besteht. Wobei Fahrlässigkeit glaube auch zu Lasten des Verkäufers geht. Aber wir sind hier in einem Schrauberforum nicht bei der Rechtsberatung.Ich halte nichts von der Anwaltskeule, vielleicht hätte man sich da mit dem Verkäufer versuchen sollen zu einigen. Aber auch das ist einfacher als gesagt.
Wenn du mal alles lesen würdest, dann hättest du dir den Tip mit dem Einigen sparen können.
Das hat er ja am Anfang versucht.
Zitat:
@C_Classdriver schrieb am 27. Mai 2021 um 19:15:35 Uhr:
Zitat:
@Bisey schrieb am 27. Mai 2021 um 18:48:51 Uhr:
Alte Weisheit, Recht haben, heißt nicht Recht bekommen. Bin mal gespannt, wie‘s ausgeht. Fristen sind ja auch dafür da, das sie eingehalten werden und da sind die 6 Monate nunmal um. Dem Händler dann nachzuweisen, dass der Schaden schon Bestand, wird rechtlich auch so einfach nicht. Ich kenne mich zuwenig im Recht aus. Die Frage wäre dann nämlich, wenn er es nicht arglistig verschwiegen hat, weil er es selbst nicht wusste, ob dann ein Anspruch auf Nachbesserung gegen den Verkäufer besteht. Wobei Fahrlässigkeit glaube auch zu Lasten des Verkäufers geht. Aber wir sind hier in einem Schrauberforum nicht bei der Rechtsberatung.Ich halte nichts von der Anwaltskeule, vielleicht hätte man sich da mit dem Verkäufer versuchen sollen zu einigen. Aber auch das ist einfacher gesagt.
Wenn du mal alles lesen würdest, dann hättest du dir den Tip mit dem Einigen sparen können.
Das hat er ja am Anfang versucht.
Ich hab‘s gelesen. Das war die Schilderung aus seiner Sicht. Würdest du den Händler fragen, würde er dir wahrscheinlich das Gleiche nur umgekehrt erzählen. Es war keiner dabei, somit fällt das für mich erstmal unter hören sagen und die Sicht des Verkäufers wird hier nie einer erfahren. Vielleicht hättest du meinen Kommentar auch ganz lesen sollen, dann wäre dir der Zusatz: „Aber auch das ist einfacher gesagt.“ aufgefallen. 😉
Zitat:
@SaHuC63s schrieb am 27. Mai 2021 um 18:38:26 Uhr:
Zitat:
Jeder Händler macht auf doof und sagt, wusste ich nix von. Ergo müsste dann ja jeder Käufer in die Röhre gucken und ne Gewährleistung von gesetzlichen 12 Monaten wäre fürn Arsch. Oder?
Servus,
genau das hat die Politik Anfang des Jahrhunderts wissentlich in Kauf genommen.
Die EU ist mit Ihrer Warenkaufrichtlinie an dem Thema zum 1.1.22 dran.
Grias SaHu
Ja ich Weiss. Vieles muss man als Verbraucher leider hinnehmen. Aber ich bin schon so oft auf die schnauze gefallen. Ziehe so was eh magisch an. 🙁
Aber da möchte ich versuchen mal nicht einfach alles zu schlucken und den damit durchkommen zu lassen.
Toller Service von MB übrigens. Die kommen morgen zu mir nach Hause und begutachten den Wagen. Was, warum gemacht werden muss und wie teuer. Muss nicht mal zur Niederlassung. Hut ab, für so nen Service. Am Telefon sagte er schon, MB würde so was nie so ausm Werk gehen lassen. Die kleben nix ab, was ausm Werk kommt oder dort nachbearbeitet werden musste.
Sein Wort in Gottes Ohr. Hat mir aber Mut gemacht und sieht es auch als Gewährleistungsfall. Aber bei genauer Betrachtung sieht man es an einigen Stellen deutlich. Ärgert mich, hätte doch mal genauer gucken sollen, obwohl auch er sagte, wer macht das bei so nem Auto schon? So genau gucken?
Ein Stück auch eigene Dummheit nem Händler so zu vertrauen. Leider...
Meine bescheidene Meinung als Laie:
Fakt 1: 6-Monats-Frist nicht eingehalten, somit Beweislast bei Dir
Fakt 2: den zweifelsfreien und unwiderlegbaren Beweis zu erbringen, dass die Lackierung nicht nach dem Kauf durch Dich erfolgt ist, wird schwer, wenn nicht unmöglich
Ich denke das wird schwer vor Gericht erfolgreich zu sein.
Auch wenn ich Dir die Daumen drücken weil ich solche Praktiken und solches Auftreten von Händlern überhaupt nicht ausstehen kann und Dir glaube.
Zitat:
@Tim_Tayl0r schrieb am 27. Mai 2021 um 10:40:45 Uhr:
Selbst wenn man als Händler die Lackdicke misst, was nutzt es ?
Viele Fahrzeuge werden bereits im Werk nachlackiert.Hier handelt es sich um einen individuellen Einzelfall mit einer unsachgemässen Nachlackierung.
Ich würde meine Energie darauf verwenden das in Ordnung zu bringen, ohne den Rechtsweg.
Woher kommt dein Wissen das viele Fahrzeuge im Werk schon nachlackiert werden müssen. Damit wärst du aber als Werksleiter aber schnell weg.
Zitat:
@jockel76 schrieb am 27. Mai 2021 um 17:26:55 Uhr:
Der von MB sagte schon, dass er erkennen kann, obs nachlackiert ist usw. Von MB selber konnte er ausschließen. Es geht ja jetzt sogar darum, dass der Händler fest behauptet, der Wagen wurde nie nachlackiert. Und mit der beweispflicht ist bei lack nicht soooo schwer.
Was machst du wenn der Händler dir ein Kaufvertrag vorlegt wo Unfallfrei vermerkt ist. Da wirst du dich mit dem Vorbesitzer aussernander setzen müssen? 1 Vorbesitzer oder mehr?
Und diesen Joker wird er dir vor Gericht präsentieren.
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 27. Mai 2021 um 21:48:04 Uhr:
Zitat:
@jockel76 schrieb am 27. Mai 2021 um 17:26:55 Uhr:
Der von MB sagte schon, dass er erkennen kann, obs nachlackiert ist usw. Von MB selber konnte er ausschließen. Es geht ja jetzt sogar darum, dass der Händler fest behauptet, der Wagen wurde nie nachlackiert. Und mit der beweispflicht ist bei lack nicht soooo schwer.Was machst du wenn der Händler dir ein Kaufvertrag vorlegt wo Unfallfrei vermerkt ist. Da wirst du dich mit dem Vorbesitzer aussernander setzen müssen? 1 Vorbesitzer oder mehr?
Und diesen Joker wird er dir vor Gericht präsentieren.
Warum muss ich mich da mit dem Vorbesitzer auseinander setzen? Vertragspartner waren der Händler und der Vorbesitzer. Also müsste der Händler sich mit dem auseinander setzen, da er bei Vertragsabschluss bei ihm falsche Angaben gemacht hätte. Ich bin mit dem Vorbesitzer keinen Vertrag eingegangen. Also muss der Händler ihn in Regress nehmen. Ich hab da nicht mal ne Handhabe, da kein Vertragsverhältnis mit ihm besteht. Er hat mich dann ja nicht "beschissen", sondern den Händler.
Zitat:
@emmac schrieb am 27. Mai 2021 um 21:01:59 Uhr:
Meine bescheidene Meinung als Laie:Fakt 1: 6-Monats-Frist nicht eingehalten, somit Beweislast bei Dir
Fakt 2: den zweifelsfreien und unwiderlegbaren Beweis zu erbringen, dass die Lackierung nicht nach dem Kauf durch Dich erfolgt ist, wird schwer, wenn nicht unmöglich
Ich denke das wird schwer vor Gericht erfolgreich zu sein.
Auch wenn ich Dir die Daumen drücken weil ich solche Praktiken und solches Auftreten von Händlern überhaupt nicht ausstehen kann und Dir glaube.
Zu 1. Ist richtig.
Zu 2. Hatte ich schon mal was zu gesagt. Warum sollte ich zum Händler rennen, wenn ich es habe nachlackieren lassen und jetzt was abblättert? Da wäre es sinniger zum Lackierer zu rennen der es verbockt hat und es da zu reklamieren. Was sollte mich da dann auf die Idee bringen das beim Händler zu monieren? Kaufe doch keinen Burger bei mc Donalds und mach bei Burger King theater weil der kalt war. Also ist der Einwand irgendwo quatsch.
Zu 2: Hypothese: Du hast es schwarz lackieren (pfuschen) lassen und dein Pfuscher will für nichts einstehen. Also soll der Händler dran glauben.
Bitte nicht falsch verstehen, ich glaube dir, aber die Gegenseite könnte vor Gericht so argumentieren.
Zitat:
@amdwolle schrieb am 27. Mai 2021 um 22:00:06 Uhr:
Zu 2: Hypothese: Du hast es schwarz lackieren (pfuschen) lassen und dein Pfuscher will für nichts einstehen. Also soll der Händler dran glauben.
Bitte nicht falsch verstehen, ich glaube dir, aber die Gegenseite könnte vor Gericht so argumentieren.
Dann könnte jeder Händler ja so argumentieren und zukünftig machen was er will. Billig drüber lacken, hauptsache hält knapp 6 Monate und fertig. Denke so einfach ist es dann doch nicht.
Und dann schnell die Argumentation wechseln. Anwalt und er haben ja bereits angegeben, dass nach deren "Untersuchung" keine Nachlackierung stattgefunden hat. Wenn ich Belege, dass doch, kann er ja nicht schnell die Version ändern und sagen, OK dann warst du es. Hauptsache es passt für ihn. Ich denke wenn ich jetzt noch durch MB Nachweise, dass nachlackiert wurde, kommt er ins Schwimmen, da er als Fachmann / Händler ja nicht mal nach eigener Untersuchung ne klar zu erkennende Nachlackierung erkennen kann. Somit ist der beim Ankauf nicht mal in der Lage nen Auto als unfallfrei oder Unfallwagen zu erkennen, oder sonstige Auffälligkeiten und dürfte Autos nicht als Mangelfrei weiter verkaufen.
Meine Meinung.