Worauf sollte ich beim leasing achten

BMW 5er

Morsche,

ich möchte demnächst einen 530DAL als Privatmann leasen. momentan sponsort das Werk Neufahrzeuge mit fast 20% :-)))). Ich möchte das Fahrzeug allerdings in jedem Fall übernehmen.....

Welche Art von Leasing wäre denn am sinnvollsten?

1.Wichtig ist für mich auch die Absicherung, dass es hinterher nicht heißt, dies und jenes müssen wir Ihnen in Rechnung stellen...

2. Ich war mal bei einem freien Händler, der hat mir ein Angebot berechnet, wo der Restwert schon festgelegt war, also auch zudem Preis angedient wird, wenn er deutlich drunter ist.

Bei einer NL hieß es, dass man das vorher nicht genau festlegen kann und alles nach hinten offen ist, je nach dem was er nach der leasingzeit noch an Wert hat!

Da ich halt schon ein M Paket, Carbonschwarz, Leder, Navi, Schiebedach etc. also NP 71€, haben möchte, glaube ich, dass er nach 3 Jahren immer noch ziemlich begehrt sein wird. Will mir da kein Eigentor schießen.

Kann mir jemand vielleicht paar Tips geben. Anzahlung etc. Wie wirkt sich die Anzahlung auf die Restrate aus etc.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von -> Neurocil <-



Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager


Wenn vorweg feststeht, dass das Auto auf jeden Fall übernommen wird, macht Leasing überhaupt keinen Sinn. Für derartige Fälle bieten die Hersteller die Dreiwegefinanzierung an

Grüße
Der Chaosmanager

ökonomisch oder wie meinst du das 😕

Der Charakter von Leasing ist die Anmietung eines Objekts für eine bestimmte Nutzungsdauer. Klar, man kann natürlich ein Andienungsrecht vereinbaren, aber wozu den Umweg über das Leasing gehen, wenn sowieso feststeht, dass das Fahrzeug übernommen wird,

Die Dreiwegefinanzierung ist für Privatleute gar nicht soviel anders als Leasing - aber eben mit dem Unterschied, dass der Kreditgeber das Auto im Gegensatz zum Leasing nicht aktivieren muss und somit bei der Gestaltung der Schlussrate mehr Spielraum hat.

Ist natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung - jeder muss das für sich entscheiden.

Grüße
Der Chaosmanager

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Ich hatte damals 2005 meinen A3 auch privat geleast. Im Fahrzeugbrief stand Audi als Besitzer. Daher bin ich davon ausgegangen, dass dies so üblich ist.

Zitat:

Original geschrieben von DMahni


Ich hatte damals 2005 meinen A3 auch privat geleast. Im Fahrzeugbrief stand Audi als Besitzer. Daher bin ich davon ausgegangen, dass dies so üblich ist.

Habe ich bei Privatleasing noch nie gehört - das war dann eine ganz spezielle Form von Full Service Leasing, nehme ich an. ich würde allerdings auch nicht mit IN Kennzeichen drei Jahre lang rumfahren wollen.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von DMahni


Ich hatte damals 2005 meinen A3 auch privat geleast. Im Fahrzeugbrief stand Audi als Besitzer. Daher bin ich davon ausgegangen, dass dies so üblich ist.
Habe ich bei Privatleasing noch nie gehört - das war dann eine ganz spezielle Form von Full Service Leasing, nehme ich an. ich würde allerdings auch nicht mit IN Kennzeichen drei Jahre lang rumfahren wollen.

Gruß
Der Chaosmanager

Du verwechselt da was. Halter war natürlich ich und ich habe das Auto auch zugelassen. Besitzer war aber Audi und daher wäre ich (wenn ich es danach gekauft hätte) Zweitbesitzer im Fahrzeugbrief gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von DMahni



Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager


Habe ich bei Privatleasing noch nie gehört - das war dann eine ganz spezielle Form von Full Service Leasing, nehme ich an. ich würde allerdings auch nicht mit IN Kennzeichen drei Jahre lang rumfahren wollen.

Gruß
Der Chaosmanager

Du verwechselt da was. Halter war natürlich ich und ich habe das Auto auch zugelassen. Besitzer war aber Audi und daher wäre ich (wenn ich es danach gekauft hätte) Zweitbesitzer im Fahrzeugbrief gewesen.

Jetzt erzählst Du aber Stories ... Der Halter ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Kfz-Brief und -Schein) immer identisch.

Es kann also nicht sein, dass Du im Teil I eingetragen bist und jemand anderes im Teil II.

Im übrigen verrwechselst Du etwas. Als LN bist Du Besitzer und der LG ist Eigentümer. Das aber nur am Rande.

Gruß
Der Chaosmanager

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Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von DMahni


Du verwechselt da was. Halter war natürlich ich und ich habe das Auto auch zugelassen. Besitzer war aber Audi und daher wäre ich (wenn ich es danach gekauft hätte) Zweitbesitzer im Fahrzeugbrief gewesen.

Jetzt erzählst Du aber Stories ... Der Halter ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Kfz-Brief und -Schein) immer identisch.

Es kann also nicht sein, dass Du im Teil I eingetragen bist und jemand anderes im Teil II.

Im übrigen verrwechselst Du etwas. Als LN bist Du Besitzer und der LG ist Eigentümer. Das aber nur am Rande.

Gruß
Der Chaosmanager

Mag sein dass ich mich nicht mehr 100% ig erinnere, ist ja auch schon 8 Jahre her und/oder kann sich ja zwischenzeitlich auch geändert haben. Dennoch bin ich mir eigentlich sicher, dass im Brief die Audi/VW Bank stand. Übrigens wurde das damals auch nicht in der Schufa eingetragen. Im Gegensatz zu Finanzierung.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von -> Neurocil <-


ökonomisch oder wie meinst du das 😕

Der Charakter von Leasing ist die Anmietung eines Objekts für eine bestimmte Nutzungsdauer. Klar, man kann natürlich ein Andienungsrecht vereinbaren, aber wozu den Umweg über das Leasing gehen, wenn sowieso feststeht, dass das Fahrzeug übernommen wird,

Die Dreiwegefinanzierung ist für Privatleute gar nicht soviel anders als Leasing - aber eben mit dem Unterschied, dass der Kreditgeber das Auto im Gegensatz zum Leasing nicht aktivieren muss und somit bei der Gestaltung der Schlussrate mehr Spielraum hat.

Ist natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung - jeder muss das für sich entscheiden.

Grüße
Der Chaosmanager

Jupp, so sieht es aus. Du zahlst einen entsprechende Anzahlung (wie hoch auch immer) und eine entsprechende Rate. Dadurch wird Schlussrate definiert.

Weiterer Vorteil der 3-Wege-Finanzierung (Zielfinanzierung): Du kannst den Wagen umgestalten ohne die Erlaubnis der Bank zu benötigen (falls über BMW Bank). Zumindest hat das mir die BMW-Bank und auch der Händler gesagt. Du darfst gerne am Fahrzeug basteln, da Du Dich ja schon entschieden hast das Fahrzeug zu behalten. Beim Leasing geht das so ohne Weiteres nicht und wenn dann sehr limitiert. Auch die Kosten werden Dir nicht im vollen Umfang zurückerstattet (auch, wenn dadurch ggf. der Restwert steigt mit z. B. einer Standheizungnachrüstung).

Zitat:

Original geschrieben von DMahni



Mag sein dass ich mich nicht mehr 100% ig erinnere, ist ja auch schon 8 Jahre her und/oder kann sich ja zwischenzeitlich auch geändert haben. Dennoch bin ich mir eigentlich sicher, dass im Brief die Audi/VW Bank stand.

Da hat sich überhaupt nichs geändert - es war schon immer so, dass der Halter, auf den das Fahrzeug zugelassen wurde, in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde. Schon gar nicht war und ist es möglich, dass unterschiedliche natürliche bzw. juristische Personen als Halter in die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (die es übrigens seit Okt. 2005 gibt) eingetragen werden können.

Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person ist lediglich der Halter des Fahrzeugs. Dieser kann – muss aber nicht – mit dem Eigentümer oder Besitzer identisch sein.

Gruß
Der Chaosmanager

Also Ich denke, dass KM Leasing das sinnvollste wäre. Kennt ihr euch eigentlich mit V-M
Leasing im Bezug auf den 530DAL aus? mtl. kosten Vor-und Nachteil? Jetzt ist mir noch was aufgefallen. Wie ist es denn bei einem unverschuldeten Unfall bei bmW Leasing. Kann man (bei kleinen Schäden) auf fiktiv abrechen ohne das die Leasing Bank darauf Anspruch erhebt oder muss man gleich abtreten und die entschieden wohin die Reparatur erfolgt? Das Auto soll ja spätetüvrrbommen werden da will ich schon selber entscheiden wer mein Auto repariert.

Das ist übrigens meine Konfig :-)))

Leder Zimt, Carbon und Klavierlack

Geht net

Zitat:

Original geschrieben von C350AMG


Also Ich denke, dass KM Leasing das sinnvollste wäre. Kennt ihr euch eigentlich mit V-M
Leasing im Bezug auf den 530DAL aus? mtl. kosten Vor-und Nachteil? Jetzt ist mir noch was aufgefallen. Wie ist es denn bei einem unverschuldeten Unfall bei bmW Leasing. Kann man (bei kleinen Schäden) auf fiktiv abrechen ohne das die Leasing Bank darauf Anspruch erhebt oder muss man gleich abtreten und die entschieden wohin die Reparatur erfolgt? Das Auto soll ja spätetüvrrbommen werden da will ich schon selber entscheiden wer mein Auto repariert.

Wie schon gesagt, bietet BMW sowieso nur km-Leasing an.

Was meinst Du mit V-M Leasing?

Ob man fiktiv abrechnen kann, weiß ich nicht. Daran hatte ich noch nie Interesse, da ich Schäden stets professionell reparieren lassen wollte. Ansonsten hatte ich nie ein Problem damit, mein Auto dort reparieren zu lassen, wo ich es wollte. Ich habe dann dort die Abtretungserklärung unterschrieben und die Werkstatt hat mit der Versicherung direkt abgerechnet.

Gruß
Der Chaosmanager

PS: Ich habe derzeit den 9. LV mit BMW Leasing laufen.

V Leasing ist ein Versicherungspaket. Naja die Versicherungen machen oft Abzüge, auch sowas wie alt gegen neu, wenn du mal pech hast, dann darst bei BMW reparieren und bekommst aber nicht den vollen Arbeitslohn oder die vollen Teilepreis erstattet. Da bleibst du auf die Differenz sitzen, da ist es gut zu wissen, ob man auch mal in eine freie Fachwerkstatt instandsetzen kann. Da hab ich einiges schon gelesen. Bei Banken und Versicherungen bitte Obacht!

Zitat:

Original geschrieben von C350AMG


V Leasing ist ein Versicherungspaket. Naja die Versicherungen machen oft Abzüge, auch sowas wie alt gegen neu, wenn du mal pech hast, dann darst bei BMW reparieren und bekommst aber nicht den vollen Arbeitslohn oder die vollen Teilepreis erstattet.

Ah ja, man müsste eben mal vergleichen, ob sich ein Versicherungspaket rechnet. Ich dachte, dass es meist für diejenigen interessant ist, die keinen hohen SF-Rabatt haben. Da ich SF 27 habe, war das für mich nie interessant.

Im übrigen hatte ich noch nie das Problem, dass die Versicherung nur Teilbeträge bezahlt hätte. Ich war viele Jahre bei der HUK24 und bin jetzt bei der R+V24.

Gruß
Der Chaosmanager

Jetzt mal a bläde Frage: Das ist doch schon Beschiss, wenn der Restwert prozentual vom LP berechnet wird, und nicht vom realen Kaufpreis. Die gaukeln einem immer von nach drei Jahren noch 50% vomLP zu bekommen....meiner ist jetzt 3 Jahre und hatte einen LP von 67T€ gehabt. Ich kann mal von 50% träumen, zumal heute alles nur noch über Finanzierung geht. Die wenigsten kaufen Bar von besieh's der 30T€ Marke ein Auto. Da gehen die dich lieber ins AH.

Diese Volksverblödung.

Zitat:

Original geschrieben von C350AMG


Jetzt mal a bläde Frage: Das ist doch schon Beschiss, wenn der Restwert prozentual vom LP berechnet wird, und nicht vom realen Kaufpreis. Die gaukeln einem immer von nach drei Jahren noch 50% vomLP zu bekommen....meiner ist jetzt 3 Jahre und hatte einen LP von 67T€ gehabt. Ich kann mal von 50% träumen, zumal heute alles nur noch über Finanzierung geht. Die wenigsten kaufen Bar von besieh's der 30T€ Marke ein Auto. Da gehen die dich lieber ins AH.

Diese Volksverblödung.

Was daran Besch... sein soll, verstehe ich nicht. BMW bietet Kilometerleasing an und den Leasingnehmer interessiert dann der RW überhaupt nicht, da er nach Leasingende das Fahrzeug zurückgibt und die Mehr- oder Minder-km abrechnet. Wobei der RW logischerweise für die Kalkulation der Leasingrate maßgebend ist. Er ist aber nicht fix (wie Du schreibst 50 %), sondern richtet sich nach Leasingdauer und Kilometer. Natürlich hat ein Auto mit 180 tkm nach drei Jahren einen geringeren RW als eines mit 30 tkm - deshalb zahlt der LN für die höhere Laufleistung auch eine höhere Leasingrate.

Und wenn Du das Fahrzeug später übernehmen möchtest, wäre - wie schon früher geschrieben - die Alternative die BMW-Zielfinanzierung. Die funktioniert im Prinzip ähnlich wie Privatleasing, allerdings kannst Du hier die Schlussrate individuell vereinbaren.

Gruß
Der Chaosmanager

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