Worauf sollte ich beim leasing achten
Morsche,
ich möchte demnächst einen 530DAL als Privatmann leasen. momentan sponsort das Werk Neufahrzeuge mit fast 20% :-)))). Ich möchte das Fahrzeug allerdings in jedem Fall übernehmen.....
Welche Art von Leasing wäre denn am sinnvollsten?
1.Wichtig ist für mich auch die Absicherung, dass es hinterher nicht heißt, dies und jenes müssen wir Ihnen in Rechnung stellen...
2. Ich war mal bei einem freien Händler, der hat mir ein Angebot berechnet, wo der Restwert schon festgelegt war, also auch zudem Preis angedient wird, wenn er deutlich drunter ist.
Bei einer NL hieß es, dass man das vorher nicht genau festlegen kann und alles nach hinten offen ist, je nach dem was er nach der leasingzeit noch an Wert hat!
Da ich halt schon ein M Paket, Carbonschwarz, Leder, Navi, Schiebedach etc. also NP 71€, haben möchte, glaube ich, dass er nach 3 Jahren immer noch ziemlich begehrt sein wird. Will mir da kein Eigentor schießen.
Kann mir jemand vielleicht paar Tips geben. Anzahlung etc. Wie wirkt sich die Anzahlung auf die Restrate aus etc.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von -> Neurocil <-
ökonomisch oder wie meinst du das 😕Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Wenn vorweg feststeht, dass das Auto auf jeden Fall übernommen wird, macht Leasing überhaupt keinen Sinn. Für derartige Fälle bieten die Hersteller die Dreiwegefinanzierung anGrüße
Der Chaosmanager
Der Charakter von Leasing ist die Anmietung eines Objekts für eine bestimmte Nutzungsdauer. Klar, man kann natürlich ein Andienungsrecht vereinbaren, aber wozu den Umweg über das Leasing gehen, wenn sowieso feststeht, dass das Fahrzeug übernommen wird,
Die Dreiwegefinanzierung ist für Privatleute gar nicht soviel anders als Leasing - aber eben mit dem Unterschied, dass der Kreditgeber das Auto im Gegensatz zum Leasing nicht aktivieren muss und somit bei der Gestaltung der Schlussrate mehr Spielraum hat.
Ist natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung - jeder muss das für sich entscheiden.
Grüße
Der Chaosmanager
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von C350AMG
Ich möchte das Fahrzeug allerdings in jedem Fall übernehmen.....1.Wichtig ist für mich auch die Absicherung, dass es hinterher nicht heißt, dies und jenes müssen wir Ihnen in Rechnung stellen...
Wenn du das Fahrzeug eh übernehmen willst, dann entfällt Punkt 1 ja mal komplett. Was sollen Sie dir denn in Rechnung stellen, wenn du den Wagen behälst???
Allerdings wirds dann mit einer Erstattung von Minder-KM wohl auch nix werden, falls vorhanden.
mfg Croni
Zitat:
Original geschrieben von Croni
Wenn du das Fahrzeug eh übernehmen willst, dann entfällt Punkt 1 ja mal komplett. Was sollen Sie dir denn in Rechnung stellen, wenn du den Wagen behälst???Zitat:
Original geschrieben von C350AMG
Ich möchte das Fahrzeug allerdings in jedem Fall übernehmen.....1.Wichtig ist für mich auch die Absicherung, dass es hinterher nicht heißt, dies und jenes müssen wir Ihnen in Rechnung stellen...
Allerdings wirds dann mit einer Erstattung von Minder-KM wohl auch nix werden, falls vorhanden.mfg Croni
Hallo,
Du musst ein Restwertvertrag machen: bei Restwertverträgen wird im Leasingvertrag der Restwert des Leasinggutes zum Vertragsablaufsdatum vertraglich festgelegt. Unabhängig von den gefahrenen Kilometern und dem Zustand des Leasinggutes muss bei Vertragsablauf dieser Restwert in der Verwertung erzielt werden. Für das Erreichen dieses Verwertungserlöses garantiert der Leasingnehmer.
Ich meine das reicht. Bin aber kein RA. Im Zweifel einen hinzuziehen ...
Wenn vorweg feststeht, dass das Auto auf jeden Fall übernommen wird, macht Leasing überhaupt keinen Sinn. Für derartige Fälle bieten die Hersteller die Dreiwegefinanzierung an
Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Wenn vorweg feststeht, dass das Auto auf jeden Fall übernommen wird, macht Leasing überhaupt keinen Sinn. Für derartige Fälle bieten die Hersteller die Dreiwegefinanzierung anGrüße
Der Chaosmanager
ökonomisch oder wie meinst du das 😕
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Zitat:
Original geschrieben von Turbo-Prop
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von Croni
Wenn du das Fahrzeug eh übernehmen willst, dann entfällt Punkt 1 ja mal komplett. Was sollen Sie dir denn in Rechnung stellen, wenn du den Wagen behälst???
Allerdings wirds dann mit einer Erstattung von Minder-KM wohl auch nix werden, falls vorhanden.mfg Croni
Du musst ein Restwertvertrag machen: bei Restwertverträgen wird im Leasingvertrag der Restwert des Leasinggutes zum Vertragsablaufsdatum vertraglich festgelegt. Unabhängig von den gefahrenen Kilometern und dem Zustand des Leasinggutes muss bei Vertragsablauf dieser Restwert in der Verwertung erzielt werden. Für das Erreichen dieses Verwertungserlöses garantiert der Leasingnehmer.
Ich meine das reicht. Bin aber kein RA. Im Zweifel einen hinzuziehen ...
Gerade einen Restwertleasingvertrag würde ich nie machen. Nachfolgend ein Auszug aus einem Artikel von Bild.de:
"Oft drohen hier hohe Nachzahlungen zum Vertragsende. Denn bei einem Leasingvertrag mit Restwert-Abrechnung muss der Kunde dafür geradestehen, dass das Fahrzeug zum Ende der Vertragslaufzeit zu einem vordefinierten Preis weiter verkauft werden kann. Bayerns Verbraucherministerin Beate Merk (CSU): „Problematisch ist also, dass der Kunde das spätere Verkaufsrisiko mit trägt”. Heißt in der Praxis: Wenn der von der Leasingbank kalkulierte Restwert für das Fahrzeug nicht erreicht wird, muss der Kunde den Differenzbetrag aus eigener Tasche begleichen. Da kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen.
Auch Auto-Experte Professor Ferdinand Dudenhöffer warnt die Autokäufer vor Restwert-Leasingverträgen. „Einen überhöhten Restwert kann der Privatkunde nicht einschätzen – aber er wird mit der niedrigen Monatsrate geködert. Das ist mehr als unfair”. Hintergrund: Wird bei einem Leasingvertrag der Restwert höher angesetzt, sinken die monatlichen Raten.
Viele Kunden glauben, dass der Rückkaufswert garantiert sei. Bei einem Leasingauto sind es aber etwa Lackschäden oder verschmierte Polster, mit denen die Leasingfirma den Rücknahmewert drückt."
Sicherer ist das Kilometerleasing. Hier legt BMW den Restwert zu dem man am Ende das Fahrzeug erwerben kann fest, ebenso die Kosten für mehr-/weniger Km. Ob das Fahrzeug den festgelegten Wert erreicht ist Risiko von BMW. Über den normalen Verschleiß hinausgehende Schäden werden berechnet.
KH
Zitat:
Original geschrieben von -> Neurocil <-
ökonomisch oder wie meinst du das 😕Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Wenn vorweg feststeht, dass das Auto auf jeden Fall übernommen wird, macht Leasing überhaupt keinen Sinn. Für derartige Fälle bieten die Hersteller die Dreiwegefinanzierung anGrüße
Der Chaosmanager
Der Charakter von Leasing ist die Anmietung eines Objekts für eine bestimmte Nutzungsdauer. Klar, man kann natürlich ein Andienungsrecht vereinbaren, aber wozu den Umweg über das Leasing gehen, wenn sowieso feststeht, dass das Fahrzeug übernommen wird,
Die Dreiwegefinanzierung ist für Privatleute gar nicht soviel anders als Leasing - aber eben mit dem Unterschied, dass der Kreditgeber das Auto im Gegensatz zum Leasing nicht aktivieren muss und somit bei der Gestaltung der Schlussrate mehr Spielraum hat.
Ist natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung - jeder muss das für sich entscheiden.
Grüße
Der Chaosmanager
eine glasklare antwort - wie gewohnt .😁
Leasing hat für dich auch den Nachteil, dass du dann bei Übernahme schon Zweitbesitzer bist.
Jetzt bin ich etwas irritiert. Mir wurde ein kM Vertrag angeboten, wo der restwert festgelegt wurde. Meint ihr das? Finanzierung kommt nicht in Frage, da finanziere ich ja die komplette Summe bis auf den Groschen. Beim Leasing nicht unbedingt, außerdem könnte ich notfalls noch am Ende abspringen. Das bringt den Vöndler dich auch wieder zum Zugzwang!
Machen wir Beispiele, vielleicht wirds dann einfacher:
F11, KP 70k, 60 Tkm, 36 Monate, Restwert 50% = 35k (Zhalen nur für das Beispiel)
1) Kilometerleasing: Fährst Du 60 TKM, kannst Du am Ende den Wagen hinstellen, Verwertungsrisiko bleibt beim Händler/Bank, Du kannst dann kaufen, musst aber nicht. Fährst Du mehr bezahlst Du einen fest definierten Betrag, fährst Du weniger bekommst Du einen fest definierten Betrag.
2) Restwertleasing: Du stellst am Ende den Wagen hin, kann der Händler ihn für 35k verkaufen isses gut, verkauft er ihn für 25k zahlst Du die Differenz. Verkauft er ihn für 45k dann bin ich mir nicht sicher, aber ichmeine, Du bekommst anteilig etwas davon (weiss ich aber nicht so genau, dürfte auch eher die absolute Ausnahme sein)... Du kannst aber musst ihn nicht kaufen (das gehört zum grundsätzlichen Wesen des Leasings).
-> "Finanzieren" wirst Du mit Deinen Raten aber IMMER die 70k, die Leasingggesellschaft muss sich die Kohle ja auch für die Anschaffung des Wagens borgenund bezahlen, dass geht in allen Varianten 1 zu 1 in die Rate über.
-> Druck auf den Händler. Hm, nicht zwigend muss beim KM-Leasing der Händler übermotiviert sein, je nach Leasingggesellschaft gibt er das Risiko = Auto einfach an die Gesellschaft weiter....
-> Beim Leasing und der Übernahme nachher bist Du in jedem Fall dann Zweitbesitzer
Viel Erfolg!
Gruss, Dieter
Zitat:
Original geschrieben von DMahni
Leasing hat für dich auch den Nachteil, dass du dann bei Übernahme schon Zweitbesitzer bist.
Sorry, das ist nicht korrekt. Das geleaste Fahrzeug wird im Regelfall auf den Leasingnehmer zugelassen.
Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von C350AMG
Jetzt bin ich etwas irritiert. Mir wurde ein kM Vertrag angeboten, wo der restwert festgelegt wurde. Meint ihr das? Finanzierung kommt nicht in Frage, da finanziere ich ja die komplette Summe bis auf den Groschen. Beim Leasing nicht unbedingt, außerdem könnte ich notfalls noch am Ende abspringen. Das bringt den Vöndler dich auch wieder zum Zugzwang!
Auch beim Leasing finanzierst Du den vollen Kaufpreis. Es wird Dir wohl keine Gesellschaft den RW zinslos über die gesamte LZ finanzieren.
Bei der Dreiwegefinanzierung tilgst Du jedoch - wie beim Leasing - nur die Differenz zwischen Kaufpreis und RW - bei BMW heißt diese Variante Zielfinanzierung.
Wenn Du natürlich noch nicht sicher weißt, ob Du das Auto später übernehmen willst, wäre Kilometerleasing eine gute Alternative. Es hörte sich in Deinem Eröffnungspost allerdings anders an.
Ansonsten rate ich vom Restwertleasing ab, das im übrigen von BMW in D auch gar nicht angeboten wird.
Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Sorry, das ist nicht korrekt. Das geleaste Fahrzeug wird im Regelfall auf den Leasingnehmer zugelassen.Zitat:
Original geschrieben von DMahni
Leasing hat für dich auch den Nachteil, dass du dann bei Übernahme schon Zweitbesitzer bist.Grüße
Der Chaosmanager
Stimmt, kommt auf die Konstellation an, bei mir steht die Leasinggesellschaft drin, kann aber auch anderst sein. Danke für die Präzisierung. Gruss, Dieter
Zitat:
Original geschrieben von DieterAntonBerger
Stimmt, kommt auf die Konstellation an, bei mir steht die Leasinggesellschaft drin, kann aber auch anderst sein. Danke für die Präzisierung. Gruss, DieterZitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Sorry, das ist nicht korrekt. Das geleaste Fahrzeug wird im Regelfall auf den Leasingnehmer zugelassen.
Grüße
Der Chaosmanager
Da der TE von Privatleasing bei BMW spricht, ging ich vom Regelfall aus.
Gruß
Der Chaosmanager