Woran erkannt man das Modelljahr/ Garantiebedingungen

VW Passat B7/3C

Wir haben bei einem Händler einen neuen Dienstwagen für mich bestellt.

Passat Variant 4 Motion, 2,0 TDI. War genau so wie ich Ihn wollte!

Der Wagen wurde beim Händler am 05.07.2011 zugelassen, und steht bis zur übernahme 10.01.2012, nur in der Ausstellung des Händlers.

Der Wagen hat Xenon, und die beheizbaren Scheibe ohne Drähte. So wie ich das gelesen habe gibt es dass erst seit Modelljahr 2012.

Komisch ist, dass ein Verkäufer jetzt sagte der Wagen wäre im Januar 2011 gebaut und hätte nur Garantie bis 01/2013 der andere Verkäufer sagte mir der Wagen wäre Modell 2012, und hätte Garantie 24 Monate ab Erstzulassung.

Sorry klar lasse ich mich das noch bestätigen aber könnt Ihr mir hier Eurer Feedback geben?

Danke!

Lichtsilber

Beste Antwort im Thema

Warum muss man eigentlich als erste Antwort gleich den Threadersteller zitieren? 🙂😕

17 weitere Antworten
17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Ab Übernahmedatum lt. Übergabeprotokoll (siehe Serviceheft), nicht ab Erstzulassung.

Meiner z.b. wurde am 05.10.2010 zugelassen, aber die Werksgarantie läuft bereits ab 20.09.2010, das war das Datum der Auslieferung vom VW Händler an meinen Reimport-Händler.

Das stimmt nicht nur bedingt.

Ich gehe davon aus, dass dein reimportierter Passi von einem freien Reimporteur stammt. Somit hat das Auto die VW-Händlerorganisation am 20.09.2010 verlassen und ab diesem Datum läuft die Werksgarantie.

Solange das Fahrzeug in der VW-Händlerorganisation bleibt, gilt das Datum der EZ (welches im Regelfall mit der Übergabe an den Besitzer identisch ist).

Wenn das Auto ein halbes Jahr beim Freundlichen im Showroom steht, geht diese Zeit an der Werksgarantie verloren. Dafür bekommt man das Auto eben preiswerter.

Gruß Volker

@ hgeb
..das mit den Tageszulassungen ist mir bekannt, aber wie Du richtig bemerkt hast, macht es keinen Sinn einen Wagen anzumelden um ihn dann NUR in der Ausstellung stehen zu lassen, das hatte ich eingangs ja schon bemerkt. Für mich ist es unausgesprochen trotzdem klar, dass der Wagen für Probefahrten dienen muss.

Die Tageszulassungen um die Statistiken zu pushen sind mir mehr vom Opel Corsa bekannt.

@ volker1960:
Ich hatte einen Kleinwagen für meine Frau gekauft als Reimport und da war es in der Tat so, dass an dem Tag als der Wagen zum niederländischen Händler kam, wurde das Serviceheft abgestempelt und ab diesem Tag lief die "Gewährleistung/Kulanz", obwohl ich das Fahrzeug erst 3 Wochen danach in Empfang nehmen konnte.

Gruß
stevia

Moin,

Tageszulassungen gibt es auch bei VW...oder wenn der Händler sein Kontingent noch nicht voll hat, um in die nächste "Margenklasse" zu rutschen oder was auch immer der Grund ist.
Und dafür muß das Auto eben zugelassen sein.

Wenn der TE die vertragliche Vereinbarung hat, dass das Auto bei Übergabe nicht mehr als 15 km auf dem TAcho hat, ist er doch sicher. Und damit, dass schon eine ganze Menge Leute im Auto saßen und alles "angegrabbelt" haben, kann man leben, wenn der Preis stimmt.

Die Herstellergarantie läuft aber eben ab EZ. Vielleicht lässt sich ja noch ein Jahr Anschlußgarantie an die Herstellergarantie heraushandeln..

Gruß

Uwe

Deine Antwort
Ähnliche Themen