Woran erkannt man das Modelljahr/ Garantiebedingungen
Wir haben bei einem Händler einen neuen Dienstwagen für mich bestellt.
Passat Variant 4 Motion, 2,0 TDI. War genau so wie ich Ihn wollte!
Der Wagen wurde beim Händler am 05.07.2011 zugelassen, und steht bis zur übernahme 10.01.2012, nur in der Ausstellung des Händlers.
Der Wagen hat Xenon, und die beheizbaren Scheibe ohne Drähte. So wie ich das gelesen habe gibt es dass erst seit Modelljahr 2012.
Komisch ist, dass ein Verkäufer jetzt sagte der Wagen wäre im Januar 2011 gebaut und hätte nur Garantie bis 01/2013 der andere Verkäufer sagte mir der Wagen wäre Modell 2012, und hätte Garantie 24 Monate ab Erstzulassung.
Sorry klar lasse ich mich das noch bestätigen aber könnt Ihr mir hier Eurer Feedback geben?
Danke!
Lichtsilber
Beste Antwort im Thema
Warum muss man eigentlich als erste Antwort gleich den Threadersteller zitieren? 🙂😕
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von lichtsilber
Wir haben bei einem Händler einen neuen Dienstwagen für mich bestellt.Passat Variant 4 Motion, 2,0 TDI. War genau so wie ich Ihn wollte!
Der Wagen wurde beim Händler am 05.07.2011 zugelassen, und steht bis zur übernahme 10.01.2012, nur in der Ausstellung des Händlers.
Der Wagen hat Xenon, und die beheizbaren Scheibe ohne Drähte. So wie ich das gelesen habe gibt es dass erst seit Modelljahr 2012.
Komisch ist, dass ein Verkäufer jetzt sagte der Wagen wäre im Januar 2011 gebaut und hätte nur Garantie bis 01/2013 der andere Verkäufer sagte mir der Wagen wäre Modell 2012, und hätte Garantie 24 Monate ab Erstzulassung.
Sorry klar lasse ich mich das noch bestätigen aber könnt Ihr mir hier Eurer Feedback geben?
Danke!
Lichtsilber
Servus,
so viel ich aus eigener Erfahrung bei einer anderen Marke (nicht aus dem VW-Konzern) sagen kann, zählt das Datum der Erstzulassung, somit der 05.07.2011. Denke nicht, daß dies bei VW anders gehandhabt wird. Hat meiner Meinung auch nix mit Modelljahr zu tun...
@lichtsilber
Wenn der Wagen wie Du schreibst die drahtlos beheizbare Frontscheibe eingebaut hat dann ist es definitiv ein Modelljahr 2012. Denn diese Scheibe wird erst seit dem MJ2012 angeboten und seit der KW22 verbaut.
Was die Garantie anbelangt sehe ich es genauso wie "stephangreger". Die Garantie fängt immer mit der Erstzulassung an zu laufen und damit ab Juli 2011.
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Die "Garantie", wohl besser Gewährleistung, beginnt normalerweise mit Übergabe an den Käufer. Erst ab diesem Zeitpunkt kann überhaupt vom Käufer überprüft werden, ob die Ware, sprich das Fahrzeug, Mängel aufweist oder nicht. Es kann ja so einiges innerhalb von 6 Monaten passieren, insbesondere, wenn das Fahrzeug beim Händler ausgestellt wird.
Ausnahme: es wurde vereinbart, dass die Gewährleistung bereits ab 07/2011 laufen soll, weil kein Verbraucher beteiligt ist (es wurde ja ein Fahrzeug als Geschäftswagen und damit für die gewerbliche Nutzung angeschafft).
Zitat:
Original geschrieben von alles umsonst
Die "Garantie", wohl besser Gewährleistung, beginnt normalerweise mit Übergabe an den Käufer. Erst ab diesem Zeitpunkt kann überhaupt vom Käufer überprüft werden, ob die Ware, sprich das Fahrzeug, Mängel aufweist oder nicht. Es kann ja so einiges innerhalb von 6 Monaten passieren, insbesondere, wenn das Fahrzeug beim Händler ausgestellt wird.Ausnahme: es wurde vereinbart, dass die Gewährleistung bereits ab 07/2011 laufen soll, weil kein Verbraucher beteiligt ist (es wurde ja ein Fahrzeug als Geschäftswagen und damit für die gewerbliche Nutzung angeschafft).
Das stimmt so nicht ganz. Es geht ja um die 2 Jahre Herstellergarantie die VW auf den Passat gibt. Und die beginnt zu laufen sobald der Erstbesitzer den Wagen das erste Mal anmeldet.
Da der Erstbesitzer in diesem Fall der Händler ist beginnt die Herstellergarantie ab diesem Zeitpunkt zu laufen. D.h. der nachfolgende zweite Käufer hat in diesem Fall die paar Monate weniger Herstellergarantie.
Wenn dies nicht so wäre würde ja jeder weitere Käufer wieder jeweils 2 Jahre Herstellergarantie bekommen - wobei das natürlich sicherlich nicht schlecht wäre ... 😁
Die Herstellergarantie betrifft normalerweise nur das Verhältnis Hersteller/Händler...
Dein Händler muss dir schon 2 Jahre Gewährleistung bieten, egal ob er sich dann beim Hersteller refinanzieren kann oder nicht. Das ist ja ungefähr vergleichbar mit den Herstellergarantien bei PCs. Der Hersteller gewährt hier 1 Jahr, beim Endverbraucher muss der Händler aber 2 Jahre Gewährleistung bieten.
Hallo,
ist für mich irgendwie nicht ganz klar, warum sollte ein Auto zugelassen nur in den Ausstellungsräumen stehen, ohne das damit Probefahrten gemacht werden sollen, so dass es gerechtfertigt ist, wenn es angemeldet ist?
Wenn es nur in den Ausstellungsräumen steht, muss es doch nicht zugelassen sein, wenn es zu Probefahrten dient, ist es zugelassen, steht aber nicht nur in den Ausstellungsräumen; oder?
Mein Auto wurde am 27.05.2011 ausgeliefert und ich habe auch die beheizbare Frontscheibe und sehe keine Drähte....
stevia
Du musst es selbst für eine Probefahrt nicht zulassen. Dafür gibt es ja z.B. rote Versicherungskennzeichen...
Gehen, wir mal davon aus, dass meine Variante nicht ganz korrekt ist und es tatsächlich so wäre, dass die Herstellergarantie ab der ersten Zulassung zu laufen beginnt...
Lässt dein Händler das Fahrzeug auf sich zu - egal, ob das jetzt Sinn macht oder nicht, er tut es einfach - dann läuft ab diesem Zeitpunkt auch die Herstellergarantie runter. Tut er es nicht, d.h. er stellt die Karre erst mal in die Verkaufräume, dann läuft die Herstellergarantie ab der ersten Zulassung, d.h. wohl auf eure Firma.
Jetzt kommt mein Gedanke wieder: lässt er andere bis zur Auslieferung an euch Probefahren usw., hat das Fahrzeug ja bereits einen gewissen "Verschleiß". Und daher stellt sich die berechtigte Frage, warum dieser dann nicht von der Herstellergarantie getragen sein soll. Sprich, warum sollte die Herstellergarantie erst 6 Monate später zu laufen beginnen, wenn das Fahrzeug auch schon vorher genutzt werden kann - und sei es mit Versicherungskennzeichen...
@ alles umsonst
Herstellergarantie bedeutet nicht das der Hersteller dem Händler die Garantie bietet sondern das der Hersteller sagt ich garantiere Dir als Kunden für die Zeit X das der Gegenstand frei von Fehlern ist (Verschleiß und unsachgemäßer Gebrauch natürlich ausgeschlossen).
D.h. bei der Herstellergarantie hast Du den Rechtsanspruch gegenüber dem Hersteller und bei der Gewährleistung "nur"gegenüber dem Verkäufer/Händler.
Die Gewährleistung von 2 Jahren die gesetzlich für Endverbraucher geregelt ist (sogenante Sachmängelhaftung) sieht etwas anders aus. Wenn man es genau nimmt sind diese 2 Jahre sowieso eine Mogelpackung. Denn im Endeffekt hast Du nur 6 Monate Garantie.
In diesen 6 Monaten muß Dir der Hersteller beweisen das der Fehler bei der Auslieferung nicht vorhanden war. Nach den 6 Monaten setzt die sogenante Beweislastumkehr ein. D.h. Du musst den Hersteller/Händler beweisen das der Fehler bereits bei Auslieferung vorhanden war. Und das ist wenn überhaupt nur mit sehr großem Aufwand möglich.
Das Ganze ist natürlich das "Worst Case Scenario" wenn sich der Händler/Hersteller nach 6 Monaten quer stellt.
Deshalb ist eine Herstellergarantie immer die bessere Variante.
@ stevia
Das ein Händler ein Auto wenn auch nur sehr kurz auf sich zulässt ist nicht ungewöhnlich. (Tageszulassungen). Dies wird gemacht um die Zulassungsstatistik zu Gunsten eines Herstellers zu "frisieren".
Warum man allerdings ein Auto für ein paar Monate zulassen sollte um es dann in die Ausstellung zu stellen kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen. Ich vermute mal das es trotzdem noch für Probefahrten o.ä. verwendet werden soll.
Zitat:
Original geschrieben von hgeb
@ alles umsonstHerstellergarantie bedeutet nicht das der Hersteller dem Händler die Garantie bietet sondern das der Hersteller sagt ich garantiere Dir als Kunden für die Zeit X das der Gegenstand frei von Fehlern ist (Verschleiß und unsachgemäßer Gebrauch natürlich ausgeschlossen).
D.h. bei der Herstellergarantie hast Du den Rechtsanspruch gegenüber dem Hersteller und bei der Gewährleistung "nur"gegenüber dem Verkäufer/Händler.
Die Gewährleistung von 2 Jahren die gesetzlich für Endverbraucher geregelt ist (sogenante Sachmängelhaftung) sieht etwas anders aus. Wenn man es genau nimmt sind diese 2 Jahre sowieso eine Mogelpackung. Denn im Endeffekt hast Du nur 6 Monate Garantie.
In diesen 6 Monaten muß Dir der Hersteller beweisen das der Fehler bei der Auslieferung nicht vorhanden war. Nach den 6 Monaten setzt die sogenante Beweislastumkehr ein. D.h. Du musst den Hersteller/Händler beweisen das der Fehler bereits bei Auslieferung vorhanden war. Und das ist wenn überhaupt nur mit sehr großem Aufwand möglich.
Das Ganze ist natürlich das "Worst Case Scenario" wenn sich der Händler/Hersteller nach 6 Monaten quer stellt.
Deshalb ist eine Herstellergarantie immer die bessere Variante.@ stevia
Das ein Händler ein Auto wenn auch nur sehr kurz auf sich zulässt ist nicht ungewöhnlich. (Tageszulassungen). Dies wird gemacht um die Zulassungsstatistik zu Gunsten eines Herstellers zu "frisieren".
Warum man allerdings ein Auto für ein paar Monate zulassen sollte um es dann in die Ausstellung zu stellen kann ich allerdings auch nicht nachvollziehen. Ich vermute mal das es trotzdem noch für Probefahrten o.ä. verwendet werden soll.
Lichtsilber:
Laut Vertrag übernehmen wir den Wagen mit max. 15 KM und es steht drin, dass dieses Fahrzeug nur im Showroom steht. Anscheinend bekommen die von VW einen Bonus dafür, und die haben in der Ausstellung ein toll ausgestatten Passat stehen, wo was her macht und die Leute anlockt!
Für mich war es die Möglichkeit im Budget zu bleiben und tolles hochwertiges Fahrzeug zu bekommen. Unsere Firma kauft immer die Fahrzeuge!
Ab Übernahmedatum lt. Übergabeprotokoll (siehe Serviceheft), nicht ab Erstzulassung.
Meiner z.b. wurde am 05.10.2010 zugelassen, aber die Werksgarantie läuft bereits ab 20.09.2010, das war das Datum der Auslieferung vom VW Händler an meinen Reimport-Händler.