Wohnmobilzulassung ohne Fenster im Wohnbereich

Mercedes Vito W639

Hallo zusammen,

zwecks günstiger Versicherung möchte ich meinen, zum Camper umgebauten, MB Vito 111CDI Kastenwagen als Wohnmobil zulassen. Ich habe mich unverbindlich beim TÜV informiert und denen dort mein Fahrzeug gezeigt. Angeblich wäre die Umschriebung kein Problem, jedoch meinte der TÜV-Püfer, dass ich hinten im Wohnbereich mindestens ein Fenster benötige um eine Wohnmobilzulassung zu bekommen. Laut der STVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung - man was für ein Wort...) is das aber komplett egal.

Steht der TÜV über der STVZO? Kann der das einfach so verlangen? Möchte mit den Leuten keinen Streit anfangen und argumentieren können.

Vielleicht habt ihr ja schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?!

PS: Um das gleich von vorne weg zu klären: Ich möchte mir definitiv hinten im Wohnbereich kein Fenster einbauen. Genügend Licht komm auch von vorne durch die Windschutzscheibe und von den vorderen Seitenfenstern.

Beste Antwort im Thema

es nervt langsam, wir würden es dir ja gönnen, aber du wirst es micht hinbekommen ohne Fenster.
Warum wählst du nicht die Variante mit dem Fenster in der Hecktür?
eNtweder vorher iene zweite Tür besorgen oder apäter zum zurückrüsten.

Ich glaube, du hast dich da in etwas verbissen. Und stell dir vor, vielleicht findest du ja ein bisschen mehr Licht im Auto auch ganz schön.

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Datum???

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 30. November 2020 um 21:52:19 Uhr:


Datum???

was sind schon 5 jahre später

Zitat:

@lead21 schrieb am 4. Dezember 2015 um 14:25:20 Uhr:


..Diese Infos sind alle von dem Prüfer der Dekra und kein (gefährliches) Halbwissen..

Aber gerade die Dekra ist dafür bekannt, die gesetzlichen Regeln etwas anderes auszulegen, als die anderen HU-Organisationen. Was die Dekra behauptet, würde ich nicht immer ungeprüft glauben.

@situ ach was? Wenn tatsächlich ein Schild Halteverbot für WoMo steht dann gilt das natürlich, doch wenn es nicht explizit verboten ist, darf ich auf jedem Parkplatz zur Herstellung meiner Fahrtüchtigkeit schlafen.

Aber gut man kann natürlich auch jedes Haar in der Suppe nochmal spalten, bis zum Excess.

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Zitat:

@4Takt schrieb am 1. Dezember 2020 um 10:02:35 Uhr:



Aber gerade die Dekra ist dafür bekannt, die gesetzlichen Regeln etwas anderes auszulegen, als die anderen HU-Organisationen. Was die Dekra behauptet, würde ich nicht immer ungeprüft glauben.

Letztlich zählt das was die Zulassungsbehörde einträgt und wenn denen das Gutachten von DEKRA, TÜV, oder dem Pfarrer von Giesing reicht, dann ist es gut

Also ich habe einen Renault Master Bus mit tiefschwarz folierten Fenstern durch die man kaum reinsieht und in der Nacht werden die blickdichten Vorhänge zugezogen (geht natürlich auch am Tag wenn erforderlich).

Er würde nach meinem Umbau alle Erfordernisse erfüllen, inkl Stehhöhe, auch als WoMo durchzugehen, will ich aber gar nicht.

Er ist und bleibt als PKW zugelassen, damit habe ich keinerlei Einschränkungen, weder in Städten, noch auf Parkplätzen, noch sonstwie.

Der kostet mich (ist natürlich individuell je nach Einstufung bei der Versicherung) insgesamt Steuer und Versicherung mit Teilkasko 150 Euro SB im Jahr keine 900 Euro. (2,5 L Diesel mit 146 PS)

Ich weiß nicht was der als WoMo kosten würde, ist mir auch wurscht, ich lass ihn als PKW laufen, hat so manchen Vorteil unterwegs

Zitat:

@lead21 Wie gesagt, im Freundeskreis existieren zwei baugleiche Fahrzeuge mit so gut wie identischem Innenausbau welche beide als Womos laufen, auch ohne Fenster, und der eine sogar ohne Kochgelegenheit.

Dann frag doch deine Freunde wo die ihr Gutachten her haben und lasse dir dort eins machen.

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