Wohnmobilzulassung ohne Fenster im Wohnbereich

Mercedes Vito W639

Hallo zusammen,

zwecks günstiger Versicherung möchte ich meinen, zum Camper umgebauten, MB Vito 111CDI Kastenwagen als Wohnmobil zulassen. Ich habe mich unverbindlich beim TÜV informiert und denen dort mein Fahrzeug gezeigt. Angeblich wäre die Umschriebung kein Problem, jedoch meinte der TÜV-Püfer, dass ich hinten im Wohnbereich mindestens ein Fenster benötige um eine Wohnmobilzulassung zu bekommen. Laut der STVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung - man was für ein Wort...) is das aber komplett egal.

Steht der TÜV über der STVZO? Kann der das einfach so verlangen? Möchte mit den Leuten keinen Streit anfangen und argumentieren können.

Vielleicht habt ihr ja schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?!

PS: Um das gleich von vorne weg zu klären: Ich möchte mir definitiv hinten im Wohnbereich kein Fenster einbauen. Genügend Licht komm auch von vorne durch die Windschutzscheibe und von den vorderen Seitenfenstern.

Beste Antwort im Thema

es nervt langsam, wir würden es dir ja gönnen, aber du wirst es micht hinbekommen ohne Fenster.
Warum wählst du nicht die Variante mit dem Fenster in der Hecktür?
eNtweder vorher iene zweite Tür besorgen oder apäter zum zurückrüsten.

Ich glaube, du hast dich da in etwas verbissen. Und stell dir vor, vielleicht findest du ja ein bisschen mehr Licht im Auto auch ganz schön.

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Zitat:

dadurch verringert sich die mögliche Zuladung.

Du glaubst, ich wäre nicht darauf gekommen? Ist nur bei Womos ziemlich kontraproduktiv, weil da die Zuladung eher zu knapp ist.

Und geht LKW-Zulassung unter 2,8 to? Ich denke nicht.

Zitat:

@Franjo001 schrieb am 10. November 2015 um 23:27:28 Uhr:


Und geht LKW-Zulassung unter 2,8 to? Ich denke nicht.

Sogar

VW Golf u.a. "PKW" der Post

hatten zumindest in der Vergangenheit eine LKW-Zulassung ... je nach Finanzamt auch nach deren Ausmusterung im Privatbesitz.

Merce nochmal für die weiteren Antworten!
Also der Vito wurde vom Vorbesitzer (der DeTeFleet) schon von 2,94 auf 2,8t abgelastet. Rein rechnerisch möchte ich auch nicht wieter ablasten.

ALLERDINGS bin ich darauf gestoßen, dass ich mir wohl eine Versicherung für den Werksverkehr andrehen hab lassen. Hab damals wohl nicht richtig aufgepasst. Warte jetzt auf ein Angebot (von einer anderen Verischerung...) wo ich die privatliche Nutzung eintrage.

Weiß zwar noch nicht wann ich es schaffe, werde aber trotzdem versuchen noch diese Woche zur Dekra zu fahren und mir anhören ob die ein Fenster wollen, oder nicht 😉

Danke euch für die Tipps und Anregungen!

eigendlich klar beschrieben

https://www.reimo.com/de/fahrzeugbau/ausbau_02_tuev.html

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Zitat:

@transe79 schrieb am 11. November 2015 um 09:49:06 Uhr:


eigendlich klar beschrieben

https://www.reimo.com/de/fahrzeugbau/ausbau_02_tuev.html

Dort ist es klar beschrieben, da hast du Recht. Die Praxis schaut aber offenbar anders aus.

Zitat:

@lead21 schrieb am 11. November 2015 um 10:07:28 Uhr:



Zitat:

@transe79 schrieb am 11. November 2015 um 09:49:06 Uhr:


eigendlich klar beschrieben

https://www.reimo.com/de/fahrzeugbau/ausbau_02_tuev.html

Dort ist es klar beschrieben, da hast du Recht. Die Praxis schaut aber offenbar anders aus.

was nützt es wenn dir ein prüfer sein ok gibt mit ohne bzw einem fenster

und der nächste besteht auf änderung bzw aberkennung des womo status

Zitat:

@transe79 schrieb am 11. November 2015 um 12:12:32 Uhr:



Zitat:

@lead21 schrieb am 11. November 2015 um 10:07:28 Uhr:


Dort ist es klar beschrieben, da hast du Recht. Die Praxis schaut aber offenbar anders aus.

was nützt es wenn dir ein prüfer sein ok gibt mit ohne bzw einem fenster
und der nächste besteht auf änderung bzw aberkennung des womo status

Ich muss ja nur zu einem Prüfer 😉 Als ich mich mit dem Herrn vom TÜV unterhalten habe, habe ich diesem auch erzählt, dass ich sehr wohl Wohnmobile kenne, die eine solche Zulassung auch ohne Fenster erhalten haben. Der hat daraufhin zu mir gemeint, dass ich mich dann an eben diese Prüfer wenden soll. Das so etwas wegen den Fenstern (was ja nirgends so wirklich offiziell steht) wieder aberkannt wird halte ich für sehr sehr unwahrscheinlich. Ist aber bestimmt möglich wenn man es drauf anlegt.

stell dir einfach vor
du bekommsts womo eintragung ohne die geforderten fenster
2 jahre bzw beim nächsten tüv kommt ein prüfer mit deinen papieren in der hand
und sucht das womo auf hof,und dann fällt ihm auf das du keine fenster hast
(vielleicht ist er selbst ein großer camper)
dann rate mal was passiert? nachuntersuchung/ womo aberkennung.es gibt keinen bestandschutz

ich weiß du willst das alles nicht hören,sondern nur billig deinen benz unterhalten,aber gewisse regeln sind nun mal da,sorry

Zitat:

@transe79 schrieb am 11. November 2015 um 16:03:30 Uhr:


stell dir einfach vor
du bekommsts womo eintragung ohne die geforderten fenster
2 jahre bzw beim nächsten tüv kommt ein prüfer mit deinen papieren in der hand
und sucht das womo auf hof,und dann fällt ihm auf das du keine fenster hast
(vielleicht ist er selbst ein großer camper)
dann rate mal was passiert? nachuntersuchung/ womo aberkennung.es gibt keinen bestandschutz

ich weiß du willst das alles nicht hören,sondern nur billig deinen benz unterhalten,aber gewisse regeln sind nun mal da,sorry

Das mag alles richtig sein, aber dann habe ich trotzdem 2 Jahre ne günstige Versicherunge gehabt 😉 Wenn der Prüfer vor zwei Jahren der Meinung war, dass das ein Womo ist, dann kann mir das niemand zur Last legen. Zumal ich ja dann an Vater Staat auch 40€ mehr pro Jahr zahle als wie als wenn es ein LKW wäre.

Zitat:

@lead21 schrieb am 11. November 2015 um 16:14:55 Uhr:



Zitat:

@transe79 schrieb am 11. November 2015 um 16:03:30 Uhr:


stell dir einfach vor
du bekommsts womo eintragung ohne die geforderten fenster
2 jahre bzw beim nächsten tüv kommt ein prüfer mit deinen papieren in der hand
und sucht das womo auf hof,und dann fällt ihm auf das du keine fenster hast
(vielleicht ist er selbst ein großer camper)
dann rate mal was passiert? nachuntersuchung/ womo aberkennung.es gibt keinen bestandschutz

ich weiß du willst das alles nicht hören,sondern nur billig deinen benz unterhalten,aber gewisse regeln sind nun mal da,sorry

Das mag alles richtig sein, aber dann habe ich trotzdem 2 Jahre ne günstige Versicherunge gehabt 😉 Wenn der Prüfer vor zwei Jahren der Meinung war, dass das ein Womo ist, dann kann mir das niemand zur Last legen. Zumal ich ja dann an Vater Staat auch 40€ mehr pro Jahr zahle als wie als wenn es ein LKW wäre.

...die dann ggf. Nachforderungen stellt...

Moin Moin !

Zitat:

dass ich mir wohl eine Versicherung für den Werksverkehr andrehen hab lassen.

Bei allen mir bekannten Versicherungen ist das der günstigere Tarif !

MfG Volker

es nervt langsam, wir würden es dir ja gönnen, aber du wirst es micht hinbekommen ohne Fenster.
Warum wählst du nicht die Variante mit dem Fenster in der Hecktür?
eNtweder vorher iene zweite Tür besorgen oder apäter zum zurückrüsten.

Ich glaube, du hast dich da in etwas verbissen. Und stell dir vor, vielleicht findest du ja ein bisschen mehr Licht im Auto auch ganz schön.

und warum muß es womo sein?
außer lkw+pkw
gibts noch ne möglichkeit
büromobil,gockeln könnte für klärung sorgen

So nochmal als Abschluss...

Gutachten für eine Umschreibung zum Wohnmobil war kein Problem bei der Dekra. Durch meine elektrische Beleuchtung im hinteren Bereich, sowie das Licht, dass durch die Windschutzscheibe noch nach hinten durchdringt benötige ich nicht zwingend ein Fenster. Auch auf Bedenken von euch hin, dass mir eventuell Nachforderungen der Versicherungen gestellt werden können kann ich entwarnen, da der Prüfer meinte, dass das seines Wissens nach noch nie vorgekommen ist, dass ein anderer Prüfer ein solches Gutachten angefochten hat, zumal die Sache mit den Fenstern nach ihm ganz klar eine Auslegungssache ist. Er war auch der Meinung, dass es gerade bei Wohnmobilen ein sehr großes Durcheinander gibt. Wirklich gilt wohl tatsächlich nur die STVZO (in der ja rein gar nichts von Fenstern steht)!
Diese Infos sind alle von dem Prüfer der Dekra und kein (gefährliches) Halbwissen.

Leider macht mir nun die Steuer einen Strich durch die Rechnung, aber das ist jetzt wieder eine andere Geschichte....

Habe mir nun eine günstigere LKW-Versicherung gesucht und den Rest so belassen.

Zitat:

Zu beachten ist allerdings, das LKW mit Anhänger grundsätzlich dem Sonntgsfahrverbot unterliegen, wobei es je nach Bundesland für Sport/Freizeitanhänger Ausnahmen gibt. Ein weiteres, hochkompliziertes Thema.
Bernhard

Wenn du deine Frau rauswirfst gehts mit demGewicht
An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht fahren. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern.

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