Wohnmobilzulassung ohne Fenster im Wohnbereich

Mercedes Vito W639

Hallo zusammen,

zwecks günstiger Versicherung möchte ich meinen, zum Camper umgebauten, MB Vito 111CDI Kastenwagen als Wohnmobil zulassen. Ich habe mich unverbindlich beim TÜV informiert und denen dort mein Fahrzeug gezeigt. Angeblich wäre die Umschriebung kein Problem, jedoch meinte der TÜV-Püfer, dass ich hinten im Wohnbereich mindestens ein Fenster benötige um eine Wohnmobilzulassung zu bekommen. Laut der STVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung - man was für ein Wort...) is das aber komplett egal.

Steht der TÜV über der STVZO? Kann der das einfach so verlangen? Möchte mit den Leuten keinen Streit anfangen und argumentieren können.

Vielleicht habt ihr ja schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?!

PS: Um das gleich von vorne weg zu klären: Ich möchte mir definitiv hinten im Wohnbereich kein Fenster einbauen. Genügend Licht komm auch von vorne durch die Windschutzscheibe und von den vorderen Seitenfenstern.

Beste Antwort im Thema

es nervt langsam, wir würden es dir ja gönnen, aber du wirst es micht hinbekommen ohne Fenster.
Warum wählst du nicht die Variante mit dem Fenster in der Hecktür?
eNtweder vorher iene zweite Tür besorgen oder apäter zum zurückrüsten.

Ich glaube, du hast dich da in etwas verbissen. Und stell dir vor, vielleicht findest du ja ein bisschen mehr Licht im Auto auch ganz schön.

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Dass Du´s mal mit ner Diät versuchen solltest??? 😎😎😎

Nein, das kann es garantiert nicht sein 😉

Zitat:

@situ schrieb am 9. November 2015 um 15:43:55 Uhr:



Zitat:

Lieber Taxler - wenn ich nicht ganz genau wüsste (haben eben auch noch einmal nachgeschaut, ob die Vorschriften in den entsprechenden Ländern (am Beispiel Tirol und Serbien) ggf. gestern geändert wurden - nein, wurden sie nicht), dass das in verschiedenen Ländern grundsätzlich nicht geduldet wird, hätte ich das nicht geschrieben.

Lieber Situ, warum muss man immer Haare spalten?
Meine Aussage bezog sich rein auf Deutschland, welche Gesetze es in „Timbuktu” gibt weiß ich nicht, aber hier wird dich kein Mensch dazu zwingen übermüdet weiterzufahren, soviel ist sicher.

Eine Runde ausschlafen ist KEIN Campen! Wenn ich danach anfange Kaffee und Eier zu kochen ist das was Anderes, aber schlafen kann ich immer.

Sollte es irgendein deutscher Polizist anders sehen, würde ich es drauf ankommen lassen, notfalls per Anwalt. Letzlich ist es auch völlig egal ob das Auto leer geparkt wird, oder ob ich drinsitze/liege, es braucht dadurch weder mehr, noch weniger Parkraum.

....ach ja, ich darf auch meinen Wohnwagen auf einem Parkplatz zum Schlafen nutzen wenn er angekuppelt bleibt und ich wie gesagt nicht anfange danach ein Frühstück zu bereiten. (zumindest in Deutschland und sehr wahrscheinlich auch in manchen Nachbarländern)

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Zitat:

@Mark-86 schrieb am 9. November 2015 um 22:54:51 Uhr:



Zitat:

@Nogolf schrieb am 9. November 2015 um 15:25:34 Uhr:


So nennt man das also heutzutage ... schon wieder was gelernt, pffffft 😁😁😁

Was willst du mir, dem das mit seiner Freundin im 12 Tonner zu eng ist damit sagen?

um diese frage beantworten zu können

sende mal ein foto von euch beiden !

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 10. November 2015 um 01:23:06 Uhr:


....ach ja, ich darf auch meinen Wohnwagen auf einem Parkplatz zum Schlafen nutzen wenn er angekuppelt bleibt und ich wie gesagt nicht anfange danach ein Frühstück zu bereiten. (zumindest in Deutschland und sehr wahrscheinlich auch in manchen Nachbarländern)

Nein. Es gelten die örtlichen Vorschriften, diese können ein absolutes Campingverbot beinhalten, wie ich bereits geschrieben habe.

Es gibt sogar Vorschriften (München) die zu bestimmten Zeiten sogar das Abstellen von auswärtigen WoWa und WoMo im Stadgebiet verbieten.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 10. November 2015 um 01:23:06 Uhr:


....ach ja, ich darf auch meinen Wohnwagen auf einem Parkplatz zum Schlafen nutzen wenn er angekuppelt bleibt und ich wie gesagt nicht anfange danach ein Frühstück zu bereiten. (zumindest in Deutschland und sehr wahrscheinlich auch in manchen Nachbarländern)

Na - ist doch prima, dass du deine falsche Aussage nun selbst richtig stellst. Aber selbstverständlich auch in Deutschland nicht "überall", wie du zuvor geschrieben hast.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 9. November 2015 um 21:21:53 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 9. November 2015 um 21:21:53 Uhr:



Zitat:

Wenn das Fahrzeug als LKW zugelassen ist und nach Gewicht besteuert wird, kann das günstiger sein, als die Wohnmobilsteuer

Das ist die Regel ! Seit der letzten Steueranpassung für Wohnmobile (teilweise vervierfachung der Steuer) kann man davon ausgehen ,dass ein LKW in der Summe Versicherung+ Steuer meist billiger als ein Womo ist.

MfG Volker

Nach meiner Rechnung ist das bei meinem Vito so nicht der Fall.

LKW
Steuer: 160€ (zgG 2800kg)
Versicherung: ca. 1100€ TK im Jahr

Womo
Steuer: 200€ (http://www.kfz-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobile.php Emissionsgruppe S4 und 2800kg zgG)
Versicherung (verschiedene Angebote): so zwischen 400€ und 700€ allerdings VK!

Steuer ist teurer, ja. Allerdings spare ich bei der Versicherung dafür einiges.

Es ging doch um die Frage ob ein Fenster sein muss... und das der Themenstarter sein Auto nicht aufsägen will... und das niemend reinschauenkönnen soll?!?!?

Ich würde mir eine gebrauchte Hecktüre/Klappe besorgen, ein Fenster reinbauen (wenn nicht schon eins drin ist) und das dann von innen mit einem Vorhang versehen....und die gute Originalhecktür/klappe wird eingelagert...

Zitat:

@stero111 schrieb am 10. November 2015 um 09:58:26 Uhr:


Es ging doch um die Frage ob ein Fenster sein muss... und das der Themenstarter sein Auto nicht aufsägen will... und das niemend reinschauenkönnen soll?!?!?

Ich würde mir eine gebrauchte Hecktüre/Klappe besorgen, ein Fenster reinbauen (wenn nicht schon eins drin ist) und das dann von innen mit einem Vorhang versehen....und die gute Originalhecktür/klappe wird eingelagert...

Ist natürlich auch eine Lösung 😉

Moin Moin !

Die Versicherung scheint mir extrem teuer !

Üblicherweise wird bei LKW zwischen Werkverkehr/private Nutzung oder Flotte unterschieden.
Bist du sicher ,den als privat angemeldet zu haben ?
Des weiteren ist fast immer die Versicherung nach Nutzlast ausgerichtet. Über einer t Nutzlast wird es unverhältnismässig tuer ! Schon mal die Nutzlast lt. Fzg Schein geprüft und möglicherweise über eine Ablastung nachgedacht ?

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 10. November 2015 um 12:27:13 Uhr:


......
Des weiteren ist fast immer die Versicherung nach Nutzlast ausgerichtet. Über einer t Nutzlast wird es unverhältnismässig tuer ! Schon mal die Nutzlast lt. Fzg Schein geprüft und möglicherweise über eine Ablastung nachgedacht ?

MfG Volker

Sicher? Bei meiner letzten LKW Versicherung vor ein paar Jahren war es genau anders rum: Über 1t Zuladung war erheblich günstiger, weil der Anteil der Kleintransporter LKW mit einer Zuladung kleiner als 1t an der Gesamtzahl der Unfälle überproportional hoch war. Hat sich das geändert?

Allerdings sind die Prämien sehr unterschiedlich. Ein günstiger PKW Versicherer kann extrem ungünstige LKW oder Wohnmobil Tarife haben.

Bernhard

Das Versicherungstheme ist rein privatrechtliches Verhandlungsthema.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 10. November 2015 um 12:27:13 Uhr:


Moin Moin !

Schon mal die Nutzlast lt. Fzg Schein geprüft und möglicherweise über eine Ablastung nachgedacht ?

MfG Volker

Ablastung bei einem Vito mit 2,8 to???

Wie soll das gehen?

Moin Moin !

ganz einfach durch eine Ablastung ohne technische Änderung. Dabei wird nur das zGG abgesenkt ,dadurch verringert sich die mögliche Zuladung. Macht natürlich nur Sinn ,wenn man dadurch in eine niedrigere Versicherung- und/oder Steuerklasse kommt und nicht auf die volle Zuladungsmöglichkeit angewiesen ist.
Ein Fzg mit einem zGG von 2,8 t kann i.A. allerdings nicht auf 2,5 t oder darunter abgelastet werden ,weil bei 2,5 t eine Abgasklassengrenze liegt.

Mfg Volker

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