Wohnmobilzulassung ohne Fenster im Wohnbereich

Mercedes Vito W639

Hallo zusammen,

zwecks günstiger Versicherung möchte ich meinen, zum Camper umgebauten, MB Vito 111CDI Kastenwagen als Wohnmobil zulassen. Ich habe mich unverbindlich beim TÜV informiert und denen dort mein Fahrzeug gezeigt. Angeblich wäre die Umschriebung kein Problem, jedoch meinte der TÜV-Püfer, dass ich hinten im Wohnbereich mindestens ein Fenster benötige um eine Wohnmobilzulassung zu bekommen. Laut der STVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung - man was für ein Wort...) is das aber komplett egal.

Steht der TÜV über der STVZO? Kann der das einfach so verlangen? Möchte mit den Leuten keinen Streit anfangen und argumentieren können.

Vielleicht habt ihr ja schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht?!

PS: Um das gleich von vorne weg zu klären: Ich möchte mir definitiv hinten im Wohnbereich kein Fenster einbauen. Genügend Licht komm auch von vorne durch die Windschutzscheibe und von den vorderen Seitenfenstern.

Beste Antwort im Thema

es nervt langsam, wir würden es dir ja gönnen, aber du wirst es micht hinbekommen ohne Fenster.
Warum wählst du nicht die Variante mit dem Fenster in der Hecktür?
eNtweder vorher iene zweite Tür besorgen oder apäter zum zurückrüsten.

Ich glaube, du hast dich da in etwas verbissen. Und stell dir vor, vielleicht findest du ja ein bisschen mehr Licht im Auto auch ganz schön.

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@Nogolf Nein kannte ich noch nicht. Danke auch dafür! Hier steht auch wieder nichts von Fenstern die zwingend erforderlich sein müssen. Allerdings reden die hier wieder von einer Stehhöhe von 1,7m was nachweislich nicht mehr aktuell ist (das wurde mir auch von dem TÜV-Prüfer bestätigt).

Das mit der Stehhöhe wirst Du noch in vielen Quellen finden ... so was hält sich 😉😉😉

Zitat:

@lead21 schrieb am 9. November 2015 um 13:51:49 Uhr:


@Nogolf Nein kannte ich noch nicht. Danke auch dafür! Hier steht auch wieder nichts von Fenstern die zwingend erforderlich sein müssen. Allerdings reden die hier wieder von einer Stehhöhe von 1,7m was nachweislich nicht mehr aktuell ist (das wurde mir auch von dem TÜV-Prüfer bestätigt).

Schon irgendwie schräg das Ganze hier. Da willst du alo in deinme 1,4 m hohen Vito herumkriechen und noch nicht einmal ein Fenster haben?

Und belästigst jetzt die ganze Welt damit, wie das vielleicht trotzdem geht?

Zahl doch einfach die LKW-Versicherung, wäre mein Rat.

@renesomi Ich habe nach vorne sogar drei Fenster 😉 Und es handelt sich hier um einen Camper... kein komplettes Wohnmobil. Bequemer als ein Zelt ist das allemal. Wenn ich unterwegs bin will ich auch eigentlich nur in dem Camper schlafen. Drinnen rumsitzen kann ich zuhause 😉
Da ich Geld sparen will, möchte ich eben nicht mehr die LKW-Versicherung bezahlen. Ich glaube du hast das Thema noch nicht verstanden.

Wenn du dich durch diesen Thread belästigt fühlst darfst du diesen gerne ignorieren.

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@ situ das ist nicht falsch, ich kann mich in JEDEM Auto wenn ich müde bin ausschlafen, egal ob PKW, LKW, oder WoMo, natürlich nur dort wo Parken grundsätzlich erlaubt ist.
Niemand wird mich zwingen übermüdet weiterzufahren, ich darf nur nicht „Campen” im Sinn von Tisch aufstellen und Frühstücken auf dem Bordstein usw....

Es geht rein um Schlafen, um nichts Anderes und da macht es auch Sinn bevor man wegen Sekundenschlaf in einen Baum fährt.

wir haben in den 80ern mit Schlafsäcken im Heck meines Ford Capri 2,4S übernachtet. Da hat ein Vito oder vergleichbares Fahrzeug schon mehr Platz. Und mit entsprechendem Vorzelt steht auch einem ausgiebigem Campingurlaub nichts im Weg.

Zitat:

@renesomi schrieb am 9. November 2015 um 14:48:41 Uhr:


Und belästigst jetzt die ganze Welt damit, wie das vielleicht trotzdem geht? ...

Manchmal (Manchem?) täte einfach etwas mehr Toleranz gut.

Gruß
NoGolf der sich in keinster Weise belästigt fühlt, solange jemand höflich fragt

War diesen Sommer mit meiner Freundin in dem Vito drei Wochen am Mittelmeer unterwegs. Ging einwandfrei 😉 man muss sich halt mögen, dann reicht der für zwei Leute locker aus.

Zitat:

@lead21 schrieb am 9. November 2015 um 15:23:30 Uhr:


... man muss sich halt mögen ...

So nennt man das also heutzutage ... schon wieder was gelernt, pffffft 😁😁😁

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 9. November 2015 um 15:06:54 Uhr:


@ situ das ist nicht falsch, ich kann mich in JEDEM Auto wenn ich müde bin ausschlafen, egal ob PKW, LKW, oder WoMo, natürlich nur dort wo Parken grundsätzlich erlaubt ist.
Niemand wird mich zwingen übermüdet weiterzufahren, ich darf nur nicht „Campen” im Sinn von Tisch aufstellen und Frühstücken auf dem Bordstein usw....

Es geht rein um Schlafen, um nichts Anderes und da macht es auch Sinn bevor man wegen Sekundenschlaf in einen Baum fährt.

Lieber Taxler - wenn ich nicht ganz genau wüsste (haben eben auch noch einmal nachgeschaut, ob die Vorschriften in den entsprechenden Ländern (am Beispiel Tirol und Serbien) ggf. gestern geändert wurden - nein, wurden sie nicht), dass das in verschiedenen Ländern grundsätzlich nicht geduldet wird, hätte ich das nicht geschrieben.

Sinn macht es in diesen Regionen, rechtzeitig einen Stell- oder Campingplatz anzufahren, bevor man riskiert, Bäume zu fällen.

Eines von vielen Beispielen aus der Wikipedia "Camping/Österreich" (und das ist korrekt): "Einmaliges Übernachten im Wohnmobil ist auf der Durchreise außerhalb von Campingplätzen i.a. gestattet, nicht jedoch in Wien[6], Tirol und auch nicht in den Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten".

Zu "überall" gehören neben vielen anderen Regionen auch Wien, Tirol und die vielen, ausgedehnten Landschaftsschutzgebiete Österreichs (der Camper weiß in der Regel gar nicht, ob er sich einem solchen befindet oder nicht) und deswegen ist so eine pauschale Aussage wie "überall" schlichtweg falsch.

Zitat:

@situ schrieb am 9. November 2015 um 13:49:13 Uhr:



Zitat:

@Taxler222 schrieb am 9. November 2015 um 12:50:32 Uhr:


Übrigens nur zum Schlafen damit die Fahrtüchtigkeit erhalten bleibt darf man durchaus auch offiziell überall stehen.
Das ist falsch ("offiziell" und "überall"😉. Leute, passt auf, wenn ihr euch euer rechtliches Wissen aus Foren aneignet. Auch in Deutschland steht an Plätzen, die dafür gern missbraucht werden, häufig extra ein Schild, dass nicht.

Es gibt mannigfaltige Einschränkungen/Verbote mit sehr unbequemen Folgen, wenn man meint, sie gelten nur für andere (wunderschöne Beispiele findet man in Österreich, Dänemark und und und ...).

Oder in München während des Oktoberfest, oder Studdi während Wasen, im Raum Kastellaun während der NO, oder Umgebung vom Wacken usw. dann wird einfach ein temporäres Campingverbot erlassen, oder es ganz verbieten auf Gemeindegebiet. Wir mussten mit einem PKW in München strafe zahlen weil wir am Strassenrand MIT Parkschein geparkt haben und eine Runde geschlafen haben da wir zu früh drann waren fürs Hotel.

Insofern Vorsicht mit solchen Aussagen.

In manchen Ländern ist es schlichtweg nicht sicher mal irgendwo mit dem Camper stehen zu bleiben, deshalb ist es verboten.

...deswegen schön unauffällig (ohne Fenster) das Handwerkerauto mimen 😁

Schalldicht is dat Dingens dann aber trotzdem nicht. Wenn drin jemand schnarcht, hört man das draußen sehr deutlich.😉😛

Wenn es nicht um eine Wohnmobilzulassung, sondern nur um die Wohnmobilversicherung geht, würde ich mal bei dieser Agentur nachfragen:
http://freizeit-schwarz.jimdo.com/kontakt/
Dort sind viele Fahrzeuge mit abnehmbarer Wohnkabinen versichert, auch ohne Wohnmobilumschreibung, d. h. die Wohnkabinen werden als Ladung transportiert. Wenn das Fahrzeug als LKW zugelassen ist und nach Gewicht besteuert wird, kann das günstiger sein, als die Wohnmobilsteuer.
Wichtig ist nicht das Aussehen, sondern die reale Nutzung. Eine Mindestausstattung, die den Campingzweck erkennbar werden läßt, ist allerdings notwendig.
Zu beachten ist allerdings, das LKW mit Anhänger grundsätzlich dem Sonntgsfahrverbot unterliegen, wobei es je nach Bundesland für Sport/Freizeitanhänger Ausnahmen gibt. Ein weiteres, hochkompliziertes Thema.

Bernhard

Moin Moin !

Zitat:

Wenn das Fahrzeug als LKW zugelassen ist und nach Gewicht besteuert wird, kann das günstiger sein, als die Wohnmobilsteuer

Das ist die Regel ! Seit der letzten Steueranpassung für Wohnmobile (teilweise vervierfachung der Steuer) kann man davon ausgehen ,dass ein LKW in der Summe Versicherung+ Steuer meist billiger als ein Womo ist.

MfG Volker

Zitat:

@Nogolf schrieb am 9. November 2015 um 15:25:34 Uhr:



Zitat:

@lead21 schrieb am 9. November 2015 um 15:23:30 Uhr:


... man muss sich halt mögen ...
So nennt man das also heutzutage ... schon wieder was gelernt, pffffft 😁😁😁

Was willst du mir, dem das mit seiner Freundin im 12 Tonner zu eng ist damit sagen?

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