Wo Fahrzeugschein aufbewahren > Versicherungsschutz ?
Seit Jahrzehnten bewahre ich meine Fahrzeugscheine dauernd in meinen diversen Autos auf.
Die Polizei will den bei einer Kontrolle neben dem Führerschein ja auch immer sehen.
Jetzt lese ich, man soll das nicht machen, weil dann bei einem Diebstahl des Autos die Versicherung "unter Umständen" nichts zahlt...
Soll/muß man den jetzt also auch noch dauernd in der Brieftasche mitführen ?
Und jedesmal an andere Fahrer in Familie/Firma "weiterreichen" ?
Beste Antwort im Thema
Zu 99% im Portemonnaie am Mann.
101 Antworten
ich hab nochmal kurz den Thread überflogen, aber gibt es denn zu diesen wilden Behauptungen hier überhaupt irgendwelche Fakten?
Die einzigen Fakten, sind der Hinweis auf das Gerichtsurteil, und der Hinweis auf die gängiger Praxis einiger Mietwagenfirmen, die den Schein in der "Fahrzeugmappe" im Wagen liegen haben.
Hier auch nochmal der Link zur Entscheidung des OLG Oldenburg, auf den in diesem Beitrag im Zitat Bezug genommen wurde.
http://...sprechung.niedersachsen.de/.../?...
Zitat:
@andi_sco schrieb am 18. Oktober 2015 um 12:00:05 Uhr:
Und die Kopie wird nicht anerkannt!Zitat:
@Moewenmann schrieb am 17. Oktober 2015 um 19:42:56 Uhr:
Jeder berechtigte Benutzer erhält eine Fotokopie, auf der handschriftlich "Kopie" notiert ist. Diese Kopie verbleibt beim Führerschein der jeweiligen Person.
Dann kann keiner meckern, der Aufwand ist sehr überschaubar. Insbesondere spielt man damit Autodieben nicht in die Hände.Was ist daran so schlimm, den immer extra mitzuführen? Ihr müsst hier keine riesen Ladung umladen sondern nen einfachen Papierwisch.
Hatte mit der Methode bisher keine Probleme, wurde mir von einem Polizisten empfohlen.
Direkte Übergabe des Originals ist nur möglich, wenn sich die beiden Fahrer auch persönlich treffen können, oder ein Person des Vertrauens den Schein verwart.
Zitat:
@dieselschwabe schrieb am 18. Oktober 2015 um 13:42:22 Uhr:
ich hab nochmal kurz den Thread überflogen, aber gibt es denn zu diesen wilden Behauptungen hier überhaupt irgendwelche Fakten?
Warum schon wieder Fakten? Es ist doch viel spannender wild zu mutmaßen und Gerüchte und Halbwahrheiten und Geschichten vom Bruder des Schwagers seiner Schwesters Schwiegermutter zu verbreiten als sich mit Fakten aufzuhalten. 😁
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Ne ne ne ne ne
Fakten müssen her
Liegt aber im Ermessensspielraum des kontrollierenden Beamten, wie mir mein Sohn noch zusätzlich mitteilte, der öfters in einem schicken, nicht ganz silbernen 3er mit so einem blauen Hubbel auf dem Dach unterwegs ist.
Wegen dem kleinen Wisch, so ein Aufstand 🙄
Kann mich nur daran erinnern, das es bei Siemens mit den Kopien Probleme gab.
@Moewenmann : Und der Schlüssel? Hat jeder einen bei sich?
Zitat:
@softwarefriedl schrieb am 18. Oktober 2015 um 19:23:41 Uhr:
oha, in so hohem Alter bist Du hier Mod?
Ups, Memo an mich selbst: Achtung, Querdenker und Zwischendenzeilenleser an Bord 😰
😁
Mit Fakten waren natürlich solche zum Thema Versicherungsschutz bei der Aufbewahrung im Auto gemeint.
Dass ein Fahrzeugschein mitzuführen ist, dürfte den meisten Führerscheininhabern hoffentlich klar sein.
das ist ja eben kein Fakt, sondern scheint noch je Bundesland bzw je Gerichtsstand unterschiedlich entschieden zu werden
Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 17. Oktober 2015 um 17:49:05 Uhr:
Ich habe mit einer Kopie des Scheins noch nie Stress in einer Kontrolle gehabt. Und seit Jahrzehnten ist mir weder Fahrzeug noch Schein abhanden gekommen. Im Urlaub nehmen wir die Originale mit.
Es muss der originale Fahrzeugschein und keine Kopie mitgeführt werden,habe 10EUR Bußgeld zahlen müssen weil ich nur die Kopie hatte.
Es hieß"Eine Kopie ist kein gültiges Document"
Aber gerade dann (und bei Grenzübertritten sowieso) empfiehlt es sich doch die Papiere mitzuführen.
Ich habe schon in vielen verschiedenen Ländern gelebt, und den Original Fahrzeugschein hatte ich immer im Auto belassen. Warum auch nicht?
Dass dadurch der Versicherungsschutz beeinträchtigt werden könnte hatte ich bisher noch nie gehört, daher würden mich Fakten (z.b. Gerichtsurteile) zu diesem Thema interessieren.
Alles was ich finden konnte war das bereits gepostete Urteil, in dem der Versicherungsschutz unberührt blieb.
Zitat:
@George 73 schrieb am 18. Oktober 2015 um 21:24:26 Uhr:
Es muss der originale Fahrzeugschein und keine Kopie mitgeführt werden,habe 10EUR Bußgeld zahlen müssen weil ich nur die Kopie hatte.Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 17. Oktober 2015 um 17:49:05 Uhr:
Ich habe mit einer Kopie des Scheins noch nie Stress in einer Kontrolle gehabt. Und seit Jahrzehnten ist mir weder Fahrzeug noch Schein abhanden gekommen. Im Urlaub nehmen wir die Originale mit.
Es hieß"Eine Kopie ist kein gültiges Document"
Gerade schrieb ich was von "Ermessensspielraum". Vor ungefähr 7 Beiträgen. Da hast du Pech gehabt.
Ich glaub, hier kann man zumachen. Ist alles bis ins letzte durchgekaut bei diesem so "schwierigen" Thema! Hoffe jeder weiß spätestens jetzt, wie diese Frage zu handhaben wird künftig. 😉😛
Zitat:
@Zimpalazumpala schrieb am 18. Oktober 2015 um 22:32:49 Uhr:
Gerade schrieb ich was von "Ermessensspielraum". Vor ungefähr 7 Beiträgen. Da hast du Pech gehabt.Zitat:
@George 73 schrieb am 18. Oktober 2015 um 21:24:26 Uhr:
Es muss der originale Fahrzeugschein und keine Kopie mitgeführt werden,habe 10EUR Bußgeld zahlen müssen weil ich nur die Kopie hatte.
Es hieß"Eine Kopie ist kein gültiges Document"
Ich weiß nicht ob das Pech ist, wenn man das Gespräch gleich mit "Was willst du
Kiberervon mir?! Das Internet sagt, dass eine Kopie genügt!" eröffnet. 😁
Wenn man immer nett zur Rennleitung ist, sind sie eigentlich sehr verständnisvoll und dann kommt man schon mal mit einer Verwarnung davon, obwohl man schuldig ist wie die Sünde.