Wo Fahrzeugschein aufbewahren > Versicherungsschutz ?
Seit Jahrzehnten bewahre ich meine Fahrzeugscheine dauernd in meinen diversen Autos auf.
Die Polizei will den bei einer Kontrolle neben dem Führerschein ja auch immer sehen.
Jetzt lese ich, man soll das nicht machen, weil dann bei einem Diebstahl des Autos die Versicherung "unter Umständen" nichts zahlt...
Soll/muß man den jetzt also auch noch dauernd in der Brieftasche mitführen ?
Und jedesmal an andere Fahrer in Familie/Firma "weiterreichen" ?
Beste Antwort im Thema
Zu 99% im Portemonnaie am Mann.
101 Antworten
1. eine beglaubigte Kopie nützt überhaupt nicht. Wenn man bei Verlangen kein Originaldokument den Behörden (auch der Polizei im Feld) zeigt, so drohen 10€ Verwarnungsgeld. Wenn einer meint, damit wäre man auf der sicheren Seite, so liegt das nur daran, das die kontrollierenden Beamten keine Pfennigfuchser waren.
2. sofern der KFZ Schein im Handschuhfach deponiert ist, so hat man zwar bei Fahrzeugdiebstahl ein bisschen mehr Rennerei, aber die Versicherungsdeckung bleibt erhalten.
Woher ich das weiß?
Ich wurde schon kontrolliert und hatte eine "beglaubigte Kopie" des KFZ Scheins dabei. Interessierte den Beamten überhaupt nicht. Es waren 10€ fällig. Ich erkundigte mich natürlich bei einem Anwalt für Verkehrsrecht und dieser bestätigte dies auch. Hatte aber wirklich einen Paragraphenreiter als Ordnungshüter erwischt. Daraufhin habe ich mich bei meiner Versicherung erkundigt, wie die generelle Aufbewahrung zu handhaben ist. Die HUK bestätigte mir, das eine Aufbewahrung im Handschuhfach absolut rechtens ist und man im Falle eines KFZ Diebstahls zu 100% abgesichert ist.
Viele Grüße
Kleiner Nachtrag, da ich ja noch die Begriffe KFZ Schein, sowie KFZ Brief verinnerlicht habe.
Also , die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ Schein) kann im Handschuhfach verbleiben. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ Brief) verbleibt zu Hause oder an sonst einem sicherem Ort. Steht auch fett gedruckt drauf, dass dieses Papier NICHT im Fahrzeug mitzuführen ist.
@Rambello
Wikipedia ist Dein Freund. Die Kosten müsstest Du allerdings bei der Beglaubigungsstelle Deines geringsten Misstrauens anfragen.
Meine letzte Beglaubigung (Kopie eines Zeugnisses zur Schulzeit) ist schon etwas länger her. Damals hat das die Schule beglaubigt, und es hat nichts gekostet.
EDIT: Hat sich aber mit der Info über meinem Post wohl eher erledigt...
Zitat:
@147m.k schrieb am 23. Oktober 2015 um 11:22:03 Uhr:
Die HUK bestätigte mir, das eine Aufbewahrung im Handschuhfach absolut rechtens ist und man im Falle eines KFZ Diebstahls zu 100% abgesichert ist.
Nunja, was eine Versicherung mir im "Friedensfall" mündlich bestätigt, würde mich nicht ansatzweise ruhig stellen.
ich würde einfach mal ein bisschen "googlen" und das Thema "Gefahrenerhöhung" nicht unbeachtet lassen. Für den Laien ist einiges ganz gut in diesem Artikel zusammengefasst.
wieso mündlich?
Meine Versicherung hat mir das schriftlich bestätigt. 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
@147m.k schrieb am 23. Oktober 2015 um 13:05:03 Uhr:
wieso mündlich?
Meine Versicherung hat mir das schriftlich bestätigt. 😁
Gut für dich, wobei ich diese schriftliche Bestätigung gerne mal sehen würde 😉
Der Teufel steckt wie überall im Detail.
Und wie viele KFZ-Versicherungsgesellschaften haben wir in Deutschland?
Verstehe ich nicht.
Wenn mein Führerschein auch schon seit ewigen Zeiten im Auto verbleibt (Sonnenblende, Handschuhfach), wieso dann nicht der Kfz-Schein.
Es sei denn Motorad, dann hinterm Nummernschild.
Was ist mit den Amis, die ihre Schlüssel hinter der Sonnenblende haben oder gar nicht abschließen.
Und wieso kommt ein Dieb damit leichter über die Grenze, wenn der Schein doch klar darstellt, dass hier ein anderer Mensch als der Eigentümer hinter dem Steuer sitzt, und nicht so ohne weiteres berechtigt ist, ein Fhrzg. über die Landesgrenze auszuführen.
Mein Problem ist, wo lege ich die Monatskarte (Bahn, Bus) meiner Frau hin, wenn ich die mal leihweise habe.
Ihr könnt einem aber auch alle alten Gewohnheiten mies machen... SATIRE... 🙂
Zitat:
@Totalix schrieb am 23. Oktober 2015 um 13:35:51 Uhr:
Verstehe ich nicht.Wenn mein Führerschein auch schon seit ewigen Zeiten im Auto verbleibt (Sonnenblende, Handschuhfach), wieso dann nicht der Kfz-Schein.
Führerschein ist kein Besitznachweis für dein Fahrzeug.
Zitat:
Was ist mit den Amis, die ihre Schlüssel hinter der Sonnenblende haben oder gar nicht abschließen.
Was Amis tun interessiert das deutsche Rechtssystem zum Glück (noch) nicht.
Zitat:
Und wieso kommt ein Dieb damit leichter über die Grenze, wenn der Schein doch klar darstellt, dass hier ein anderer Mensch als der Eigentümer hinter dem Steuer sitzt, und nicht so ohne weiteres berechtigt ist, ein Fhrzg. über die Landesgrenze auszuführen.
Weil grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der, der die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit sich führt vom Eigentümer als Besitzer des KFZ berechtigt wurde, dieses Fahrzeug zu nutzen. Unabhängig davon, ob er das Staatsgebiet verlässt oder nicht.
Also diese schriftliche Bestätigung, dass der Versicherer immer leistet, wenn die Originalpapiere im Kfz verbleiben, möchte ich auch gerne sehen.
Eine der gängigen Verfahrensweisen von Autodieben bei hochwertigen Jungfahrzeugen (6- bzw. 8-Zyl, teuer, Prestige-Faktor (M3/4, X5 etc.)) ist, das die frisch geklaut schnellstmöglich über die nächstgelegene EU-Aussengrenze gefahren werden. Zum Verlassen der EU sind die Originalpapiere sehr hilfreich.
Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass der dauerhafte Verbleib im Kfz, auch wenn nicht sichtbar, nicht als Gefahrenerhöhung betrachtet wird, sollte der Leistungsfall eingetreten sein.
Es gibt auch keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein bestimmtes OLG-Urteil, das eine Leistungspflicht für einen Diebstahl feststellt, der vor 10 Jahren begangen wurde, für einen aktuellen Fall seitens der Versicherung angewendet wird. Bei dem Oldenburger Urteil wurde der Wagen 2006 entwendet, das Urteil 2010 verkündet. Der Streitwert betrug "nur" 9.500 € und der Wagen war als LKW zugelassen.
Wer sich nach Verlust des beinahe neuen Wagens gerne jahrelang rumärgert bis überhaupt eine Zahlung durch den Versicherer erfolgt, lässt die Originalpapiere im Handschuhfach. Kann jeder so halten wie er/sie möchte.
Wenn man hört, wie sich Versicherungen heute schon bei kleinen Zahlungen "anstellen",
kann ich mir gut vorstellen, was denen alles einfällt, wenn es z.B. um 50000 € geht ...
Auf S. 27 links unten steht doch unter § XY im Kleingedruckten ...
"Wikipedia" ist übrigens nicht mein Freund - den Herrn kenne ich gar nicht !
Hilft der gegenüber der Polizei oder Versicherung ?
Sorry, ich vergass: umgangssprachliche und saloppe Formulierungen zu verstehen ist ja nicht so dein Ding.
War gemeint im Sinne von Google ist dein Freund.
Zitat:
[/url]:
Meine Versicherung hat mir das schriftlich bestätigt. 😁
Gut für dich, wobei ich diese schriftliche Bestätigung gerne mal sehen würde 😉
Der Teufel steckt wie überall im Detail.
Und wie viele KFZ-Versicherungsgesellschaften haben wir in Deutschland?---------------------------------------+--------
Was hindert dich eigentlich daran, deine Versicherung schriftlich um eine Stellungnahme zu bitten?
" Sehr geehrte Damen und Herren, welche Auswirkungen hat es auf meinen Versicherungsschutz, wenn ich meinen Fahrzeugschein im Handschuhfach aufbewahren "
Zitat:
@ChKolumbus schrieb am 27. Oktober 2015 um 07:12:36 Uhr:
Gut für dich, wobei ich diese schriftliche Bestätigung gerne mal sehen würde 😉Zitat:
[/url]:
Meine Versicherung hat mir das schriftlich bestätigt. 😁
Der Teufel steckt wie überall im Detail.Und wie viele KFZ-Versicherungsgesellschaften haben wir in Deutschland?
[/quote---------------------------------------+--------
Was hindert dich eigentlich daran, deine Versicherung schriftlich um eine Stellungnahme zu bitten?
" Sehr geehrte Damen und Herren, welche Auswirkungen hat es auf meinen Versicherungsschutz, wenn ich meinen Fahrzeugschein im Handschuhfach aufbewahren "
Dass ich keine Versicherung habe, weil ich Firmenwagen fahre? 😁