Wo Fahrzeugschein aufbewahren > Versicherungsschutz ?

BMW 3er F34 GT

Seit Jahrzehnten bewahre ich meine Fahrzeugscheine dauernd in meinen diversen Autos auf.
Die Polizei will den bei einer Kontrolle neben dem Führerschein ja auch immer sehen.

Jetzt lese ich, man soll das nicht machen, weil dann bei einem Diebstahl des Autos die Versicherung "unter Umständen" nichts zahlt...
Soll/muß man den jetzt also auch noch dauernd in der Brieftasche mitführen ?
Und jedesmal an andere Fahrer in Familie/Firma "weiterreichen" ?

Beste Antwort im Thema

Zu 99% im Portemonnaie am Mann.

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Zitat:

@andi_sco schrieb am 18. Oktober 2015 um 19:51:18 Uhr:



@Moewenmann : Und der Schlüssel? Hat jeder einen bei sich?

Ja, klar. Was ist daran ungewöhnlich?

Kenne 2 Fahrzeugflotten, bei denen werden die Originalpapiere nur ausnahmsweise und für Auslandsfahrten überhaupt ausgehändigt.

Wundert mich nur.

Weil ein paar nach Faktenlage gefragt haben:
Auf den Versicherungsschutz hat ein im Handschuhfach befindlicher kfz-schein KEINEN Einfluss.

Jedem, der bei der HUK versichert ist, kam ich dies schriftlich bestätigen.
Alle anderen Zweifler sollen sich einfach bei ihrer Versicherung eine entsprechende Bestätigung holen.

Ich habe die HUK auch telefonisch befragt:
Auskunft war, daß die Aufbewahrung im Auto "normalerweise" keine Rolle spielt, daß aber eder Einzelfall geprüft und bewertet wird ...

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Einzelfallprüfung!!! Wichtiger Hinweis!

Wenn ein im Wagen befindlicher Fahrzeugschein maßgeblich den Versicherungsfall bzw. die Höhe des Schadens beeinflusst hat, weil nur durch das Vorhandensein des Scheins z.B. ein Grenzübertritt möglich war, dann wird es mau aussehen mit Versicherungsschutz. Zumindest würde ich mit einem erheblichen Abzug bei der Leistung rechnen.

Wenn das Vorhandensein des KFZ-Scheins im Wagen keine Auswirkungen hat, z.B. weil ein paar Kids nur mal schnell ein paar KM nach Hause wollten und dies mit oder ohne Schein genau so gut geht, dann kann man wohl von einer kompletten Erstattung ausgehen.

Dumm ist nur, dass man als Eigentümer vorher nicht weiß, was der Dieb will ;-)

Zitat:

@gogobln schrieb am 22. Oktober 2015 um 10:17:15 Uhr:


Einzelfallprüfung!!! Wichtiger Hinweis!

Wenn ein im Wagen befindlicher Fahrzeugschein maßgeblich den Versicherungsfall bzw. die Höhe des Schadens beeinflusst hat, weil nur durch das Vorhandensein des Scheins z.B. ein Grenzübertritt möglich war, dann wird es mau aussehen mit Versicherungsschutz. Zumindest würde ich mit einem erheblichen Abzug bei der Leistung rechnen.

Wenn das Vorhandensein des KFZ-Scheins im Wagen keine Auswirkungen hat, z.B. weil ein paar Kids nur mal schnell ein paar KM nach Hause wollten und dies mit oder ohne Schein genau so gut geht, dann kann man wohl von einer kompletten Erstattung ausgehen.

Dumm ist nur, dass man als Eigentümer vorher nicht weiß, was der Dieb will ;-)

Eben, Einzelfallprüfung. Im Zweifel kann hier ein langer Rechtsstreit entstehen. Auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man den Fahrzeugschein nicht im Auto aufbewahrt.

Das Problem läßt sich im Grunde genommen mit ein paar Euros, investiert in eine vernünftige Brieftasche, in der sich der KFZ-Schein gut unterbringen läßt, recht schnell und nachhaltig lösen.

der Schein bleibt im Handschuhfach - fertig 😉
meine Versicherung interessiert das einen Scheiß 😉

Gruß
odi

Zitat:

@odi222 schrieb am 22. Oktober 2015 um 19:58:35 Uhr:


der Schein bleibt im Handschuhfach - fertig 😉
meine Versicherung interessiert das einen Scheiß 😉

Gruß
odi

Bis dass der Dieb euch scheidet 😛

Gibt es dafür nicht den Zusatz mit der groben Fahrlässigkeit?

Zitat:

@Berba11 schrieb am 22. Oktober 2015 um 20:21:32 Uhr:



Zitat:

@odi222 schrieb am 22. Oktober 2015 um 19:58:35 Uhr:


der Schein bleibt im Handschuhfach - fertig 😉
meine Versicherung interessiert das einen Scheiß 😉

Gruß
odi

Bis dass der Dieb euch scheidet 😛

Kann man nur hoffen, dass die Versicherung sich dann nicht auch für odi´s schaden "einen Scheiß" interessiert ;-)

Edit sagt noch:
bei meinen Privatwagen bleibt der Schein auch in der Mittelarmlehne. Risiko gehe ich bewusst ein.
Für meine Firmenwagen ist jedoch durch Regelung vorgeschrieben, dass der KFZ-Schein nicht im Wagen verbleiben darf, genau wie die Tankkarten etc.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. Oktober 2015 um 19:55:20 Uhr:


Das Problem läßt sich im Grunde genommen mit ein paar Euros, investiert in eine vernünftige Brieftasche, in der sich der KFZ-Schein gut unterbringen läßt, recht schnell und nachhaltig lösen.

Ich mag aber nicht, daß die -außer Geldscheinen- immer dicker und dicker wird und ich ein klobiges Teil dauernd bei mir rumtragen soll.

Außerdem wird dieser Fzg-Schein im Lauf der Jahre immer "schlechter" und "zerlegt" sich langsam.

Mein letztes Auto fuhr ich 26 Jahre ...

Hallo zusammen,

nachfolgend meine Lösung:

Eine *beglaubigte* Kopie des Scheins ins Auto legen und das Original im heimischen Safe lasse.

Im Fall einer Kontrolle ist eine beglaubigte Kopie rechtlich ausreichend. Hier ist kein Ermessungsspielraum oder gute Laune des jeweiligen Beamten notwendig. Und im Fall eines Diebstahls kann ich der Versicherung das Originaldokument nachweisen.

Stimmt das 100 % ? Wer beglaubigt ? Was kostet das ?

Zitat:

@Rambello schrieb am 23. Oktober 2015 um 10:28:31 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. Oktober 2015 um 19:55:20 Uhr:


Das Problem läßt sich im Grunde genommen mit ein paar Euros, investiert in eine vernünftige Brieftasche, in der sich der KFZ-Schein gut unterbringen läßt, recht schnell und nachhaltig lösen.
Ich mag aber nicht, daß die -außer Geldscheinen- immer dicker und dicker wird und ich ein klobiges Teil dauernd bei mir rumtragen soll.
Außerdem wird dieser Fzg-Schein im Lauf der Jahre immer "schlechter" und "zerlegt" sich langsam.
Mein letztes Auto fuhr ich 26 Jahre ...

Respekt, das versuche ich vielleicht auch einmal.

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