Winterreifen
Guten Morgen zusammen,
hat schon jemand Winterreifen für den neuen F40 gefunden? Leebmann hat mir locker „voraussichtlich Ende Oktober“ zugerufen, ist leider etwas spät.
BMW selbst hat derzeit auch noch keine im Shop.
Beste Antwort im Thema
Auf Wunsch von huggy_bear
Die Felgen sind leicht konvex, ich hoffe man sieht es einigermaßen...
187 Antworten
Okay, habe ich gelesen. Aber wo kann ich die dann abrufen oder herbekommen - kostenfrei?!
Zitat:
@zsmoker schrieb am 16. November 2019 um 13:35:03 Uhr:
Okay, habe ich gelesen. Aber wo kann ich die dann abrufen oder herbekommen - kostenfrei?!
hallo,
gehört zu den Fahrzeugpapieren, wird bei der Übergabe mit ausgehändigt. Nachträglich bestellen kannst du CoC bei BMW, aber nach meiner Kenntnis nicht kostenlos.
gruss
mucsaabo
Bekomme ein 118i mit M Paket
Mhhh, hab das noch nie gesehen. Muss mal in den Papieren vom F20 nachschauen.
Habe die Fahrzeugmappen eigentlich noch nie genauer angeschaut. "Gammelt" immer sie vor so sich hin im Auto...
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Zitat:
@zsmoker schrieb am 16. November 2019 um 15:09:53 Uhr:
Mhhh, hab das noch nie gesehen. Muss mal in den Papieren vom F20 nachschauen.
Habe die Fahrzeugmappen eigentlich noch nie genauer angeschaut. "Gammelt" immer sie vor so sich hin im Auto...
Die COC ist eine Anlage zum Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II - die bewahrst Du ja wohl nicht im Auto auf? 😉
Zitat:
@Blackhornet schrieb am 16. November 2019 um 16:33:54 Uhr:
.......................Die COC ist eine Anlage zum Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II - die bewahrst Du ja wohl nicht im Auto auf? 😉
hallo,
er weiß doch garnicht, ob er CoC hat😕 und wenn ja, wo? Man kann sich manchmal nur wundern.
gruss
mucsaabo
Zitat:
@zsmoker schrieb am 16. November 2019 um 15:09:53 Uhr:
Mhhh, hab das noch nie gesehen. Muss mal in den Papieren vom F20 nachschauen.
Habe die Fahrzeugmappen eigentlich noch nie genauer angeschaut. "Gammelt" immer sie vor so sich hin im Auto...
Schon seltsam das man sich seine Papiere nicht mal anschaut, um die Funktionen vom Fahrzeug kennen zu lernen, vor allem die sicherheitsrelevanten.
Ich habe das COC-Dokument beim Autokauf vom Händler ausgehändigt bekommen.
Wie hier schon erwähnt wurde darf man das nicht im Fahrzeug aufbewahren.
Naja - wenn der Händler alles erledigt und eine gute Einweisung bei der Übergabe macht und es während der Nutzung keine Probs am KFZ gibt, warum soll ich dann irgendwelche Papiere studieren - wenn's mich eh nicht interessiert.
Dein Händler gute Einweisung?
Ja wo hat er denn denn das COC Dokument, was auch beweist das das Fahrzeug Dir gehört.
Der hieß früher KFZ-Brief und ohne Brief kann man sein Fahrzeug nicht verkaufen.
Aha, dich interessiert es also nicht wie dein Fahrzeug funktioniert?
Welche Reifengrößen sind denn auf dein Fahrzeug zugelassen?
Welcher Winterreifengrößen darfst Du fahren?
Wie das KFZ funktioniert weiß ich und wo ich was, wann, wie nachfülle oder reinschütte oder überprüfe ist auch klar. Fahre schon etwas länger herum und früher war es mir AUCH wichtig ALLES zu wissen. Jetzt nicht mehr. Klingt blöd - ist aber so.
Zitat:
@GTC 0405 schrieb am 16. November 2019 um 20:22:00 Uhr:
Dein Händler gute Einweisung?
Ja wo hat er denn denn das COC Dokument, was auch beweist das das Fahrzeug Dir gehört.
Der hieß früher KFZ-Brief und ohne Brief kann man sein Fahrzeug nicht verkaufen.Aha, dich interessiert es also nicht wie dein Fahrzeug funktioniert?
Welche Reifengrößen sind denn auf dein Fahrzeug zugelassen?
Welcher Winterreifengrößen darfst Du fahren?
Wäre mir neu, dass das COC-Dokument irgendeine rechtliche Relevanz NACH der Erstzulassung hat. Es vereinfacht halt ggf. eine spätere Zulassung im europäischen Ausland. Besitzverhältnisse werden damit schon gar nicht geregelt.
Zitat:
@zsmoker schrieb am 16. November 2019 um 20:36:46 Uhr:
Wie das KFZ funktioniert weiß ich und wo ich was, wann, wie nachfülle oder reinschütte oder überprüfe ist auch klar. Fahre schon etwas länger herum und früher war es mir AUCH wichtig ALLES zu wissen. Jetzt nicht mehr. Klingt blöd - ist aber so.
Die anderen Fragen kannst Du wohl nicht beantworten.
Zitat:
@halifax schrieb am 16. November 2019 um 22:04:46 Uhr:
Zitat:
@GTC 0405 schrieb am 16. November 2019 um 20:22:00 Uhr:
Dein Händler gute Einweisung?
Ja wo hat er denn denn das COC Dokument, was auch beweist das das Fahrzeug Dir gehört.
Der hieß früher KFZ-Brief und ohne Brief kann man sein Fahrzeug nicht verkaufen.Aha, dich interessiert es also nicht wie dein Fahrzeug funktioniert?
Welche Reifengrößen sind denn auf dein Fahrzeug zugelassen?
Welcher Winterreifengrößen darfst Du fahren?Wäre mir neu, dass das COC-Dokument irgendeine rechtliche Relevanz NACH der Erstzulassung hat. Es vereinfacht halt ggf. eine spätere Zulassung im europäischen Ausland. Besitzverhältnisse werden damit schon gar nicht geregelt.
Warum korigierst du eigentlich nur meine Beiträge, warum nicht die vom CorDie13?
Stimmt aber, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 beweist die Besitzverhältnisse, nicht das COC-Dokument.
Dennoch ist es Pflicht dem Käufer dieses Dokument zu übergeben.
1. Warum soll ich CorDie13 kritisieren? Das musst du schon mir überlassen, auf wessen Beiträge ich antworte!
2. Auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 regelt weder die Besitz- noch die Eigentumsverhältnisse! Steht sogar direkt drauf: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“
Der Besitzer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist verfügungsberechtigt über das entsprechende Fahrzeug. Das ist rechtlich was anderes.
3. Woher begründet sich die Pflicht zur Übergabe des COC-Dokuments an einen etwaigen Käufer (nicht Erstkäufer)? Dieses Dokument wird lediglich für die Erstzulassung benötigt, danach braucht man das höchstens noch für eine Zulassung in einem anderen europäischen Land. Es braucht aber nicht mit weitergegeben zu werden - ist aber natürlich auch nicht schädlich wenn man es macht.
Habe ich irgendwo geschrieben das du CorDie 13 kritisieren sollst?
Nein, habe ich nicht.
Da du es so mit dem Recht hast.
Korrigieren und kritisieren ist was völlig anderes.
Zur Übergabe des COC-Dokument:
Weil es zum Fahrzeug dazugehört, ganz einfach, genauso wie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2.
Viele Autobesitzer wissen gar nicht, welche Bedeutung die EG-Übereinstimmungsbescheinigung besitzt und wann sie eine solche erhalten. Viele gehen davon aus, dass sie die COC-Papiere beantragen bzw. bestellen müssen. Das ist in den meisten Fällen jedoch gar nicht nötig. Seit 1996 gehört es zur Pflicht des Herstellers, dieses Dokument für jeden Neuwagen auszustellen. Bei der Übergabe erhält der Käufer dieses dann inklusive aller anderen Unterlagen.