Zitat:
@a250amg schrieb am 9. Mai 2025 um 12:12:28 Uhr:
Nach einer Entschuldigung, möchten Sie die Stelle mit Lack auffüllen und versiegeln.
Keine Entschädigung wurde angeboten und das auffüllen und versiegeln mit Lack stellt ja auch nicht den vorherigen Zustand wieder her.
Damit sollte der Schaden behoben sein - für mich wäre das okay.
Es sollte dokumentiert werden um ggf. darauf zurück kommen zu können, falls sich doch ein Folgeschaden (Rost) zeigen sollte. Bei so einem kleinen Cut aber eher unwahrscheinlich, wenn versiegelt wurde.
Was ist denn Deine Erwartungshaltung? Eine neue Tür wäre wohl völlig überzogen 😁