winterreifen ohne reifendruckkontrolle fahren! wie sieht es technisch und rechtlich aus?
hallo zusammen....
wir fahren einen opel zafira c tourer 2.0 bj 4/2014 mit reifendruckkontrolle
wir haben den wagen vor 4 monaten gebraucht gekauft!
wir brauchen jetzt winterreifen!!!
habe auf ebaykleinanzeigen für nen schmalen taler welche gefunden , das problem , sie haben keine reifendruckkontrolle!
wie sieht es rechtlich und technisch aus??? darf / kann ich sie fahren???
rechtlich denke ich ja!!!?? der wagen ist 4/2014 aber erst ab 11/2014 ist sie pflicht!!!??
aber wie sieht es technisch aus?? piep es die ganze zeit , kommt die ganze zeit eine fehlermeldung im display?
vielen dank für eure hilfe!
gruß
thorsten
Beste Antwort im Thema
Wie von mir zugesagt, klärte ich die Thematik heute mit dem Geschäftsführer des BRV.
Ein manipuliertes (nicht betriebsbereites) RDKS führt nicht zum Erlöschen der Fahrzeug-Betriebserlaubnis.
Die Begründung liegt darin, dass dieser Sachverhalt nicht als „sicherheitsrelevant“ und auch nicht als „Gefährdung für die Umwelt“ eingestuft wurde.
83 Antworten
Hallo
Ein Fahrzeug ist nur Versichert, wenn das KFZ eine gültige Allgemeine Betriebserlaunis besitzt. Werden an diesem Fahrzeug Veränderungen vorgenommen verliert das Fahrzeug evtl. seine Betriebserlaunis.
Ohne diese gültige Betriebserlaunis, ist das Fahrzeug nicht Versichert. So steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Versicherung. Grundlage ist immer eine gültige Betriebserlaubnis.
Zitat:
@gromi schrieb am 16. September 2019 um 21:05:06 Uhr:
Endlich bringt hier mal jemand ne andere Sichtweise zum Thema Versicherung.
Wahrscheinlich hat er eh keinen Führerschein und das Auto ist nicht zugelassen, denn das Risiko erwischt zu werden, ist vermutlich noch geringer als einen Unfall wegen fehlender RDK-Sensoren zu bauen.
Der OE-Sensor von Pacific kostet schlappe 32 EUR (vermute mal, der Avensis in der Signatur ist gemeint), ein Replacement z.B. von Hamaton kostet sogar nur 24 EUR, also alle 4 weniger als einen Hunni, vielleicht sollte man nicht alles in der Apotheke kaufen, wenn man ansonsten ein Geizkragen ist 😁
Die 4x24€ werden dann beim Reifenkauf gespart. LINGLONG, NANKANG,...
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Zitat:
@Porhmeus schrieb am 16. September 2019 um 19:16:33 Uhr:
Tickt ihr noch ganz richtig?: Was soll daran kriminell sein, bewusst auf RDKS-Sensoren zu verzichten?
Ich bin nicht kriminell, wenn ich mir das Geld für unnötige "Gadgets" spare und sorgsam mit meinen Reifen und deren Luftdruck umgehe.Auf deutschen / europäischen Strasse fahren Millionen von Autos ohne - von der Politik / Industrie verordneten - RDKS-Sensoren herum und es passiert: nämlich nichts! Sonst würden wir täglich in den Zeitungen lesen, wie viele Menschen sterben mussten, weil geplatzte Reifen zig Menschenleben gefordert haben und RDKS die Dramen hätten verhindern können.
Mein Fazit: Ball flach halten und sich lieber an Rasern, die wirklich Menschenleben gefährden, auslassen!
Klappe zu, Affe tot!
Es ist völlig zwecklos zu versuchen Dein Fehlverhalten mit ein paar Totschlagargumenten zu deckeln.
Was glaubst Du denn wer du bist, dass Du gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen manipulieren kannst, weil sie Dir unwirtschaftlich erscheinen.
Was stimmt denn mit Dir nicht, dass Du nicht erkennst, dass Du im Unrecht bist?
Also das RDK System sollte doch einzig und alleine einem Zweck dienen:
Das Erkennen eines platten Reifens bei Run-Flat Reifen. Deswegen auch die Pflicht bei der oben genannten Kombi.
Alles andere ist ein nettes Gadget aber technisch objektiv betrachtet nichts lebensbedrohliches und auch nur selten lebensrettend...
Aber ja, alles was verbaut ist muß funktionieren. Ob das HU relevant ist oder nicht entscheidet letztendlich der Prüfer.
Fensterheber ohne Funktion (weil es hier als Beispiel genannt wurde) können zB auch problematisch werden, weil man das Auto nicht mehr so abschließen kann daß kein Zugriff mehr möglich ist, somit ist es nicht mehr für das Abstellen im öffentlichen Raum zugelassen... Der Prüfer kann aber auch sagen, daß es keine Bedeutung hat.....
HTC
wenn ein PFLICHTTEIL weggelassen wird, kann es sogar sein, das die komplette Betriebserlaubniss wegfällt. Somit ist das Fahrzeug nicht mehr haftpflichtversichert. Keine BE = kein Versicherungsschutz. Allein die tatsache das es (mutwillig) weggelassen wurde reicht da aus.
Ähm nein, die Haftpflichtversichertung greift immer. Man kann dich aber dann im Nachhinein zur Verantwortung ziehen.
HTC
Zitat:
Alles andere ist ein nettes Gadget aber technisch objektiv betrachtet nichts lebensbedrohliches und auch nur selten lebensrettend...
Aber ja, alles was verbaut ist muß funktionieren. Ob das HU relevant ist oder nicht entscheidet letztendlich der Prüfer.
Fensterheber ohne Funktion (weil es hier als Beispiel genannt wurde) können zB auch problematisch werden, weil man das Auto nicht mehr so abschließen kann daß kein Zugriff mehr möglich ist, somit ist es nicht mehr für das Abstellen im öffentlichen Raum zugelassen... Der Prüfer kann aber auch sagen, daß es keine Bedeutung hat.....
Zitat:
Ein Fahrzeug ist nur Versichert, wenn das KFZ eine gültige Allgemeine Betriebserlaunis besitzt. Werden an diesem Fahrzeug Veränderungen vorgenommen verliert das Fahrzeug evtl. seine Betriebserlaunis.
Ohne diese gültige Betriebserlaunis, ist das Fahrzeug nicht Versichert. So steht es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Versicherung. Grundlage ist immer eine gültige Betriebserlaubnis.
Die meisten lesen anscheinend einen Thread gar nicht ganz (!) durch, sondern posten wild drauf los, was sie am Stammtisch aufgeschnappt haben.
Ich habe in meinem Post vom 10.09.2019 die Rechtslage abschließend dargestellt, sowohl bzgl. Erlöschen Betriebserlaubnis als auch Kriterien bei der HU.
Und der Versicherungsschutz (Haftpflicht) erlischt selbstverständlich auch nicht. Lediglich in der Kasko könnte man so einen Fall (mühsam) konstruieren, aber da müßte der Schaden schon nachweisbar durch das Fehlen des RDKS verursacht worden sein......
Zitat:
@Porhmeus schrieb am 16. September 2019 um 19:16:33 Uhr:
Tickt ihr noch ganz richtig?: Was soll daran kriminell sein, bewusst auf RDKS-Sensoren zu verzichten?
Ich bin nicht kriminell, wenn ich mir das Geld für unnötige "Gadgets" spare und sorgsam mit meinen Reifen und deren Luftdruck umgehe.Auf deutschen / europäischen Strasse fahren Millionen von Autos ohne - von der Politik / Industrie verordneten - RDKS-Sensoren herum und es passiert: nämlich nichts! Sonst würden wir täglich in den Zeitungen lesen, wie viele Menschen sterben mussten, weil geplatzte Reifen zig Menschenleben gefordert haben und RDKS die Dramen hätten verhindern können.
Mein Fazit: Ball flach halten und sich lieber an Rasern, die wirklich Menschenleben gefährden, auslassen!
Klappe zu, Affe tot!
Hoffentlich bist nur Du der tote Affe, wenn Du wegen eines schnellen Plattfußes Deinen PKW nicht mehr unter Kontrolle hast. Denn genau das ist das Kriminelle an Deiner Handlungsweise: Bei plötzlichem Druckverlust ist die Gefahr eines ausbrechenden Fahrzeuges groß, und damit auch die Gefahr, dass man auch andere Verkehrsteilnehmer mit in einen Unfall verwickelt.
Wenn Du so penibel auf Deinen Reifenfülldruck achtest, dann sollte Dir auch auffallen, wieviele Verkehrsteilnehmer mit zu wenig Luftdruck rumfahren. Da muss es erst innen piepsen, bevor die mal an der Tanke den Druck prüfen.
Der Gesetzgeber hat die Vorschrift ja auch unter dem Aspekt erlassen, dass irgendwann einmal eine Fahrzeuge ohne Kontrollsysteme auf unseren Straßen rumrollen.
Gruß
RSLiner
Bei plötzlichen Druckverlust hilft das RDKS aber auch nichts. Das verhindert ja nicht das Entweichen von Luft, sondern zeigt es an.
Nun man muß aber fairer Weise auch darauf hinweisen, daß zu geringer Luftdruck auch zu einem plötzlichen Plattfuß führen kann.
Wenn man nun etwas Glück hat und das RDKS erkennt einen zu niedrigen Luftdruck könnte man durch das Unterbrechen der Fahrt einen möglichen Reifenplatzer verhindern.
Diese Konstellation stelle ich mir aber als recht unwahrscheinlich vor, weil man meist einen schleichenden Luftverlust durchaus am Fahrverhalten merkt und das bevor das RDKS einen Fehler anzeigt...
Und die Aussage mit "Hoffentlich" und "toter Affe" ist mehr als unter dem Niveau einer vernünftigen Diskussion.
HTC
Hallo
Und die Versicherungen haben alle einen langen Atem. Ich habe es weiter oben schon mal geschrieben, wenn es um ein paar 1000 € geht, dann lohnt es sich für die auch nicht immer die Angelegenheit weiter zu verfolgen.
Aber wenn es um mehr Euros geht z.b. eine lebenslange Rente, dann werden ihre Rechtsanwälte richtig wach. Dann ziehen sie die Angelegenheit bis zum bitteren Ende durch.
Ich habe es selbst in meinem näheren Bekanntenkreis erlebt, und selbst die Gutachter sind dann auf ihrer Seite.
Zitat:
@cdfcool schrieb am 17. September 2019 um 14:48:45 Uhr:
Auch bei der Haftpflicht kann es eine Regressforderung des Versicherers nach sich ziehen.
Man muss das jetzt sicher nicht mit derlei Szenarien herleiten.
Fakt ist, dass eine Nutzung ohne Sensoren einerseits zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt (seit Mai 2018 definitiv, wenn das Fahrzeug mit einem aktiven RDKS homologiert wurde), weiter ist das dann auch grob fahrlässig, also 2 Dinge, die der Versicherung im Fall des Falles in die Karten spielen dürften.
Reifen platzen sicher nicht so einfach, dem geht oft genug ein Druckverlust voraus, der dann dazu führt, dass der Reifen sich durch die Walkarbeit in seine Bestandteile auflöst, dann ist irgendwann der Zeitpunkt erreicht, wo er schlagartig die Luft verliert. Ein RDKS kann hier warnen, denn das schlägt im Normalfall schon bei 20% unter dem gespeicherten Druck an, also unter Umständen lange bevor man es beim Fahren merkt. Besonders blöd ist es, wenn beide Reifen einer Achse Luft verlieren, dann merkt man es entsprechend später.
Aber vermutlich sind das alles Dinge, die einen konsequenten Ignoranten kalt lassen, also hoffen wir, dass die Gesetze der Wahrscheinlichkeit soweit greifen, dass ein Reifenschaden dann eintritt, wenn wir uns in sicherer Entfernung dazu befinden 🙂