winterreifen ohne reifendruckkontrolle fahren! wie sieht es technisch und rechtlich aus?

hallo zusammen....

wir fahren einen opel zafira c tourer 2.0 bj 4/2014 mit reifendruckkontrolle
wir haben den wagen vor 4 monaten gebraucht gekauft!

wir brauchen jetzt winterreifen!!!
habe auf ebaykleinanzeigen für nen schmalen taler welche gefunden , das problem , sie haben keine reifendruckkontrolle!

wie sieht es rechtlich und technisch aus??? darf / kann ich sie fahren???

rechtlich denke ich ja!!!?? der wagen ist 4/2014 aber erst ab 11/2014 ist sie pflicht!!!??

aber wie sieht es technisch aus?? piep es die ganze zeit , kommt die ganze zeit eine fehlermeldung im display?

vielen dank für eure hilfe!

gruß

thorsten

Beste Antwort im Thema

Wie von mir zugesagt, klärte ich die Thematik heute mit dem Geschäftsführer des BRV.

Ein manipuliertes (nicht betriebsbereites) RDKS führt nicht zum Erlöschen der Fahrzeug-Betriebserlaubnis.

Die Begründung liegt darin, dass dieser Sachverhalt nicht als „sicherheitsrelevant“ und auch nicht als „Gefährdung für die Umwelt“ eingestuft wurde.

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bevor man zu niedrigen luftdruck am Fahrverhalten (als nicht Profifahrer) merkt, hat das RDKS längst zugeschlagen. Ein system mit sensoren ist dabei sehr Empfindlich. Die passiven systeme reagiern da später.

In beiden Fällen geht eine warnlampe an (manchmal piepst es auch). da hat man lange noch nichts davon gespürt. das kann ich aus eigener erfahrung berichten. bei 0,1 Bar Unterschied meldet sich das (passive) System bei meinem schon zu Wort. da habe ich noch lange nichts gespürt.

Mag sein. Aber plötzlichen Druckverlust, um den es in meinem Vorpost ging, teilen die auch nicht mit. Also dann, wenn dir die Pelle einfach platzt, weil du einen Fremdkörper überfährst, durch ein Schlagloch rasselst oder du eine Beule am Reifen durch einen Bordsteinkontakt hattest und der Reifen dann nachgibt.

Sicherer ist es mir RDKS allemal, aber wenn man mal schaut, wie selten man zu wenig Luftdruck in einem gefährlichen Umfang hat, kann ich auch dann, wenn einige ihr RDKS ignorieren, weiterhin gut schlafen.

Zitat:

@cdfcool schrieb am 17. September 2019 um 16:05:42 Uhr:


Man muss das jetzt sicher nicht mit derlei Szenarien herleiten.

Fakt ist, dass eine Nutzung ohne Sensoren einerseits zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt (seit Mai 2018 definitiv, wenn das Fahrzeug mit einem aktiven RDKS homologiert wurde)

Nein

Doch....

Es gibt 2 Fälle: Sensoren defekt, dann ist es nur ein erheblicher Mangel, der einen beim TÜV durchrasseln läßt, aber die BE nicht berührt. Oder aber keine Sensoren verbaut, dann ist das System zwar streng genommen nicht deaktiviert, wenn die Meldung kommt, aber durch die Nutzung ohne Sensoren ist die BE dann erloschen. Ausnahmen sind nur z.B,. bei Ersatz-/Noträdern erlaubt.

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überflüssigen Fullquote entfernt, bitte vermeidet das, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Immer noch nein.

Wann die Betriebserlaubnis erlischt, ist geregelt in §19 StVZO.

Willentliche Änderungen die zur Folge haben:

- Änderung der Fzg.-Art
- Verschlechterung Abgas-/Geräuschverhalten
- Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten

Und beim dritten Punkt setzen die Gerichte SEHR HOHE Maßstäbe an, d.h eine Gefährdung muß nicht nur irgendwie, abstrakt evtl. usw. zu erwarten sein, sondern ganz konkret, höchst wahrscheinlich.

Beispiel:

- völlig falsche Felgen mit total anderen Reifen montiert, nix davon eingetragen, auch nicht eintragungsfähig, weil falscher Umfang, falsche Tachoanzeige usw --> BE ist trotzdem nicht erloschen

- Reifen sind nicht freigängig beim Einfedern oder Lenken, Schleifspuren an Reifen und Karosserie zu erkennen --> BE ist erloschen

Nach meiner Kenntnis ist das Deaktivieren des RDKS, bei Fahrzeugen deren Betriebserlaubnis dieses beinhaltet, strafbar und führt zum Verlust der ABE.

So wird es auch in allen Verlautbarungen zum Thema kommuniziert.

Ob sich die Rechtsprechung geändert hat, werde ich noch diese Woche mit dem BRV klären und hier berichten.

Mit GJR lässt sich das TPMS-/RDKS-Problem auch “lösen“. Bloß macht man durch den Verkauf der Sommerreifen finanziell keinen Gewinn im Vergleich.

Der TE hat sich nach seinem Eröffnungsbeitrag vor zehn Tagen, nicht wieder sehen lassen und wir produzieren fröhlich Beiträge...

Die verschiedenen Aspekte dieses Themas sind ja such ohne Zutun des TE sehr interessant

Ich rechne in Wahrscheinlichkeiten!

Auf bisher 200.000 km hatte ich nicht einen Reifenschaden... regelmäßige Kontrolle des Luftdrucks und Außencheck sei dank.

Das RDKS im Sommer (Sommerräder) „schützt“ mich 6 Monate im Jahr, während das fehlende RDKS im Winter (Winterräder) mich 6 Monate nicht warnt, wenn ein Druckverlust vorliegt... wir werden alle sterben! 😁

Ob Autofahrer ohne RDKS (mit älteren Autos) auch mit ständiger „Reifenplatzer-Angst“ unterwegs sind? Ich glaube nicht...

Für die gesparten 200 € kaufe ich lieber etwas Sinnvolleres! 🙂
Praktische Erfahrungen eines Vielfahrers, der mind. 30.000 km im Jahr unterwegs ist!!!

Zitat:

@Porhmeus schrieb am 18. Sep. 2019 um 08:1:53 Uhr:


Auf bisher 200.000 km hatte ich nicht einen Reifenschaden... regelmäßige Kontrolle des Luftdrucks und Außencheck sei dank.

Deine Checks nutzen gegen Nägel, Schrauben, Splitter und Bordsteinkanten gar nichts.
Du hattest bisher einfach nur Glück.
Von Vielfahrer bist du ziemlich weit weg mit nir 30000km.

Zitat:

@gromi schrieb am 18. September 2019 um 08:33:24 Uhr:



Zitat:

@Porhmeus schrieb am 18. Sep. 2019 um 08:1:53 Uhr:


Auf bisher 200.000 km hatte ich nicht einen Reifenschaden... regelmäßige Kontrolle des Luftdrucks und Außencheck sei dank.

Von Vielfahrer bist du ziemlich weit weg mit nir 30000km.

Was sind wir heute wieder mal penibel....

Wo liegt er Deiner Meinung nach denn, wenn er 120% (also mehr als das doppelte) ÜBER der durchschnittlichen Fahrleistung liegt?

Quelle Wikipedia: Fahrzeuge, die bis zu 5 Jahre alt sind, legen im Schnitt 13.656 Kilometer zurück

Dann hat er ja eine viel höhere Wahrscheinlichkeit einen Reifenschaden zu bekommen. *lach*

Zitat:

@Porhmeus schrieb am 18. September 2019 um 08:01:53 Uhr:


Ich rechne in Wahrscheinlichkeiten!

Auf bisher 200.000 km hatte ich nicht einen Reifenschaden... regelmäßige Kontrolle des Luftdrucks und Außencheck sei dank.

Das RDKS im Sommer (Sommerräder) „schützt“ mich 6 Monate im Jahr, während das fehlende RDKS im Winter (Winterräder) mich 6 Monate nicht warnt, wenn ein Druckverlust vorliegt... wir werden alle sterben! 😁

Ob Autofahrer ohne RDKS (mit älteren Autos) auch mit ständiger „Reifenplatzer-Angst“ unterwegs sind? Ich glaube nicht...

Für die gesparten 200 € kaufe ich lieber etwas Sinnvolleres! 🙂
Praktische Erfahrungen eines Vielfahrers, der mind. 30.000 km im Jahr unterwegs ist!!!

Ich hatte bisher 2 Reifenschäden, aber in mit Sicherheit mehr als 200.000km. Einen vor über 12 Jahren und einen vor 2 Jahren. Bei dem ersten habe ich mir eine Stahlstange, wohl ein RestStück einer Betonbewehrung, in den Reifen gefahren. Da hätte auch kein RDKS geholfen. Beim letzten Mal war es auf dem Weg in den Urlaub. Luftdruck angepasst und 600km später an der Tanke war der Reifen nach dem Tankvorgang platt. Dicker Riss in der Seitenwand. Ich weiß nicht, wie das passiert ist. Kann vorher Druckverlust wegen eines defekten Ventils oder Fremdkörpers gewesen sein. Wäre ich nicht zufällig an der Tanke gewesen, hätte ich jedenfalls ziemlich blöd nachts auf dem Standstreifen gestanden.

Meine Autos haben kein RDKS, zu alt. Ich vermisse es nicht und habe auch keine ständige Sorge vor einem Schaden. Hätten meine Autos welche, würde ich aber vermutlich die Sensoren beim Neureifenkauf mit installieren. Wenn ich aber zB meine Kompletträder vom alten Auto ohne Sensoren auf dem neuen Auto Weiternutzen könnte, würde ich die Bestandsräder vermutlich nicht umrüsten lassen. Die 4 Monate, die man mit Winterreifen unterwegs ist, würde ich es drauf ankommen lassen.

Zu den 200€ kann ich mir aber eins nicht verkneifen: Die hättest du nach einem Jahr schon wieder drin, wenn du statt 98 Oktan nur 95 Oktan tanken würdest. Ich persönlich sehe das als weniger sinnvoll als RDKS an 😉

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 17. September 2019 um 22:34:23 Uhr:


Nach meiner Kenntnis ist das Deaktivieren des RDKS, bei Fahrzeugen deren Betriebserlaubnis dieses beinhaltet, strafbar und führt zum Verlust der ABE.

So wird es auch in allen Verlautbarungen zum Thema kommuniziert.

Ob sich die Rechtsprechung geändert hat, werde ich noch diese Woche mit dem BRV klären und hier berichten.

Dann ist deine Kenntnis falsch. Ich habe jetzt mehrfach ausführlich die Rechtslage erläutert (die sich im übrigen nicht geändert hat)

(und die "ABE" erlischt schon mal gar nicht; ist denn der Unterschied zwischen ABE und Betriebserlaubnis etwa gar nicht bekannt?)

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