ForumReifen & Felgen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. winterreifen ohne reifendruckkontrolle fahren! wie sieht es technisch und rechtlich aus?

winterreifen ohne reifendruckkontrolle fahren! wie sieht es technisch und rechtlich aus?

Themenstarteram 8. September 2019 um 12:36

hallo zusammen....

wir fahren einen opel zafira c tourer 2.0 bj 4/2014 mit reifendruckkontrolle

wir haben den wagen vor 4 monaten gebraucht gekauft!

wir brauchen jetzt winterreifen!!!

habe auf ebaykleinanzeigen für nen schmalen taler welche gefunden , das problem , sie haben keine reifendruckkontrolle!

wie sieht es rechtlich und technisch aus??? darf / kann ich sie fahren???

rechtlich denke ich ja!!!?? der wagen ist 4/2014 aber erst ab 11/2014 ist sie pflicht!!!??

aber wie sieht es technisch aus?? piep es die ganze zeit , kommt die ganze zeit eine fehlermeldung im display?

 

vielen dank für eure hilfe!

 

gruß

thorsten

Beste Antwort im Thema

Wie von mir zugesagt, klärte ich die Thematik heute mit dem Geschäftsführer des BRV.

Ein manipuliertes (nicht betriebsbereites) RDKS führt nicht zum Erlöschen der Fahrzeug-Betriebserlaubnis.

Die Begründung liegt darin, dass dieser Sachverhalt nicht als „sicherheitsrelevant“ und auch nicht als „Gefährdung für die Umwelt“ eingestuft wurde.

83 weitere Antworten
Ähnliche Themen
83 Antworten

Hiho

1: auch wenn das RDKS erst ab 11/14 Pflicht war ..was verbaut ist muss funktionieren d.h. du muss RDKS Sensoren in den Felgen verbauen lassen sofern das im Zafi ein aktives System ist . (gibt ja auch Hersteller die das über Raddrehzal o.ä auslesen welche keine RDKS in der Felge brauchen ) .

2: klar wird dir eine Fehlermeldung per optischem und oder akkustischem Signal ausgegeben werden .

 

Gruss Dirk

Kommt aufs Auto an. Bei Dacia zB kommt nur ein optisches Signal, also 2 orangene Warnleuchten. Kalibriert man dann die vermeintlichen Sensoren ist die Warnmeldung erstmal weg und kommt nach ein paar km wieder.

Rechtlich ist es eher ein theoretisches Problem.

Zitat:

@dtgr schrieb am 08. Sep. 2019 um 15:51:19 Uhr:

1: auch wenn das RDKS erst ab 11/14 Pflicht war ..was verbaut ist muss funktionieren d.h. du muss RDKS Sensoren in den Felgen verbauen lassen sofern das im Zafi ein aktives System ist . (gibt ja auch Hersteller die das über Raddrehzal o.ä auslesen welche keine RDKS in der Felge brauchen ) .

Schwachsinn, bekomme ich auch kein TÜV, weil die Klimaanlage defekt ist? Oder weil ein Fensterheber nicht funktioniert?

 

Wenn das RDKS nicht vorgeschrieben ist, muss es auch nicht funktionieren.

 

Anders bei dem Sonderfall für Fahrzeuge mit Typprüfung nach 01. November 2012. bis dahin datierte Typgeprüfte Fahrzeuge haben auch eine RDKS Pflicht. Also mal im Fahrzeugschein nachschauen.

 

Hier nachzulesen:

https://www.autoreparaturen.de/.../...ften-rdks-keine-hu-plakette.html

Die HU muss man ja auch nicht mit Winterreifen machen...

Hiho

@derkev

ne Klimaanlage oder E-Fensterheber mit Sicherheitsrelevanten Teile zu vergleichen ist Schwachsinn um bei deiner Ausdrucksweise zu bleiben .

anderes Beispiel ..Nebelscheinwerfer verbaut diese funktionieren aber nicht (Leuchtmittel defekt ) :Warum gibt es dafür aber nen Mängelkarte bei einer Vk oder einen Mangel bei der HU ( NSW sind ja auch nicht vorgeschrieben ..)

oder Airbag ..( es gab mal ne Zeit da waren die Luftsäcke noch nicht Pflicht ) Mach mal ne HU wo die Airbagleuchte nach Selbstest nicht wieder ausgeht ..da dürfte die TÜV-vorführung recht schnell zu Ende sein .

Zu den RDKS :

Bis 2017 gab es eine Übergangsfrist für diese Syteme die auch beim TÜV nur einen geringel Mangel ausmachte bei Nichtfunktion .

AB afaik Mai 2018 müssen verbaute System auch funktionieren d.h. im Falle des TE Sensoren in den Felgen nachrüsten da im Display warscheinlich ----- auftaucht ..ergo Kein TÜV da erheblicher Mangel

 

Gruss Dirk

 

 

Zitat:

@derkev schrieb am 8. September 2019 um 16:58:43 Uhr:

Zitat:

@dtgr schrieb am 08. Sep. 2019 um 15:51:19 Uhr:

1: auch wenn das RDKS erst ab 11/14 Pflicht war ..was verbaut ist muss funktionieren d.h. du muss RDKS Sensoren in den Felgen verbauen lassen sofern das im Zafi ein aktives System ist . (gibt ja auch Hersteller die das über Raddrehzal o.ä auslesen welche keine RDKS in der Felge brauchen ) .

Schwachsinn, bekomme ich auch kein TÜV, weil die Klimaanlage defekt ist? Oder weil ein Fensterheber nicht funktioniert?

Wenn das RDKS nicht vorgeschrieben ist, muss es auch nicht funktionieren.

Anders bei dem Sonderfall für Fahrzeuge mit Typprüfung nach 01. November 2012. bis dahin datierte Typgeprüfte Fahrzeuge haben auch eine RDKS Pflicht. Also mal im Fahrzeugschein nachschauen.

Hier nachzulesen:

https://www.autoreparaturen.de/.../...ften-rdks-keine-hu-plakette.html

Eine Klimaanlage und ein fenterheber sind keine Sicherheitsrelevanten Teile, da ist das mit der Funktion nicht wichtig, aber ein RDKS was instaööiert ist MUSS funktionieren. Genau wie Airbags, die, die eingebaut sind MÜSSEN voll funktionstüchtig sein, andernfalls kann die Betriebserlaubniss erlöschen. Ein Rückfahrscheinwerfer ist z.B. leine Pflicht (vom Einbau her) wenn einer eingebaut ist muß er aber funktionieren.

Und welches RDKS System bei dem Zafira verbaut wurde kann Dir im Zweifel die Werkstatt sagen. Wenn Sensoren in den alten Reifen drin waren, müssen in die neuen auch welche verbauzt sein. Die Kosten aber nicht die Welt.

Hast Du ein system ohne Sensoren, mußt Du keine Einbauen, wozu auch?

Ich pappe mir also vom Elektronikdiscounter in eine olle Möhre nachträglich ein Set zur Reifendruckkontrolle rein (ähnlich wie ein externes Außenthermometer) und habe irgendwann da keinen Bock mehr drauf. Dann kommt die HU und meine Betriebserlaubnis kann erlöschen? Wird ja immer interessanter... :eek:

Zitat:

@moonwalk schrieb am 9. September 2019 um 12:07:16 Uhr:

Ich pappe mir also vom Elektronikdiscounter in eine olle Möhre nachträglich ein Set zur Reifendruckkontrolle rein (ähnlich wie ein externes Außenthermometer) und habe irgendwann da keinen Bock mehr drauf. Dann kommt die HU und meine Betriebserlaubnis kann erlöschen? Wird ja immer interessanter... :eek:

Deine Betriebserlaubnis IST schon in dem Moment erloschen, wo du das RDKS nachträglich einbaust, ohne es abnehmen bzw. eintragen zu lassen.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 9. September 2019 um 12:09:39 Uhr:

Deine Betriebserlaubnis IST schon in dem Moment erloschen, wo du das RDKS nachträglich einbaust, ohne es abnehmen bzw. eintragen zu lassen.

Interessant, was ist ein "Einbau"? Ich habe gerade ein System gefunden, wo die Sensoren statt der Ventilkappe aufgeschraubt werden und das Display/der Empfänger in den Zigarettenanzünder kommt. Wer das ohne "Eintragung" statt normaler Kappen aufschraubt, verliert die Betriebserlaubnis? Was passiert mit der Betriebserlaubnis, wenn ich nur die Sensoren als "Kappen" verwende, aber den Empfänger nicht in die 12 V einstecke? Betriebserlaubnis on/off?

So ganz kann ich Deine Erkenntnisse nicht glauben.... :rolleyes:

am 9. September 2019 um 10:44

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit leuchtender RDKS Warnung durch den TÜV kommt. Die Betriebserlaubnis dürfte aber in diesem Fall nicht erlöschen, wenn man Räder ohne Sensoren montiert. Wäre RDKS Serie, sieht es vermutlich anders aus.

Es gibt halt Dinge die müssen eingetragen werden und andere nicht.

Was da im Einzelnen eine ABE braucht, vom TÜV abgebommen werden muß und was garnicht, entscheidet, wie so oft, der Einzelfall.

Was die Funktion angeht, gilt das natürlich nur für Bauteile die zum Zeitpunkt der Erteilung der Betriebserlaubniss durch das KBA für dieses Fahrzeug gelten.

Wenn ein Hersteller die Autos grundsätzlich mit Rückfahrscheinwerfern ausrüstet, hat er dafür auch eine Zulassung erhalten, dann müssen die funktioniren, hat das der Halter nachträglich gemacht, muß geschaut werden ob es eine ABE oder Einzelgutachten hierzu geben muß. Ist es ohne ABE oder Einzelabnahme 8trotz Vorschrift) eingebaut, erlischt sofort die Betriebserlaubniss des gesamten Fahrzeuges.

Mein nachträgliche eingebautes Außenthermometer hatte ganz sicher weder eine ABE noch eine Einzelabnahme.... dürfte für die meisten Handyhalterungen auch gelten.... :D

...und für Fuchsschwänze, die ja aus der Mode gekommen sind...

diese Dinge brauchen keine ABE. Da muß auch nix abgenommen werden.

wer lesen kann, ist klar im Vorteil. ich habe geschrieben wenn es nötig ist...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Reifen & Felgen
  5. winterreifen ohne reifendruckkontrolle fahren! wie sieht es technisch und rechtlich aus?