winterreifen ohne reifendruckkontrolle fahren! wie sieht es technisch und rechtlich aus?
hallo zusammen....
wir fahren einen opel zafira c tourer 2.0 bj 4/2014 mit reifendruckkontrolle
wir haben den wagen vor 4 monaten gebraucht gekauft!
wir brauchen jetzt winterreifen!!!
habe auf ebaykleinanzeigen für nen schmalen taler welche gefunden , das problem , sie haben keine reifendruckkontrolle!
wie sieht es rechtlich und technisch aus??? darf / kann ich sie fahren???
rechtlich denke ich ja!!!?? der wagen ist 4/2014 aber erst ab 11/2014 ist sie pflicht!!!??
aber wie sieht es technisch aus?? piep es die ganze zeit , kommt die ganze zeit eine fehlermeldung im display?
vielen dank für eure hilfe!
gruß
thorsten
Beste Antwort im Thema
Wie von mir zugesagt, klärte ich die Thematik heute mit dem Geschäftsführer des BRV.
Ein manipuliertes (nicht betriebsbereites) RDKS führt nicht zum Erlöschen der Fahrzeug-Betriebserlaubnis.
Die Begründung liegt darin, dass dieser Sachverhalt nicht als „sicherheitsrelevant“ und auch nicht als „Gefährdung für die Umwelt“ eingestuft wurde.
83 Antworten
Zitat:
@Schweissfussgaenger schrieb am 9. September 2019 um 12:44:30 Uhr:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit leuchtender RDKS Warnung durch den TÜV kommt. Die Betriebserlaubnis dürfte aber in diesem Fall nicht erlöschen, wenn man Räder ohne Sensoren montiert. Wäre RDKS Serie, sieht es vermutlich anders aus.
Nö.
Die BE erlöscht nicht. Es gibt ja noch Fahrzeuge mit RDKS und Reserverad.
Das Reserverad hat eigentlich NIE diesen Sensor.
Es ist ja auch so, dass bei aktiven Systemen auch die Batterie leer gehen kann.
Das RDKS ist nicht sicherheitsrelevant, auch wenn es seit 2014 vorgeschrieben ist. Das gilt auch für das eCall System. Vorschrift, aber nicht sicherheitsrelvant und somit kein Grund, dass die BE eröscht. Sie sollten aber funktionieren. Das eCall-System konnte man ja anfangs noch deaktivieren, indem man die SIM-Karte entfernen konnte. Da hat man auch nicht die BE verloren...
Ein schönes Beispiel ist die dritte Bremsleuchte:
Die wurde irgendwann Pflicht. Sie muss nur funktionieren. ABER sie kann von Folie überdeckt sein, da lt. StVZO nur die beiden äußeren Bremsleuchten vorgeschrieben sind. Die Gesetze sind manchmal schon schräg...
Das Beispiel NSW ist tricky. Man kann die Streuscheibe einfach schwarz anpinseln und schon ist es nicht mehr HU relevant und die müssen nicht mehr funktionieren. NSW sind im Gegensatz zur NSL nicht Vorschrift.
@ TE
Alle Opels der GM Ära haben das aktive RDKS mit Sensoren in den Felgen.
VG
Also wie so oft werden hier ziemlich viel Stammtischgerüchte zum Besten gegeben.
Bis auf den Beitrag von @dtgr ist fast alles gesagte falsch.
Also mal in groben Zügen:
Rückfahrscheinwerfer sind nach StVZO bei mehrspurigen Fahrzeugen ab 01.01.1987 Pflicht und müssen daher bei der HU auch funktionieren.
Egal ob es um Klimaanlage, Außentemperaturanzeige, Rückfahrscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, Airbag, RDKS-System (egal ob vorgeschrieben oder nicht, Serie oder nachgerüstet) geht: die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist in keinem der Fälle erloschen, siehe StVZO §19.
Defekte Rückfahrscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, Airbag und serienmäßiges RDKS mit Fehlermeldung sind immer nur Unvorschriftsmäßigkeiten, die in einer Polizeikontrolle zu einem Mängelzettel führen können und bei TÜV/DEKRA zum Nichtbestehen der HU.
Der Fahrzeugschein wird beim TÜV eingetippt und anhand der Schlüsselnummern (bzw. bei manchen Herstellern anhand der FIN) wird dem Prüfer angezeigt, welche sicherheitsrelevanten (!) Systeme im Fzg. ab Werk verbaut waren, man nennt das Systemdaten. Diese Systemdaten werden von einer Gesellschaft namens FSD gleichermaßen an TÜV, DEKRA, GTÜ usw. übermittelt.
Und alles was da drin steht (Airbag, ABS, ESP, Gurtstraffer, Spurhalteassistent, RDKS, Kurvenlicht, Abbiegelicht, Bergabfahrhilfe, aktive Motorhaube....u.v.m.) muß weiterhin vorhanden sein und funktionieren. Es werden auch alle betreffenden Steuergeräte auf Fehler abgefragt. Und wie man an den letztgenannten Komponenten sieht, sind das nicht nur vorgeschriebene, sondern oft auch freiwillig verbaute Systeme.
Ein Nichtvorhandensein oder Fehlermeldung einer dieser Systeme ist immer ein erheblicher Mangel bei der HU.
Habe meine Winterreifen auch ohne RDKS-Sensoren bestellt, da mir der Aufpreis von 200 € für das aktive System zu hoch erschien.
Da ich alle 2 Wochen den Luftdruck am Auto überprüfe, ist Minderdruck (ohne Fremdkörper von außen - mit geringer Wahrscheinlichkeit!) an meinem Auto ausgeschlossen.
Ich fahre ca. 30.000 km pro Jahr und habe noch nie eine Kontrolle erlebt, wo die Polizei nach einem RDKS-Symbol im Kombiinstrument oder nach ensprechend aussehenden Ventilen (meist Metallschraubventile bei RDKS) geschaut hat.
Zum TÜV fahre ich dann immer mit den Sommerrädern, wo RDKS-Sensoren verbaut sind und das Thema RDKS ist abgehakt. 😉
Wegen des RDKS-Themas lasse ich mich weder verrückt machen, noch zahle ich den Aufpreis für den Winterradsatz...
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Wie es immer so ist: Solange alles OK ist kräht kein Hahn danach.
Wenn aber etwas passiert bist Du ganz schnell der Gelackmeierte.
Da heißt es von der versicherungl: nein, nein der hatte die Sensoren nicht drin, die Reifen hatten den falschen Luftdruck (zu niedrig oder zu hoch, Fremdkörper gerade eben reingefahren) und hätte er die drin gehabt, hätte er das bemerkrt und zack hast du zumindest ne Teilschuld an einem Unfall zu dem Du nix kannst.
Hallo
200,00 € einsparen, das kann ich nicht verstehen. Natürlich kann alles Jahre gutgehen aber sollte z.B. mal ein Unfall mit einem Toten sein, dann kannst du schnell der Dumme sein.
Bei Unfall mit Todesfolge werden oft die Fahrzeuge beschlagnahmt, und danach Begutachtet.
So etwas kann ganz schön ins Geld gehen, und man wird sein Lebtag nicht wieder Glücklich. Ein paar 1000,00 € bezahlen Versicherungen schnell, aber wenn es um eine lebenslange Rente geht dann sieht alles anders aus.
Ausnahmsweiseantwort....
Wenn man die Dinger nicht drin haben will, okay, das ist seine Sache. Die Konsequenzen badet er dann ja auch selbst aus. Bevor man da 200 EUR ausgibt, sollte man vielleicht schauen, was es woandrs kostet, dann ist es plötzlich nur noch ein Hunni und die Argumente nur noch halb so stark.
Und dass der Luftdruck genau alle 2 Wochen falsch ist, kann man als unwahrscheinlich einstufen.
Der Gesetzgeber hat das Gesetz mit den RDKS genau deswegen auf den Weg gebracht, weil es einerseits viele Ignoranten gibt und andererseits früher viel Geld mit dem Zeug gemacht wurde, als es noch nicht flächendenckend käuflich war.
Zitat:
@Porhmeus schrieb am 16. September 2019 um 15:39:08 Uhr:
Habe meine Winterreifen auch ohne RDKS-Sensoren bestellt, da mir der Aufpreis von 200 € für das aktive System zu hoch erschien.
Da ich alle 2 Wochen den Luftdruck am Auto überprüfe, ist Minderdruck (ohne Fremdkörper von außen - mit geringer Wahrscheinlichkeit!) an meinem Auto ausgeschlossen.Ich fahre ca. 30.000 km pro Jahr und habe noch nie eine Kontrolle erlebt, wo die Polizei nach einem RDKS-Symbol im Kombiinstrument oder nach ensprechend aussehenden Ventilen (meist Metallschraubventile bei RDKS) geschaut hat.
Zum TÜV fahre ich dann immer mit den Sommerrädern, wo RDKS-Sensoren verbaut sind und das Thema RDKS ist abgehakt. 😉
Wegen des RDKS-Themas lasse ich mich weder verrückt machen, noch zahle ich den Aufpreis für den Winterradsatz...
Die kriminelle Energie zu besitzen, vorsätzlich gegen Gesetze zu verstoßen, um einen wirtschaftlichen Vorteil daraus zu generieren, ist eine Sache.
Damit jedoch in der Öffentlichkeit anzugeben und seine Rücksichtslosigkeit in den Fokus zu rücken, ist an Kaltblütigkeit kaum zu überbieten.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 16. September 2019 um 18:13:46 Uhr:
Zitat:
@Porhmeus schrieb am 16. September 2019 um 15:39:08 Uhr:
Habe meine Winterreifen auch ohne RDKS-Sensoren bestellt, da mir der Aufpreis von 200 € für das aktive System zu hoch erschien.
[...]
Zum TÜV fahre ich dann immer mit den Sommerrädern, wo RDKS-Sensoren verbaut sind und das Thema RDKS ist abgehakt. 😉
Wegen des RDKS-Themas lasse ich mich weder verrückt machen, noch zahle ich den Aufpreis für den Winterradsatz...
[...]
Damit jedoch in der Öffentlichkeit anzugeben und seine Rücksichtslosigkeit in den Fokus zu rücken, ist an Kaltblütigkeit kaum zu überbieten.
Ach was, das Internet ist doch anonym.
Jeder kann alles posten, ohne belangt werden zu können ...
Anders kann ich mir den Beitrag von @Porhmeus nicht erklären. Dass er mit seiner Wahrnehmung des Sachverhalts nicht alleine dasteht, macht die Sache nicht besser.
Zur Sache:
Der Vorsatz ist nachgewiesen. Damit sollte sich das mit der Ordungswidrigkeit erledigt haben. Das mit dem V-Schutz sowieso. Jetzt muss man nur noch jemanden finden, der das auch verfolgen will.
Ich denke, die Gutachter haben solche leicht aufzudeckenden Defizite schon lange auf der Checkliste. Als die Gurtpflicht kam, waren Pullis mit schwarzen diagonalen Streifen der Renner....
Wirklich günstiger ist der Sensorschmarrn über die letzten Jahre nicht geworden.
200€ sind für 4 Stück ziemlich real.
Tickt ihr noch ganz richtig?: Was soll daran kriminell sein, bewusst auf RDKS-Sensoren zu verzichten?
Ich bin nicht kriminell, wenn ich mir das Geld für unnötige "Gadgets" spare und sorgsam mit meinen Reifen und deren Luftdruck umgehe.
Auf deutschen / europäischen Strasse fahren Millionen von Autos ohne - von der Politik / Industrie verordneten - RDKS-Sensoren herum und es passiert: nämlich nichts! Sonst würden wir täglich in den Zeitungen lesen, wie viele Menschen sterben mussten, weil geplatzte Reifen zig Menschenleben gefordert haben und RDKS die Dramen hätten verhindern können.
Mein Fazit: Ball flach halten und sich lieber an Rasern, die wirklich Menschenleben gefährden, auslassen!
Klappe zu, Affe tot!
Zitat:
@Porhmeus schrieb am 16. September 2019 um 19:16:33 Uhr:
Tickt ihr noch ganz richtig?: Was soll daran kriminell sein, bewusst auf RDKS-Sensoren zu verzichten?
Ich bin nicht kriminell, wenn ich mir das Geld für unnötige "Gadgets" spare und sorgsam mit meinen Reifen und deren Luftdruck umgehe.Auf deutschen / europäischen Strasse fahren Millionen von Autos ohne - von der Politik / Industrie verordneten - RDKS-Sensoren herum und es passiert: nämlich nichts! Sonst würden wir täglich in den Zeitungen lesen, wie viele Menschen sterben mussten, weil geplatzte Reifen zig Menschenleben gefordert haben und RDKS die Dramen hätten verhindern können.
Mein Fazit: Ball flach halten und sich lieber an Rasern, die wirklich Menschenleben gefährden, auslassen!
Klappe zu, Affe tot!
Does Ausage ist in mehrer Hinsicht schlichtweg Murx
1. Die RDKS sind für Dein Fahrzeug vorgeschrieben. Allein schon deswegen MÜSSEN sie rein. Kannst ja auch demnächst auf die linke Bremsleuchte verzichten weil Du das Birnchen nicht bezahlen willst...
2. Klar fahren noch viele Autos ohne Sensoren bzw. ohne passives system rum. Aber bei neuwagen ist es nunmal Vorschrift. oder besorg dir ein Auto was ohne sensoren auskommt.
Allein schon durch die Aussage von Dir muß man von Vorsatz ausgehen. da hat sich das mit der Ordnungswiedrichkeit. Versicherung hat sich eh erledigt.
Ein ganz schönes Risiko für son paar Euro...
Zitat:
@StephanRE schrieb am 16. September 2019 um 19:54:01 Uhr:
Does Ausage ist in mehrer Hinsicht schlichtweg Murx1. Die RDKS sind für Dein Fahrzeug vorgeschrieben. Allein schon deswegen MÜSSEN sie rein. Kannst ja auch demnächst auf die linke Bremsleuchte verzichten weil Du das Birnchen nicht bezahlen willst...
2. Klar fahren noch viele Autos ohne Sensoren bzw. ohne passives system rum. Aber bei neuwagen ist es nunmal Vorschrift. oder besorg dir ein Auto was ohne sensoren auskommt.
Allein schon durch die Aussage von Dir muß man von Vorsatz ausgehen. da hat sich das mit der Ordnungswiedrichkeit. Versicherung hat sich eh erledigt.
Ein ganz schönes Risiko für son paar Euro...
Vom wiederholen wird die Aussage mit der Versicherung auch nicht wahrer. Der Versicherungsschutz erlöscht nur, wenn das verbaute Bauteil ausschlaggebend für den Unfall verantwortlich war. Beispiel: lasierte Rückleuchten und einer rauscht dir hinten rein oder nicht eingetragene Felgen und ein Rad fliegt ab.
In allen anderen Fällen bleibt der Versicherungsschutz erhalten.
Hallo
Wenn ab einem Datum vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird ein bestimmtes Sicherheits Merkmal bei Neuwagen einzubauen, dann kann ein Hersteller auch nicht einfach dieses weglassen nur weil er es nicht für nötig hält.