winterreifen für VW Passat 3C

VW Passat B5/3BG

Hallo, suche für meinen neuen Passat Winterreifen 205/55 R16 94H auf Felge 6,5Jx16 ET 42 112/5

51 Antworten

Hier nochmal inkl. der Felgenbezeichnungen

Stahlfelge 3C0 601 027 H
6,5 J x 16
ET 42

Alufelge CORTINA 3C0 601 025 F
6,5 j x 16
ET 42

Alufelge MILWAUKEE 3C0 601 025
7J X 16
ET 45

Alufelge CATALUNYA 3C0 601 025 A
7J x 16
ET 45

Alufelge ADELEIDE 3C0 601 025 B
7J X 16
ET 45

Alufelge MONZA 3C0 601 025 C
7J x 16
ET 45

Ausserdem gibt es dann noch die Felge Vitus in 6,5 J x 16 ET 42 aus dem Volkswagen -Zubehör Programm

Wir haben die Winterreifen gleich in Emden zusätzlich mitbekommen.

Hallo Leute,

habe gestern in der Auto Motor Sport und einer anderen Zeitung Winterreifentests gesehen. Diese wurden auf einer Passat Limo durchgeführt mit Reifengröße 205/55 R16H.

Bei AMS hat der Goodyear Ultra Grip 7 knapp vor dem Conti Winter Contact TS 810 gewonnen. Bei der anderen Autozeitung hat der Conti Winter Contact TS 810 gewonnen.

War mal bei Reifen.com
den Goodyear mit Lastindex 94 und Geschwindigkeit H auf Stahlfelgen gibts für 730 €, den Conti mit Geschwindigkeit V und Last 94 für 866 € !!!! (jeweils mit Montage)

Bie ATU gibts den Goodyear nicht, aber der Conti mit Geschwindigkeit V und Last 94 wurde mir dort für 702 € angeboten.

Nun meine Frage. Bei mir in den Papieren steht als Standartreifengröße 205/55 R16V. Kann man von dem Test mit H Reifen darauf schließen, dass V Reifen gleich gute Eigenschaften haben? Will eigentlich nicht einen 210 km/h Aufkleber haben, der bei den H Reifen vorgeschrieben ist, wenn du eine "schnellere" Standartbereifung im Fahrzugschein hast.

Gruß.

@Bombastik
den Aufkleber brauchst Du, wenn in Deinem FSchein mehr als 210km/h als Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist!
Bei Deinem 103kW brauchst keinen Aufkleber!

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Zitat:

Original geschrieben von hunter68


@Bombastik
den Aufkleber brauchst Du, wenn in Deinem FSchein mehr als 210km/h als Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist!
Bei Deinem 103kW brauchst keinen Aufkleber!

Hi,

diese Aussage bezweifle ich:

Wenn im Fahrzeugschein / den Papieren der Geschwindigkeitsindex "H" für 210 km/h eingetragen ist, gilt der auch grundsätzlich (heißt also es kann Ausnahmen geben: elektr. Begrenzung?) für Winterreifen. Bei allen Fahrzeugen gilt eine Sicherheitsreserve von 9 km/h (d.h. ein Fahrzeug mit Spitze 201 bekommt "H" eingetragen, eines mit 202 muss "V" fahren).

BTW hier der Auszug § 36 StVZO:

§ 36 Bereifung und Laufflächen.

(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S - Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S - Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht

überschritten wird.

Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein.

(Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm#36)

edit:

offensichtlich reicht auch der Warnhinweis des Bordcomputers nicht aus (dort kann man ja konfigurieren, dass Winterreifen montiert sind -sogar mit Geschwindigkeitsindex-):

Wer M+S Reifen (Winterreifen) montiert, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs liegt, muss einen entsprechenden Hinweisaufkleber im Blickfeld des Fahrers anbringen (§ 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO). Akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer bei Erreichen der kritischen Geschwindigkeit reichen nicht aus. Der Warnhinweis muss vom Führersitz ständig lesbar sein.

(Quelle: http://www.avd.de/index.php?id=198)

Genau so wurde es mir erklärt. In den Papieren Steht der Geschwindigkeitsindex V für die Standartbereifung. Auch wenn die Höchstgeschwindigkeit bei mir mit 206 Km/h angegeben ist, muss ich bei Reifen mit Geschwindigkeitsindex H einen Aufkleber haben.

Könnt ihr mir sagen, ob die Bewertung der H Reifen auf V Reifen der Gleichen Marke, Sorte und Größe übertragbar ist?

Gruß.

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Zitat:

Original geschrieben von BomBastiK


Genau so wurde es mir erklärt. In den Papieren Steht der Geschwindigkeitsindex V für die Standartbereifung. Auch wenn die Höchstgeschwindigkeit bei mir mit 206 Km/h angegeben ist, muss ich bei Reifen mit Geschwindigkeitsindex H einen Aufkleber haben.

Könnt ihr mir sagen, ob die Bewertung der H Reifen auf V Reifen der Gleichen Marke, Sorte und Größe übertragbar ist?

Gruß.

ein V Reifen ist natürlich Schnelllauffester als ein H Reifen, ergo hast du einen anderen Reifen mit dem gleichen Profil.

Was genau anders ist, das weiß wirklich nur der Hersteller. Da kann man nur Mutmaßen.

Aber davon mal abgesehen, du kannst deine MFA für die 210 programmieren, da sollte der Aufkleber überflüssig sein.

Zitat:

Original geschrieben von nanimarc


Aber davon mal abgesehen, du kannst deine MFA für die 210 programmieren, da sollte der Aufkleber überflüssig sein.

Hi,

die MFA Anzeige ersetzt NICHT den Aufkleber. Die Diskussion hatte ich erst letzte Woche beim Reifendealer. Werde mir deshalb V Reifen (Goodyear Ultragrip Performance) holen, damit ist dieses lästige Thema vom Tisch. Der Aufkleber muss aber nicht direkt ins Cockpit geklebt werden, sondern darf sich auch in der linken, oberen Ecke der Frontscheibe befinden.

Gruß,
Mark

Zitat:

Original geschrieben von markf77


Hi,
die MFA Anzeige ersetzt NICHT den Aufkleber. Die Diskussion hatte ich erst letzte Woche beim Reifendealer.

OK, mag sein, wobei das vielleicht noch zu klären wäre, die Reifendealer wissen ja auch nicht immer alles.

Aber nur wegen des Aufklebers dann V-Reifen nehmen .... ich weis nicht.

Der UG Performance soll übrigens recht gut sein.

@nanimarc
Mit dem Reifendealer hast du natürlich recht, ich glaube ihm aber. Die Lösung über die MFA wäre in unserem Bürokratenstaat aber sicher zu "einfach". *g*
Ich hoffe, dass der Ultragrip Performance gut ist. Habe leider keinen brauchbaren bzw. aktuellen Reifentest finden können. Da ich 17 Zoll Räder möchte, kommt der UG 7 leider nicht in Frage. Bei 17 Zoll ist der Preisunterschied von H auf V ohnehin nur minimal.

Gruß,
Mark

Warnhinweis Winterreifen durch Bordcomputer

Hi,

ich wiederhole und zitiere mich nochmals selbst (offensichtlich war mein Beitrag so lang oder uninteressant, so dass ihn niemand zu Ende gelesen hat ...)

Zitat:

Original geschrieben von ledewo


...
offensichtlich reicht auch der Warnhinweis des Bordcomputers nicht aus (dort kann man ja konfigurieren, dass Winterreifen montiert sind -sogar mit Geschwindigkeitsindex-):

Wer M+S Reifen (Winterreifen) montiert, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs liegt, muss einen entsprechenden Hinweisaufkleber im Blickfeld des Fahrers anbringen (§ 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO). Akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer bei Erreichen der kritischen Geschwindigkeit reichen nicht aus. Der Warnhinweis muss vom Führersitz ständig lesbar sein.

(Quelle: http://www.avd.de/index.php?id=198)

Soviel Zeit für solche Probleme möchte ich auch mal haben.

Zitat:

Original geschrieben von BomBastiK


Könnt ihr mir sagen, ob die Bewertung der H Reifen auf V Reifen der Gleichen Marke, Sorte und Größe übertragbar ist?

Hab das neulich mal mit „meinem“ Reifenhändler besprochen. Der meinte, der V - Reifen hat eine härtere Gummimischung, um die höheren Geschwindigkeiten "auszuhalten". Dadurch ist er auf Eis und Schnee natürlich dem H - Reifen mit der weicheren Mischung unterlegen.

Ich werde also - wenn die "Werks-WR" abgefahren sind bei H bleiben.

Aber mal ne andere Frage: Wer wurde denn schon mal von der Rennleitung auf den WR-Aufkleber kontrolliert? Ich in den letzten 14 Jahren nie. Deshalb stell ich mir die Warnung auch nur über die MFA ein.

Schöne Grüße

SD

Zitat:

Original geschrieben von SavageDog


Aber mal ne andere Frage: Wer wurde denn schon mal von der Rennleitung auf den WR-Aufkleber kontrolliert? Ich in den letzten 14 Jahren nie. Deshalb stell ich mir die Warnung auch nur über die MFA ein.

Schöne Grüße

SD

So gesehen hast du völlig Recht, andererseits ist es nicht so ganz statthaft wie wir ja nun dank Ledewo wissen.

Ich denke aber, daß dieses mit einem kleinen Zusatztrick noch ergänzt werden kann:
Aufkleber ins Handschuhfach oder Mittelkonsole legen, und bei Bedarf schnell aufkleben.
Aber nicht sagen, wer euch den Tip gegeben hat.

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