winterreifen für VW Passat 3C
Hallo, suche für meinen neuen Passat Winterreifen 205/55 R16 94H auf Felge 6,5Jx16 ET 42 112/5
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ledewo
Wenn im Fahrzeugschein / den Papieren der Geschwindigkeitsindex "H" für 210 km/h eingetragen ist, gilt der auch grundsätzlich (heißt also es kann Ausnahmen geben: elektr. Begrenzung?) für Winterreifen. Bei allen Fahrzeugen gilt eine Sicherheitsreserve von 9 km/h (d.h. ein Fahrzeug mit Spitze 201 bekommt "H" eingetragen, eines mit 202 muss "V" fahren).
Fahrzeug: Seat Leon Top Sport TDI
Höchstgeschwindigkeit laut KFZ-Brief: 215 km/h
im KFZ-Brief
ab Werkeingetragener Winterreifen: 205/55 R16 91
HM+S
Ab damit zum TÜV und "Sie brauchen keinen Aufkleber, da in ihrem KFZ-Brief ausdrücklich 205/55 R16 91H M+S steht"!
Und so nen 150 PS TDI schafft je nach Strecke auch locker mehr als die eingetragenen 215 km/h! 😉
EDIT: Bei meinem jetzigen A3 2.0 TDI (140 PS) sind auch alle Winterreifen (205/55 R16 und 205/50 R17) im KFZ-Brief und den COC-Papieren mit 89H M+S bzw. 91H M+S eingetragen. 😉
Hi weiberheld.
Das mag ja auch alles so sein wie du schreibst.
der Gesetzgeber hat aber dann ergänzend festgelegt:
Zitat:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. FahrzeugeIII. Bau- und Betriebsvorschriften
§36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Nach dieser fixen Aussage im Gesetzestext würde ich dsagen, wird nicht explizit ein Aufkleber gefordert.
"sinnfällig angegeben" muss es nur sein, was immer das auch zu bedeuten hat.
Laut Duden jedenfalls bedeutet das einleuchtend bzw. leicht verständlich, und das ist nun auch doch der Hinweis in der MFA auch.
Verstehe euer Problem nicht!
Fakt ist bei den 103kw langen H Reifen!
Steht ja auch in euern Fahrzeugscheinen 205/55R16 94H
Also braucht ihr alle keinen Aufkleber!
Hier euer Zitat aus der StVZO
Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Ergo wenn der Reifen eine eine höhere Geschwindigkeit(H=210)
hat als die Höchstgeschwindigkeit im Fzg.-Schein(206km/h)
braucht man keinen Aufkleber.
Hi ,
mal 2 blöde Fragen zu diesem Thema :-) ..... ich bin bis zu diesem Thread grundsätzlich davon ausgegangen das die gleich mitbestellten original Winterräder bzw. Reifen ab Werk gleich auf das Fahrzeug abgestimmt sind .... nun habe ich nachgelesen das ich R 16 H bekomme welche bis 210 Km/h zugelassen sind ..... a bissl dünn für den 125 KW ..... ich habe allerdings keine V Winterreifen gefunden welche ich hätte gleich mitbestellen können .... oder habe ich da etwas übersehen ?
Unnnnd sind denn die Winterräder ab Werk gleich montiert wenn man in der kalten Jahreszeit ab WOB abholt ...?
Danke & Gruß
Holger
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Zitat:
Original geschrieben von Fiske
Unnnnd sind denn die Winterräder ab Werk gleich montiert wenn man in der kalten Jahreszeit ab WOB abholt ...?
Ich wurde von VW gefragt, ob ich das Fahrzeug Anfang Januar mit WR oder SR abholen möchte 😉 (war ja irgendwie ne blöde Frage...)
Auch bei meinem V6 waren/sind das WR mit Index H. Mit deinen Sommerreifen kannste dann Vollgas fahren 🙂
Schöne Grüße
SD
wir bekommen unseren zwischen 9. und 14. Oktober, lassen ihn zum händler liefern, deswegen ist der termin noch nicht 100% sicher bzw. die schwankung drin, muss ja noch aufbereitet angemeldet werden.
Bei uns sind die Winterreifen noch nicht drauf, weiß jemand wie langs in der Regel dauert bis die Winterreifen nachgeliefert werden. Unser Autohaus ist Mittelgroß und unser freundlicher meinte das die nicht wegen jedem winterreifensatz dort hinfahren, sondern immer warten bis ein paar zusammen sind.
Könnte dann ja ein bisschen knapp werden, wegen Schnee, man weiß ja heutzutage nie, was das wetter so vor hat und nachdem ich letztes Jahr eine schlechtes Erlebnis hatte, war noch mit sommerreifen unterwegs, als es auf einmal stark zu schneien begonnen hat, war glaub ich anfang november. Wollte meinen Bruder nur zum Bahnhof fahren, sind ca. 3km hin und zurück und die waren wirklich graussam. Hat gerade angefangen zu schnein als wir losfahren wollte und dann kam runter was nur runterkommen kann, im nu waren die straßen zu und ich war nur noch am rutschen. Wir haben im Ort kein Teer sondern so komische Plasterseine, kein Kopfsteinplaster auf alle Fälle absolut keine Bremswirkung, wär beinahe einem drauf gefahren. Bin dann aber zum glück noch heil nach hause geeiert, aber das war mir eine Lehre, wie groß der unterschied selbst bei neuen Sommerreifen zu winterreifen ist. Deswegen interessierts mich jetzt umso mehr wann die Winterreifen nachgeliefert werden, bei meinem Golf, den hab ich am 28. April bekommen, warens glaub ich 2 Wochen oder sowas in der Richtung, aber im April war mir das reichlich egal wann die kommen.
Zitat:
Original geschrieben von VW Passat 3C
Verstehe euer Problem nicht!
Fakt ist bei den 103kw langen H Reifen!
Steht ja auch in euern Fahrzeugscheinen 205/55R16 94H
Also braucht ihr alle keinen Aufkleber!Hier euer Zitat aus der StVZO
Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Ergo wenn der Reifen eine eine höhere Geschwindigkeit(H=210)
hat als die Höchstgeschwindigkeit im Fzg.-Schein(206km/h)
braucht man keinen Aufkleber.
Sag ich ja !! :-))
Mein (momentannoch) Bora ist mit 205 km/h eingetragen; ich fahre H M+S Reifen und brauche keinen Aufkleber!
Wieso sollte das beim Passat plötzlich anders sein?? ;-)