Winterreifen fuer GT
Hallo Forum Leser,
Ich mochte gerne euere Fahrungen uber Winterreifen horen.
Ich habe einen 328iA GT Xdrive mit M Paket (ohne M Sportbremsanlage) bestellt. Die Sommerreifen (19 Zoll) sind, betrifft die Massfuhrung, vorne und hinter unterschiedlich. Vorne 225/45 R19 Hinten 255/40 R19
Was ware die beste Voraussetzung im Winter:
1) 18 Zoll und die Massfuhrung vorne und hinten gleich
2) 18 Zoll und die Massfuhrung vorne und hinten unterschiedlich (moglich?)
3) Ein anderes Zoll (17 oder 19) und wahlen zwischen Punkt 1 oder Punkt 2
Bitte nicht die Diskussion (forum in NL uber X3); Winterreifen fur Xdrive nicht notig. Meine Wahl steht fest: Ich mochte im Winter mit Winterreifen fahren, nur welche?
Vorerst Danke,
Gruss
Beste Antwort im Thema
...zumindest wissen viele, wie man ein Auto samt Zubehör nicht nur theoretisch kauft 😁
69 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DUEW
Habe schon überlegt, ob ich die Reifen einfach umziehen lasse, weil die nach 2 Sommer bzw. Winter eh immer auf sind... aber im M-Paket mit 19 Zoll hat man bestimmt Probleme, passende Reifen zu finden...Wir wohnen in der Rheinebene und dort gibt es eh wenig Winter, so dass ich die Winterreifen nur für die Fahren gen Bayern ein paar Mal im Jahr wirklich brauche. Finde es darum immer schade, wenn man so schöne Sommerfelgen hat und 5 Monate im Jahr dann auf schmalen Winterfelgen rumfahre...😎
DUEW,
Probleme hast du. Das war auch einer meiner Fragen. Ich bekomme auch den M 19 Zoll Sommerreifen.
Mir wurde in diesem Topic gesagt, das es beim Marke BMW nicht moglich ware mit Mischbereifung im Winter zu fahren. Deshalb habe ich fur M 18 Zoll (zB. 400 M) gewahlt, mit gleicher Massfuhrung!!!!
Gruss Hans
ps. die M 18 Zoll Sommerreifen haben Mischbereifung (v: 225/50 R18/ h: 255/45 R18)!
Hihihi.... ja Luxusprobleme!
Also es gibt für die Bereifung schon Hersteller... habe mal im Internet geschaut. Hinten ist kein Problem aber vorne... da gibt es wohl weniger Hersteller.
Meinst Du, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist mit Mischbereifung & Winterreifen zu fahren?
Ich fahre ja derzeit auch die gleiche Größe im Winter wie im Sommer auf meinem Wagen und finde das eigentlich ganz schick. Bei einem Wagen in der Preisklasse kommt es dann auf die 200 EUR Mehrkosten für Winterreifen auch nicht mehr an.
ich gebe doch nicht so viel Geld für ein Auto aus, um dann auf Ballons herumzufahren.
😎
Wie gesagt: Bei uns ist wenig Winter, sonst wäre das was anderes.
Zitat:
Original geschrieben von DUEW
Hihihi.... ja Luxusprobleme!Also es gibt für die Bereifung schon Hersteller... habe mal im Internet geschaut. Hinten ist kein Problem aber vorne... da gibt es wohl weniger Hersteller.
Meinst Du, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist mit Mischbereifung & Winterreifen zu fahren?
Ich fahre ja derzeit auch die gleiche Größe im Winter wie im Sommer auf meinem Wagen und finde das eigentlich ganz schick. Bei einem Wagen in der Preisklasse kommt es dann auf die 200 EUR Mehrkosten für Winterreifen auch nicht mehr an.
ich gebe doch nicht so viel Geld für ein Auto aus, um dann auf Ballons herumzufahren.
😎
Wie gesagt: Bei uns ist wenig Winter, sonst wäre das was anderes.
DUEW,
Ja, ja, Luxusproblem! 😁😁😁
Ich weiss nicht wie das Gesetzlich geregelt ist.
Mir ist nur folgendes gesagt:
1) im Topic : BMW kennt keinen Mischbereifung im Winter
2) mir jedes mal gesagt wurde (auch beim Volvo = mein jetztiges auto), nimm ein Zollmass kleiner
3) meinem BMW Handler mir auch geraten hat einen Zoll kleiner zu nehmen und keine Mischbereifung (stabiliteit/haftung)
4) 18 Zoll sieht auch toll/lecker aus!
Gruss Hans
@Hans
ich weiss nicht, wie es in den Niederlanden geregelt ist, hier aber mal der deutsche Gesetzestext dazu.
(Bitte anschnallen und festhalten 😉 )
"StVO (StrassenVerkehrsOrdnung)
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
[..]
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."
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Zitat:
Original geschrieben von RalphM
@Hansich weiss nicht, wie es in den Niederlanden geregelt ist, hier aber mal der deutsche Gesetzestext dazu.
(Bitte anschnallen und festhalten 😉 )"StVO (StrassenVerkehrsOrdnung)
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
[..]
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."
Puhhhhhhhhhhhhhhhhhh Ralphm,
Ich weiss seit kurzem das du IT Berater bist, sonst wurde ich dich als Beambter der Strassenverordnungsgesetz einstufen 😰😛
Kurz gesagt, ich halte mich am Gesetz. Yes sir! 😁
Gruss Hans
Ps. Ich glaube das hier keiner etwas ein zu wenden hat 😉
Zitat:
Original geschrieben von hansNL1
Uff, ich hätte nicht gedacht, dass ich einen so schlechten Eindruck hinterlassen habe 😁Zitat:
Original geschrieben von RalphM
@Hansich weiss nicht, wie es in den Niederlanden geregelt ist, hier aber mal der deutsche Gesetzestext dazu.
(Bitte anschnallen und festhalten 😉 )"StVO (StrassenVerkehrsOrdnung)
[..]Puhhhhhhhhhhhhhhhhhh Ralphm,
Ich weiss seit kurzem das du IT Berater bist, sonst wurde ich dich als Beambter der Strassenverordnungsgesetz einstufen 😰😛
Auf keinen Fall 😉Zitat:
Kurz gesagt, ich halte mich am Gesetz. Yes sir! 😁
Gruss Hans
Ps. Ich glaube das hier keiner etwas ein zu wenden hat 😉
Sprich: Mischbereifung ist erlaubt. ... wenn das nicht so ist, bitte den Gesetzestext übersetzen. So was versteht man doch erst nach 10 mal durchlesen. Kein Wunder, dass Verwaltungen so lange mit allem beschäftigt sind...
😉
Ich glaube der Knackpunkt ist im Endeffekt doch, ob man nur Reifen mit dem Wintersymbol haben will um den Gesetzestext zu erfüllen oder Reifen, welche die bestmöglichen Wintereigentschaften haben.
Hallo zusammen,
wir stehen kurz vor dem Kauf eines 320d GT, jedoch sind dort "nur" 225/50R18 oder direkt 255/45R18 zugelassen nebst einigen Kombinationen in dieser Breite zugelassen. Leider fehlen die Zwischengrößen 235 oder 245 :-/
Es ist schon soooo lange her, dass ich mal nicht eingetragenen Reifengrößen kaufen wollte. Reicht hier eine ABE und vom Hersteller zugelassene Felgen, oder muß ich damit beim TÜV vorstellig werden??
Jeder Tipp wäre hilfreich.
Viele Grüße,
Jörg
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen/Felgen für 320d GT' überführt.]
Du meinst winterreifen?
Wenn du fuer dein auto eine ABE hast ist alles gut. (frag aber lieber nochmal)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen/Felgen für 320d GT' überführt.]
Hi,
ja, Winterreifen. Leider hat der derzeit Sommerreifen montiert und bei uns liegt noch Schnee.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen/Felgen für 320d GT' überführt.]
Zitat:
@int5749 schrieb am 5. Februar 2015 um 18:34:02 Uhr:
Hallo zusammen,wir stehen kurz vor dem Kauf eines 320d GT, jedoch sind dort "nur" 225/50R18 oder direkt 255/45R18 zugelassen nebst einigen Kombinationen in dieser Breite zugelassen. Leider fehlen die Zwischengrößen 235 oder 245 :-/
Es ist schon soooo lange her, dass ich mal nicht eingetragenen Reifengrößen kaufen wollte. Reicht hier eine ABE und vom Hersteller zugelassene Felgen, oder muß ich damit beim TÜV vorstellig werden??
Jeder Tipp wäre hilfreich.
Viele Grüße,
Jörg
Hast Du auch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) gelesen? Dort stehen jedenfalls alle von BMW zugelassenen Reifn-/Felgenkombinationen drin.
Ansonsten ist es auch möglich (wahrscheinlich sogar, bei mir war es so), dass der TÜV in seinem großen Computer alle erlaubten Reifengrößen auf
BMW-Felgenhat. Für Fremdfelgen brauchst Du natürlich eine ABE.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen/Felgen für 320d GT' überführt.]
Zitat:
@int5749 schrieb am 5. Februar 2015 um 18:51:30 Uhr:
Hi,ja, Winterreifen. Leider hat der derzeit Sommerreifen montiert und bei uns liegt noch Schnee.
Ist der ganz neu und du konntest ihn nicht auf winterreifen ausliefern lassen ab werk?
Ein ziemlicher aufreger..
Ich habe die von BMW genommen 2229EUR 4 stueck mit RDCi. klick
8 J x 18 225/50 R 18 V. Winter-Komplettrad-Satz mit Notlaufeigenschaften (Runflat). Für den 3er Gran Turismo.
Warum willst du dicke?
w
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen/Felgen für 320d GT' überführt.]
hier was offizielles von bmw
habe ich auf nachfrage vom bmw kundenservice bekommen
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen/Felgen für 320d GT' überführt.]
originale Felgen mit standardmässig zugelassener Reifengröße sind von der ABE des FZ erfasst, brauchst Du gar nichts machen
Zubehörfelgen haben meist eine ABE in denen dann auch die zulässige Reifengröße steht. Montieren und ABE mitführen
Sonstige Felgen zw. Reifengrößen, für die es keine ABE gibt (z.B. vom 5er oder F90) müssen mit Einzelabnahme eingetragen werden
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Reifen/Felgen für 320d GT' überführt.]