Winterreifen BiTu
Hallo,
da sich ja die Lieferzeiten immer wieder verkürzen, werde ich wohl Ende Feb / Anfang März meinen
A6 bekommen, und noch Winterreifen aufziehen.
Prinzipiell werde ich versuchen, ob die Felgen von meinem S4 8,5x19 ET 43 (5-Segmentspeichen) auf den A6 passen, am A6 gibt es ab Werk 8,5x19 ET 45. Es geht hier halt um die Freigängigkeit der Bremse, Traglast hat die S4 Felge genug.
Beim A6 BiTu werden ab Werk allerdings nur Reifen mit einem Traglastindex von 100 (=800kg) ausgeliefert und einem Reinfenquerschnitt von 40. Am S4 - Reifen habe ich einen Querschnitt von 35 und eine Traglast von 95 (=710kg).
Ursprünglicher Plan war, falls die Felge passt, neue Winterreifen mit dem entsprechenden Traglastindex 100 auf die S4-Felge zu montieren.
Ich war gestern beim TüV, und der nette Mann meinte, ich bräuchte nicht mal andere Reifen, solange die maximale Traglast pro Achse nicht überschritten wird. So ganz geheuer ist mir das aber nicht. Audi wird doch nicht ohne Grund den Traglastindex 100 liefern
Sehr technisches Thema, vllt. weiß jemand doch etwas, google bestätigt zwar die Aussage, aber auch nur mit uralten Quellen!
Danke schonmal....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von legolasi
Dank für die Infos, ist dann gestorben.Jetzt bietet mir der Händler Brock B32 Felgen an mit 255/35/20 er Reifen.
Hat die jemand?
ET
30= Karosseriearbeiten, "TÜV"-Abnahme
http://www.brock.de/.../...20%205x112%20ET30%20D3%2066,6%20-%20V02.pdf
ET 40 anschrauben, fahren und Freude haben,
da eintragungsfrei > siehe Seite 2 ABE 49175
http://www.brock.de/.../...20%205x112%20ET40%20D3%2066,6%20-%20V01.pdf
ABE 49175
https://www.google.de/search?...
199 Antworten
Danke für die Antwort.
Aber ganz so einfach scheint mir die Antwort nicht zu sein.
1. Die Felge hat eine ABE für den Biturbo, ABE liegt mir vor.
2. Die ABE bezieht sich auf die Verwendung der Felge mit einem der beiden genannten Radtypen.
3. Keiner der beiden Radtypen ist in meinem Brief eingetragen.
...
Und was ist in der Typengenehmigung (COC) aufgelistet?
Da sind auch noch andere Rad-/Reifenkombinationen.
Meiner Meinung nach, wenn in der allgemeinen Betriebserlaubnis mit der R/R-Kombination die Freigabe erteilt wurde, dann dürftest du diese fahren, wenn keine anderen Auflagen dort vermerkt stehen.
Sonst gäbe es ein Teilegutachten dazu und du müsstest zum TÜV dies eintragen.
Ansonsten macht ne ABE ja keinen Sinn.
Gruss
M.
Eine ABE muss man nur mitführen, macht aber nur Sinn wenn alle Punkte eingehalten werden.
(z.B. wenn du andere Federn verbaut hättest wäre diese schon ungültig)
Dafür ist sie auch da und ergänzt dann deine Typengenehmigung (COC).
Aktuelle Info vom Reifenhändler:
Da die zwei Kombinationen aus der ABE nicht in der COC stehen (warum auch immer), muss ich die Reifengröße eintragen lassen.
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Dann erschliesst sich mir nicht, wieso eine ABE beim KFB eingetragen wird, wenn diese sowieso nicht gültig ist, da R/R nicht in der COC steht. Teilegutachten hätte gereicht und weniger gekostet!?!
@swing: hast du einen BiTu??
Wenn nicht, ist eigentlich alles klar...
Ahhhh...ich bin davon ausgegangen, dass er den BiTu hat.
Da wird der Hase im Pfeffer begraben sein.😉
Wenn er die Auflagen der ABE nicht erfüllen kann z.B. er hat keinen Biturbo dann ist es doch klar dass sie bei ihm ungültig ist. 😁
Zitat:
Original geschrieben von stritzel28
Ich habe die Winterräder als Exklusive 5-Segment-Speiche in 20'' mitbestellt. Hat jemand diese Kombination? Welche Winterreifen werden auf dieser Felge ausgeliefert?
Kann mir niemand diese kurze Frage beantworten? Ich möchte nur die werkseitig montierten Winterreifen wissen.
Ja klar hab ich nen Biturbo. Hab ich mich so unverständlich ausgedrückt ;-) ?
Ich versuche es nochmal:
Die Felge hat eine ABE für A6 bis 230 kw. (Viele Felgen haben die ABE nur bis 170 kw wegen der Bremse.)
Deswegen habe ich sie auch gekauft, eben um eine Einzelabnahme oder Ähnliches zu vermeiden. Die ABE ist an zwei Reifengrößen gebunden. Diese sind nicht in der COC meines Fahrzeugs (Biturbo) enthalten.
Meine Frage war nun ob ich einfach die Felge mit den in der ABE angegebenen Reifen montieren kann, ohne Eintragung auch wenn die Reifen nicht in der COC aufgeführt sind.
Laut Reifenhändler ist dem nicht so. Sinnvoll erscheint es mir nicht...
Jetzt peil ich nichts mehr!?!
Also wenn Du die Auflagen der ABE alle erfüllst, dann solltest Du eigentlich keine Eintragungen durchführen müssen.
Ich würde an deiner Stelle mal den TÜV telefonisch kontaktieren und dir die Frage direkt von den Inspektoren beantworten lassen. Ich weiss nicht ob der Reifenhändler wirklich recht hat.
Wäre interessant die Antwort vom TÜV zu hören.
Zitat:
Original geschrieben von stritzel28
Kann mir niemand diese kurze Frage beantworten? Ich möchte nur die werkseitig montierten Winterreifen wissen.Zitat:
Original geschrieben von stritzel28
Ich habe die Winterräder als Exklusive 5-Segment-Speiche in 20'' mitbestellt. Hat jemand diese Kombination? Welche Winterreifen werden auf dieser Felge ausgeliefert?
Ich habe die 20" Winterrräder auf meinem Allroad mitbestellt gehabt.
Leider sind bei mir Pirelli Sottozero 240 Winter drauf. Ich bin überhaupt nicht zufrieden mit den Abrollgeräuschen!
Ich drück Dir die Daumen, dass es bei Dir eine andere Reifenmarke wird! Meines Wissens wechselt das bei Audi und man hat aber keinen Einfluß auf die Reifenmarke.
LG
Kann es sein das du eine ABE "nur" für die Felgen hast und zusätzlich ein Gutachten mit den angegebenen Reifengrössen (die nicht in der COC stehen) hast?
Ich hab jetzt mal die ganzen Seiten des Gutachtens zur ABE studiert und hier scheint der entscheidende Satz zu sein:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Einen Satz mit einer "Freistellung von der Pflicht" hab ich in der ABE bisher nicht gefunden. Wenn ich das richtig verstehe geh ich also mit der ABE und dem Schein / Brief zur Zulassungsstelle und lasse das eintragen. Und gut is... (Hoffentlich)
Auf jeden Fall Danke fürs mitdenken.
VG,
swing
sag uns dann halt Bescheid damit wir wissen warum das so unsäglich kompliziert ist bei Audi mit Winterfelgen..