Winterräder ohne RDKS?
Hallo zusammen,
Ich habe heute meine Winterreifen (225/60 R17) auf meinem BMW X3 G01 montiert, aber ohne RDKS-Sensoren. Ich habe die kompletten Räder online gekauft und habe nicht bemerkt, dass sie kein RDKS enthalten.
Jetzt, da es keine RDKS-Sensoren in jedem Reifen gibt, versucht das Auto im Moment, den Reifendruck zu messen, steckt aber irgendwie bei 19% fest. Ich bin nur ein paar Kilometer gefahren.
Wenn ich das Auto starte, erhalte ich die Meldung "i", dass das Auto das RDKS-Signal misst.
Meine Frage ist nun, was passiert, wenn ich mit dem Auto etwas mehr sagen kann. Würde das Auto eine Fehlermeldung geben? Wenn ja, würde diese Meldung immer erscheinen, wenn ich fahre, oder würde sie verschwinden?
Ist es ärgerlich, kein RDKS zu haben? Meine anderen alten 3er haben diese Funktion nicht und es hat mich nie gestört, den Reifendruck individuell messen zu lassen. Ich kann damit leben, wenn das Auto sagt, dass der Reifendruck niedrig ist, ohne mir zu sagen, welcher! Ohne RDKS ist es jedoch ärgerlich, wenn jedes Mal eine Fehlermeldung auftaucht und eine Art Signalton ertönt oder auf der zentralen Computerplatine gelb oder rot angezeigt wird.
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen.
Vielen Dank.
S. Butt
Beste Antwort im Thema
Naja, bei einem M40 kostet ein orig. 20“ Reifensatz 3800 € ! Bei einem guten !! Reifenhändler um die 2000 € incl. RDKS, Montage, Reifengarantie und Einlagerung. Der Preisunterschied ist doch sehr beachtlich...
34 Antworten
Aber funktioniert RDKS nun auch beim G01 oder nur RDCi?
Zitat:
@sacch schrieb am 16. November 2019 um 19:23:33 Uhr:
Aber funktioniert RDKS nun auch beim G01 oder nur RDCi?
Ist doch alles das Gleiche.
Auch BMW verwendet dafür 433MHz Sender. Man muss nur den zum Auto passenden Sensor beschaffen.
Im Falle des X3 G01 ist das ein auf BMW kodierter Schrader AG5SP4-D
BMW Teilenummer : 3610 6887140-02
Kostet als kompletter Satz ca. 100,- (nicht bei BMW)
Zitat:
@sacch schrieb am 16. November 2019 um 15:09:01 Uhr:
Wegen des Metallgepflechts im Reifen und dann gestörter funkübertragung ?
Nein, weil man bei RunFlat Druckverlust/Beschädigungen viel schwerer mitbekommt
Zitat:
@lulesi schrieb am 16. November 2019 um 17:30:40 Uhr:
Zitat:
@DrSnuggles76 schrieb am 15. November 2019 um 20:33:00 Uhr:
War es nicht sogar so, das ein RDKS inzwischen bei Neuwagen vorgeschrieben ist? Falls ja, dann musst Du entsprechende Sensoren nachrüsten lassen.Nein RDKS sind nicht vorgeschrieben.
Es ist ein System vorgeschrieben das bei Druckverlust warnt. Dies kann ein aktives Messsystem wie z.B. RDKS sein, das nur eine Variante eines aktiv Luftdruck messenden Systemes ist, oder es kann ein passives System sein dass über die ABS Sensoren die Drehzahlunterschiede der Reifen auswertet.
RDKS steht für ReifenDruckKontrollSystem und das kann direkt (aktiv) oder indirekt (passiv) sein
Ergo sind RDK-Systeme (kurz RDKS) vorgeschrieben
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Zitat:
@picknicker197! schrieb am 16. November 2019 um 14:31:27 Uhr:
Sind das Runflat Pneus?
Da sind RDK-Sensoren besonders kritisch.
Sonst allgm. Pflicht für alle Neuwagen ab Nov2015
Nein, die ich jetzt habe, sind Standard-Winterreifen auf Winterfelgen.
Die Sommerreifen, die mit dem Auto geliefert wurden, sind platt und mit RDKS sensoren
Zitat:
@enschr schrieb am 16. November 2019 um 17:43:21 Uhr:
Meine Reifen haben ca. 20km gedauert bis die richtig eingestellt wurden, es hat auch ganz lange bei 19% gehangen bis es dann weiter lief, vielleicht hast du doch die Sensoren
Ich bin heute mit meinem Auto ca. 20 km ohne RDKS gefahren und habe dann plötzlich die Fehlermeldung erhalten, dass das RDKS-System den Reifendruck nicht lesen kann. Danach bekam ich dieses gelbe blinkende Reifendruck-Fehlersymbol und nach ungefähr einer Minute hörte es auf zu blinken, blieb aber dort. Jetzt halte ich jedes Mal an und starte dann das Auto. Dieses gelbe Symbol kommt und bleibt auf dem Board.
Meine RDKS würden nächste Woche eintreffen und sie dann ohne weitere Verzögerung installieren.
Zitat:
@sbutt schrieb am 16. November 2019 um 23:20:37 Uhr:
Zitat:
@enschr schrieb am 16. November 2019 um 17:43:21 Uhr:
Meine Reifen haben ca. 20km gedauert bis die richtig eingestellt wurden, es hat auch ganz lange bei 19% gehangen bis es dann weiter lief, vielleicht hast du doch die SensorenIch bin heute mit meinem Auto ca. 20 km ohne RDKS sensoren gefahren und habe dann plötzlich die Fehlermeldung erhalten, dass das RDKS-System den Reifendruck nicht lesen kann. Danach bekam ich dieses gelbe blinkende Reifendruck-Fehlersymbol und nach ungefähr einer Minute hörte es auf zu blinken, blieb aber dort. Jetzt halte ich jedes Mal an und starte dann das Auto. Dieses gelbe Symbol kommt und bleibt auf dem Board.
Meine RDKS sensoren würden nächste Woche eintreffen und sie dann ohne weitere Verzögerung installieren.
Hallo zusammen,
Ich habe die RDKS-Sensoren am Mittwoch erhalten.
https://www.ebay.de/itm/184035870245
Heute habe ich ihre Installation in der Werkstatt gemacht.
Werkstatt hat mir 60 € berechnet und die Sensoren installiert. Nachdem das Rad mit den Sensoren montiert war, versuchte der Techniker, die Sensoren durch ein Gerät zu testen. KEIN SIGNAL. Der Techniker sagte dann, die Sensoren seien wahrscheinlich nicht kompatibel. Dann bat er darum, loszufahren und zu testen, ob das RDKS des Autos das Signal aufnimmt.
Ich bin ungefähr 20 km gefahren und habe 3 Mal versucht zu kalibrieren. Jedes Mal habe ich den Fehler bekommen, dass die Signale nicht erkannt werden und dann jedes Mal das gelbe Licht in der board auffordert.
Es scheint, dass entweder die Sensoren für dieses Auto defekt oder inkompatibel sind!
Jetzt habe ich vor dem Kauf die Kompatibilität der Sensoren mit meinem Auto (BMW X3 G01, xDive20i, 0005 / CRU) auf der Verkäuferseite überprüft. Die Meldung, die ich erhalten habe, besagt, dass die Sensoren kompatibel sind.
Nun frage ich mich also, welche Möglichkeiten habe ich?
Ich möchte nicht nur das Geld (82,99 EUR) einfordern, das ich für die Sensoren bezahlt habe, sondern auch die Installationskosten von 59,60 EUR.
Natürlich hat der Workshop mir 59,60 EUR in Rechnung gestellt, was bedeutet, dass es nicht ihre Schuld ist, dass die Sensoren nicht funktionieren.
Auf der anderen Seite habe ich dem Verkäufer geglaubt, dass die Sensoren kompatibel sind, und dann mit der Installation begonnen.
Was soll ich in diesem Fall tun? Denken Sie nicht, dass mein Anspruch auf volle Rückerstattung plus Installationskosten vom Verkäufer bezahlt werden sollte?
Was ist, wenn der Verkäufer mir die Installationskosten nicht zahlt? Gibt es einen Schritt, den ich gegen den Verkäufer unternehmen kann?
Auch die Sensoren befinden sich noch in den Reifen. Wenn der Verkäufer sagt, dass ich den Betrag erst nach Rücksendung der Sensoren bezahle, was soll ich dann in diesem Fall tun? Das Entfernen der Sensoren würde weitere 60 EUR bedeuten.
Ich bin total angewidert von dieser unglücklichen Situation, in der ich mich gerade befinde.
Letzte Woche habe ich 60 EUR bezahlt, nur für den Reifenwechsel (Sommer zu Winter), und da ich zu diesem Zeitpunkt keine Sensoren hatte, musste ich für heute einen zusätzlichen Termin vereinbaren, nur für die Sensoren, und ich habe 60 EUR bezahlt nochmal nur für die sensorinstallation und noch kein erfolg.
Bitte raten Sie mir, was ich in diesem Fall tun kann!
Danke vielmals.
... Original BMW Winterreifen kaufen, dann wären diese Probleme nicht passiert.
Ich glaube nicht, dass hier jemand für die Kosten aufkommen wird.
Lg
Dallas
Seit der letzten Reform des Gewährleistungsrechts im vergangenen Jahr haftet der Händler grundsätzlich für die Ein- und Ausbaukosten von von ihm im Verkehr gebrachten fehlerhaften Bauteilen. Sind die Sensoren also von Anfang defekt gewesen oder erfüllen sie eine zugesicherte Eigenschaft nicht, so ist der Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet.
Sind die erworbenen Sensoren von ihm als kompatibel beworben worden, kannst du dir zusätzlich entstandenen Kosten einfordern.
Zitat:
@dallas99 schrieb am 22. November 2019 um 22:03:20 Uhr:
... Original BMW Winterreifen kaufen, dann wären diese Probleme nicht passiert.
Blah...
Zitat:
@dallas99 schrieb am 22. November 2019 um 22:03:20 Uhr:
Ich glaube nicht, dass hier jemand für die Kosten aufkommen wird.
Glauben ist bekanntlich nicht wissen:
§ 439
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) 1Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. 2§ 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
Zitat:
@picknicker197! schrieb am 23. November 2019 um 01:06:12 Uhr:
Zitat:
@dallas99 schrieb am 22. November 2019 um 22:03:20 Uhr:
... Original BMW Winterreifen kaufen, dann wären diese Probleme nicht passiert.Blah...
Zitat:
@picknicker197! schrieb am 23. November 2019 um 01:06:12 Uhr:
Zitat:
@dallas99 schrieb am 22. November 2019 um 22:03:20 Uhr:
Ich glaube nicht, dass hier jemand für die Kosten aufkommen wird.Glauben ist bekanntlich nicht wissen:
§ 439
Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) 1Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. 2§ 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
So die Theorie.
Viel Spaß beim Einfordern der Kosten. Der Händler hat seinen Firmensitz in Hongkong. Und natürlich will der seine Ware erst zurück.
Ich verstehe eh nicht, wie man sich so dusselig anstellen kann. Offensichtlich hat der Threadstarter keine Ahnung, aber weil Geiz geil sein soll, wird permanent an falschen Ende gespart.
Oben hatte ich die originale Teilenummer genannt. Was ist so schwer daran die zu kaufen. Stattdessen wird wegen 20,- Einsparung ein noname Produkt bestellt von einem Chinahändler.
Da hat die Oma doch recht, wenn sie sagt, dass sie für billig kein Geld hat. 🙄
Zitat:
So die Theorie.
Viel Spaß beim Einfordern der Kosten. Der Händler hat seinen Firmensitz in Hongkong. Und natürlich will der seine Ware erst zurück.
Das habe ich mir nicht genau angeschaut - dann ist das sicherlich kein erfolgsversprechendes Unterfangen
Nichts desto trotz spricht nichts dagegen, seine Winterreifen woanders als bei BMW zu kaufen