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Winterräder Mazda 6 neues Modell

Themenstarteram 19. Oktober 2008 um 9:44

Moin,ich habe mir gestern einen neuen Mazda 6 Kombi bestellt.

Der Verkäufer sagte zu mir das ich für knapp 800 Euro eien Winterkomplettradsatz nehmen müßte,da mein Auto Luftdrucksensoren besitz und sonst das ABS nicht mehr gehen würde..??

Stimmt das..??

Mfg Daniel

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56 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tobiasj

Servus Gerhard,

also für mich sind 450 Euro kein Kleingeld.Den Wagen konnt ich mir nur leisten,weil ich ihn über meine Fa fast 25% billiger bekommen habe.Dafür hab ich meinen A4 in Zahlung gegeben und den Rest von meinem Ersparten genommen von dem jetzt nix mehr da ist!

Ich bin jetzt 22 Jahre ohne dieses System gefahren.Und dieses Extra hab ich mir nicht ausgesucht, sondern es war halt mal dabei,aber es scheint mich wohl mehr oder weniger zu zwingen meine WR über Mazda zu kaufen wenn sich dieses System nicht deaktivieren lässt.

Ich werde heute nochmal zu Mazda fahren und mit meinem Händler eine Lösung suchen.

Gruß Olli

... OK, das mit "Kleingeld" war ja auch durchaus überzeichnet gemeint. Ich bin aber der Meinung, daß das Hauptproblem eher in der Modellpolitik von Mazd (und den meisten anderen Japanern) liegt: Man kann immer nur ganze Ausstattungspakete kaufen, nicht einzeln konfiguriert. Wenn ich nun aber mal ein Modell mit Reifendrucksensoren wähle, dann liegt es zumindest für mich in der Natur der Sache, diese auch mit Winterrädern nützen zu wollen.... - und: wie gesagt - wenn man rechtzeitig daran denkt und sich die Dinger dann auch noch "rausverhandelt", kann man dann kein Haar mehr in der Suppe finden.

 

SG,

Gerhard

am 1. Dezember 2008 um 6:41

War am Freitag bei meinem Mazda-Händler in München und der hat mir gesagt dass ich ohne Probleme weiterfahren kann wenn mich dieses gelbe Lämpchen nicht stört.Das System hat keinerlei weitere Auswirkungen auf irgendwelche anderen Systeme des Wagens.Das die ABE erlischt hab ich auch nicht gesagt bekommen.Man hat mir auch die speziellen Ventile gezeigt die mal schlappe 245 Euro kosten.

Das System überwacht wirklich nur den Reifendruck und der Fehler soll angeblich weg sein sobald ich die Sommerreifen wieder drauf habe.Wenn nicht dann würde ich ein kostenloses "Reset" bekommen.

Es haben anscheinend schon mehr Leute wg diesem Problem angerufen und denen wurde dasselbe gesagt.

Also verlass ich mich jetzt mal auf diese Aussage wobei natürlich ein leicht komisches Gefühl bleibt!!!!

Gruß Olli

am 1. Dezember 2008 um 12:19

Hallo, Tobias! Hallo, mig77!

Mit euren Beiträgen zu Thema RDKS liegt ih genau auf meiner Linie. Meine Vergölst-Reifenhändler hat sich aber doch sehr kundenfrendlich verhalten. Die Sensoren wurden von der Werkstatt bei Mazda bestellt und eingebaut. (Lieferzeit drei Wochen) Ich fand es eben auch sehr schlecht von Mazda mir was unterzujubeln wovon nicht mal der Verkäufer des Autos bescheid wusste. Der arme Kerl musste zig Neuwagenkäufer vertrösten und der erste große Schnee stand an.

Nach wie vor halte ich es jedoch für eine gute Entscheidung mir dieses Auto zu leisten. Es istschon was besonderes.

Allzeit gute Fahrt, Pebin!

Servus und hallo,

jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazu geben.:D

Also ich bin seit 4 Tagen stolzer Besitzer eines Mazda6 Sport 2.5l Dynamic mit Prof-Paket MIT serienmäßigen Reifendrucksensoren.

Und jetzt zum Thema:

Wenn ihr den Reifenwechsel durchführt, braucht ihr defenitiv auch die Sensoren, denn lt. Gesetz erlischt die Betriebserlaubnis! Denn wenn ein System im Fahrzeug verbaut ist, dann hat dies auch zu funktionieren! Ich arbeite in einer Bundesbehörde und selbst die Rechtsverdreher in meinem Haus bestätigen dies!!! Also lasst euch nichts anderes erzählen!!!!!!! :eek:

Auf deutsch: Wenn Ihr, die Sensoren serienmäßig habt, kommt ihr gar nicht drum herum!!!!:mad:

Kostenpunkt bei Mazda: 55,--€ pro Stück

Ich habe mir von Autec das Baltic B Rad in der Größe 6,5 x 16 mit ContiWinterkontakt in der Dimension 205/60/16 draufgesteckt.

Dafür hab ich 587,-- Euronen bezahlt incl. Wuchten, Montage zzgl. den Sensoren von 220,-- Taken. Quasi insgeamt: knapp 800,-- €!

Und jetzt was super interessantes!

Mein Mazdahändler erzählte mir, dass ich für die Reifendrucksensoren NUR das Mazda Originalrad nehmen kann, denn die Sensoren würden nicht in eine Zubehörfelge passen! Gelächter in der Südkurve! Absoluter Quatsch! Passen wie angegossen!

Tipp: Trotzdem beim Felgenhersteller nachfragen! Sicher ist sicher! ;)

Als er mir dann noch zu erklären versuchte, ich müsse die Felgen plus Reifen nach dem Montieren an das Fahrzeug anlernen lassen, war ich echt buff!!!

Grund: Wenn es nicht angelernt wird (per Computer), wird das Reifendruckkontrollsystem wahnsinnig und blinkt und pfeift! :confused:

Hinzu kommt, dass auch beim "Wiederwechsel" von Winter auf Sommer, wiederum ein "Anlernen" notwendig ist, welches pro Einpflegen ins Steuergerät round about 38,-- Euro macht. also knapp 80 für die Saison!

Sauber hab ich mir gedacht und machte mich auf eine Lösungssuche, wie ich mir wenigstens denn Schmarrn sparen kann.

Und siehe da, ich wurde fündig!

Das Anlernen der Reifendrucksensoren ist super easy going und kann selbst ausgeführt werden.

Und wo stehts??? Im Bordbuch unter "Reifenwechsel"!!!!

Ich habe die Schritte wie beschrieben ausgeführt und es fundst tadellos! Kein Pfeifen, kein Lämpchen!

War gestern nochmals beim "Freundlichen" und selbst die wussten nichtmal, dass diese Variante möglich ist. :confused::confused::confused:

Naja entweder wollter mir nur die 80 Flocken aus der Tasche ziehen oder sie wussten es tatsächlich nicht.... Kein Ahnung ist mir auch egal, denn ich kann beruhigt sagen: es fundst...!!! :D:D:D:D

Also Freunde, ich habs vor gemacht, macht es einfach nach! Im Übrigen ist das System nicht abschaltbar! No way!

Ich bin auch der Ansicht, wenn man sich schon ein Auto für knapp 33.000 Mücken kauft, sollten auch noch die 5 Euro da sein, um sich die Sensoren zu leisten!

Sollten die Zeiten des "rumpfuschens" nicht vorbei sein???

Das lass ich jetzt einfach mal so stehen....

Bye next & peace out

greetings

Flo

am 6. März 2009 um 15:58

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von FloPassatVR6

Wenn ihr den Reifenwechsel durchführt, braucht ihr defenitiv auch die Sensoren, denn lt. Gesetz erlischt die Betriebserlaubnis! Denn wenn ein System im Fahrzeug verbaut ist, dann hat dies auch zu funktionieren! Ich arbeite in einer Bundesbehörde und selbst die Rechtsverdreher in meinem Haus bestätigen dies!!! Also lasst euch nichts anderes erzählen!!!!!!! :eek:

Auf deutsch: Wenn Ihr, die Sensoren serienmäßig habt, kommt ihr gar nicht drum herum!!!!:mad:

...ich habe selten so einen grandiosen Blödsinn gelesen!!!

Richtig ist natürlich, dass ein System, welches am Auto installiert ist, auch funktionieren muß! ...tja, aber ein Reifenluftdrucküberwachungssystem, dessen Hardware an den Sommerfelgen in der Garage liegt, ist definitv KEIN installiertes System.

Wenn das anders gesehen würde, dann müßte jedes Stück Software, welches für irgend ein Feature in irgendeinem Steuergerät vorhanden wäre, als installiertes System gelten und auch eine Entsprechung in Hardware haben ...ich bin gespannt, was ein Autohersteller dazu sagt, wenn an ihm im ESP-Steuergerät das Vorhandesein von Algorithmen für einen Allradantrieb nachweist und als Kunde einfach verlange, dass natürlich auch der Allradantrib physikalisch vorhanden sein müßte.

Genauso wäre es lustig, bei Fahrzeugen, die z.B. ein Multifunktionskombiinsrument für verschiedene Motorvarianten haben, bei einem Benziner auf die Glühkerzen zu bestehen, weil der Kombi eine solche Anzeige (nicht benutzt) für die Vorglühanlage irgendwo hat.

...ich denke, es ist inzwischen jedem ein Licht aufgegangen... wenn die Reifendruck-Hardware in der Garage liegt, gillt ein Stück Software, oder eine Lampe nicht als installiertes System ...höchstens als System, dass Mazda installirt hat, um euch das Geld aus de Tasche zu ziehen ;-)

Gruß, Jörn

PS: Unberührt davon ist natürlich die Tatsache, dass Run-Flat Reifen ein Drucküberwachungssystem so haben müssen, wie z.B. Xenon Licht eine Scheinwerferreinigungsanlage!

Gelächter in der Südkurve!

... sei mir nicht bös, aber ich glaub du hast überhaupt keinen Plan, ausser irgendwelche Fachsimpeleien von dir zu geben. Ich glaub nicht mal, dass du dich in irgendeiner Weise jemals mit der Thematik befasst zu haben!

Also würd ich mich erstmal schlau machen, bevor große Reden geschwungen werden. Hast du überhaupt Erfahrungen mit dem Model? Ich glaubs nicht wirklich....

Also Schwall in All und bye next

Zitat:

Original geschrieben von FloPassatVR6

Gelächter in der Südkurve!

... sei mir nicht bös, aber ich glaub du hast überhaupt keinen Plan, ausser irgendwelche Fachsimpeleien von dir zu geben. Ich glaub nicht mal, dass du dich in irgendeiner Weise jemals mit der Thematik befasst zu haben!

Also würd ich mich erstmal schlau machen, bevor große Reden geschwungen werden. Hast du überhaupt Erfahrungen mit dem Model? Ich glaubs nicht wirklich....

Also Schwall in All und bye next

ach ja und bye the way! wennst meins mal richtig gelesen hättst, steht nix davon, dass die Sensoren in der Garage liegen sollen. Die gehören schon in die Winterreifen.... Klingt komisch ist aber so!

am 6. März 2009 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von FloPassatVR6

Gelächter in der Südkurve!

... sei mir nicht bös, aber ich glaub du hast überhaupt keinen Plan, ausser irgendwelche Fachsimpeleien von dir zu geben. Ich glaub nicht mal, dass du dich in irgendeiner Weise jemals mit der Thematik befasst zu haben!

Also würd ich mich erstmal schlau machen, bevor große Reden geschwungen werden. Hast du überhaupt Erfahrungen mit dem Model? Ich glaubs nicht wirklich....

Also Schwall in All und bye next

...jeder Hersteller beantragt eine Betriebserlaubnis, mit solchen Features, nur als Option. Keiner verbaut sich die Möglichkeit, das Fahrzeug, z.B. in einer günstigeren Flottenversion für einen großen Kunden ohne diese Option anzubieten, bzw. sonst eine neue Betriebserlaubnis einholen zu müssen.

Nur bei einem Reifensystem, bei dem ein schleichender Plattfuß nicht unbedingt bemerkt werden würde (z.B. Runflat), ist ein Reifendruckkonrollsystem verpflichtend.

Es ist das selbe, wie bei anderen Systemen auch: wenn ich kein Xenon habe, kann ich die "Hardware Düsen" der Scheinwerferreinigungsanlage von der Stoßstange abbauen und die Öffnungen verschließen. Auch wenn die Leitungen, der Schalter etc. verbleiben, ist das System deinstalliert und alles ist OK und Betriebserlaubniskonform.

Ich bin seit über 20 Jahren mit einem Automobilbauingenieur befreundet (ich bin selber auch Ingenieur), der wirklich und wahrhaftig solche Zulassungen von Betriebserlaubnissen gemacht hat (bei einem der größen deutschen Hersteller) und habe keinen Anlass, an seiner Darstellung zu zweifeln.

Gruß, Jörn

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Zitat:

Original geschrieben von FloPassatVR6

Gelächter in der Südkurve!

... sei mir nicht bös, aber ich glaub du hast überhaupt keinen Plan, ausser irgendwelche Fachsimpeleien von dir zu geben. Ich glaub nicht mal, dass du dich in irgendeiner Weise jemals mit der Thematik befasst zu haben!

Also würd ich mich erstmal schlau machen, bevor große Reden geschwungen werden. Hast du überhaupt Erfahrungen mit dem Model? Ich glaubs nicht wirklich....

Also Schwall in All und bye next

...jeder Hersteller beantragt eine Betriebserlaubnis, mit solchen Features, nur als Option. Keiner verbaut sich die Möglichkeit, das Fahrzeug, z.B. in einer günstigeren Flottenversion für einen großen Kunden ohne diese Option anzubieten, bzw. sonst eine neue Betriebserlaubnis einholen zu müssen.

Nur bei einem Reifensystem, bei dem ein schleichender Plattfuß nicht unbedingt bemerkt werden würde (z.B. Runflat), ist ein Reifendruckkonrollsystem verpflichtend.

Es ist das selbe, wie bei anderen Systemen auch: wenn ich kein Xenon habe, kann ich die "Hardware Düsen" der Scheinwerferreinigungsanlage von der Stoßstange abbauen und die Öffnungen verschließen. Auch wenn die Leitungen, der Schalter etc. verbleiben, ist das System deinstalliert und alles ist OK und Betriebserlaubniskonform.

Ich bin seit über 20 Jahren mit einem Automobilbauingenieur befreundet (ich bin selber auch Ingenieur), der wirklich und wahrhaftig solche Zulassungen von Betriebserlaubnissen gemacht hat (bei einem der größen deutschen Hersteller) und habe keinen Anlass, an seiner Darstellung zu zweifeln.

Gruß, Jörn

Dem Ingeneurberuf alle Ehre, doch du liegst 1000%-ig daneben! Möglicherweise haste deinen Freund auch nur falsch verstanden. Es ist alles möglich!

Beispiel: Ich hatte nen 3er Golf und hab mir die Originalxenonkit aus einem Audi A8 eingebaut. Zum TÜV, wollte es eintragen lassen! Aber nullinger! Keine automatische Leuchtweitenregulierung, keine Scheinwerferreinigungsanlage; und dann kannst noch soviel Original bringen... Hammer net, kriegstes net! Ende der Durchsage! Mir wars damals auf bayerischer Art "scheißegal", aber erwischen darfst dich nicht lassen. Und sorry, ich könnte schwören, wenn du jetzt den Mazda nimmst, baust ihm alle Bestandteile aus, die für Xenon notwendig sind, dann viel Spaß beim TÜV! Der wird dir dann schon was flüstern!

Sorry, wir müssen hier jetzt keine Laudatio halten! Ich mein es ist ja schließlich nicht auf meinem Mist gewachsen oder meine persönliche Meinung! Mir wäre es auch lieber gewesen, ich hätte die Sensoren nicht kaufen müssen. Weißt was ich mein. Aber am Gesetz kommste halt nicht vorbei! Wie schizophren der ganze Spaß auch seien mag. Es ist einfach nunmal Fact!

Mit der Geschichte RunFlat-Reifen stimm ich dir sogar zu, dass gerade hier die Sensoren äußerst notwendig sind, denn man sieht es kaum, wennst nen Platten hast! Aber glaub mir auch bei 18-Zöller (ohne RunFlat) siehst du es auch kaum wenn ihm mal schnell 1,5 bar fehlen!

Ich fahr seit 20 Jahren Auto ohne Reifendruckkontrollsystem und hätte es wohl nun auch nicht bebraucht. Aber was ma haben, des haben wir.... Oder etwa nicht???

Zitat:

Original geschrieben von FloPassatVR6

Zitat:

Original geschrieben von understatement

 

...jeder Hersteller beantragt eine Betriebserlaubnis, mit solchen Features, nur als Option. Keiner verbaut sich die Möglichkeit, das Fahrzeug, z.B. in einer günstigeren Flottenversion für einen großen Kunden ohne diese Option anzubieten, bzw. sonst eine neue Betriebserlaubnis einholen zu müssen.

Nur bei einem Reifensystem, bei dem ein schleichender Plattfuß nicht unbedingt bemerkt werden würde (z.B. Runflat), ist ein Reifendruckkonrollsystem verpflichtend.

Es ist das selbe, wie bei anderen Systemen auch: wenn ich kein Xenon habe, kann ich die "Hardware Düsen" der Scheinwerferreinigungsanlage von der Stoßstange abbauen und die Öffnungen verschließen. Auch wenn die Leitungen, der Schalter etc. verbleiben, ist das System deinstalliert und alles ist OK und Betriebserlaubniskonform.

Ich bin seit über 20 Jahren mit einem Automobilbauingenieur befreundet (ich bin selber auch Ingenieur), der wirklich und wahrhaftig solche Zulassungen von Betriebserlaubnissen gemacht hat (bei einem der größen deutschen Hersteller) und habe keinen Anlass, an seiner Darstellung zu zweifeln.

Gruß, Jörn

Dem Ingeneurberuf alle Ehre, doch du liegst 1000%-ig daneben! Möglicherweise haste deinen Freund auch nur falsch verstanden. Es ist alles möglich!

Beispiel: Ich hatte nen 3er Golf und hab mir die Originalxenonkit aus einem Audi A8 eingebaut. Zum TÜV, wollte es eintragen lassen! Aber nullinger! Keine automatische Leuchtweitenregulierung, keine Scheinwerferreinigungsanlage; und dann kannst noch soviel Original bringen... Hammer net, kriegstes net! Ende der Durchsage! Mir wars damals auf bayerischer Art "scheißegal", aber erwischen darfst dich nicht lassen. Und sorry, ich könnte schwören, wenn du jetzt den Mazda nimmst, baust ihm alle Bestandteile aus, die für Xenon notwendig sind, dann viel Spaß beim TÜV! Der wird dir dann schon was flüstern!

Sorry, wir müssen hier jetzt keine Laudatio halten! Ich mein es ist ja schließlich nicht auf meinem Mist gewachsen oder meine persönliche Meinung! Mir wäre es auch lieber gewesen, ich hätte die Sensoren nicht kaufen müssen. Weißt was ich mein. Aber am Gesetz kommste halt nicht vorbei! Wie schizophren der ganze Spaß auch seien mag. Es ist einfach nunmal Fact!

Mit der Geschichte RunFlat-Reifen stimm ich dir sogar zu, dass gerade hier die Sensoren äußerst notwendig sind, denn man sieht es kaum, wennst nen Platten hast! Aber glaub mir auch bei 18-Zöller (ohne RunFlat) siehst du es auch kaum wenn ihm mal schnell 1,5 bar fehlen!

Ich fahr seit 20 Jahren Auto ohne Reifendruckkontrollsystem und hätte es wohl nun auch nicht bebraucht. Aber was ma haben, des haben wir.... Oder etwa nicht???

... im übrigen haben nicht alles Mazda6 Modelle die Reifendruckkontrolle. Nur Dynamic und Top-Version!

am 6. März 2009 um 20:02

Zitat:

Original geschrieben von FloPassatVR6

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Es ist das selbe, wie bei anderen Systemen auch: wenn ich kein Xenon habe, kann ich die "Hardware Düsen" der Scheinwerferreinigungsanlage von der Stoßstange abbauen und die Öffnungen verschließen. Auch wenn die Leitungen, der Schalter etc. verbleiben, ist das System deinstalliert und alles ist OK und Betriebserlaubniskonform.

Beispiel: Ich hatte nen 3er Golf und hab mir die Originalxenonkit aus einem Audi A8 eingebaut. Zum TÜV, wollte es eintragen lassen! Aber nullinger! Keine automatische Leuchtweitenregulierung, keine Scheinwerferreinigungsanlage; und dann kannst noch soviel Original bringen... Hammer net, kriegstes net! Ende der Durchsage!

...lesen hilft!

Genau das habe ich geschrieben!!! Xenon und die Scheinwerferreinigungsanlage sind aneinader gebunden.

Jedoch nur in eine Richtung denn: Jede Taube ist ein Vogel, aber nicht jeder Vogel ist eine Taube. Das heißt, dass Du kein Xenon ohne Scheinwerferreinigung betreiben darfst, wohl aber eine Sceinwerferreinigung ohne Xenon... und in zweiterem Fall darfst Du die Scheinwerferreinigung abbauen, ohne dass die Betriebserlaubnis erlischt.

Um wieder auf das Reifendruckkontrollsystem zurück zu kommen: Wenn Du Reifen mit Notlaufeigenschaften hast, mußt Du auch ein Reifendruckkontrollsystem haben. Wenn Du aber ein Reigendruckkontrollsystem OHNE Reifen mit Notlaufeigenschaften hast, kannst Du das Reifendruckkontrollsystem abbauen und behältst die Betriebserlaubnis.

Gruß, Jörn

Du solltes mal mehr VW-Szene lesen, dann wüsstest du auch, dass da auch ganz anders geht. Aber um das geht es hier nun nicht!

Fakt ist:

Wenn man ein Fahrzeug mit einer bestimmten technischen Sicherheitsausstattung ausgeliefert bekommt, hat dieses Fahrzeug so wie es ist, eine ABE bekommen.

Wenn dann bestimmte Sachen davon nicht so richtig funktionieren, muss man sie reparieren lassen oder durch eine technische Veränderung ausschalten lassen und vom TÜV abnehmen lassen.

Also, wenn ein Mazda mit Reifendrucksensoren ausgeliefert worden ist, dann MÜSSEN auch wieder welche an die Winterräder ran, weil diese ein Bestandteil der ABE vom Fahrzeug sind.

Und zu der Geschichte:

Aber eigentlich ist es doch dann das Gleiche, wenn man ABS oder ESP hat.

Was man ja eigentlich auch bei jedem Auto abschalten kann.

Dass wäre doch das gleiche in grün oder nicht?

Und die ABS und ESP Frage hat hier nix mit dem Thema zu tun!

Aber es ist auch nicht das gleiche! ESP benötigt ABS um zu arbeiten und das ABS kannst du nicht ausstellen aber das ESP.

so watch out & see done

Zitat:

Original geschrieben von FloPassatVR6

 

Und jetzt zum Thema:

Wenn ihr den Reifenwechsel durchführt, braucht ihr defenitiv auch die Sensoren, denn lt. Gesetz erlischt die Betriebserlaubnis! Denn wenn ein System im Fahrzeug verbaut ist, dann hat dies auch zu funktionieren! Ich arbeite in einer Bundesbehörde und selbst die Rechtsverdreher in meinem Haus bestätigen dies!!! Also lasst euch nichts anderes erzählen!!!!!!! :eek:

Das ist derselbe Blödsinn wie er zum Deaktivieren der Gurtwarner immer wieder geschrieben wird.

Zitat:

§ 19 StVZO

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Keine dieser Voraussetzungen ist beim Deaktivieren des Gurtwarners oder des Reifendruckkontrollsystems erfüllt.

am 11. März 2009 um 9:26

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor

Das ist derselbe Blödsinn wie er zum Deaktivieren der Gurtwarner immer wieder geschrieben wird.

...Du hast Rexht, aber er wird es nicht einsehen und den Blödsinn, den ihm Mazda, bzw. der Händler erzählt hat, weiterverbreiten. (was sollen die auch sagen, wenn sie zu blöd sind, um die Option zu deaktivieren...)

Da ich jetzt auch schon verunsichert war, habe ich das über einen befreundeten Automobilbauingenieur nachgucken lassen. Ergebnis: derzeit gibt es in Deutschland nicht eine einzige Fahrzeug-Betreibserlaubnis, bei der Reifen/Felgen Kombinationen und deren Ausgestaltung (also Reifen/Felgen mit Notlaufeigenschaften und die dafür erforderliche Reifendrucküberwachung) in dem Hauptteil der Betreibserlaubnis mit aufgenommen wurden ...alles immer nur unter "zu Ziffer xxx blablabla, etc."

Wenn da irgendwann mal ein Hersteller so beantragt (also im Hauptteil der Betriebserlaubnis), dann würden sich das so in der COC wiederspiegeln, dass unter Ziffer 32 NUR!!! Reifen mit Notlaufeigenschaften aufgeführt wären und auch unter Ziffer 50 alle Zusätze zu Ziffer 32 NUR!!! Reifen, Felgen, etc. mit Notlaufeigenschaften aufführen.

Das ist auch bei Mazda definiv nicht so!

Gruß, Jörn

Zitat:

Original geschrieben von FloPassatVR6

Du solltes mal mehr VW-Szene lesen, dann wüsstest du auch, dass da auch ganz anders geht. Aber um das geht es hier nun nicht!

Fakt ist:

Wenn man ein Fahrzeug mit einer bestimmten technischen Sicherheitsausstattung ausgeliefert bekommt, hat dieses Fahrzeug so wie es ist, eine ABE bekommen.

Wenn dann bestimmte Sachen davon nicht so richtig funktionieren, muss man sie reparieren lassen oder durch eine technische Veränderung ausschalten lassen und vom TÜV abnehmen lassen.

Also, wenn ein Mazda mit Reifendrucksensoren ausgeliefert worden ist, dann MÜSSEN auch wieder welche an die Winterräder ran, weil diese ein Bestandteil der ABE vom Fahrzeug sind.

...

Merkst du eigentlich was du für einen Müll schreibst? Keine Ahnung bei welcher Bergwacht du arbeitest, aber als Cop kann ich dir sagen, dass weder die Betriebserlaubnis erlischt (selbst dann nicht wenn du sie aus den Sommerrädern entfernen lassen würdest!), noch das sie Bestandteil der Fahrzeug-ABE sind!

Reifendrucksensoren sind in keinster Weise für Neu-Fahrzeuge und ihre EU-ABE vorgeschrieben (ist erst geplant für die nächsten Jahre, analog vorgeschriebene Ausrüstung mit TFL). Wenn (als Extra) verbaut, müssen sie zwar selber eine eigene ABE besitzen, ob man sie dann jedoch nutzt bleibt jedem selbst überlassen. Soweit die Fakten.

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