Winterräder auf dem Tiguan
Welche Felgen (auch von anderen Anbietern)
und welche Reifen nehmt ihr oder habt ihr geplant?
Beste Antwort im Thema
Sorry, aber ich kann jetzt nicht mehr. Was sind hier eigentlich für Kleingeister unterwegs? Wie kann man sich darüber streiten, wer welche Felgen - Reifen - Größen fährt? Das kann einem doch total am Gesäß vorbei gehen. Es zeigt doch höchstens das Spektrum an, dass angeboten wird und das auch entsprechend genutzt wird. Und das sich einer mehr leisten kann, ein anderer sich mehr leisten will und ein anderer weniger, kann jeder selbst entscheiden und trotzdem zufrieden sein. Neid und Protz sind völlig fehl am Platze.
Mäßigt euch!
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Welches "Dieses Schreiben"? Das wo VW schreibt das sie nicht geprüft/zugelassen sind?
Ich denke ich lasse die Räder prüfen und eintragen. Ich rechne nicht mit Problemen, werde allerdings (in Ermangelung des Schreibens) auch nix dazu vorlegen ausser das sie für den 1er die Zulassung haben (vielleicht geht's dann "schneller" mit der Prüfung). So nach der Art "Die Rahmenparameter passen doch" 😉
Die Prüfung meiner Distanzscheiben (beim örtlichen TÜV) war damals - Beizettel lesen - Einmal die Hand zwischen Reifen und Radlauf und rund herum fahren - Länge der Radbolzen prüfen - Passt! 🙂
https://shops.volkswagen.com/.../904_IPZM_5N0073547__8Z8_ENG_001.jpg
Habe auf dem Tiguan 1 die Los Angeles als Winterreifen. Passen die auf den Tiguan 2 bzw. sind die zulässig? Noch besser wären natürlich die New York als WR.
Also dann ab zum Tüv.
Was würde es denn kosten wenn man die Felgen vom Tiguan 1 dann beim TÜV eintragen lässt??
Danke.
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klar sehen Alufelgen schicker aus, aber einen geschenkten Gaul......
vg
Stefan
Also Volkswagen selbst unterscheidet da sehr granular. Alle Tiguane mögen einen mit 5N beginnenden Fahrzeugreihen-Code tragen, aber die Zulassung der Rad-Reifen-Kombinationen sind glasklar zusätzlich über die so genannten Typ-Genehmigungs-Nummern differenziert. So dürfte ich auf unserem Tiguan1 als Vor-Facelift Ausführung (zur einfachen Einordnung in meiner Schilderung hier) keine Original Tiguan1 Mallory Räder in 8.0J x 18 aufziehen, weil diese erst ab Facelift des Tiguan1 verfügbar waren und zugelassen sind.
Unser Vor-Facelift fällt in die Nummernkreise der Typ-Genehmigungs-Nummer: e1*2001/116*0450*00 bis e1*2001/116*0450*10.
Die Zulassung der besagten Mallory 18" Räder beginnt erst bei Typ-Genehmigungs-Nummer e1*2001/116*0450*11 und für die Fahrzeug-Typen, die auf Endziffer 11 beginnend geschlüsselt sind, gibt es einen eigenen Dokumenten-Teil zur gutachterlichen Stellungnahme.
Auf der sicheren Seite, bist Du @chevie , sofern Du per Traglastbescheinigung von VW die Rad-Reifen-Kombination unter Nennung der Hersteller-Teilenummer abnehmen und eintragen lässt. Technische Restriktionen wird es keine geben, da die Felgenmaße 7.0x18 ET43 und die Radanbindung offenbar identisch sind bei den Tiguan1 New York und anderen Felgen zum Tiguan2.
EDIT: der laxe Test zur Spurverbreiterung wird bei grenzwertigen Rad-Reifen-Kombis sicher anders ausfallen, Stichwort "Verschränkungstest" mit maximalem Einfedern ... aber das ist beim Tiger sicher selten gewollt, ein Glück.
Zitat:
@berni65 schrieb am 14. August 2016 um 11:28:11 Uhr:
Also dann ab zum Tüv.Was würde es denn kosten wenn man die Felgen vom Tiguan 1 dann beim TÜV eintragen lässt??
Danke.
Bescheinigung besorgen, siehe ein Beitrag vorher, dann ab zum TÜV und 60-100 EUR + neuer "KFZ Schein" später bist Du durch. Kein Schnapper für faktisch technisch Gleiches. Wenn Du von den Serien-Reifengrößen abweichst, brauchst Du noch eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller.
Werden denn andere Felgen und Spurplatten nur in die Zulassungsbescheinigung 1 eingetragen ,oder auch zusätzlich im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung 2 )wie Früher üblich?
Ich dachte, dass solche "zusätzlichen Freigaben" über den Urzustand hinaus schon immer nur in Zulassung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen wurden, somit wieder etwas gelernt.
Sämtliche Änderungen (Gewindefahrwerk, Stabilisatoren, Felgen, Reifen, Distanzscheiben) an meinem Fahrzeug, die eben solche "zusätzlichen Freigaben" betreffen wurden ausschließlich in Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt.
Es gibt nur eine Ausnahme: meine Leistungssteigerung wurde auch in die Zulassung Teil 2 eingetragen. Ich nehme an, weil dies auch anderweitig zwingend anzugeben ist, z. B. bei der Versicherung des Fahrzeuges, weil sich die Risikoeinschätzung ggf. ändert.
Der Rest ist ja eher Zubehör und kann versichert werden, wenn man möchte.
Zitat:
@killemann schrieb am 14. August 2016 um 13:48:49 Uhr:
Werden denn andere Felgen und Spurplatten nur in die Zulassungsbescheinigung 1 eingetragen ,oder auch zusätzlich im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung 2 )wie Früher üblich?
Eintragungen technischer Art könnnen immer nur in den Kfz-Brief gemacht werden. Der Fahrzeugschein ist nur eine amtliche Kopie der Brief u- un der COC-Angaben. Nur was dort drinsteht, kann auch in den Schein eingetragen werden.
Gruß
RSLiner
Zitat:
@RSLiner schrieb am 15. August 2016 um 13:32:47 Uhr:
Zitat:
@killemann schrieb am 14. August 2016 um 13:48:49 Uhr:
Werden denn andere Felgen und Spurplatten nur in die Zulassungsbescheinigung 1 eingetragen ,oder auch zusätzlich im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung 2 )wie Früher üblich?
Eintragungen technischer Art könnnen immer nur in den Kfz-Brief gemacht werden. Der Fahrzeugschein ist nur eine amtliche Kopie der Brief u- un der COC-Angaben. Nur was dort drinsteht, kann auch in den Schein eingetragen werden.Gruß
RSLiner
Hallo,
ich muss meine Aussage oben revidieren:
Mit dem vom TÜV erstellten "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" geht man zur Zulassungsstelle. Dort wir die Eintragung in den Kfz-Schein übergenommen und EDV-technisch dem Fahrzeug zugeordnet / gespeichert. Ob im Rahmen einer Ummeldung dies dann auch in den Brief übernommen wird, weiß ich allerdings nicht. Wichtig ist jedenfalls, dass man den TÜV Beleg bei der Veräußerung mit übergibt.
Gruß
RSLiner
Ich habe etwa einen halben Fahrzeugschein Nachträge bei meinem jetzigen Fahrzeug nach insgesamt drei Eintragungs-Vorgängen. Wie oben geschrieben, wurde der "Brief" ausschließlich für die Änderung der Motorleistung durch die KFZ Zulassungsstelle verlangt. Andere technische Änderungen müssen teilweise auch nur per ABE dokumentiert und daher muss diese dann auch mitgeführt werden. Es ist schon etwas vielfältig, aber in der Regel fahrzeugspezifisch zu erlesen in dem jeweiligen Dokument der nachgewiesenen Begutachtung ...
Unbedingt darauf achten wenn Winterräder mit Stahlfelgen Code 2WG ab Werk bestellt werden und Reifenfülldruck Kontrolle für Fahrbereifung bestellt wurde auch die Reifen Fülldruck Kontrolle für die Winterräder mit bestellen. Auch Winterbereifung vom Fachhändler muss dann mit den entsprechenden Sensoren ausgerüstet sein.
Zitat:
@Ejakul schrieb am 16. August 2016 um 11:09:09 Uhr:
... finde beide ganz schick.
...besonders die Chromumrandungen um die Fenster. 😁