Wildunfall mit Wildschwein bei Tempo 100
Hallo BMW Fans,
wie schon im Titel zu lesen ist, hatte ich mit meinem 1er einen heftigen Wildunfall.
Gestern Abend war ich mit meiner Freundin auf einer Bundesstraße die über Felder führt unterwegs. Ich bin mit dem Verkehr mitgeschwommen was einer Geschwindigkeit von 90 km/h bis 100 km/h entsprach.
Dann passierte es:
Vom rechten Fahrbahnrand sah ich 2 Wildschweine auf die Straße rennen doch es war bereits für jegliche Bremsvorgänge zu spät. Eines der Schweine knallte uns voll auf den rechten Teil der Stoßstange unter den Scheinwerfer. Sofort gingen Front- und Seitenairbags auf und ich konnte zum Glück das Auto irgendwie in der Spur anhalten, ohne das wir auf die Gegenfahrbahn oder in den Straßengraben kamen.
Glücklicherweise ist uns beiden körperlich nichts passiert. Allerdings hatte meine Freundin einen Schock und musste vom sofort alarmierten Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden. Es geht ihr aber zum Glück heute wieder besser.
Das wichtigste ist erstmal, dass uns beiden bis auf den Schreck nichts passiert ist.
Allerdings hat das Auto massive Schäden erlitten, wie Ihr auf den Bildern sehen könnt.
Der rechte Frontscheinwerfer ist defekt. Die Stoßstange ist mehrfach gebrochen und Anbauteile wie Nebelscheinwerfer oder Spritzdüsen der Scheinwerferwaschanlage abgerissen.. Die Airbags haben wie schon geschrieben vorne komplett ausgelöst.
Am meisten Sorgen bereitet mir aber die Karosserie. Wie ihr seht ist die schwarze Zierleiste rechts um die Fenster herausgesprungen-vermutlich weil diese nicht mehr richtig passt.
Ich vermute einen wirtschaftlichen Totalschaden meines schönen Einsers. 🙁
Der Wagen hat 130.000 Km runter und ist 7,5 Jahre alt.
Er steht nun vor einer Vertragswerkstatt der Versicherung, welche allerdings erst am 4.1.2016 wieder die Arbeit aufnimmt. Bis dahin passiert erstmal nichts.
Was meint denn Ihr, rein von den Fotos zu sehen? Das wars dann wohl für mein geliebtes Auto ...
Schönen Abend noch und Danke für Eure Antworten.
18 Antworten
Zitat:
@e36driver89 schrieb am 7. Januar 2016 um 15:43:46 Uhr:
Lieber zahl ich den Differenzbetrag von 1400 € und lass ihn nochmal reparieren als mir jetzt für den Wiederbeschaffungswert ein neues Auto zu holen, bei dem ich auch nicht weis was ist.
Danke für die Rückmeldung 🙂
Würde ich auch so machen,oder Du machst es so wie ich es gemacht habe dann bekommst sogar noch einen ordentlichen Betrag raus.
Gruß
KawaHeizer
Zitat:
@e36driver89 schrieb am 7. Januar 2016 um 15:43:46 Uhr:
Update!:So, das Gutachten ist da.
Der Wiederbeschaffungswert beträgt immerhin doch noch 8800 € und der Schaden beträgt 10.200 €.
Ich werde die restliche Summer selber begleichen und meinen schicken 1er reparieren lassen. Der Werkstattleiter ist sehr umgänglich und hat mir das Angebot gemacht, sich zunächst das Auto selber nochmal anzusehen um zu sehen, ob verstecke Schäden vorhanden sind.
Beim Ausmessen der Achsgeometrie und Diagonalmessung des Längsträgers kamen keine Abweichungen heraus.Somit wird er definitv repariert!
Der Stoßfänger und das Armaturenbrett sind bereits ausgebaut und vorraussichtlich Ende nächster Woche hab ich das Auto wieder.Lieber zahl ich den Differenzbetrag von 1400 € und lass ihn nochmal reparieren als mir jetzt für den Wiederbeschaffungswert ein neues Auto zu holen, bei dem ich auch nicht weis was ist.
Gerade bei Gebrauchtwagen kauft man nun halt die Katze im Sack.
Bei meinem Auto weiss ich was ich habe und woran ich bin.
Du darfst doch bis 130% des Wiederbeschaffungswertes abrechnen lassen wenn du den Wagen noch mind. 6 Monate behältst. Warum willst du dann selbst etwas zuzahlen? Ist doch nicht nötig.
Zitat:
@ste1333 schrieb am 10. Januar 2016 um 23:19:43 Uhr:
Du darfst doch bis 130% des Wiederbeschaffungswertes abrechnen lassen wenn du den Wagen noch mind. 6 Monate behältst. Warum willst du dann selbst etwas zuzahlen? Ist doch nicht nötig.
Stimmt in der Haftpflichtversicherung - aber auch in der Kasko? Vermutlich nur, wenn das so vereinbart wurde (vgl. Wiki:
http://bit.ly/1SIXwBX).
Zitat:
Im Falle eines Totalschadens kann der Geschädigte in der Regel als Schadensersatz nicht die Reparaturkosten, sondern nur die Kosten der Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache minus dem Restwert der beschädigten Sache verlangen. Eine Ausnahme gilt bei Kraftfahrzeugen, jedoch nicht bei Voll- oder Teilkaskoschäden: Hier kann der Geschädigte unter bestimmten Bedingungen bis zu 130 % der Wiederbeschaffungskosten (ohne Betrachtung des Restwertes) als Schadensersatz verlangen, wenn für diesen Betrag das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert werden kann.
Als ich von dieser 130 % Regelung gehört habe, wollte ich das auch erst so machen.
Das gibt es aber nur bei einem Haftpflichtschaden.