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Wieviel Wertverlust durch Unfallschaden?

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo,

meine Schwester hat vor 9 Monaten nen nagelneuen Golf 6 gekauft.

Ihr ist ein Rentner ins geparkte Auto reingefahren (Schramme im Seitenteil hinten).

Kostenvoranschlag vom VW-Händler: 1.200 Euro

Wieviel Euro hat das Auto jetzt Wertverlust durch diesen Unfallschaden? Die Versicherung will sie einfach so abspeisen ohne Extra-Geld für Wertverlust wegen dem Unfall. Neben der Erstattung der Reparaturkosten muss man doch zusätzlich noch den Wertverlust ersetzt bekommen denn schliesslich ist der Wagen jetzt nicht mehr unfallfrei auch wenn der Schaden repariert wird.

Kommen 500 Euro hin? Muss es wissen damit wir es nachfordern können.

mfg

Beste Antwort im Thema

Hallo,
ist zwar etwas OT, aber mich stört immer wieder, wenn da etwas von Rentnern als Unfallverursacher steht!
Erstens werden wir alle hoffentlich auch mal alt, ohne dann schon aufgrund des Alters diskriminiert zu werden; und
zweitens habe ich hier noch nie gelesen: ein Beamter, Doktor, Anstreicher oder Tierpfleger o.ä. ist mir ins Auto gefahren. 😉
Dies nur mal am Rande.

Gruß Volker

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13 Antworten

Ein Fall für das Versicherungsforum.

Wenn es tatsächlich nur eine Schramme ist und fachmännisch neu lackiert wird, ist es kein Unfallwagen somit entsteht auch keine Wertminderung.

Also kein Geld.

M.E. ist das auch gerechtfertigt so.

ich hatte ein paar Schrammen an der Heckschürze, wurde neu lackiert. Wertminderung 120Euro und nicht benötigter Ersatzwagen 120Euro. = 240Euro.
Gruß seV

@Fehlzündung

Mir ist auch jemand reingefahren und der hintere Kotflügel mußte neu lackiert werden. Habe 500 Euro Wertminderung mit entsprechendem Gutachten angegeben und auch bekommen.

Hm, mag sein, dass es da eine Rechtsänderung gegeben hat.

Ich kenne es halt so, dass eine Wertminderung nur gezahlt wird, wenn der Wert tatsächlich gemindert ist und das ist nicht der Fall, wenn nur ein Teil neu lackiert wird.

Dadurch ist es kein Unfallwagen und meines Wissens muss man eine neue Lackierung auch nicht beim Verkauf angeben.

Keine Ahnung wie die Rechtsgrundlage ist, kann nur berichten wie es bei mir vor 3 Monaten lief. Zum Gutachter, Gutachten erstellt, Wertminderung festgestellt und gegnerische Versicherung hat ohne zu diskutieren bezahlt. Versicherungen wollen immer so viel wie möglich sparen und wenn der Kunde nicht aufpasst, funktioniert dies auch meist.
Beim Nutzungsausfall wollten sie auch nur für die Hälfte der für die Reperatur benötigte Tage zahlen, also habe ich einen Reperaturablaufplan anfertigen lassen und schon gab es für alle Tage Geld.

Ein Bekannter hatte einen viel größeren Schaden, hat kein Gutachten erstellen lassen und hat gerade mal 120Euro Wertminderung bekommen nach vielen Diskussionen mit der gegnerischen Versicherung.

Also immer auf Nummer sicher gehen und ein Gutachten anfertigen lassen. Wird schließlich auch von der gegnerischen Versicherung gezahlt und man ist auf der sicheren Seite.

Hallo,

ich hatte einen Schaden am rechten hinteren Radlauf, Felge und am Heck-Stoßfänger ( Parkrempler siehe Bilde ) , Kostenvoranschlag vom 🙂 = 2200 Euro  Brutto .

Habe nach Kostenvoranschlag mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet und habe 700 Euro Wertminderung angegeben und ohne Diskussionen bekommen.

Gruß otti

17042010201

Hi,

Also ich hab mal gehört, dass eine Wertminderung nur dann besteht wenn ein Blechteil lackiert werden muss. Bei Plastikteilen kann man mit dem Lackdickemessgerät keine Lackdicke messen und somit gibt es bei fachmänisch lackierten Stossstangen und anderen Plastikteilen keine Wertminderung.
Klingt irgendwie auch plausibel ;-)

Lg
Radair

Hallo,
ist zwar etwas OT, aber mich stört immer wieder, wenn da etwas von Rentnern als Unfallverursacher steht!
Erstens werden wir alle hoffentlich auch mal alt, ohne dann schon aufgrund des Alters diskriminiert zu werden; und
zweitens habe ich hier noch nie gelesen: ein Beamter, Doktor, Anstreicher oder Tierpfleger o.ä. ist mir ins Auto gefahren. 😉
Dies nur mal am Rande.

Gruß Volker

Diesen Link finde ich zum Thema ganz informativ:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/wertmind.htm

Es stimmt schon, es ist egal, ob ein Rentner oder ein Werktätiger den Schaden verursacht und spielt in dem Zusammenhang keine Rolle und bedarf auch keiner Erwähnung.

'n Abend zusammen ! 🙂

Zitat:

Original geschrieben von ThomPoh


Ein Fall für das Versicherungsforum.

...wo's dann auch jetzt

->weitergehen

könnte! 😉

(..man hätte allerdings auch einfach mal die Moderation per ->Alarm-Glocke um's verschieben dieses Threads hier bitten können! 🙄 😉)

Gruß, Dynator 🙂

Moin!

Zitat:

Original geschrieben von Werderano


Also immer auf Nummer sicher gehen und ein Gutachten anfertigen lassen. Wird schließlich auch von der gegnerischen Versicherung gezahlt und man ist auf der sicheren Seite.

bitte Vorsicht mit solchen Empfehlungen, das kann bei geringen Schäden ins Auge gehen. Denn da hat der Geschädigte auch eine Schadenminderungspflicht. Wenn er dagegen verstößt, indem er z.B. bei einem Schaden von 500 € noch ein Gutachten für 250 € erstellen läßt, kann er auf den Kosten für das Gutachten sitzen bleiben. Die Grenze, ab wann das greift, ist denke ich Auslegungssache, aber unter 1.000 € Schaden sollte man da sehr vorsichtig sein und das im Zweifel vorher abstimmen.

Gruß
Stefan

Moin,

Dynator hat den Link zum bereits vorhandenen Thread dankenswerterweise schon gepostet. 😉
Daher schließe ich nun an dieser Stelle.

***closed***

MfG
Mirco-S-H
MT-Moderation

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