wieviel Rabatt kann man momentan erwarten bei einer VorOrt-Bestellung, nicht via Internet?
Hallo!
Wenn ich bei einem Haendler vor Ort einen neuen Golf 8 FL bestellen moechte als 2,0 (kleiner geht
ja leider nicht mehr) als Life mit TDI, DSG, und noch ein paar AddOns, dass ich auf ca. 45.000 Euro Liste
komme, dann bietet mir der Haendler einen Rabatt von 15 % auf meinen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50. Desweiteren gibt er noch einen Rabatt von 3 % dazu als VW-Jahresendspurt-Rabatt, den es nach seiner
Aussage auch nur noch bis zum 31.12.2024 gibt.
Sind in Summe 18 %.
Das ist natuerlich ganz nett und nicht von der Hand zu weisen.
Aber als ich 2013 beim gleichen Haendler meinen neuen Golf 7 Comfortline Diesel mit der kleinsten Maschine bestellt habe, da habe ich auch 18 % Rabatt erhalten.
Da hatte ich allerdings noch _keinen_ Schwerbehindertenausweis.
Daher finde ich, wenn man beide Bestellungen vergleicht, die 18 %, die mir der Haendler jetzt geben wuerde, ein bischen wenig.
Was kann man da heutzutage an Rabatt erwarten?
Gruss, Blaui
90 Antworten
Ist mittlerweile selbst das Bundesland egal? Naja ok. Würde glaube ich trotzdem neue Schilder nehmen
Auto ist bestellt. Ein Clubsport
Zitat:
@PayDay schrieb am 24. Juli 2025 um 19:50:09 Uhr:
Ist mittlerweile selbst das Bundesland egal? Naja ok. Würde glaube ich trotzdem neue Schilder nehmen
Auto ist bestellt. Ein Clubsport
Na dann fröhliches warten, und willkommen im Wartebereich 😁
Zitat:
@PayDay schrieb am 24. Juli 2025 um 19:50:09 Uhr:
Ist mittlerweile selbst das Bundesland egal? Naja ok. Würde glaube ich trotzdem neue Schilder nehmen
Auto ist bestellt. Ein Clubsport
Glückwunsch! Stand in den Unterlagen denn noch etwas zu den Eigentumsverhältnissen?
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Zitat:
@Buongiorno25 schrieb am 24. Juli 2025 um 22:09:19 Uhr:
Glückwunsch! Stand in den Unterlagen denn noch etwas zu den Eigentumsverhältnissen?
Nö, ist aber auch nicht nötig. Der Käufer ist immer Eigentümer. Die gesamte Bestellung verläuft auch nicht über die Mietwagenfirma, sondern ist direkt mit dem Autohaus. Man bezahlt, bekommt das angemeldete Fahrzeug mit Brief und Schein.
Eigentümer ist eh der, der im Kaufvertrag steht.
Hat alles ganz wunderbar geklappt.
Zitat:
@PayDay schrieb am 25. Juli 2025 um 13:55:34 Uhr:
Eigentümer ist eh der, der im Kaufvertrag steht.
Hat alles ganz wunderbar geklappt.
Eigentümer ist der, der in der Zulassungsbescheinigung Teil II steht, das muss nicht zwangsläufig der Käufer sein. 🙄
Zitat:
@REDSUN schrieb am 25. Juli 2025 um 14:05:59 Uhr:
Eigentümer ist der, der in der Zulassungsbescheinigung Teil II steht,
Diesen Automatismus gab es noch nie. Eigentümer ist, wer Käufer oder Beschenkter ist.
Zitat:
@REDSUN schrieb am 25. Juli 2025 um 14:05:59 Uhr:
Eigentümer ist der, der in der Zulassungsbescheinigung Teil II steht, das muss nicht zwangsläufig der Käufer sein. 🙄
Das ist nicht Richtig. Eigentümer ist der, der das Eigentum nachweisen kann, zb durch einen Kaufvertrag oder Rechnung.
Der Brief dient im Grunde nur dazu, das bei einer Finanzierung das Auto nicht umgemeldet werden kann. Selbst verkaufen würde gehen, wenn man es zb jemanden in der Familie verkauft. Nur Ummelden geht nicht. Ob der Verkauf rechtens ist, steht auf einen anderen Blatt.
Eigentum erwerbe ich durch Einigung (Kaufvertrag) und Übergabe.
Da hier der Kaufvertrag von @PayDay mit dem Autohaus geschlossen wurde und er das Fahrzeug übergeben bekommt, müsste die Eigentumsfrage unstreitig sein, egal wer am Anfang in der ZB II steht.
nur meine Meinung, keine Rechtsberatung. Ich habe so schon eine Tageszulassung bei VW (der Touran 2006, lief die ersten. Kante auf das Autohaus) gekauft. Sehe in der Konstruktion wenig Problematisches.
Sehe bei dem Konstrukt auch keine Schwierigkeiten bezüglich Eigentumsverhältnisse.
Bei deren Versicherung würde ich auf Kleinigkeiten achten: Neupreiserstattung im Schadensfall (kein GAP), Höhe der SB, Tierbiss/-unfall, Einschluß grobe Fahrlässigkeit...mal so als Stichworte...sollte alles mit drin sein.
Versicherung Vollkasko 1000€. Der Rest ist mir noch unbekannt. Das eine GAP bei Neuwagen mit drin sein sollte, ist doch wohl selbstverständlich. Und ja ich weiß, nichts ist klar bla bla... Eine GAP in den ersten Monaten ist eh nicht das Thema. Das größere Thema ist eigentlich, was denn wirklich passiert, wenn jemand die Karre kaputt fährt. Versicherungsnehmer ist ja die Autovermietung. Wobei bei einen so jungen Auto würde man eh immer alles voll und ganz so machen wie es im Gutachten steht. Nur dann ist theoretisch auch die Autovermietung zuständig, den Schaden durchzusetzen.
Der Verkäufer erklärte mir auch, das die Abmeldung des Wagens kein Problem sei, obwohl da ja die Autovermietung drauf stünde. Ansonsten gibt es eine Vollmacht und fertig. Bislang nie ein Problem gewesen und der Vermittler verkauft nur solche Autos.
Am Ende ist es einfach nur ein Rabatttrick, um bei VW bessere Konditionen rauszubekommen. Ist doch nicht unter schaden und der 1 TÜV nach dem 1 Jahr ist doch eh keine große Sache. Wie soll der Wagen da nicht durchkommen...
Zitat:
@PayDay schrieb am 27. Juli 2025 um 09:38:30 Uhr:
Versicherung Vollkasko 1000€. Der Rest ist mir noch unbekannt.
...und der 1 TÜV nach dem 1 Jahr ist doch eh keine große Sache. Wie soll der Wagen da nicht durchkommen...
KFZ Steuer sollte bei überschaubaren 186.- € liegen
und was den TÜV angeht, ich glaube es ging weniger ums durchkommen, sondern eher um die Kosten - im Vergleich zu Privat wo das erste mal TÜV nach 3 Jahren fällig und nicht wie in deinem Fall nach 1 Jahr, ergo musst du im selben Zeitraum bereits das 2 mal zum TÜV, ich denke darum gings
Die Steuern für die ersten 6 Monate sind im Kaufpreis hier auch schon mit drin, da der Halter die Autovermietung ist und nicht man selbst.
Man muss halt genau 1x mehr zum TÜV. Das wars aber auch schon. Sind 150€ und die kann man dann genau so gegenrechnen wie die Kosten für das Ab und Anmelden nach 6 Monaten. Wie hoch der Rabatt ohne diesen Trick ist, weiß ich allerdings nicht. Das wird aber auf jeden Fall deutlich mehr sein als die sagen wir mal 250€ Gesamtkosten für 1x TÜV und Ummelden.