Wieviel darf ich ziehen? (Frage zur Berechnung)
Moin,
ich habe Führrscheinklasse B und ein Auto, welches 2000kg ziehen darf. Aufgrund der Führerscheinklasse darf ich mit zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug und zul. Gesamtmasse Hänger auf max. 3500kg kommen.
Das Fahrzeug hat ein zul. Gesamtgewicht von 2015kg. Somit verbleiben für den Hänger noch 1485kg.
Soweit, so klar.
Das ist natürlich schade, weil ich wegen 15kg dann keine Hänger oder Wohnwagen ziehen kann, die ein zGG von 1500kg haben.
Und jetzt kommt meine Frage: Ich habe irgendwo mal was gelesen, dass die Stützlast von der zGG des Hängers abgezogen wird und dem Fahrzeug zugerechnet wird.
Ich bin mir abe rnicht sicher, ob das auch bei dem geschilderten Sachverhalt zutrifft oder ob es nur zum Tragen kommt, wenn es darum geht, ob der Hänger überladen ist.
Sofern ich nur 1485kg ziehen darf und ich ziehe 1500kg, ist das dann ein Fahren ohnde Führerschein oder eine Ordnungswidrigkeit? Gibt es da eine Toleranz oder wird es aufs Kilo genau gerechnet?
Beste Antwort im Thema
Das bringt doch alles nichts.
Wieviele Menschen gibt es, die einen Fiesta oder Polo fahren, mit einem 5er BMW aber schon überfordert sind, weil das Ding auf einmal so riesig ist. Von Autos wie Fullsize-SUV wie einem Chevy Surburban ganz zu schweigen. Da ist es doch müßig, hier über Maximalgrößen eines Anhängers zu diskutieren. Man muss bei Erwachsenen auch einfach mal davon ausgehen, dass sie wissen, was sie sich zutrauen und was nicht. Ich weiß, manche überschätzen sich gnadenlos; deswegen muss man aber nicht gleich den ganzen Rest in Geiselhaft nehmen, indem man für jeden Mist einen extra Führerschein fordert.
81 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Zitat:
@Tom1182 schrieb am 17. März 2019 um 12:28:29 Uhr:
Weil Fahrzeug ZGM mindestens 125% vom Leergewicht sein müssen! Siehe Wikilink oben von mir!
Gilt nur für LKW !
MfG Volker
@R-Sch
Oh Gott .... laß' H..n vom Himmel regnen ...
Du schwankst hin und her zwischen der Beschränkung der allgemeinen Anhänger Größe bei ungebremsten Anhängern und der Beschränkung nach Länge und Breite. Dabei ist gerade die Beschränkung auf eine schmalere Breite absolut kein Sicherheitsgewinn. Ganz im Gegenteil. Die Anhänger werden Seitenwind empfindlicher und stürzen bei Seitenwind bzw Sturm eher um. Ich empfehle dir wirklich erst einmal über die Fahr physikalischen Grundlagen ein genaues Bild zu verschaffen ehe du einfach aus deinem offensichtlichen Groll gegenüber Herstellern und Vermietern von großen ungebremsten Anhängern so ein Zeug schreibst. Wie ich schon sagte. Du möchtest partout erreichen, dass die ungebremsten Anhänger nur noch in Minigröße ausgeführt werden dürfen. Deine dafür vorgebrachten Gründe waren aber bisher in keinem einzigen Gesichtpunkt logisch bzw. technisch. nachvollziehbar / begründet.
@Dieter365
Du schweifst vom Thema ab!
Dein Punkt ist nicht falsch aber wie sieht’s denn damit aus das ein 1,5m breiter Anhänger hinter 99% der Zugfahrzeuge verschwindet und somit man kaum noch mit der Anhängerachse irgendwo hängen bleiben kann beim fahren! Mal abgesehen davon das bei Sturm die meisten Anhänger (im privaten Bereich) eh stehen bleiben und somit Fahr physikalisch kein sicherheitsgewinn bringt!
Ps vorm letzten Sturm hab ich schnell ne 1to holz auf meinen abgeplanten Hochlader gepackt und in der Kupplung an meinem Haus eingekuppelt!Solche Sicherungsmaßnahmen muss man sich bei Sturm nunmal einfallen lassen!
Ähnliche Themen
Naja einen offenen Anhänger, der nicht "bewegt " wird braucht man eigentlich nicht mehrfach sichern. Das Anziehen der Bremse, wenn er denn gebremst ist, in Verbindung mit der schweren Beladung und der geringen Windfläche hätte sicherlich schon ausgereicht. Oder aber das Befestigen am Gebäude. Doppelt gemoppelt hält ja bekanntlich besser. Das Anhänger im Privatgebrauch bei Sturm eh stehenbleiben halte ich für ein Gerücht. Jedenfalls sehe ich häufig etwas anderes. Da sind eher noch die gewerblichen Anhänger diejenigen welche stehen bleiben, weil der Vermieter die Nutzung untersagt. Das nur vorab.
Nun zur Breite eines Anhängers.
Dein Argument ist natürlich richtig. Aber es schließt ja mein Argument nicht aus. Beides ist richtig. Es gibt ja die Vielfalt an Modellen unter anderem deshalb, weil die Einsatzzwecke so unterschiedlich sind. Und natürlich ist es nicht unsinnig, wenn der Anhänger nicht über die Zugfahrzeugbreite hinaus steht. So etwas hätte z.b. im Gesetz Platz, wenn es um sicheres Fahren auch für ungeübte Fahrer geht. Wenn der Kollege R-Sch das verlangt hätte, wäre von mir auch keine Kritik gekommen. Andererseits braucht man sich nur eine andere Zugkombination vorstellen und man erkennt, dass ein schmaler Anhänger weitere Nachteile hat. Nämlich nicht nur die geringere Spurstabilität bzw Windempfindlichkeit. Es gibt auch den Nachteil, dass man diesen im Rückspiegel, beispielsweise hinter einem Kastenwagen / Wohnmobil nicht oder nur schwer sieht. Das macht das Rangieren mit so einem Anhänger extrem schwierig. Aber auch vorwärts ist es von Vorteil, wenn man z.b. die Räder sieht und so einen möglichen Reifendefekt, qualmende Bremsen oder ähnliches frühzeitig erkennt. Die logische Konsequenz wäre, dass Anhänger immer nur genauso breit zu sein hätten wie das jeweilige Zugfahrzeug. Das ist aber sicherlich nicht praktikabel.
Wenn man denn über eine Beschränkung von Außenbreiten bei ungebremsten Anhänger nachdenken will, dann sollte man z.b. 1,99 m nehmen. Das ist dann immer noch so viel, dass in Spiegeln von Wohnmobilen etc das ganz gut gesehen werden kann und dennoch steht der Anhänger bei üblichen PKW max. vielleicht so etwa eine Handbreit je Seite über. Das ist dann auch noch gut händelbar. Die 1,99 m würden dann auch die üblichen Breitenbeschränkungen berücksichtigen, die in geraden Maßen wie z.b. zwei Meter existieren.
Anbei nochmal mein Beitrag mit meinen "Gesetzesvorschlag"
Wenn Du genau liest habe ich die Größenbeschränkung nur für ungebremste Anhänger gefordert!
Zitat:
@R-Sch schrieb am 17. März 2019 um 12:12:14 Uhr:
…...
Mein Vorschlag:
B -> kein Anhänger
B96 -> nur ungebremste Anhänger bis 750 Kg
BE -> alle Anhänger bis 3,5 toDiese Regelung ist einfach zu merken.
Gleichzeitig müssen die Hersteller von Anhängern in der Anhängergröße bei ungebremsten Anhänger eingeschränkt werden. z.B. maximale Länge (Kupplung Rücklichter) 3m. maximale Breite 1,5m.....
Las mich nochmals Erklären.
Es gibt einen Führerschin für Leute die nie ein Anhänger fahren wollen. -> Nur Autoführerschein
Leute die nur gelegentlich kleine Sachen bewegen. -> die benötigen einen idiodensichern Anhänger. deshalb die Größenbeschränkung. Trotzdem ist Wissen über Gewichtsangaben, Ladungssicherung und Fahrverhalten notwendig-> Kleiner Anhängerführerschein.
Und Leute die wirklich große Anhänger benötigen. Die werden aber dann auch Lasten schwerer 750 Kg transportieren und einen gebremsten Anhänger nehmen. -> Da ist mehr Wissen über Fahrdynamik und Technik notwendig. -> Deshalb sollte es auch den großen Anhängerschein geben.
Und ich kann mir nicht vorstellen das ein verantwortungsbewusster Fahrer einen ungebremsten Anhänger hinter einen Lieferwagen betreiben will. Der wird sicher auf einen großen schweren gebremsten Anhänger zurückgreifen.
@R-Sch
Nein, ich möchte mit Dir darüber nicht mehr diskutieren. Ich möchte dir aber kurz erklären, wieso ich das für unsinnig halte. Du schreibst jetzt:
"Leute die wirklich große Anhänger benötigen. Die werden aber dann auch Lasten schwerer 750 Kg transportieren..."
Du setzt pauschal benötigtes Volumen mit viel Masse bzw. Gewicht gleich. Ich hatte dir schon mehrfach geschrieben, dass das so sein mag oder vielleicht auch oft so ist. Aber es ist eben nicht immer so. Du willst einfach nicht zur Kenntnis nehmen, dass es Leute gibt, die großes Volumen zu transportieren haben, das aber trotzdem nicht so schwer ist, dass man unbedingt einen gebremsten Anhänger benötigen würde. Es gibt auch Leute, die lieber zwei oder dreimal mit einem leichteren Anhänger fahren weil sie gar keine Alternative sehen. Nämlich wegen der Führerschein Problematik. Irgendwie will das in deinen Schädel nicht reingehen. Und -ich muss es ganz offen sagen- das nervt so langsam. Es tut mir leid, dass ich das so deutlich schreibe. Aber ich muss es wirklich noch mal deutlich machen.
Weiter schreibst du: "Und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein verantwortungsbewusster Fahrer einen ungebremsten Anhänger hinter einen Lieferwagen betreiben will." Auch diese kategorische Schlussfolgerung ist, bitte entschuldige, völliger Unsinn. Gerade das Gegenteil wäre eher der Fall. Denn von Haus aus schwere Zugfahrzeuge eignen sich viel besser für ungebremste Anhängelasten. Also ist der von dir benannte Lieferwagen viel geeigneter und sicherer einen relativ schweren, weil beladenen, ungebremsten Anhänger zu ziehen als ein leichterer PKW. Ich muss mich wirklich wundern, dass man solche Grundsätzlichkeiten mit dir diskutieren soll. Es kommt mir vor als bin ich hier in der Grundschule. Bitte sehe es mir nach, aber ich nehme dazu jetzt keine Stellung mehr. Egal was du jetzt noch schreibst!
@Dieter365
Du hast vollkommen recht.
Je größer und schwerer das Zugfahrzeug ist um so besser kommt es mit Anhänger zurecht.
Und es ist natürlich logisch. Bevor ich einen großen Anhänger Führerschein mache hänge ich mir lieber an meinen 3,5 to Lieferwagen einen großen ungebremsten 750 Kg Tandem Anhänger ran.
Damit erhöhe ich die Nutzlast des Lieferwagens von ca 1,5 to um weitere 350 Kg durch den Anhänger.
Dies ist wohl in Deinen Augen profihaftes Anhängerfahren? Ach ja, eine Überladung ist ja billiger als Fahren ohne Führerschein und fördert natürlich auch enorm die Verkehrssicherheit.
Wer viel Transportieren will sollte sich auch der Verantwortung stellen und sich entsprechend Ausbilden lassen.
Dann darf er an seinen 3,5to Lieferwagen auch einen 3,5To Anhänger mit einer Nutzlast von weiteren 2,7 To anhängen. Wie Du siehst hat er plötzlich doppelte Nutzlast gegenüber den ungebremsten Anhänger.
Merkste was?
Und wenn er schneller fahren will. z.B. 100 dann hängt er sich halt nur einen 2,4 To Anhänger ran und hat auf den Anhänger immer noch eine Nutzlast von ca 1,7 to.
Bei Deinen ungebremsten Anhänger muß er diesen erstmal auf 600 Kg ablasten, wo er dann nur noch eine Nutzlast von 200 Kg hat.
Zitat:
@R-Sch schrieb am 19. März 2019 um 18:51:51 Uhr:
Wer viel Transportieren will sollte sich auch der Verantwortung stellen und sich entsprechend Ausbilden lassen.
Wer transportiert denn wirklich "viel"?
Ich hab nen 750kg, den ich mit über 500kg beladen kann ich hab dies selten gewichtsmäßig erreicht. (Außer, wenn ich vorgeschnittene nasse Holzstücke aus dem Wald hole. Da dürfte ich hart an der Grenze sein.) Selbst mit Beton (Estrich) und Bauplatten hab ich das nicht geschafft. (Ich hab mehrere Wiegungen hinter mir!) Mehr wie 20x25kg Estrich schlepp ich eh nicht an einem Tag. Da muss ich keine Palette mit 75 Sack auf den Hänger stellen.
Ich hab nur Klasse B, aber kann dennoch verantwortungsvoll nen Hänger beladen.
Wenn ich so sehe, wie viele BE-Inhaber mit dem Hänger umgehen und ihn beladen... Da hilft es auch nicht das Fahren mit Hänger bei B zu verbieten.
MfG