Wieviel darf ich ziehen? (Frage zur Berechnung)
Moin,
ich habe Führrscheinklasse B und ein Auto, welches 2000kg ziehen darf. Aufgrund der Führerscheinklasse darf ich mit zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug und zul. Gesamtmasse Hänger auf max. 3500kg kommen.
Das Fahrzeug hat ein zul. Gesamtgewicht von 2015kg. Somit verbleiben für den Hänger noch 1485kg.
Soweit, so klar.
Das ist natürlich schade, weil ich wegen 15kg dann keine Hänger oder Wohnwagen ziehen kann, die ein zGG von 1500kg haben.
Und jetzt kommt meine Frage: Ich habe irgendwo mal was gelesen, dass die Stützlast von der zGG des Hängers abgezogen wird und dem Fahrzeug zugerechnet wird.
Ich bin mir abe rnicht sicher, ob das auch bei dem geschilderten Sachverhalt zutrifft oder ob es nur zum Tragen kommt, wenn es darum geht, ob der Hänger überladen ist.
Sofern ich nur 1485kg ziehen darf und ich ziehe 1500kg, ist das dann ein Fahren ohnde Führerschein oder eine Ordnungswidrigkeit? Gibt es da eine Toleranz oder wird es aufs Kilo genau gerechnet?
Beste Antwort im Thema
Das bringt doch alles nichts.
Wieviele Menschen gibt es, die einen Fiesta oder Polo fahren, mit einem 5er BMW aber schon überfordert sind, weil das Ding auf einmal so riesig ist. Von Autos wie Fullsize-SUV wie einem Chevy Surburban ganz zu schweigen. Da ist es doch müßig, hier über Maximalgrößen eines Anhängers zu diskutieren. Man muss bei Erwachsenen auch einfach mal davon ausgehen, dass sie wissen, was sie sich zutrauen und was nicht. Ich weiß, manche überschätzen sich gnadenlos; deswegen muss man aber nicht gleich den ganzen Rest in Geiselhaft nehmen, indem man für jeden Mist einen extra Führerschein fordert.
81 Antworten
Zitat:
@R-Sch schrieb am 21. März 2019 um 13:55:31 Uhr:
Selbst nur mit Klasse B darfst Du auch einen gebremsten Anhänger mit den maximal Ausmaße Länge 12m und Breite 2,5m ziehen.
Und wo ist das Problem?
Du darfst mit B ja auch Fahrzeuge (nicht Anhänger) fahren mit bis zu 12m länge und 2,5m breite, solange du unter 3,5 t. bleibst. Warum sollte man beim Anhänger nun die Größe mit einbinden und wenn, dann fährt sich ein breiter Anhänger besser als ein schmaler.
Und ein 12m langer Anhänger ist vom Leergewicht sicherlich schon außerhalb der Regionen des B Führerscheins, ohne das jetzt irgendwie nachzuprüfen.
Es geht bei den Führerscheinen rein um das bewegte Gewicht und nicht um die Größe, die ist bei einem Fahrzeug auch nebensächlich. Hauptsache das Gewicht verändert die Fahreigenschaften (Bremsweg etc.) und nicht die Abmessungen!
Es gibt zwar in der momentanen Regelung manche Sachen die nicht 100% einleuchten (Hauptsächlich wegen der technischen Gesamtgewichte und nicht der tatsächlichen, aber das liegt ja auch an der Überprüfbarkeit), aber im großen und ganzen passt die Regelung so wie sie jetzt ist.
EDIT: Da macht es ja mehr Sinn Einachs und Tandem Anhänger zu verbieten und nur noch Drehschemel zu erlauben, die sind vielleicht rückwärts schwieriger aber damit hat man weniger Probleme mit ungleichmäßig verteilter Last und die Stützlast ist auch kein Thema mehr.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 22. März 2019 um 22:21:32 Uhr:
Zitat:
@R-Sch schrieb am 21. März 2019 um 13:55:31 Uhr:
Selbst nur mit Klasse B darfst Du auch einen gebremsten Anhänger mit den maximal Ausmaße Länge 12m und Breite 2,5m ziehen.Und wo ist das Problem?
Fahr mal mit diesen in einem Wohngebiet um die Kurve.
Mit einem 12m langen Anhänger wird nicht nur ein Wohngebiet zur Herausforderung... Da kommt man überall innerorts schnell an seine Grenzen. Auf der Bahn oder Überland überhaupt kein Problem...
Mancher scheint nicht verstehen zu wollen. Es geht nicht nur um das geradeaus Fahren... Schon gerade rückwärts fahren bringt viele an ihre Grenze... In Engstellen ein Gespann, dann rückwärts um eine Ecke drücken, bei eingeschränkter Sicht, ist da ne ganz andere Hausnummer.
Gruß
Jürgen
Zitat:
@Locke1971 schrieb am 23. März 2019 um 08:09:39 Uhr:
Mit einem 12m langen Anhänger wird nicht nur ein Wohngebiet zur Herausforderung... Da kommt man überall innerorts schnell an seine Grenzen. Auf der Bahn oder Überland überhaupt kein Problem...Mancher scheint nicht verstehen zu wollen. Es geht nicht nur um das geradeaus Fahren... Schon gerade rückwärts fahren bringt viele an ihre Grenze... In Engstellen ein Gespann, dann rückwärts um eine Ecke drücken, bei eingeschränkter Sicht, ist da ne ganz andere Hausnummer.
Gruß
Jürgen
Dann zeigt mir erstmal einen 12m langen Anhänger den ich ohne Probleme mit B fahren kann, die Auswahl dürfte sehr sehr klein sein!
So nun zum nächsten, es bereitet einigen Fahrern auch Schwierigkeiten ein Fahrzeug über die Außenspiegel Rückwärts zu fahren, trotzdem darf ich ein solches Fahrzeug z.B. Wohnmobil, mit B bewegen obwohl einem das nie in der Fahrschule gezeigt wurde.
Des weiteren, auch darf ich mit einem 12m langen und 2,5m breiten Fahrzeug in ein Wohngebiet fahren ohne jemals vorher dafür Fahrschule gemacht zu haben, dort fährt man meist Golfklasse.
Deshalb verstehe ich nicht warum nun ein Anhänger ein Maximalmaß haben muss, und warum überhaupt in der Breite, diese Einschränkung hat nur Nachteile (weniger Fahrstabilität, Anhänger im Spiegel nicht zu sehen)
Das es unübersichtlicher ist mit einem 12m Gespann rückwärts zu fahren sehe ich ein, aber entweder ich kann es, oder nicht und wenn ich es beherrsche spielt die Größe kaum noch eine Rolle.
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@DB NG-80
Niemand will Anhängergrößen einschränken. Wenn Du einen 12m langen und 2,5m breiten Anhänger fahren willst, dann mach es, aber bitte mit den richtigen Führerschein.
Zitat:
@R-Sch schrieb am 23. März 2019 um 14:35:48 Uhr:
@DB NG-80
Niemand will Anhängergrößen einschränken. Wenn Du einen 12m langen und 2,5m breiten Anhänger fahren willst, dann mach es, aber bitte mit den richtigen Führerschein.
Was ist denn das jetzt für eine dämliche Antwort?
Zum ersten Satz.
Zitat:
@R-Sch schrieb am 18. März 2019 um 12:58:28 Uhr:
Ich kann diese mal umformulieren:
Gleichzeitig müssen die Hersteller von Anhängern bei ungebremsten Anhänger in der Anhängergröße eingeschränkt werden.Oder gefällt Dir dieser Satz besser:
Gleichzeitig müssen die Hersteller von ungebremsten Anhänger in der Anhängergröße eingeschränkt werden.Oder noch besser:
Ungebremste Anhänger dürfen eine Länge von 3m und eine Breite von 1,5 m nicht überschreiten.
Zum weiteren:
Ich will überhaupt nicht mit einem 12m Anhänger fahren, aber deiner Meinung nach fährt ja jeder mit B direkt ein 12m Anhänger und selbst wenn ich einen finde den ich mit B fahren darf, dann würde ich das auch machen. Warum auch nicht, ich darf es und ich behaupte mal ich kann es auch.
In der Fahrschule erlange ich nur die Erlaubnis dazu, ob man es dann wirklich kann, das liegt an jedem selbst. Und auch bei den Fahrzeugen allein deckt die Fahrschule nicht alles ab, das liegt dann eben an jedem selbst verantwortungsvoll damit umzugehen!
Das bringt doch alles nichts.
Wieviele Menschen gibt es, die einen Fiesta oder Polo fahren, mit einem 5er BMW aber schon überfordert sind, weil das Ding auf einmal so riesig ist. Von Autos wie Fullsize-SUV wie einem Chevy Surburban ganz zu schweigen. Da ist es doch müßig, hier über Maximalgrößen eines Anhängers zu diskutieren. Man muss bei Erwachsenen auch einfach mal davon ausgehen, dass sie wissen, was sie sich zutrauen und was nicht. Ich weiß, manche überschätzen sich gnadenlos; deswegen muss man aber nicht gleich den ganzen Rest in Geiselhaft nehmen, indem man für jeden Mist einen extra Führerschein fordert.