Wieviel darf ich ziehen? (Frage zur Berechnung)

Wolfangel Bootsanhänger Bootsanhänger

Moin,

ich habe Führrscheinklasse B und ein Auto, welches 2000kg ziehen darf. Aufgrund der Führerscheinklasse darf ich mit zul. Gesamtmasse Zugfahrzeug und zul. Gesamtmasse Hänger auf max. 3500kg kommen.

Das Fahrzeug hat ein zul. Gesamtgewicht von 2015kg. Somit verbleiben für den Hänger noch 1485kg.

Soweit, so klar.

Das ist natürlich schade, weil ich wegen 15kg dann keine Hänger oder Wohnwagen ziehen kann, die ein zGG von 1500kg haben.

Und jetzt kommt meine Frage: Ich habe irgendwo mal was gelesen, dass die Stützlast von der zGG des Hängers abgezogen wird und dem Fahrzeug zugerechnet wird.

Ich bin mir abe rnicht sicher, ob das auch bei dem geschilderten Sachverhalt zutrifft oder ob es nur zum Tragen kommt, wenn es darum geht, ob der Hänger überladen ist.

Sofern ich nur 1485kg ziehen darf und ich ziehe 1500kg, ist das dann ein Fahren ohnde Führerschein oder eine Ordnungswidrigkeit? Gibt es da eine Toleranz oder wird es aufs Kilo genau gerechnet?

Beste Antwort im Thema

Das bringt doch alles nichts.
Wieviele Menschen gibt es, die einen Fiesta oder Polo fahren, mit einem 5er BMW aber schon überfordert sind, weil das Ding auf einmal so riesig ist. Von Autos wie Fullsize-SUV wie einem Chevy Surburban ganz zu schweigen. Da ist es doch müßig, hier über Maximalgrößen eines Anhängers zu diskutieren. Man muss bei Erwachsenen auch einfach mal davon ausgehen, dass sie wissen, was sie sich zutrauen und was nicht. Ich weiß, manche überschätzen sich gnadenlos; deswegen muss man aber nicht gleich den ganzen Rest in Geiselhaft nehmen, indem man für jeden Mist einen extra Führerschein fordert.

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@Johnes

Da gibt es einige die „viel“ transportieren!

Wenn ich Holz geschlagen hab bin ich eher überladen mit meinem 2t Anhänger!

Und selbst beim Grünschnitt wegbringen war ich noch nie unter 1800Kg Anhängergewicht also rund 1350kg zuladung

Wie kriegst du denn 1,3to Grünschnitt auf den Anhänger? Das muß doch vom Volumen riesig sein.

3,2m*1,6m mit 1m hohen Laubgitteraufbau schön hoch vollladen und dann mit nem guten Ladungssicherungsnetz niederzurren!

@Johnes
Es gibt verantwortungsbewusste Anhängerfahrer und natürlich auch solche die es nicht so genau nehmen.
Du gehörst zu der 1. Gruppe.

Kennst Du die genaue Gesetzesvorlage zum Anhänger ziehen?
Diese ist sehr kompliziert.
Ich habe z.B. einen Anhänger mit einen zgG von 1300Kg. Je nach Zugfahrzeug wird entweder ein B, B96 oder BE Führerschein benötigt.
Rein vom Fahrkönnen und Technikwissen gibt es zwischen B, B96 und BE heute keinen Unterschied. Nur die Gewichte spielen da eine Rolle. Selbst nur mit Klasse B darfst Du auch einen gebremsten Anhänger mit den maximal Ausmaße Länge 12m und Breite 2,5m ziehen.

Die Unterscheidung der Klassen rein ans Gewicht zu koppeln stellt viele Leute vor großen Probleme bei der Bestimmung der Führerscheinklasse.

Deshalb mein Vorschlag.
Kein Anhänger versteht jeder.
Die Unterscheidung, ob ein Anhänger eine Bremse hat oder nicht, sollte auch sehr leicht erkennbar sein. Zumindest wenn die Leute mit den kleinen Anhängerführerschein geschult wurden.

Um die Leute nicht mit dem Nachmessen zu belasten forderte ich, daß die Anhängerhersteller bei ungebremste Anhänger weiter eingeschränkt werden.

Mir war natürlich klar, das bei meinen Vorschlag sehr viele Klasse B-Inhaber mit Anhänger rebellieren würden.
Aber hättest Du Dir nicht auch gewünscht in der Fahrschule mehr über Anhängerfahrten geschult zu werden?
Diese Schulung interessiert aber ca 95% aller Klasse B-Führerscheinanwärter gar nicht und somit geht diese unter.
Darfst aber einen 2,5m breiten und 12m langen gebremsten Anhänger an Deinen Auto anhängen, wenn das zgG des gesamten Zuges 3500 Kg nicht überschreitet. Dies Erfordert das gleiche Fahrkönnen wie mit den BE gefordert wird.

Früher mit der alten Klasse 3 war es noch schlimmer.
Da hat z.B. Lisa Müller auf einen Golf 1 den Autoführerschein erworben. Hat von Anhänger nichts gehört.
Darf aber einen kleinen LKW mit 7,5 To zgG und einen Anhänger Druckluftgebremst mit einem zgG von 11 To fahren.
Dieser Zug hat die Ausmaße von 2,5m Breite, 18m Länge und ein Gewicht von knappen 20 To.

Ich selbst habe auch die Klasse 3 gemacht. Und später die Klasse 2 (entspricht CE) da wurde ich erst auf große Fahrzeuge und Anhänger geschult. Und glaube mir das war nicht gerade einfach hat mir aber viel gebracht.

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Kein Anhänger mit B ist Blödsinn!

Wer das bisschen nicht versteht, der hat andere Probleme! (Oder kein Bock sich zu Informieren!)

Mit B kann ich immer 750kg ziehen. Darüber gilt: 3.5t - zul. Gesamtgewicht vom Auto = max. zul. Anhängergewicht. Ist nicht schwer! (Sofern das Auto dies ziehen kann!) Damit kommen nur wenige Fahrzeuge mit dem Anhängergewicht über das Leergewicht des Zugfahrzeuges.

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 21. März 2019 um 13:22:45 Uhr:


Und selbst beim Grünschnitt wegbringen war ich noch nie unter 1800Kg

1-2 Tage unterm Carport trocknen lassen... Dann sind es 250kg weniger! 😛

MfG

Lisa Müller ist kein Problem, weil sie sich gar nicht getraut mit einem Anhänger zu fahren. Sie käme schon gar nicht auf die Idee sich hinter das Steuer eines 7.5 Tonners mit einem 11.25 t Anhänger zu setzen.

Die neuen Führerscheinklassen wurden in Deutschland am 1.1.1999 als Folge der EU-Führerscheinrichtlinie vom 1.7.1996 eingeführt. Es ging um die Angleichung der Führerscheinklassen innerhalb der EU. Ich habe noch nie davon gehört, dass es bei der Klasse 3 nennenswerte Probleme mit Fahrzeugen über 3.5 t oder Anhängern gab. Der Unfallstatistik nach hätte man dann schon eher über einen Stufenführerschein für PKW nach Leistungsklassen nachgedacht..

@Johnes

Grünschnitt wird erst gesammelt 2 Wochen trocknen gelassen und dann verladen und entsorgt! Auch wenn es die Verwerter nicht gerne sehen, weil sie feuchtes Material besser verarbeiten können!

Ich schreddere es auf meinem Grundstück und lass es dann verrotten. Letztes Jahr hab ich ca. 1/3 meiner Hecke geschnitten und ca. 40m³ geschreddert. War dann nur noch ca. 2m³.

Oft werden nur wenige Säcke Grünzeug auf einem kleinen Hänger gefahren, damit der Kofferraum nicht dreckig wird. Da braucht man kaum einen großen Hänger. Größere Hänger sind doch meist eh nur bei den gewerblichen Nutzern zu finden. Im Hausgebrauch hat doch meist nur selten einer nen großen Hänger. Kaum 20%... Diese machen dann wie die meisten gewerblichen Nutzer nen BE-Lappen.

Und wie schon gesagt: Hängerunfälle, wegen dem Umgang mit dem Hänger, sind selten. Meist sind es Unfälle, wo einer nen Hänger dabei hat. Dieser hat aber oft keinen Einfluß gehabt.

MfG

Aber trotzdem ist die aktuelle Regelung purer Nonsens.

Je größer ein Hänger bzw. Abstand von Kugelkopf zur Achse, umso leichter ist er zu händeln... Zumindest so lange er nur unwesentlich größer ist, als das Zugfahrzeug.
Dazu kommt noch, dass ungebremste 750kg nicht unerheblich die Fahreigenschaften des Zugfahrzeuges beeinflussen.

Da ist die Forderung, wenn Anhängerzug erlaubt sein soll, dann nur mit spezieller Ausbildung, bzw. entsprechendem Führerschein durchaus berechtigt.
Das Grundwissen über den Umgang und Ladungssicherung sollte grundsätzlich als Grundlage bei einem Führerschein, der es erlaubt Anhänger zu ziehen, vermittelt werden.

Genauso ist die 3500kg Zug Gesamtgewicht lächerlich. Der B96 könnte ersatzlos gestrichen werden und es würde ein Fahrzeugführerschein für Fahrzeuge bis 3,5T und ein Anhänger-Führerschein der es erlaubt, an dieses, maximal 3,5t-Fahrzeug, einen Hänger mit maximal des 1,5-fachen Zugfahrzeuggewichts zuzulassen, wäre deutlich praxisorientierter und verständlicher. Sinnvoller sowieso.

Gruß

Jürgen

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 21. März 2019 um 17:21:59 Uhr:


Da ist die Forderung, wenn Anhängerzug erlaubt sein soll, dann nur mit spezieller Ausbildung, bzw. entsprechendem Führerschein durchaus berechtigt.

Seh ich nicht so! Ich hab "nur" B und komme bestens zurecht mit dem Hänger. Rückwärts um die Ecke in einem Zug auf mein Grundstück: kein Problem. Aufschaukeln? Hab ich nicht, weil ich einfach nicht mit 120km/h über die Landstraße brettere, sondern schön gemütlich mit Tempomat 80.

Zitat:

Das Grundwissen über den Umgang und Ladungssicherung sollte grundsätzlich als Grundlage bei einem Führerschein, der es erlaubt Anhänger zu ziehen, vermittelt werden.

Und dran halten tut sich dann immer noch keine Sau. Seh ich faktisch täglich bei uns auf dem Gelände. Unsere Expedition muss ständig nachfordern. Der Fahrer bockt rum, bekommt aber dennoch keine Papiere, solange er nicht spurt. Und die Fahrer fahren ADR!!

Zitat:

Genauso ist die 3500kg Zug Gesamtgewicht lächerlich. Der B96 könnte ersatzlos gestrichen werden und es würde ein Fahrzeugführerschein für Fahrzeuge bis 3,5T und ein Anhänger-Führerschein der es erlaubt, an dieses, maximal 3,5t-Fahrzeug, einen Hänger mit maximal des 1,5-fachen Zugfahrzeuggewichts zuzulassen, wäre deutlich praxisorientierter und verständlicher. Sinnvoller sowieso.

Es klappt ja jetzt nicht mal mit dem Rechnen! Dann sollen die 1.5 x zul. Fahrzeuggewicht rechnen? Ist genauso "weltfremd"...! 😛

MfG

Ich kenne eigentlich Anhängerunfälle nur mit Wohnwagen, die zwar "wenig" Gewicht haben, aber auf Grund ihrer Ausmaße lange Hebelwege haben, und mit Autotransportanhängern...

Darum geht's doch gar nicht..
Wenn ich es als notwendig sehe, dass es einen Anhängerführerschein geben muss. Dann muss das auch konsequent für jeden Anhänger gelten.
Genausowenig sollte das so unnötig kompliziert, wie aktuell und praxisorientiert sein

Nur weil man berufsbedingt halt schon ein gewisses Wissen mitbringt, kann man das nicht verallgemeinern. Du magst vielleicht mit Deinem Hänger bis dato gut klargekommen sein... Das heißt noch lage nicht, dass Du nicht noch Situationen erleben wirst, die mit fundierter Wissen leichter zu bewältigen wären.
Weshalb sollte eine Sonderregelung für 750kg Hänger Sinn machen. Es ist in Deutschland für jeden Mist irgendwelche Sonderregelungen zu erfinden. Nur wäre es bedeutend einfacher eine Klare und eundeutige Regelung zu erfinden.

Nur weil hier einigen keine Anhängerunfälle bewusst bekannt sind, gibt es sie trotzdem zu Hauf... Vor allem kleine Furzelhängerchen, die gerne mal auf dem Kopf, oder gar im Graben landen...
Ich kenne auch eine Kreuzung an einem Sand- und Kieswerk, die bei uns in der Gegend ein kleiner Unfallschwerpunkt ist, weil viele die Schiebekraft ihrer Fuhre, wenn sie die Nutzlast ihres ungebremsten Hängerchens aus-, oder gar überschöpfen, gnadenlos unterschätzen.

Gruß

Jürgen

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
KV

@Locke1971
Ob ein Anhängerführerschein oder 2 Scheine, da bin ich leidenschaftslos.
Wichtig, wer Anhänger fährt sollte darauf auch ausgebildet sein.

Ein Gewichtsverhältnis Anhänger/Zugfahrzeug ist in Ordnung. Das gibt es schon in der StVzO.
Diese Verhältnis würde ich aber den Fahrzeughersteller aufbürden, in den Führerschein zu schreiben finde ich falsch.
Der Fahrer eines Anhängers muß durch einfaches Lesen des PKW-Fahrzeugschein erkennen können, wie viel er Anhängen darf. So wie es jetzt auch schon ist.

Als ob sich meine Mama auf nen 7,5 Tonner setzt, nur weil sie ihn fahren dürfte....

Nach Erwerb meines B Führerscheines durfte ich nen 280SE Mercedes mit 7m langem, 2,50m breitem Tabbert Wohnwagen der auf 1410kg Abgelastet war, ohne Anhängerführerschein fahren...

Um größere Anhänger ziehen zu dürfen, musste ich in der Fahrschule beweisen, dass ich nen 2,50m langen Baumarktanhänger mit ner A-Klasse bewegen kann.

Darauf hin bekam ich nen CE (ohne Beschränkungen damals, ist auch heute mit Zusatzzahl in meinem Führerschein eingetragen) und durfte den Unimog vom Kumpel fahren, auf 3,5 Tonnen abgelastet und als Zugmaschine eingetragen mit durchgehender Bremse und 8 Tonnen 12m Kirmeswagen dahinter....

Also um ne S-Klasse mit 7m Tabber fahren zu dürfen, brauchte ich keinen extra Führerschein, für ne A-Klasse mit 2,5m Spielzeuganhänger schon. Da ich dass wohl 30 Minuten lang halbwegs konnte, durfte ich Unimog mit 12 Meter Schaustelleranhänger und Drehschemelfahrgestell fahren...

Da sage ich zu meinem TÜVler "nimm mal den 12 Tonner und hol nen Anhänger ab", da sagt der "ich kann kein LKW fahren". Sag ich "du hast doch nen Führerschein", sagt der "ja, aber ich bin doch schon seit 7 Jahren keine LKW mehr gefahren...."

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